Dr. Tobias Brenner (SPD)
Abgeordneter Baden-Württemberg 2006-2011
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Tobias Brenner
© Landtag von Baden-Württemberg
Geburtstag
13.11.1961
Berufliche Qualifikation
Studium der Rechtswissenschaft, Evangelischen Theologie und Geschichte
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
Herrenberg
Wahlkreis
Leonberg
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(...) Als Ergebnis ist festzustellen, dass bei Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände keine gesundheitlichen Probleme und Risiken auftreten. Es lagen damals lediglich ältere Studien und Erkenntnisse über die gesundheitlichen Risiken durch Handys und der damit, insbesondere bei schlechtem Empfang und stark strahlenden Geräten, verbundenen elektromagnetischen Bestrahlung des Kopfes in unmittelbarer Nähe vor. Aus diesem Grund wird seit Jahren auf die Herstellung strahlungsärmerer Handys hingewirkt und deshalb ist auch die Kennzeichnung der Strahlungsintensität vorgeschrieben. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Brenner,

meine Frage richtet sich an das Thema "Aufhebung Immunität" eines Landtagsabgeordneten.
In der Geschäftsordnung des Landtags findet man keine Verfahrensordnung für Anträge auf Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten.

Kann der Landtagspräsident eigenmächtig, d.h. ohne den Immunitätsausschuß zu informieren, einen Antrag auf Aufhebung der Immunität gegen einen Abgeordneten in einer Strafsache, die keinen Bezug zur Mandatstätigkeit hat, abweisen?

Für die Beantwortung wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Tobias Brenner
bisher keineEmpfehlungen
11.05.2010
Dr. Tobias Brenner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift über "www.abgeordnetenwatch.de".
Die Frage des "Genehmigungsverfahrens in Immunitätsangelegenheiten" ist im Anhang der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg geregelt.
In dem von Ihnen geschilderten Fall hat sich der Landtagspräsident bereits mit dem Vertreter des Antragstellers in Verbindung gesetzt. Da ich als Abgeordneter mit diesem Fall bislang in keiner Weise befasst bin, bitte ich um Verständnis, dass ich hierzu keine Stellungnahme abgeben kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Tobias Brenner MdL
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Frage zum Thema Sicherheit
28.09.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Brenner!

Zu den Funktürmen für den digitalen Behördenfunk(BOS), die zur Zeit in ganz Baden-Württemberg errichtet werden, habe ich folgende Fragen:

1.)Welche Behörde nimmt in Baden-Württemberg die Schadenersatzanträge der Bürger entgegen, die einen materiellen Schaden durch die Errichtung eines Funkturmes in der unmittelbaren Nähe ihrer Immobilie erleiden (siehe Dokumentation "Für zukunftsfähige Funktechnologien", Kapitel 4.5 "Wertminderung von Immobilien", Seite 25, Hrsg.: BUND
Deutschland e.V., Oktober 2008, Band 46, im Internet bei www.bund.net einsehbar)?

2.)Welchen Geldbetrag hat der Landtag im Haushalt für das Jahr 2010 vorgesehen für solche Entschädigungszahlungen an die Bürger?

3.)Wie schätzen Sie persönlich das sogenannte wissenschaftliche Rest-Risiko(WRR) ein, das von solchen BOS-Funtürmen möglicherweise für die Gesundheit der Bevölkerung ausgehen könnte (Krebsrisiko, Leukämierisiko, Missbildungsrisiko für Ungeborene, zur Literatur, siehe ebenfalls unter der oben angegeebenen Literatur-Quelle)?

Hochachtungsvoll

Antwort von Dr. Tobias Brenner
2Empfehlungen
13.10.2010
Dr. Tobias Brenner
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail!

1. Bürger müssen sich wegen angeblicher Schadenersatzansprüche nicht an eine Behörde, sondern an den Verursacher wenden, im Zweifel an denjenigen, der den Funkturm errichtet hat, sofern dies genehmigungsfrei geschah. Bei Genehmigungspflicht ist ggf. die Gemeinde der Ansprechpartner. Im Zweifel empfehle ich jedoch, einen Anwalt zu konsultieren.

2. Aus 1. ergibt sich bereits, dass durch das Land keine Verpflichtung auf Schadenersatz besteht.

3. Schon vor Jahren wurde mit Mitteln des Bundes die Erforschung der gesundheitlichen Risiken durch Mobilfunk intensiviert.
Als Ergebnis ist festzustellen, dass bei Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände keine gesundheitlichen Probleme und Risiken auftreten. Es lagen damals lediglich ältere Studien und Erkenntnisse über die gesundheitlichen Risiken durch Handys und der damit, insbesondere bei schlechtem Empfang und stark strahlenden Geräten, verbundenen elektromagnetischen Bestrahlung des Kopfes in unmittelbarer Nähe vor. Aus diesem Grund wird seit Jahren auf die Herstellung strahlungsärmerer Handys hingewirkt und deshalb ist auch die Kennzeichnung der Strahlungsintensität vorgeschrieben. Der Verbraucher hat es damit also weitgehend selbst in der Hand, wie weit er sich diesem Risiko, das vom Handy ausgeht, aussetzt.
Dies auf die Problematik der Masten und Antennen zu übertragen, ist aufgrund der geltenden physikalischen Gesetze jedoch unsinnig, da die durch sie bedingten Strahlungsimmissionen auf den Menschen deutlich unterhalb derer liegen, denen man sich aussetzt, wenn man selbst mobil telefoniert.
Meine Fraktion verfolgt die Forschung und den Fortgang der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf diesem Gebiet gewissenhaft. Sollte sich eine potentielle Beeinträchtigung der Gesundheit und Entwicklung von Menschen und insbesondere Kindern herausstellen, so würden wir uns massiv für eine Überarbeitung der bisherigen Abstands- und Genehmigungsvorschriften einsetzen.

Die großangelegte Interphone-Studie der WHO, deren Ergebnisse im Februar 2006 veröffentlicht wurden und an der Institute aus 13 Ländern beteiligt waren, hat kein höheres Risiko für Handy-Nutzer herausfinden können, z.B. an einem Tumor zu erkranken, als bei Nicht-Handy-Nutzern.

Im Juni 2008 hat die Bundesregierung die Ergebnisse der bereits von der rot-grünen Regierung in Auftrag gegebenen Studie "Deutsches Mobilfunk-Forschungsprogramm" veröffentlicht. In diesem (17 Mio. € teuren) Programm wurde über sechs Jahre und unter Betreuung des Bundesamtes für Strahlenschutz festgestellt, dass sich keine Anhaltspunkte für Erkenntnisse ergeben, die eine Änderung der bestehenden Grenzwerte nahelegen.

Sollten sich für Sie weitere Fragen ergeben, dürfen Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Tobias Brenner MdL
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Frage zum Thema Sicherheit
11.12.2010
Von:

Sehr gehrter Herr Brenner!

In der Leonberger Kreiszeitung vom Donnerstag, 9. Dezember 2010, Lokalteil, wird berichtet, dass der neue BOS-Funkturm, der gerade in Weissach-Flacht am Aidenberg errichtet wird, statt mit einer schmalen Silhouette, wie vom Baurechtsamt des Landkreises Böblingen ursprünglich genehmigt, jetzt in einer stark geänderten Ausführung, mit mehreren Plattformen und Metallgitterstäben, also mit einer breiten Silhouette, errichtet wird.

Daher die nachfolgenden Fragen:

1.) Gibt es dafür sachliche Gründe?

2.) Muss dafür eine erneute Änderungs-Baugenehmigung nachträglich beantragt werden?

Mit bestem Dank im voraus für Ihre Antwort und freundlichen Grüssen

Antwort von Dr. Tobias Brenner
2Empfehlungen
20.12.2010
Dr. Tobias Brenner
Sehr geehrter Herr ,

bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Mangels eigener Sachkenntnis kann ich Ihnen die gestellte Frage nicht beantworten.
Am einfachsten wäre es, wenn Sie direkt beim Landratsamt nachfragen würden. Falls Sie da nicht weiterkommen sollten, können Sie sich sehr gerne nochmal an mich wenden und ich versuche Ihnen dann in der Sache weiterzuhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tobias Brenner MdL
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Frage zum Thema Umwelt
18.12.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Brenner,

als direkt betroffener Anwohner des neuen Flachter "Super-Wahrzeichens" in Form eines BOS-Funkturm-Monsters ergeben sich mehrere Fragen.- Dieses Teil wurde uns Anwohnern mehr oder weniger in einer "geheimen Nacht-und-Nebel-Aktion" vor die Haustür errichtet -ein dezenter Hinweis auf das demokratische Grundverständnis der Gemeindeverwaltung sowie der Mehrheit der Gemeinderäte-.
Wie hoch ist die tatsächliche Strahlungsemission, welchen Strahlungsarten in welcher Dosierung sind wir Anwohner ausgesetzt? Wie stark ist die gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. Auswirkung auf die Anwohner - insbesondere für Kinder und Jugendliche in näheren und mittleren Umkreis?
Zu diesen Fragen haben wir Bürger noch keine klare, eindeutige Antwort seitens der Gemeinde erfahren (scheinbar fürchten diese Herrschaften entsprechende Proteste und Widerstände aus den Reihen der Bevölkerung, siehe auch Bürgerentscheid zum Baugebiet Aidenberg 2007!!).
Am gestrigen Tag (17.12.2010) befand sich ein Techniker einer Telecom-Firma anlässlich der Durchführung von Einmessarbeiten am Funkturm. Auf Nachfrage einer Bürgerin, wie hoch denn die Strahlungsbelastung sei, erhielt diese Frau vom Techniker zur Antwort:
"Hier wollte ich nicht wohnen!"
Gerne können Sie von mir Name und Anschrift dieser Telecom-Firma auf Nachfrage erhalten, um von diese Firma nähere Aussagen zu erhalten.
Sehr geehrter Herr Dr. Brenner, für eine konkrete und kompetente Unterstützung Ihrerseits- im Sinne einer klaren und ehrlichen(!!!) Antwort durch die Gemeinde (Bürgermeisterin Frau Kreutel) - bedanke ich mich ganz herzlich im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Tobias Brenner
2Empfehlungen
20.12.2010
Dr. Tobias Brenner
Lieber Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich werde heute noch Bürgermeisterin Kreutel aus Weissach treffen und Ihr Anliegen mit ihr besprechen. Ich werde Frau Bürgermeisterin Kreutel darum bitten, dass sie eine entsprechende Antwort an Sie verfasst. Bitte halten Sie mich diesbezüglich auf dem Laufenden und kontaktieren Sie mich bitte erneut, falls eine solche Antwort ausbleibt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tobias Brenner MdL
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