Dr. Thomas Feist (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Thomas Feist
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
08.04.1965
Berufliche Qualifikation
Kulturreferent
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Leipzig
Wahlkreis
Leipzig II
Ergebnis
28,8%
Landeslistenplatz
4, Sachsen
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
25.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Feist,

ich musste vernehmen, dass die Sächsische Staatsregierung eine erhebliche Verkürzung der Jugendhilft beschlossen. Dieser schwerwiegende Eingriff hat fatale Folgen für die vielen Jugendverbände in Sachsen. Das Geld was den Verbänden verloren geht kann nicht mehr für Bildung von Jugendlichen genutzt werden. Viele Jugendclubs stehen vor ungewisser Finanzierung und manche sogar vor dem aus.

Wie kann Ihre Partei das verantworten ? Merkwürdig ist nur, dass dies sofort nach der Bildung einer Schwarz/Gelben Koaltion beschlossen wurde. Unter einer Sozialdemokratischen Partei wäre dies nicht passiert.

Wie stehen sie persönlich dazu ?

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr.Feist!

Sie "beantworten" die individuell an Ihre Adresse gestellten Fragen interssierter Bürger/innen leider nur mit der folgenden nicht sachbezogenen Standardantwort:

Zitat Herr Dr. Feist:

"Ihre Anfrage möchte ich gern beantworten. Da ich aber alle Anfragen, die mich nur über abgeordnetenwatch.de erreichen, grundsätzlich nicht inhaltlich beantworte, bitte ich Sie, sich direkt an mich zu wenden, (...) Ich bin ein großer Freund des Dialogs und der elektronischen Möglichkeiten, aber mein Respekt gegenüber den Fragestellern gebietet es, weder die Fragen noch meine Antworten auf einem öffentlichen Markt, wie es Internetplattformen sind, beliebig breit zu treten. (...) "

,
www.abgeordnetenwatch.de

Sie begründen Ihre oben benannte Verweigerung einzig und allein mit der nicht näher belegten Behauptung, dass sowohl Fragen als Antworten auf öffentlichen Märkten wie Internettplattformen "breitgetreten" würden.

Frage 1:

Was verstehen Sie unter einem "beliebigen breit treten" von Fragen und Antworten?

Frage 2:

Unterstellt Ihre Behauptung den Betreibern und Teilnehmern von abgeordnetenwatch.de
nicht möglicherweise ein ungebührliches Verhalten?

Frage 3:

Wären Sie deswegen so freundlich, Ihre Unterstellung exemplarisch zu belegen?

Ich frage Sie, weil ich das von Ihnen beobachtete "Breittreten"
weder hier noch anderswo erkennen kann.

Frage 4:

Wären laut Ihrer Definition nicht auch die Sitzungen des Bundestags "öffentliche Märkte", da die innerhalb solcher Sitzungen ergehenden Fragen und Antworten öffentlich zugänglich sind?

Frage 5:

Werden Ihrer Logik zufolge dort auch durch Sie und Ihre Kolleg(inn)en Fragen und Antworten "breitgetreten" oder unterstellen Sie dieses Manko nur dem Dialog mit interessierten Bürgern?


Mit freundlichen Grüßen

P.S.: Ihre übliche Standardantwort auf meine Fragen
würde ich genauso wie im Falle der anderen Fragen als Respektlosigkeit werten.

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Frage zum Thema Finanzen
31.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Feist,

Als selbstständiger Hotelier und Arbeitgeber für eine Kernbelegschaft von 8 Arbeitnehmern möchte ich Fragen ob Sie zu der 7 Prozent Regelung in der Gastronomie stehen. Meine Mitarbeiter und ich möchten wissen ob die deutschen Politiker verbindliche beständige und verlässliche Entscheidungen treffen. Immerhin haben wir in diesem Jahr aufgrund der Selbstverpflichtung über IHA und Dehoga mehr als 75.000 € an Investitionen getätigt. Des weiteren haben wir im Rahmen unserer Möglichkeiten die Einkommen unserer Mitarbeiter erhöht bzw. mehr Stunden gewährt. Müssen meine Mitarbeiter nun bangen das der Abbau von Wettbewerbsnachteilen, auf europäischem und internationalem Niveau, was ja der eigentliche Grund für die Anpassung der Umsatzsteuer war nun wieder zurück genommen wird?

Vielen Dank für Ihre aufrichtige Antwort


-Leipzig-

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.11.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Feist,

im Hinblick auf die öffentliche Anhörung des Petitionsausschusses am 8.11.2010 zur Petition für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens möchte ich Sie im Namen der Grundrechtsschutz-Initiative darauf aufmerksam machen, dass eine bedingungslose Grundsicherung für alle Bürger längst durch das Grundgesetz geboten und damit überfällig ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verpflichtung des Staates zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes abgeleitet. So heißt es beispielsweise in dem Hartz IV-Regelsatz-Urteil vom 9.2.2010 (unter Rnn 133, 136, 137):

"Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG.
Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch. Das Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG wiederum erteilt dem Gesetzgeber den Auftrag, jedem ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern."
"Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums muss durch einen gesetzlichen Anspruch gesichert sein. Dies verlangt bereits unmittelbar der Schutzgehalt des Art. 1 Abs. 1 GG."
"Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt."

Dieser Verpflichtung kommt der Staat nur nach, wenn er das menschenwürdige Existenzminimum jedem Einzelnen bedingungslos sichert. Die derzeitige Regierungspraxis in Bezug auf die Erwerbslosen, die den Anspruch auf staatliche Unterstützung an die Voraussetzung der Unterwerfung unter die Vorstellungen der Arbeitsmarktverwaltung bindet, stellt einen Hohn gegenüber dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums dar.

Ein Menschenrecht, das unter Bedingungen steht, ist kein Menschenrecht. Werden Sie sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
H.E.

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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
12.03.2011
Von:

Lieber Herr Feist,

nun antworten Sie ja nicht besonders gern auf Fragen, ich versuche es dennoch:
Ich nehme Frau Merkels "Verhandlungsergebnis" zum ausgeweiteten Rettungsschirm an diesem Wochenende zum Anlass, einmal ganz explizit zu fragen, ob Sie glauben, daß Schweden, Tschechen, Dänen, Norweger und Briten tatsächlich schlechtere Europäer sind. Diese haben ihre nationalen Währungen behalten und fahren sehr gut damit. Wenn Sie demnächst im Bundestag wieder zustimmen sollen zur neuen alternativlosen EURO-Rettung, dann möchte ich doch bitten, daß Sie alle endlich aufwachen in Ihrem bequemen Berliner Raumschiff. Ohne Gegenleistung der Schuldnerländer werden diese "gerettet" mit Milliarden Steuergeldern und niemand im Bundestag scheint endlich auf die Barrikaden zu gehen gegen das Alternativlos-Argument. Auch Ihre Partei nicht. Wissen Sie denn eigentlich, wie das Geldsystem funktioniert? Ist die Entscheidungsvorlage für die Abstimmung denn wirklich fundiert?
Sie leisten sich im Bundestag monatelange Debatten um 3,- Euro-HartzIV mehr oder weniger und winken dann Milliarden an Bürgschaften und Hilfen ohne echte Gegenleistungen/Sicherheiten an einem Nachmittag durch. So wird das ganze Parlament eine Farce und damit ist weder Europa noch dem sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft gedient.... (fassungslos).

Achso - zurück zu meiner Frage: Sind Schweden, Tschechen, Dänen, Norweger und Briten tatsächlich schlechtere Europäer, weil sie Euro und Europa auseinanderzuhalten wissen?

Viele Grüße


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