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Thomas Feist
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Frage von Maximilian B. •

Frage an Thomas Feist von Maximilian B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Feist,

mich persönlich würde es sehr freuen, wenn das Thema Lichtgesundheit gerade im Arbeitsleben sowie im Schulalltag mehr Beachtung erfährt.

Es gibt Menschen, die ein stroboskopartiges Flimmern bei LED's sowie ein Flackern und Aufblitzen bei Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen deutlich wahrnehmen. Im Alltag kann dies ein natürliches Sehen sehr belasten und sich, neben der Beeinträchtigung des Wohlgefühls, sogar gesundheitlich problematisch auswirken. Doch auch unbewusster Lichtstress sowie elektrische und magnetische Emissionen oder ausdampfende Füllgase können die Reizverarbeitung im Gehirn nachhaltig stören und Krankheiten auslösen oder bestehende Symptome verschlimmern.

Werden Sie sich diesem Thema annehmen?

Sonnige Grüße
M. B.

Selbsthilfegruppe LICHTGESUNDHEIT

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Lichtgesundheit.

Gesundheitsschutz - nicht nur am Arbeitsplatz - ist nicht nur ein hohes persönliches Gut, er ist auch eine Grundvoraussetzung für ein zufriedenes Leben sowie für Beschäftigungsfähigkeit. Handlungsspielräume bei der Arbeit fördern die Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten und haben Einfluss auf Fehlzeiten oder gar Frühverrentung. Vor diesem Hintergrund sehe ich - mit Fokus auf den Arbeitsschutz das aktuelle Arbeitssicherheitsgesetz als gute Voraussetzung dafür, Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sachkundig zu beraten. So sollen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sachverständig angewandt und vorhandenen Mittel im Interesse des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung optimal eingesetzt werden.

An der Zielsetzung des Gesetzes, durch einen effizienteren Arbeitsschutz negative gesundheitliche Folgen zu vermeiden, hält die CDU fest. Veränderungen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht geplant. Mit den in Anhang Nummer 3.4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) genannten Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten liegt derzeit eine Regelung vor, die bestimmt, dass Arbeitsstätten möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein müssen. Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass sich dadurch keine Unfall- oder Gesundheitsgefahren ergeben können. Hier sehe ich für den Bereich des Arbeitslebens eine gute Grundlage, um sich bei einer erhöhten Licht-Sensitivität mit dem Arbeitgeber auf eine den Bedürfnissen angemessene Beleuchtung zu einigen.

Um das Problem grundlegend anzugehen, sehe ich vielmehr die Forschung am Zug, sich mit bisher wenig bekannten bzw. seltenen Erkrankungen zu befassen und Lösungen oder Linderung für Betroffene zu finden. Die CDU und die CSU bekennen sich in ihrem Wahlprogramm daher dazu, die medizinische Forschung zu stärken:

"Deutschland verfügt über eine hervorragende medizinische Forschung. Diese wollen wir weiter ausbauen, um Volkskrankheiten wie Krebs, Diabetes oder Demenz, aber auch seltene Erkrankungen noch besser behandeln zu können."
( Regierungsprogramm 2017-2021 von CDU und CSU, Seite 40, zu finden unter www.cdu.de/regierungsprogramm ).

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Thomas Feist
Mitglied des Deutschen Bundestages