Dr. Thea Dückert (GRÜNE)
Kandidatin Bundestagswahl 2005
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Thea Dückert
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Wissenschaftliche Angestellte
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Oldenburg - Ammerland
Ergebnis
10,0%
Landeslistenplatz
5, Niedersachsen
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Frage zum Thema Familie
25.08.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Dückert!

Was wird Ihre Partei tun, um endlich dafür zu sorgen, das das Kindschaftsrecht reformiert wird?
Werden Sie Gesetze geschaffen, die den Erziehenden verpflichten, den Umgang mit dem Kind, notfalls unter Durchführung von Strafen, zu ermöglichen?

Bitte um Stellungnahme!

Mit freunlichen Grüßen
Antwort von Dr. Thea Dückert
bisher keineEmpfehlungen
31.08.2005
Dr. Thea Dückert
Sehr geehrter Herr ,

tatsächlich gilt es im Bereich des Kindschaftsrechtes immer wieder neu abzuwägen und nach Verbesserungen angesichts sich verändernder gesellschaftlicher Realitäten zu suchen. Augenblicklich ist die gemeinsame Sorge nur möglich durch Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung, und zwar unabhängig vom Zusammenleben der Eltern und gemeinsamer Pflichtenübernahme. Gegen die Zustimmung der Mutter ist hingegen eine gemeinsame Sorge beider Elternteile nicht möglich. Gegen dieses „Vetorecht der Mütter“ waren mehrere Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 29. Januar 2003 die geltende gesetzliche Regelung zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern im Wesentlichen für verfassungskonform erklärt.
In seiner Urteilsbegründung führt das Gericht unter anderem aus, dass trotz der Tatsache, dass beide Eltern Träger der Elternrechte aus Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz sind, die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraussetzt und ein Mindestmaß an Übereinstimmung erfordert sowie sich am Kindeswohl auszurichten hat. "Fehlen die Voraussetzungen für eine gemeinsame Wahrnehmung der Elternverantwortung, darf der Gesetzgeber einem Elternteil die Hauptverantwortung für das Kind zuordnen." Dieses Mindestmaß an Übereinstimmung, das die Verfassungsrichter für die gemeinsame Sorge anführen, spricht aus meiner Sicht gegen eine generelle gemeinsame Sorge auch bei Nichtverheirateten. Es ist unzweifelhaft, dass auch Väter ein Elternrecht haben. Das unangetastete Vetorecht der Mutter verweist in meinen Augen jedoch auf eine Gerechtigkeitslücke, die möglichst bald zu schließen ist. Außerdem geht es - Vaterrecht hin, Mutterinteresse her - vor allem um das Wohl des Kindes. Ich kann mir eine Lösung vorstellen, die eher in der Möglichkeit der Einzelfallentscheidung liegt.

Die geltende Übergangsregelung für das Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern (Altfälle) könnte Modellcharakter für die Zukunft des Sorgrechts bei nicht miteinander verheirateten Eltern haben, in denen sich die allein sorgeberechtigte Mutter weigert, eine Mitsorge des Kindsvaters zuzulassen. Wenn der nicht mit der Mutter verheiratete Vater willens und in der Lage ist, die elterliche Verantwortung für das gemeinsame Kind in gleicher Weise wie die Mutter zu tragen und dies auch tatsächlich tut, sollte eine gerichtliche Einzelfallentscheidung zugunsten der gemeinsamen Sorge auch gegen den ausdrücklichen Willen der Mutter möglich sein. Diese gerichtliche Prüfung sollte allerdings nicht, wie in der Übergangsregelung festgelegt, an das gemeinsame Familienleben im Sinne einer tatsächlichen gemeinsamen elterlichen Sorge gebunden sein, sondern auch für Fälle gelten, in denen der Vater seinen Anteil an elterlicher Fürsorge erfüllt und vornehmlich am Willen der Mutter gescheitert ist. Sollte die Mutter die gemeinsame Sorge, wie vom Gesetzgeber in der bestehenden Regelung unterstellt, aus schwerwiegenden Gründen nicht befürworten, werden diese Gründe auch in der Einzelfallprüfung Bestand haben.

Der Sachverhalt der Umgangsvereitelung ist wirklich ein schwer lösbares Problem: zum einen gerichtsfest schwer nachweisbar und dann ordnungspolitisch schlecht durchzusetzen, denn niemand möchte die Kinder mit der Polizei fürs Wochenende abholen lassen. Die juristischen Möglichkeiten sind eher „theoretische Optionen“, sie sind in der Praxis nur selten erfolgreich. Hinzu kommt, dass die Dauer solcher Verfahren den Absichten des boykottierenden Elternteils entgegenkommt. Im Zuge der Reform der Freiwilligen Gerichtsbarkeit planen wir daher Änderungen, welche im Interesse des Kindeswohls Verfahren beschleunigen und – deutlicher und offensiver als jetzt – auf einvernehmliche Lösungen abzielen. Das ‚Cochemer Modell’ hat sich außerordentlich erfolgreich etabliert. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung ist bereits in Ausarbeitung begriffen. Darüber hinaus muss ein besonderer Wert auf entsprechende Elemente in der Aus- und Fortbildung von Juristen sowie entsprechende Aufklärungs- und Unterstützungsangebote für die Betroffenen gelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thea Dückert
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Frage zum Thema Sicherheit
02.09.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Dückert,

neben Polizei, Bundespolizei, Bundeskriminalamt und anderen Behörden nimmt der Zoll in Deutschland wichtige polizeiliche Aufgaben war. Von der finanzpolizeilichen Sicherung der finanziellen Interessen der EU und des Staates (z.B. Bekämpfung des Subventionsbetruges und des organisierten Zigarettenschmuggels) reicht sein Tätigkeitsfeld über die Bekämpfung der Drogenkriminalität, die Verhinderung des Atomschmuggels und illegaler Rüstungsexporte bis hin zum Kampf gegen den internationalen Terrorismus (z.B. durch Finanzermittlungen). Zu Letzt kam noch die alleinige Zuständigkeit für die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und der Schwarzarbeit hinzu.

Plakative Kampagnen, insbesondere im Zusammenhang mit der Einrichtung der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" täuschen leicht darüber hinweg, dass innerhalb der Bundeszollverwaltung die gleichen örtlichen Dienststellen (Hauptzollämter) neben all diesen Aufgaben als Service-Verwaltung z.B. Stromsteuer, Zölle, Verbrauchsteuern und Einfuhrumsatzsteuer erheben. Gerade in diesem Bereich gibt sich der Zoll aus gutem Grund kundenorientiert und wirtschaftsnah. Polizeiliche Aufgabenwahrnehmung und Wirtschaftsnähe schließen sich doch aber aus?

Eine getrennte Ausbildung für Vollzugsbeamte und Finanzbeamte des Zolls gibt es übrigens nicht. Die jungen Kollegen, die in diesem Jahr eine Ausbildung im mittleren Dienst der Bundeszollverwaltung antreten, werden später entweder an einem Schreibtisch Bescheide über die Erhebung von Stromsteuer erstellen oder nach einer zusätzlichen Fortbildung in einer polizeilichen Spezialeinheit (vergleichbar MEK/SEK) im Einsatz gegen gewaltbereite Täter eingesetzt.

Erkennen Sie einen Handlungsbedarf, die vollzugspolizeilichen Bereiche des Zolls in einer Bundesfinanzpolizei zusammenzufassen und diese ohne Übertragung neuer Aufgaben und Zuständigkeiten in die Sicherheitsarchitektur des Bundes zu integrieren?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Thea Dückert
bisher keineEmpfehlungen
06.09.2005
Dr. Thea Dückert
Sehr geehrter Herr ,

Bündnis 90/Die Grünen haben zu Beginn der Legislaturperiode die Einrichtung einer Strukturkommission Polizei gefordert. Wir konnten uns allerdings beim Koalitionspartner hier nicht durchsetzen. Dem Konzept einer Bundesfinanzpolizei stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Wir halten eine Bündelung der polizeilichen Vollzugsaufgaben beim Zoll und eine Trennung von der Verwaltungsaufgaben für sinnvoll. Wir sehen die Bundesfinanzpolizei als Teil der Bundespolizei, sie sollte beim BMI angesiedelt sein.

Es sind die Länder, die sich im Rahmen der Föderalismuskommission gegen die Ausweitung bundespolizeilicher Aufgaben gestellt haben. Eine reine Namensänderung macht wie bereits bei der Umbenennung des BGS in Bundespolizei keinen Sinn, wenn damit nicht auch eine konkrete Aufgabenbeschreibung verbunden ist. Der Zoll nimmt zunehmend Aufgaben der Kriminalitätsbekämpfung und Gefahrenabwehr war. Hierfür ist eine polizeiliche Aus- und Fortbildung erforderlich. Für den Bereich der Steuerverwaltung sind andere Qualifikationen erforderlich. Eine Trennung der Bereiche ist sinnvoll.

Die EU-Kommission fordert den Aufbau einer „Polizei für den Warenverkehr“, eine Bundesfinanzpolizei könnte diese Anforderung erfüllen.

Mit freundlichen Grüßen

Thea Dückert
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Frage zum Thema Gesundheit
14.09.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Dückert,

ich leide u.a. nachgewiesen an MCS (Multiple chemicle Sensitivity) also an einer Umwelterkrankung. D.h. ich bin Mehrfachallergikerin. U.A. kann ich keine - sprich wirklich keine - Medikamente nehmen. Es wurde während eines Krankenhausaufenthaltes in Damp in der vorletzten Woche erneut ein Medikament für meine Erkrankung (nicht MCS) ausprobiert und ich bekam wieder einen Allergieschock.

Nun bin ich seit einigen Jahren Patientin der Umweltmedizinischen Abteilung Fachkrankenhaus Nordfriesland in Bredstedt/SH. Dort werden MCS Erkrankte (es ist das einzige Krankenhaus mit 7 Betten für ganz Deutschland) behandelt. Es gibt mittlerweile ca. 50.000 nachgewiesen erkrankte Menschen.

Ich erhalte über diese Klinik ein Rezept über Vakzine die ich mir dann zu Hause spritzen muss. Dadurch werden die Auswirkungen der Allergien und Unverträglichkeiten gemindert, jedoch selten ganz behoben.

Nun verweigert die Krankenkasse (BEK) die Übernahme der Kosten für diese Medikamente.

Man verweist auf den Gesetzgeber (Gesundheitsministerium). Es gäbe innerhalb der Richtlinien keine Möglichkeit die Kosten zu übernehmen. Ich (wir) sind auf Dauer chronisch erkrankt und in den meisten Fällen kommt eine Krankheit dazu die eigentlich mit Schulmedizin behandelt werden müsste, jedoch wegen der Allergien nicht möglich ist. Durch das Spritzen der Vakzine kann es aber dazu kommen, dass man ein Medikament zumindest für einen Zeitraum vertragen kann.

Die Vakzine kosten zwischen 100,00 und 150,00 EUR und fallen bei mir max. 1x pro Jahr an.

Ich selbst bin wegen dieser und weiteren Erkrankungen nur teilweise arbeitsfähig und arbeite auf 400 EUR- Basis. Den Rest erhalte ich über ALG II. Auch von dort erhalte ich keine Bezuschussung.

Dies zur Vorabinformation.

Nun zu meinen Frage:

Wie stehen die GRÜNEN und Sie zu dem Thema Umwelterkrankung? Was denken Sie zu tun damit die Krankenkassen die Kosten ganz oder teilweise übernehmen?
Antwort von Dr. Thea Dückert
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15.09.2005
Dr. Thea Dückert
Sehr geehrte Frau ,
da ich weder Ärztin noch Pharmazeutin bin und auch nicht weiß, welche Impfstoffe Sie bekommen, muss ich über die Gründe, weshalb Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme verweigert, ein wenig spekulieren. Ich vermute folgenden Hintergrund:
Arzneimittel erhalten nur dann eine Zulassung, wenn vorab in Klinischen Studien ihre Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit nachgewiesen wurde. Dabei gilt die Zulassung nur für die Behandlung der Krankheiten, für die sie auch getestet wurden. Hier liegt vermutlich das Problem mit dem Impfstoff, den Sie erhalten. Seine Zulassung erstreckt sich wahrscheinlich nicht auf die Behandlung von MCS. Solche Fälle kommen bei vergleichsweise seltenen Erkrankungen häufig vor. Da sich für die Pharma-Industrie die teuren Arzneimittelstudien nur dann lohnen, wenn sich für das getestete Arzneimittel nach seiner Zulassung auch viele Abnehmer finden, fehlt es für viele seltene Krankheiten an erprobten Arzneimitteln. In diesen Fällen werden Präparate, die sich bei der Behandlung bewährt haben, häufig außerhalb ihrer Zulassung eingesetzt. Man spricht hier vom "Off-Label Use". Das Bundessozialgericht hat vor zwei Jahren in einem Urteil festgestellt, dass sich die Leistungspflicht der Krankenkassen grundsätzlich auf die in der Arzneimittelzulassung genannten Anwendungsgebiete beschränkt. Allerdings hat das Gericht auch Ausnahmen formuliert:
Der "Off-Label Use" kommt in Betracht, wenn es sich um die Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung handelt, keine anderen Therapien verfügbar sind und wenn aufgrund der Datengrundlage die Aussicht besteht, dass mit dem Präparat ein Behandlungserfolg erzielt werden kann. Für eine Leistungspflicht müssen alle drei Bedingungen erfüllt sein. Die Ausnahmen sind also so weit formuliert, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse durchaus möglich wäre. Allerdings sind sie auch nicht so dicht, dass für die Betroffenen ein sicherer Rechtsanspruch besteht. Diese Rechtsunsicherheit wird von Krankenkassen gerne genutzt. Viele Betroffene legen Widerspruch gegen den Bescheid ihrer Krankenkasse ein und gehen – wenn ihr Widerspruch erfolglos bleibt – auch vor die Sozialgerichte. Damit sind sie vielfach auch erfolgreich. Trotzdem ist das Ganze auch aus politischer Sicht unbefriedigend. Die ständige Rechtsunsicherheit, die sich mit dem "Off-label-use" für alle Beteiligten verbindet, ist aus rechtsstaatlicher und sozialstaatlicher Sicht nicht hinnehmbar. Das heißt: Grundsätzlich ist es richtig, dass Arzneimittel vor ihrer Zulassung auf ihre Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit getestet werden. Andernfalls würden Arzneimittel-Skandale an der Tagesordnung sein. Andererseits muss aber sichergestellt sein, dass auch für seltene Erkrankungen ausreichend getestete Arzneimittel und Impfstoffe bereit stehen. Für sinnvoll halten würden wir Grünen die Einrichtung spezieller Kompetenzzentren für "Off-Label"-Tests, in denen das Wissen um die Anwendbarkeit von Arzneimitteln auch außerhalb ihres Zulassungsgebiets gesammelt wird. Dies hätte auch direkte Auswirkungen auf die Stärke der Rechtsposition der Patientinnen und Patienten und damit die Leistungspflicht der Krankenkassen. Darüber hinaus wird man aber auch über Anreize für die Arzneimittelindustrie reden müssen. Zum Beispiel über finanzielle Zuschüsse für Studien, in denen Arzneimittel für die Behandlung seltener Erkrankungen erprobt werden. Ich hoffe, dass ich die Hintergründe, die zum abschlägigen Bescheid Ihrer Krankenkasse geführt haben, richtig vermutet habe. Sollte sich aus dem Schriftwechsel mit Ihrer Kasse aber entnehmen lassen, dass ich "auf dem falschen Dampfer" bin, müssten Sie sich vielleicht noch einmal bei mir melden. Sollten Sie für sich persönlich noch eine Beratung suchen – etwa zum weiteren Umgang mit Ihrer Krankenkasse -, wenden Sie sich am besten an die Deutsche Gesellschaft Multiple-Chemical-Sensitivity (DGMCS) e.V. in Bayreuth.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Thea Dückert
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