Dr. Thea Dückert (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Thea Dückert
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Diplom Volkswirtin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Oldenburg - Ammerland
Landeslistenplatz
5, Niedersachsen
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(...) Deutlich ist jedoch auch, dass mit den sich rasch entwickelnden technischen Möglichkeiten und der kriminellen Energie der Täter neue Handlungsfelder im Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern entstanden sind und angegangen werden müssen. Der Kampf gegen Kinderpornographie und Ausbeutung von Kindern darf jedoch nicht bei den gesetzlichen Regelungen im Internet stehen bleiben. Wir brauchen und fordern einen nationalen Aktionsplan auf allen Ebenen sowie die bessere Ausstattung aller zuständigen Behörden mit Personal und Sachmitteln. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Bundeswehreinsatz im Kongo
02.01.2007
Von:

Wie kann es sein, daß jemand wie Sie, die ja mit Sicherheit auch in der Friendensbewegung mitgewirkt hat, solchen Einsätzen zustimmt. Die Grünen, die ja mit aus der Friedensbewegung entstanden sind, werden immer mehr zum Wegbereiter von Auslandseinsätzen der BW. Man weiß ja schon garnicht mehr wo die BW überall mitmischt. Seit dem 1. Auslandseinsatz im Kosowo, der ja unter der Federführung der GRÜNEN durchfgeführt wurde, wird ja geradezu infaltionär einem Auslandseinatz nach dem anderen Zugestimmt. Ich dachte die GRÜNEN und insbesondere Sie hätten aus der deutschen Geschichte gelernt. Aber scheinbar habe ich mich da getäuscht.
Sie sind damit aber nicht mehr wählbar!
Wie alle Parteien, die einmal das süße Gift der Macht und der entsprechenden Gelder genossen hat, verraten die Grünen immer mehr ihre Grundsatzpositionen und ihre Wurzeln! Schade!
Antwort von Dr. Thea Dückert
2Empfehlungen
17.01.2007
Dr. Thea Dückert
Sehr geehrter Herr ,

ich habe dem Kongo-Einsatz zugestimmt, obwohl ich einige Bedenken hatte. Zu der Abstimmung habe ich gemeinsam mit einigen anderen Grünen Abgeordneten, die ebenfalls zugestimmt haben, eine persönliche Erklärung verfasst, die die Gründe für meine Zustimmung darlegen. Ich hänge die Erklärung hier an, darin können Sie die Gründe im einzelnen nachlesen.

Ich habe mir die Entscheidung nicht leicht gemacht. Und sie hat auch ganz sicher nichts mit Macht zu tun. Es ist richtig, dass wir Grünen in unserer Regierungszeit einen großen Wandel vollzogen haben. Und den haben wir als diskussionsfreudige Partei gut bewältigt. Wir mussten erkennen, dass mit Pazifismus allein der Weltfrieden nicht zu erhalten ist. Das hat nicht jedem gefallen, und sicher kann man unterschiedliche Meinungen dazu haben. Ich jedoch meine, dass es ein richtiger Weg ist, hier auch einmal von alten Dogmen zu lassen, um das richtige zu tun. Gerade das Votum der grünen Bundestagsfraktion zur Verlängerung von Enduring Freedom im Bundestag im November hat gezeigt, dass wir nicht stur irgendwelchen Dogmen anhängen, sondern von Fall zu Fall abwägen und immer wieder neu diskutieren. Das war, ist und bleibt ein wichtiges Merkmal Grüner Politik.

Auf dem jüngsten Parteitag in Köln wurde ein Beschluss zur Afghanistan-Politik gefasst, der sich zwar für Gewaltfreiheit ausspricht, aber auch ausdrücklich anerkennt, "dass sich die Anwendung von rechtsstaatlich und völkerrechtlich legitimierter Gewalt nicht immer ausschließen lässt." Auch die Notwendigkeit von Militäreinsätzen, um Gewalt einzudämmen, wird anerkannt. Daran zeigt sich, dass es sich nicht um "die Machtinhaber" handelt, die dieser Meinung anhängen, sondern dass die Diskussion breit in der Partei geführt wurde und dass die Partei mehrheitlich glaubt, den neuen Herausforderungen mit neuen Wegen begegnen zu müssen – ohne dass dabei grundsätzliche Werte auf’s Spiel gesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thea Dückert


Erklärung nach § 31 GO

der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Priska Hinz (Herborn), Bärbel Höhn, Birgitt Bender, Kerstin Andreae, Katrin Göring-Eckardt, Peter Hettlich, Jerzy Montag, Silke Stokar von Neuforn, Britta Haßelmann, Elisabeth Scharfenberg, Cornelia Behm, Rainder Steenblock, Margareta Wolf (Frankfurt), Kai Boris Gehring, Wolfgang Wieland, Ulrike Höfken, Anna Lührmann und Anja Hajduk (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EUFOR RD CONGO zur zeitlich befristeten Unterstützung der Friedensmission MONUC der Vereinten Nationen während des Wahlprozesses in der Demokratischen Republik Kongo auf Grundlage der Resolution 1671 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2006 (Tagesordnungspunkt 3)

Trotz einiger Bedenken stimmen wir der Beteiligung der Bundeswehr an der EU-Truppe zur Unterstützung der UNO-Blauhelmtruppe MONUC zur Absicherung des Wahlprozesses in der Demokratischen Republik Kongo zu.

Der Zickzackkurs der Bundesregierung und insbesondere des Verteidigungsministers im Vorfeld der EU-Mission war nicht vertrauensbildend und macht eine Zustimmung nicht leicht. Auch gab es Fragezeichen, ob die EU-Mission ihrem Anspruch, zu einem friedlichen Wahlverlauf beizutragen, einlösen kann.

In unseren Augen überwiegen aber eindeutig die Argumente für die EU-Mission. Selbstverständlich geht es bei der Entscheidung über die deutsche Beteiligung an der EU-Mission EUFOR nicht darum, einen langwierigen, komplizierten und blutigen Konflikt militärisch zu lösen. Konfliktlösung kann es nur politisch geben. Dieser politische Friedensprozess, der eine Demobilisierung und Reform von Polizei und Streitkräften einschließt, läuft seit Jahren und wird maßgeblich von der EU unterstützt.

Nachdem die Staatengemeinschaft und Weltöffentlichkeit jahrelang den Krieg im Kongo – mit fast 4 Mil­lionen Toten der opferreichste seit dem Zweiten Weltkrieg – kaum beachtete, besteht jetzt die Chance für eine breite Aufmerksamkeit und Unterstützung für den Friedensprozess in der Demokratischen Republik Kongo, DRK. Dabei darf die Debatte nicht, wie es überwiegend geschieht, auf die Frage des Militäreinsatzes verkürzt werden. Vielmehr muss die gesamte Stabilisierungs- und Aufbaupolitik in den Blick genommen werden.

Die Demokratische Republik Kongo steht in den nächsten Monaten an einem Scheideweg. Die im Übergangsprozess vereinbarten und von der Bevölkerung ganz überwiegend gewünschten Wahlen und ihr friedlicher und möglichst fairer Verlauf sind eine entscheidende Voraussetzung für eine weitere Befriedung des Landes und den Wiederaufbau staatlicher Strukturen. Andernfalls droht ein Rückfall in breite Gewalt, ja den Bürgerkrieg. Da kongolesische Polizei und Streitkräfte bisher nur zum kleinen Teil einsatzfähig und verlässlich sind, ist die Internationale Gemeinschaft gefordert, für ein Mindestmaß an Sicherheit zu sorgen.

Darum bemüht sich MONUC vor allem in den Hauptkonfliktregionen im Osten, wo die größte UNO-Truppe stationiert ist. In der Hauptstadt ist sie hingegen zu schwach, vor allem im Hinblick auf mögliche Putschisten. Verstärkungsforderungen im Sicherheitsrat wurden von USA und China blockiert. In dieser Situation wurde die EU, die sich ausdrücklich als UNO-freundlich begreift, zum einzigen Ausweg.

Die Behauptung, die EU-Truppe sei überflüssig, ist falsch. Sie ignoriert die dringende Bitte der UNO und auch die Forderung von MONUC und UNO-Unterorganisationen in der DRK, die Forderung gerade der kongolesischen Zivilgesellschaft und der allermeisten humanitären und Entwicklungsorganisationen, die sich in der DRK engagieren. Eine Unterstellung ist der Vorwurf, ausschlaggebend für die EU-Mission sei ein neokoloniales Interesse an den reichen Bodenschätzen der DRK. Die Mission soll im Gegenteil ein Beitrag auf dem langen Weg zu Rechtsstaatlichkeit und "guter Regierungsführung" sein, der Voraussetzung dafür, dass die Reichtümer der DRK endlich der eigenen Bevölkerung zu gute kommen.
Nach Beschluss des UNO-Sicherheitsrates, der Zustimmung der Regierungsmitglieder der DRK, der Zivil­gesellschaft und der Nachbarstaaten steht die Legitimität der EU-Mission außer Zweifel.

Frühere Angaben der Bundesregierung ließen zunächst erhebliche Zweifel aufkommen, ob die EU-Mis­sion ihren Auftrag der MONUC-Unterstützung einschließlich Nothilfe in und gegebenenfalls außerhalb Kinshasas, der Flughafenabsicherung und Notfallevaku­ierung erfüllen könnte. Eine EU-Truppe, die nur zur Evakuierung von Europäern oder als bewaffnete Wahl­helfer für den bisherigen Präsidenten Kabila gedacht ge­wesen wäre, hätte dem Stabilisierungsprozess nur geschadet und hätte abgelehnt werden müssen. Angesichts der inzwischen aufgestockten multinationalen Kapazitäten auch in Kinshasa und des begrenzten und klareren Auftrages sind diese Bedenken erheblich reduziert bzw. ausgeräumt. Die EU-Mission scheint ihren Auftrag der unterstützenden Wahlabsicherung in einer kritischen Phase in einer kritischen Region leisten zu können. Ein Mangel des Kabinettsbeschluss ist, dass in ihm die Sol­daten nicht explizit zur Nothilfe ermächtigt sind. Dies wäre zur besseren Klarheit des Mandats wichtig gewesen.

Angesichts der Risiken, denen vor allem MONUC-Soldaten aus der Dritten Welt in den Ostprovinzen, aber auch viele zivile Helfer und Experten sowie Tausende Wahlbeobachter im ganzen Land ausgesetzt sind, scheinen die Risiken für die deutschen Soldaten verantwortbar.

Über die EU-Mission hinaus müssen Bundesregie­rung und EU alles Mögliche dafür tun, damit der Wahlprozess auch möglichst frei und fair verläuft: Der innerkongolesische Dialogprozess ist zu fördern, um die politischen Spannungen zu reduzieren. Der Unabhängigen Wahlkommission soll eine ausreichende Zahl an internationalen Wahlbeobachtern angeboten werden. Die Vorbereitung, Organisation und Beobachtung der Wahlen ist nach Kräften zu unterstützen.
Die Wahlen sind eine entscheidende Schwelle, hinter der mit dem Abzug der EUFOR-Soldaten das europäische Engagement aber nicht geringer werden darf. Wir bekräftigen die Forderungen im Entschließungsantrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregierung, dass sie und die EU ihr bisheriges Engagement vor allem in folgenden vier Bereichen ausbauen und verstetigen müssen: a) Prozess der Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung ehemaliger Kämpfer und Kindersoldaten in die Gesellschaft und Sicherheitssektorreform (Polizei, Armee, Aufbau von Zoll- und Grenzpolizei), b) Wiederaufbau von Verkehrsinfrastruktur und administrativen Kapazitäten des Staates, c) gute Regierungsführung, Aufbau einer unabhängigen Justiz und Korruptionsbekämpfung sowie d) Rückgewinnung der staatlichen Kontrolle über die Bodenschätze zugunsten der Bevölkerung.

Die EU-Mission ist keine hinreichende, aber eine notwendige Voraussetzung für den Fortgang des Friedensprozesses in der geschundenen DRK – und damit eine wichtige Voraussetzung für eine dauerhafte Beilegung gewaltsamer Konflikte in der gesamten zentralafrikanischen Region der Großen Seen und somit von zentraler afrikapolitischer Bedeutung.

Diese Chance würden wir mit einer Ablehnung der EU-Mission aufs Spiel setzen. Das wollen und können wir nicht verantworten.
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.01.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Dückert,

wie gedenken Sie sich bei der Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung zu verhalten? Wie ist ihre persönliche Meinung zur Vorratsdatenspeicherung? Halten Sie die VDS für ein geeignetes und notwendiges Mittel zur Terrorismusbekämpfung?

Mit freundlichem Gruß!
Antwort von Dr. Thea Dückert
1Empfehlung
01.02.2007
Dr. Thea Dückert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Ich werde dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, in dem die Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat geregelt werden soll, nicht zustimmen.

Ich halte die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und für einen tiefgehenden Eingriff in das Grundrecht auf eine vertrauliche Kommunikation. Darüber hinaus bringt sie enorme Kosten für die Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten. Diese Mehrkosten würden auf die Nutzer von Telekommunikationsdiensten, auf Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt.

Der Nutzen der Vorratsdatenspeicherung steht in keinem Verhältnis zu dem verfassungsrechtlich fragwürdigen Eingriff in die Privatsphäre und den hohen Kosten. Mit den gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ist bereits eine effektive Aufklärung von Straftaten möglich. Es ist nicht erwiesen, dass die Vorratsdatenspeicherung die Effektivität erhöhen würde; es besteht im Gegenteil sogar die Gefahr, dass die anfallende Datenflut eine zielgenaue Bearbeitung unmöglich machen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Thea Dückert
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Frage zum Thema Finanzen
27.02.2007
Von:
-

Sehr geehrte Frau Dückert,

wie kommt der Staat dazu, Fördergelder für eine Weiterbildung zu gewähren und bei der Hälfte dieser Weiterbildung zu sagen, die Fördergelder sind verbraucht? Kann es innerhalb von drei Wochen zu so einer Entscheidung kommen??? Ich zweifel daran.

Mit freundlichen Grüßen

-
Antwort von Dr. Thea Dückert
1Empfehlung
15.03.2007
Dr. Thea Dückert
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage. Leider sind die Informationen, die Sie zu ihrer Frage liefern, nicht ausreichend. Wenn ich Ihnen darauf eine Antwort geben soll, müssten Sie etwas genauer erklären, worum es geht. Sie können mich dazu auch direkt per eMail kontaktieren: thea.dueckert@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen
Thea Dückert
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Frage zum Thema Umwelt
05.05.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Dückert,

leider ist es nicht möglich, auch nur eine Stunde am Wochenende auf der Terrasse zu verbringen, ohne dieses nervige Brummen von diesen einmotorigen "Sport"-Fliegern ertragen zu müssen.
Die ersten Flieger wecken uns am Samstag um 8:00 Uhr (!!) und am Sonntag um 8:30 Uhr. Auch mittags fliegen regelmäßig einige Maschinen mehrere Schleifen über unser dicht besiedeltes Wohngebiet.
Mal abgesehen von dem Unfallrisiko (stellen Sie sich vor, so ein Flieger stürzt direkt über einem Wohngebiet ab!!) und der unsinnigen Lärmbelästigung (ich darf am Sonntag nicht mal den Rasen mähen oder laut Musik hören - und das ist auch gut so! Wenn jedoch diese Flieger ohne Sinn und Zweck einfach so ständig in der Luft hängen kann man sich aber nicht in Ruhe erholen).
Wann wird endlich etwas gegen diese Verschwendung von Energie und der damit verbundenen Abgasbelastung unternommen?
Kann nicht auf Bundesebene von ihrer Fraktion etwas dagegen unternommen werden?
Antwort von Dr. Thea Dückert
1Empfehlung
30.07.2007
Dr. Thea Dückert
Sehr geehrter Herr ,

es tut mir leid, dass Sie unter dem Fluglärm der Sportflieger leiden. Es ist richtig, dass Fluglärm die Gesundheit, das Ruhebedürfnis und die Lebensqualität vieler Menschen beeinträchtigt. Mit prognostizierten Wachstumsraten des Luftverkehrs von jährlich 5 Prozent in den kommenden 20 Jahren wird es zur zunehmenden Belastung von Klima, Umwelt und Anwohnerinnen sowie Anwohnern durch Immissionen und vor allem Lärmbelastung kommen.

Deshalb war die Novellierung des Fluglärmgesetzes von 1971 überfällig. Bereits im November 2000 hat das damals grüne Bundesumweltministerium einen ersten Referentenentwurf für die Novellierung vorgelegt. In den Jahren 2003 und 2004 wurden neue Fassungen zwischen den Ministerien verhandelt. Unsere Gesetzesinitiativen wurden lange von der Flugwirtschaft, den Ländern und den SPD-geführten Ministerien Verkehr und Verteidigung blockiert. Die große Koalition hat nun den Kabinettsentwurf vom Mai 2005 erneut eingebracht. Aufgrund von Anhörungen haben sich aber weitere Punkte ergeben, die an dem alten Gesetzentwurf noch verbesserungswürdig waren. Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben in ihrem Antrag "Den Schutz der Anwohner vor Fluglärm verbessern" (Bundestagsdrucksache 16/551) und erneut in einem Entschließungsantrag "Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen" zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/3861) den vorgelegten Gesetzentwurf als einen Kompromiss begrüßt, aber auf jene Punkte hingewiesen, an denen die Balance zu Lasten der betroffenen Anwohner verschoben war und weitere Nachbesserungen für die Anwohner gefordert. Leider wurden unsere Änderungsvorschläge mit den Stimmen der großen Koalition abgelehnt. Wir haben dem Fluglärmgesetz nicht zugestimmt, da es aus unserer Sicht immer noch erheblichen Nachbesserungsbedarf hat.

Dennoch ist die Novelle des Fluglärmgesetzes mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP verabschiedet worden und am 7. Juni 2007 in Kraft getreten.

Mit freundlichen Grüßen
Thea Dückert
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.06.2007
Von:
-

Sehr verehrte Frau Dr. Dückert,

auch heute habe ich wieder in den Nachrichten die Demos gegen den G8-Gipfel gesehen.
Von der eigentlichen Demo ihren Zielen und Forderungen wird wenig berichtet. Hauptaugenmerk liegt seitens der Medien auf den gewaltbereiten (vermummten) Demonstranten und dem Verhalten der Polizei.

1. Ist unsere Gesetzgebung noch zeitgemäß? Kann die Polizei nicht härter gegen diese Vermummten vorgehen? Die Strafen für diese Täter scheinen ja so lasch zu sein, daß die gleichen Täter offensichtlich von Ereignis zu Ereignis reisen können um Unruhe zu stiften.

2. Ist die sogenannte "Deeskalations"-Anweisung an die Polizei von der Politik gewollt, so daß unsereiner sich nicht mehr zu demonstrieren traut, weil er um Leib und Leben fürchten muß, da er entweder von den Chaoten oder versehentlich von der Polizei verletzt werden könnte?

3. Wie stellen Sie sich vor, künftig das Demonstrationsrecht zu schützen?

In der Hoffnung auf eine baldige Antwort verbleibe ich
mit herzlichen Grüßen aus dem schönen Oldenburg
-. Dipl.-Ing.
Antwort von Dr. Thea Dückert
2Empfehlungen
19.06.2007
Dr. Thea Dückert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie haben Recht, dass die Medien, vor allem das Fernsehen, immer zuerst die Bilder der gewalttätigen Ausschreitungen gebracht haben, und dass dies die Anliegen der Demonstranten in den Hintergrund rückt. Die teilweise brutale Gewalt durch einige militante Demonstranten hat geschadet, und wir Grünen haben uns klar gegen diese Exzesse gestellt.

Es gab mehrere Ursachen für diese Eskalation, und die Verantwortlichen sowohl auf Seiten der Polizei als auch auf Seiten der Organisation der friedlichen Demonstrationen müssen sich damit auseinandersetzen, damit so etwas nicht wieder passiert.

Sicher gab es Mängel beim polizeilichen Vorgehen: Es gab vor Rostock zunächst keine Vorkontrollen und während der Demonstration nur eine unzulängliche Begleitung der Militanten, so dass Waffen mitgeführt werden konnten. Auf diese Lage war das Polizeikonzept dann nicht ausgerichtet, so dass die Situation außer Kontrolle geriet.

Ich glaube aber nach wie vor, dass Deeskalation das richtige Konzept ist. Es muss mit einer guten Vorbereitung gekoppelt werden. Dann kann es die Lage entspannen. In Rostock kam einiges an negativen Faktoren zusammen: Pannen in der Vorbereitung, ein Sicherheitskonzept, in dem das Wort "Versammlungsfreiheit" nicht vorkam und zweifelhafte Bundeswehrpräsenz. Der Umgang mit festgenommenen Demonstranten missachtete elementare Rechte auf zum Teil krasseste Weise. Als Beispiel ist hier nur die menschenunwürdige Käfigunterhaltung zu nennen. All das hat die Situation zusätzlich angeheizt.

Damit sollen in keiner Weise die gewalttätigen Demonstranten entschuldigt werden, die mit den Ausschreitungen angefangen haben. Aber mit einer besseren Vorbereitung hätte man die Gewalt schneller eindämmen können.

Einige Abgeordnete unserer Fraktion die für die Bereiche Demokratie, Recht und Sicherheit zuständig sind, haben sich bereits mit Vertretern der Gewerkschaft der Polizei, Anwälten und Attac zusammengesetzt um aus Rostock zu lernen und ein Konzept zu entwickeln, das Sicherheit und ein freies Demonstrationsrecht zugleich gewährt.

Mit freundlichen Grüßen

Thea Dückert
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