Dr. Thea Dückert (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Thea Dückert
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Diplom Volkswirtin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Oldenburg - Ammerland
Landeslistenplatz
5, Niedersachsen
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(...) Sie haben Recht, dass die Medien, vor allem das Fernsehen, immer zuerst die Bilder der gewalttätigen Ausschreitungen gebracht haben, und dass dies die Anliegen der Demonstranten in den Hintergrund rückt. Die teilweise brutale Gewalt durch einige militante Demonstranten hat geschadet, und wir Grünen haben uns klar gegen diese Exzesse gestellt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dückert,

Sie haben sich heute (18.6.2009) bei der Abstimmung zum Gesetz "Internet-Sperren" enthalten. Ich würde mich freuen, wenn Sie ihr Stimmverhalten hier kurz begründen könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Thea Dückert
1Empfehlung
01.07.2009
Dr. Thea Dückert
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben mich nach einer Begründung für mein Abstimmungsverhalten beim Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet gebeten. Ich will Ihnen gerne erläutern, warum ich mich bei diesem Gesetz enthalten habe.

Eingangs möchte ich wesentliche Dinge klarstellen:
1. Ich habe mich bei diesem Gesetzentwurf enthalten. Eine Enthaltung schließt ein, dass ich Teile des Gesetzesvorhabens unterstütze, aber an wesentlichen Stellen Bedenken habe. Meine Enthaltung ist keine verdeckte Zustimmung, wie es mir gelegentlich vorgeworfen wird, sondern eine Abwägung aus Nutzen und Risiken.
2. Das Gesetzesvorhaben bewegte sich von Anfang an im Spannungsverhältnis zwischen Schutz- und Freiheitsrechten. Dabei stand auf der einen Seite die Internetcommunity mit der Sorge, der Kampf gegen Kinderpornographie im Internet wäre Vorwand und Einfallstor für eine weitergehende Zensur des Internets. Auf der anderen Seite befürworten namhafte Kinderschutzorganisationen, darunter auch die Unicef, das Gesetzesvorhaben als einen Baustein im Kampf gegen die Verbreitung von kinderpornographischem Material. Mir war es wichtig die Argumente beider Seiten zu hören und danach abzuwägen.
3. Gerne wird von Gegnern des Gesetzes auf die geschlossene Ablehnung von FDP und Linken verwiesen. Bei der namentlichen Abstimmung zum Gesetz fehlten aber sieben Abgeordnete der FDP und sogar 17 Abgeordnete der Linken. Hier liegt der Schluss nahe, dass auch in diesen Fraktionen abweichende Einschätzungen zum Gesetzentwurf vorlagen und man einer öffentlichen Diskussion durch Fernbleiben der Abstimmung aus dem Wege gegangen ist. Unsere Fraktion stellt sich der öffentlichen Debatte.
4. Den Grünen (namentlich den 15 Abgeordneten, die sich bei der Abstimmung enthielten) wird vorgeworfen, die Prinzipien des Grundgesetzes und der Bürgerrechte zu vergessen. Ich möchte dazu ganz klar sagen: Es gehört weder zu den grundgesetzlich in Artikel 5 garantierten Freiheiten noch zu den Bürgerechten Kinderpornographie per Mausklick im Internet frei und unbegrenzt abrufen zu können. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und das Recht auf freie Meinungsäußerung hat mit der Verbreitung von Kinderpornographie rein gar nichts zu tun.

Nun möchte ich am Gesetzentwurf darlegen, welche Abwägungen mich zu meinem Urteil bewogen haben. Dabei stelle ich leider oft fest, dass die durch unseren Druck in das Gesetz aufgenommenen Verbesserungen in der Diskussion kaum eine Rolle spielen.

Ich befürworte die Grundintention des Gesetzes, die Verbreitung der Kinderpornographie im Internet so weit es geht zu verhindern oder zu erschweren. Dabei gilt für mich der Grundsatz Löschen vor Sperren. Weil dies aber international nicht immer durchsetzbar ist, brauchen wir auch die Möglichkeit der Sperre. Dabei muss sichergestellt werden, dass die bereitgestellte Technik für keinerlei andere Zwecke als dem oben genannten Ziel genutzt werden darf und eine unkontrollierte Sammlung von Nutzerdaten unterbleibt. Die Sperrung darf nur das letzte Mittel sein, um den Zugang zu Internetseiten mit kinderpornographischem Material zu verhindern.

Durch die Verabschiedung eines Spezialgesetzes, das nur für den Bereich der Kinderpornographie gültig ist, wird gewährleistet, dass keine unkontrollierte Ausweitung der Sperrungen erfolgen kann. Eine Zensur in anderen Bereichen, wie sie immer wieder als Schreckgespenst an die Wand gemalt wird, hat also keinerlei rechtliche Grundlage.

Zudem wurde der Grundsatz des Löschens vor Sperren in das Gesetz aufgenommen. So ist gewährleistet, dass nur Internetseiten gesperrt werden dürfen, die auf keinem anderen Weg der Strafverfolgung aus dem Internet entfernt werden können. Dies kann dann passieren, wenn ausländische Behörden oder Zugangsprovider nicht kooperieren. Erst dann, und nur dann, kommt das Mittel der Sperrung zum Einsatz. Dies ist für mich klar nachzuvollziehen. Durch die Sperrung der Seiten werden die so genannten Zufallsnutzer, die laut BKA etwa 80 Prozent der Nutzer ausmachen, vor dem ungehinderten Zugriff auf Kinderpornographie abgehalten. Sicher ist eine Sperrung für internetaffine Pädophile zu umgehen. Diese Kriminellen müssen auch weiter mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt werden. Wichtig ist aber auch, dass ein Großteil der Menschen davon abgehalten wird, den sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Probleme per Mausklick mitzuerleben. Das ist wichtig, denn nach meiner Auffassung kann jeder, auch ungewollte, Mausklick auf eine Kinderpornoseite dem abscheulichen Missbrauch von Kindern Vorschub leisten.

Auch die unkontrollierte Datensammlung von IP-Adressen der Nutzer, die an einem Stoppschild einer gesperrten Internetseite landen, findet nicht statt. Nach der Überarbeitung des Gesetzes ist klar, dass IP-Adressen an keiner Stelle gespeichert werden und so auch nie Teil eines Strafverfolgungsverfahrens werden können.

Diese drei wesentlichen Punkte waren Elemente der Kritik der Grünen Bundestagsfraktion und wurden mit in das Gesetz aufgenommen. Dennoch bleiben kritische Fragen, die mich zu einer Enthaltung des Gesetzentwurfs bewogen haben.

Fragwürdig bleibt die Rolle des Bundeskriminalamtes. Das BKA soll illegale Inhalte im Internet aufspüren und eine Sperrliste der Seiten erstellen, deren illegale Inhalte nicht auf dem normalen, und schon jetzt oft genutzten und existierenden Rechtsweg, aus dem Netz entfernt werden können. Ursprünglich war vorgesehen, dass das BKA von keiner Seite kontrolliert werden sollte. Auch hier konnten wir erreichen, dass das BKA einem Kontrollgremium unterstellt wird. So bekommt das BKA keine ausufernden Mehrbefugnisse und eine Sperrung von Internetseiten außerhalb des Bereichs Kinderpornographie kann durch die Kontrolle des BKA weiter verhindert werden. Dennoch nehme ich die Kritik des Datenschutzbeauftragten Schaar, dem die Kontrolle des BKA auferlegt wurde, sehr ernst. Herr Schaar monierte, dass seine Behörde nicht der geeignete Ort für dieses Kontrollgremium sei. Hier gilt es, eine tragbare Lösung zu finden.

Natürlich ist das Internet nicht der einzige Ansatzpunkt im Kampf gegen Kinderpornographie. Die Erstellung und Verbreitung von kinderpornographischem Material muss umfassend bekämpft werden. Der Gesetzentwurf wird der gesamten Materie Kinderpornographie und Kindesmissbrauch nicht gerecht. In der Vergangenheit hat das staatliche Vorgehen gegen Kinderpornographie im World Wide Web Erfolge gebracht. Kinderpornographische Angebote wurden aufgespürt, ihre Entfernung verfügt und Strafverfahren eingeleitet. Und es gibt das Mittel der richterlichen Sperrverfügung, mit dem Internet-Zugangs-Anbieter gezwungen werden können, durch technische Maßnahmen den Zugang ihrer Kunden zu bestimmten Internetangeboten zu verhindern. Dieses Mittel soll weiterhin angewendet und schneller eingesetzt werden. Deutlich ist jedoch auch, dass mit den sich rasch entwickelnden technischen Möglichkeiten und der kriminellen Energie der Täter neue Handlungsfelder im Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern entstanden sind und angegangen werden müssen. Der Kampf gegen Kinderpornographie und Ausbeutung von Kindern darf jedoch nicht bei den gesetzlichen Regelungen im Internet stehen bleiben. Wir brauchen und fordern einen nationalen Aktionsplan auf allen Ebenen sowie die bessere Ausstattung aller zuständigen Behörden mit Personal und Sachmitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Thea Dückert
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Frage zum Thema Internetsperren
19.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Dückert,

mit Befremden habe ich Ihr Abstimmungsverhalten zum Zugangserschwernisgesetz zur Kenntnis genommen. Nach Ihrer jüngsten Stellungnahme hier, der Zwischenfrage Ihres Fraktionskollegen Montag während der Rede von MdB Dörmann und insbesondere nach dem Redebeitrag Ihres Fraktionskollegen Wieland hätte ich eine geschlossene Ablehnung der Gesetzvorlage durch Ihre Fraktion erwartet. Stattdessen stimmen 15 Abgeordnete der Grünen, darunter auch Sie, nicht dagegen, sondern wählen den Weg der Enthaltung. Sehen Sie dieses übereilt und offensichtlich ohne akuten Anlass (vgl. kleine Anfrage der FDP-Fraktion) zustandegekommene Gesetz denn tatsächlich nicht als vollkommen fehlgerichtet an? Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und war es noch nie. Geltende Gesetze können auch gegen Anbieter im Internet angewendet werden, und das Stilllegen von Servern, die rechtswidrige Inhalte bereithalten, muss oberstes Ziel der Strafverfolgungsbehörden sein und bleiben. Eine zusätzliche Arbeitsbelastung durch die Erstellung von Sperrlisten kann da nur hinderlich sein.

MdB Strobl hat, entgegen der beschwichtigenden Ausführungen von MdB Krogmann, man beschränke sich ausdrücklich auf den Kampf gegen Kinderpornographie, bereits kurz nach der Abstimmung gefordert, die Ausweitung der Sperrmöglichkeiten auf "Killerspiele" zu untersuchen. Derlei Begehrlichkeiten werden in Zukunft häufiger zu beobachten sein - die Büchse der Pandora ist geöffnet.

Auch wenn Sie erklärt haben, nicht mehr für den Bundestag zu kandidieren, wende ich mich an Sie als die (auch) von mir in der letzten Bundestagswahl gewählte Vertreterin aus Oldenburg: Was wird die Fraktion Bündnis90/Grüne unternehmen, um solchen Forderungen aktiv entgegenzutreten? Wie will die Fraktion Bündnis90/Grüne sicherstellen, dass Bürgerrechte im Internet in Zukunft nicht noch weiter eingeschränkt werden?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Thea Dückert
bisher keineEmpfehlungen
01.07.2009
Dr. Thea Dückert
Sehr geehrter Herr ,

mein Stimmverhalten zum Zugangserschwernisgesetz für Seiten mit kinderpornographischen Inhalten hat eine große Reaktion hervorgerufen. Eine ausführliche Begründung meines Stimmverhaltens finden Sie in der Antwort auf Herrn Kuhlmann.

Ansonsten möchte ich betonen, dass die Einhaltung von Bürgerrechten für mich und meine Partei stets höchste Priorität hat. Aber ich möchte auch nochmal aus meiner Antwort an Herrn Kuhlann zitieren: Es gehört weder zu den grundgesetzlich in Artikel 5 garantierten Freiheiten noch zu den Bürgerechten Kinderpornographie per Mausklick im Internet frei und unbegrenzt abrufen zu können. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und das Recht auf freie Meinungsäußerung hat mit der Verbreitung von Kinderpornographie rein gar nichts zu tun.

Die Tatsache, dass einige Politiker die Ausdehnung der Sperre fordern, ist sehr bedauerlich und rechtfertigt Ihre sowie die Bedenken meiner Partei, die ich teile. Dennoch konnte durch die Fassung eines Spezialgesetzes erreicht werden, dass eine Ausdehnung der Sperren auf andere Bereiche keinerlei rechtliche Grundlage hat. Dies ist einer der Aspekte, die mich zu meiner abweichenden Einschätzung veranlassten. Ich lehne eine Ausweitung der Sperren, wie meine Partei, strikt ab. Bündnis90 / Die Grünen werden weiter für ein freies Internet eintreten. Dass derartige Sperren kein Einfallstor für generelle Zensur darstellt, zeigen die Beispiele anderer europäischer Demokratien wie Großbritannien, wo trotz ähnlicher Gesetze die Freiheit des Internets nicht in Frage gestellt wird.

MfG
Thea Dückert
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Frage zum Thema Internetsperren
19.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Dückert,

ich richte an Sie folgende Fragen:

1. Der Arbeitskreis Zensur hat es geschafft, innerhalb von 12 Stunden 60 Seiten mit Kinderpornographischem Inhalt aus der Internet entfernen zu lassen ( ak-zensur.de ).
Auch bei Ausländischen Seiten wurden von der Polizei anscheinend bis jetzt immer nur die dortigen Behörden, nicht jedoch die Provider, die eigentlich löschungsberechtigt sind, über illegale Inhalte informiert.
Dazu also die Frage: Inwiefern bleibt für Sie noch Raum für bloße Verdeckungsmittel von Straftaten, wenn diese, und das hat der AK-Zensur gezeigt, auch tatsächlich bekämpft werden könnte, wenn nur die nach bereits bestehender(!) Rechtslage zu Verfügung stehenden Mittel ausgenutzt würden?

2. In ihrer Antwort zu der Frage von Marion Walter vom 09.06.2009 schreiben Sie, die Sperren kämen für Sie in Betracht, da das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe. Inwiefern würde das Internet zum rechtsfreien Raum, wenn illegale Inhalte tatsächlich gelöscht würden, statt nur hinter Stop-Schildern verborgen? Inwiefern würde das Internet, angenommen es sei ein rechtsfreier Raum, wieder zum Raum des Rechts, wenn illegale Inhalte lediglich verdeckt würden, die Verdeckungen aber sehr leicht umgangen werden könnten?

3. Ebenfalls in ihrer Antwort zu der Frage von Marion Walter vom 09.06.2009 deuten Sie an, dass Sie sich der rechtsstaatlichen Problematiken um das konkrete Sperrengesetz bewusst sind. Diese wurden auch nicht im finalen Entwurf beseitigt(und zwar unabhängig von der Frage, ob ein Kontrollgremium einen Richtervorbehalt ersetzen kann; die fehlende Gesetgebungskompetenz und das Risiko des Missbrauchs einer Zensurinfrastruktur bleiben). Dennoch haben Sie bei der Abstimmung nicht dagegen gestimmt. Meine Frage also: Spielen rechtsstaatliche Belange für Sie keine Rolle bei ihrem Abstimmverhalten? Und falls doch, welche Gründe hatten für Sie hier ein größeres Gewicht als diese?
Antwort von Dr. Thea Dückert
bisher keineEmpfehlungen
01.07.2009
Dr. Thea Dückert
Sehr geehrter Herr ,

eine ausführliche Begründung für mein Stimmverhalten finden Sie in meiner Antwort auf Herrn Kuhlmann.
Ansonsten kann ich auch an dieser Stelle wiederholen. Eine Enthaltung ist keine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Sie tragen berechtigte Bedenken vor. Auch diese sind bei meiner Meinnungsbildung mit eingeflossen. Am Ende habe ich Für und Wider abgewogen und mich der Stimme enthalten.

MfG
Thea Dückert
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Frage zum Thema Wirtschaft
08.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dückert,

in ihrer Funktion als Mitglied des Wirtschafts und des Finanzausschusses habe ich folgende Fragen an Sie:

Wie kann es sein, dass nachdem die IKB Bank für einen "Schnäppchenbetrag" an die "Heushrecke" Lone Star verkauft wurde, der Bürger weiterhin das Risiko tragen soll und diese Bank jetzt mit einer Bürgschaft von weiteren 7 Milliarden unterstützt werden soll?

Warum trägt das Risiko nicht der neue Eigentümer Lone Star?

Lone Star hat sich in den letzten Jahren über "Schuldenaufkäufe" halb Legal an unserer Volkswirtschaft bereichert um dann die angeeigneten Vermögen an "Tochterunternehmen" in Jersey zu vermachen um dem Fiskus zu entgehen.

Mir fehlen hierzu Worte und Verständniss.

Kann und muss die Opposition hier nicht laut werden?

Herzliche Grüße

Antwort von Dr. Thea Dückert
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21.07.2009
Dr. Thea Dückert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Natürlich haben wir als Opposition uns um diesen Fall gekümmert.

Grundsätzlich steht die Bankenrettung allen Finanzinstituten offen, unabhängig von ihrer Eigentümerstruktur. Wir haben aber bereits bei der Verabschiedung des ersten Bankrettungspakets im Oktober 2008 darauf gedrungen, dass die Eigentümer mehr zur Verantwortung gezogen werden – unter anderem durch die Möglichkeit einer (Teil-)Verstaatlichung.

Das deutsche Aktienrecht sieht keine Nachschusspflicht bei Altaktionären vor, sie haften maximal mit ihrer Aktie, also im Extremfall mit dem Totalverlust. Wir waren schon damals dafür, offener an die Möglichkeit einer (teilweisen) Übernahme durch den Staat zu gehen. Auch bei der IKB wäre diese Möglichkeit überlegenswert gewesen. Denn nun hat der Bund den doppelten Schaden: Die Bank ist verkauft, und er muss trotzdem für die Verluste einstehen. Wäre sie verstaatlicht, könnte er sie 1. zu einem günstigen Zeitpunkt (hoffentlich gewinnbringend) verkaufen, und 2. Einfluss auf die Geschäftspolitik nehmen, was gerade jetzt bei der drohenden Kreditklemme ein entscheidender Vorteil wäre.

Das gälte natürlich auch für die Zusammenarbeit mit Steueroasen wie Jersey: Auch das könnte der Bund dann verhindern.

Bei der Commerzbank ebenso wie bei den Landesbanken scheuen sich die zuständigen Politiker aber vor einem direkten Eingriff in die Geschäftspolitik – zum Schaden der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Mit freundlichen Grüßen

Thea Dückert
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.08.2009
Von:

Guten Tag, Frau Dr. Dückert,

wieso erhält der Durchschnittspensionär rund doppelt so viel Pension, wie der deutsche Durchschnittsrentner, obwohl er nie etwas dafür eingezahlt hat ? Und weshalb können Beamte nach wie vor mit 65 Jahren und nicht, wie der Normalsterbliche mit 67 Jahren in Ruhestand gehen ? Wobei zudem noch zu berücksichtigen ist, dass die meisten Beamten nicht einmal dieses Alter erreichen müssen, um in Pension zu gehen. Weiterhin hätte ich gerne gewusst, weshalb bei einem Beamten das zuletzt gezahlte Brutto- Gehalt für die Berechnung der Pension zugrunde gelegt wird und bei Angestellten das Netto-Durchschnittseinkommen seines Berufslebens ? Ist das rechtlich überhaupt zulässig, dass Bürger so unterschiedlich behandelt werden ?

Mit freundlichen Grüßen,
M. Denker

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