Dr. Stefan Ruppert (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Stefan Ruppert
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
02.07.1971
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Oberursel (Taunus)
Wahlkreis
Hochtaunus
Ergebnis
11,7%
Landeslistenplatz
6, Hessen
weitere Profile
(...) Die Koalition hat zur kürzlich im Bundestag verabschiedeten Wahlrechtsreform ebenfalls mathematische Berechnung durchführen lassen. Nach diesen Berechnungen wird das negative Stimmgewicht durch das neue Wahlrecht nahezu komplett beseitigt. Eine Auswertung von 1.000 zufällig simulierten Wahlergebnissen im Umfeld der tatsächlichen Ergebnisse von 2005 und 2009 ergab, dass nur noch in 9 bzw. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Stefan Ruppert
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Euro-Stabilisierungsfonds EFSF
11.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Ruppert,

vielen Dank für Ihre ausführliche Begründung dazu, dass Sie der Einführung des EFSF zugestimmt haben. Ich hätte es nicht getan, bin damit ich in guter Gesellschaft mit vielen Bürgern um mich herum und bewundere den Mut z.B. von H. Bosbach und H.Schäffler.

Ihre Antwort trifft allerdings nur zum Teil meine Fragen zur juristischen Bewertung dieser "Problematik", die ich speziell Ihnen stellte, weil Sie Jurist und eben nicht zum Beispiel Lehrer oder Sozialpädagoge sind.
Sie haben in Ihrer Antwort ausführlich die aus Ihrer Sicht bestehende Vereinbarkeit des EFSF mit dem GG - insbesondere nach dem jüngsten Urteil des BVerfG - dargestellt.

Offen bleibt meine Frage, um deren Beantwortung ich Sie bitten möchte:

Sind die Euro Rettungsmaßnahmen (besser: Bankenrettungsmaßnahmen) wie der EFSF und andere - mit Sicherheit nahende Maßnahmen wie der geplante ESM mit den EG Verträgen und dem dort nieder gelegten "bailout-Verbot" JURISTISCH vereinbar?

Und ich möchte meine Fragen wie folgt ergänzen:

Falls der Fond, der jetzt wahrscheinlich auch die (französischen !!!- bitte nicht lachen ) Banken rekapitalisieren soll, nicht EG-Vertragskonform beurteilt wird - wie kann ein solcher kollektiver Vertragsbruch quer durch Europa den Bürgern verständlich und akzeptabel gemacht werden - ohne dass man sich vom Rechtsverständnis dieser eigenartigen EU-Gestalter angewidert abwenden muss?
Gelten Verträge/Gesetze in diesem Europa nur für Bürger, nicht für Politiker?
Warum findet dieses Europa Regelungen, die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen eines Bürgers in einem anderen Mitgliedsstaat verfolgbar bzw. beitreibbar machen - findet aber keine rechtliche Handhabe gegen Staaten, die falsche Zahlen bei Eurostat abliefern und keine rechtliche Handhabe gegen Kontrolleure, die sich Augenklappen bei Auswertung dieser Zahlen auf die Augen binden? Kehren wir in Europa zurück in Zeiten des Absolutismus?

Mit freundlichen Grüßen
B.
Antwort von Dr. Stefan Ruppert
bisher keineEmpfehlungen
21.10.2011
Dr. Stefan Ruppert
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Ich möchte Ihnen im Folgenden kurz erläutern, warum ich die vertragliche Ausgestaltung der EFSF mit dem geltenden Unionsrecht für vereinbar halte.

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die EFSF auf einer zwischenstaatlichen Vereinbarung der Mitgliedstaaten der Eurozone beruht. Die teilnehmenden Mitgliedstaaten haben eine private Zweckgesellschaft gegründet, die durch Gewährung von Krediten von bis zu 440 Milliarden Euro eine drohende Zahlungsunfähigkeit von Mitgliedstaaten verhindern soll. Grundsätzlich sind die Mitgliedstaaten frei, miteinander Verträge zu schließen und auch Gesellschaften zu gründen. Rechtliche Bedenken gegen einen solchen Schritt sind demnach nicht erkennbar. Der Rahmenvertrag der EFSF beruht nicht auf einer Ermächtigungsnorm in den grundlegenden Verträgen der EU. Dennoch muss sich die EFSF an den Bestimmungen der EU-Verträge zu finanziellen Hilfen für die Mitgliedstaaten messen lassen. Ein Blick auf den oben genannten Art. 125 AEUV ist also berechtigt.

Die Bestimmungen des Art. 125 AEUV sehen vor, dass keine Beistandspflicht der Mitgliedstaaten füreinander besteht. Diese Norm soll das Erreichen zweier grundlegender Ziele ermöglichen. Zum einen sollen die Mitgliedstaaten zu solider Haushaltspolitik angehalten werden, die eine zu hohe Staatsverschuldung vermeidet. Zum anderen und zuvorderst soll die Norm aber auch das Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion sicherstellen. Im Normalfall können beide Ziele gleichzeitig verfolgt werden. Im Falle einer im EU-Recht nicht vorgesehenen und damit auch nicht geregelten Insolvenz eines Mitgliedstaates kann es aber sein, dass eine strikte Anwendung der No-Bail-Out-Klausel dazu führt, dass das zweite und wichtigste Ziel, das Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion, vollkommen verfehlt wird. In Falle einer drohenden Zahlungsunfähigkeit eines Mitgliedstaates muss die Norm des Art. 125 AEUV also einschränkend ausgelegt werden. Diese Situation trifft für die Hilfsinstrumente der EFSF zu. Eine strenge Anwendung von Art. 125 AEUV im Sinne eines Verbots von Hilfsmaßnahmen für zahlungsunfähige Mitgliedstaaten könnte die Wirtschafts- und Währungsunion akut gefährden. In einem solchen Fall, bei dem es um eine Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr für die Finanzstabilität des gesamten Euroraums geht, kann Art. 125 AEUV nicht streng anwendbar sein. Denn aus einer strickten Anwendung der Norm würde sich in dieser Situation als Rechtsfolge Handlungsunfähigkeit ergeben. Das kann von allen Beteiligten so nicht gewünscht sein.

Nach meinem Verständnis ist die Norm des Art. 125 AEUV lückenhaft, da sie im Hinblick auf ihren wichtigsten Zweck, das Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion, keinerlei erforderliche Einschränkungen ihres Anwendungsbereichs enthält. Eine Einschränkung wäre aber geboten, wenn erhebliche Gefahren für den Euroraum abzuwenden sind. In der Summe kommt man daher zu dem Ergebnis, dass die Regelungen der EFSF mit geltendem Unionsrecht vereinbar sind.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich die vertragliche Ausgestaltung des zukünftigen ESM derzeit nicht kommentieren kann. Ein offizieller Vertragsentwurf in deutscher Sprache liegt dem Deutschen Bundestag derzeit noch nicht vor.

In der Hoffnung, Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Ruppert, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.10.2011
Von:

Sehr geehrter Her Ruppert,

zu den Berechnungen des Innenministeriums und zum negativem Stimmgewicht habe ich einige Fragen.

Beide Berechnungen kommen zum Ergebnis, dass beim neuem Wahlrecht weiterhin negatives Stimmgewicht auftritt.
Bei Herrn tritt das NSG regelmäßig auf, während bei den Berechnungen des Innenministeriums in ca. 1 % der Fälle NSG auftritt.

Sind Sie sicher, dass bei den Berechnungen des Innenministeriums alle Fälle des NSG ermittelt wurden?
Wenn ja, was macht Sie so sicher?
Sind die Berechnungen von richtig?
Wenn nein, wo liegen die Fehler?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Stefan Ruppert
1Empfehlung
21.10.2011
Dr. Stefan Ruppert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Wahlrechtsreform auf www.abgeordnetenwatch.de vom 20. Oktober 2011.

Wie Sie wahrscheinlich schon in meiner Antwort auf die Anfrage von Herrn gelesen haben, unterscheiden sich die Berechnungen der Koalition und die von Herrn zum Auftreten des negativen Stimmgewichts in einer Grundannahme. Die Simulationen von Herrn basieren auf der Annahme, dass zusätzliche Zweitstimmen von zusätzlichen Wählern abgegeben werden. Die Berechnungen der Koalition gehen hingegen davon aus, dass die Anzahl der abgegebenen Wählerstimmen konstant bleibt. Zusätzliche Zweitstimmen für eine Liste kommen hier beispielsweise aus dem Topf der ungültigen Zweitstimmen oder Stimmen von Parteien, die unter die 5-Prozent-Hürde gefallen sind. Man kann sich sicherlich mathematisch und auch demokratietheoretisch darüber streiten, welche der beiden unterschiedlichen Annahmen die bessere bzw. realistischere ist. Mir erscheint es jedoch so, dass sich dieser Streit nicht zugunsten einer Seite auflösen lässt. Deshalb kann man auch nicht sagen, dass eine Simulation falsch und die andere richtig ist.

Nach den Berechnungen der Koalition wird das negative Stimmgewicht durch das neue Wahlrecht nahezu komplett beseitigt. Eine Auswertung von 1.000 zufällig simulierten Wahlergebnissen im Umfeld der tatsächlichen Ergebnisse von 2005 und 2009 ergab, dass nur noch in 9 bzw. 14 Fällen ein negatives Stimmgewicht darstellbar wäre. Bei dieser geringen Wahrscheinlichkeit des Auftretens von negativem Stimmgewicht kann man davon ausgehen, dass es sich um "seltene Ausnahmefälle" handelt, die das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seines Urteils als vernachlässigbar beschrieben hat.

In der Hoffnung, Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Ruppert, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Stefan Ruppert,

in ihrer Rede zur aktuellen Stunde am 26.1.2012 "Zweifelhafte Überwachung von 27 Bundestagsabgeordneten der Fraktion Die Linke durch den Verfassungsschutz" haben Sie ausgesagt, dass Abgeordnete der Linkspartei nicht anlässlich des Gedenkens der Ausschwitzbefreiung bereit waren sich von ihrem Platz zu erheben. ( www.youtube.com
die Aussage in ihrer Rede beginnt bei 0:24:38)

Dazu würde ich gerne wissen, um welche Abgeordnete es sich konkret handelt. Sind diese Abgeordnete unter den 27 überwachten Abgeordneten? Sind die benannten Abgeordneten in direktem Zusammenhang mit der Ausschwitzbefreiung nicht aufgestanden, oder hat es einen anderen Grund?


MfG
Antwort von Dr. Stefan Ruppert
bisher keineEmpfehlungen
10.02.2012
Dr. Stefan Ruppert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage auf www.abgeordnetenwatch.de anlässlich meiner Rede am 26.01.2012 über die "zweifelhafte Überwachung von 27 Bundestagsabgeordneten der Fraktion DIE.LINKE durch den Verfassungsschutz".

Unter den 27 Abgeordneten der Linken, die laut Medienberichten vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden, befinden sich meines Wissens nach zwei Personen, die sich in der Gedenkveranstaltung des Deutschen Bundestages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2010 nicht von ihren Plätzen erhoben haben. Namentlich blieben Sahra Wagenknecht und Christine Buchholz aus "politischen Gründen" sitzen. Eine entsprechende "Erklärung" der beiden Abgeordneten zu Ihrem Verhalten finden Sie auf den Webseiten der Politikerinnen. Meiner Meinung nach ist das Verhalten von Frau Wagenknecht und Frau Buchholz durch nichts zu rechtfertigen. Es ist nicht nur eine Demütigung für Schimon Peres, dessen Familie von den Nazis ermordet wurde. Vielmehr ist es ein Schlag ins Gesicht für alle Opfer des Holocaust.

Wenn Sie sich für das Thema Antisemitismus in der Linkspartei interessieren, kann ich Ihnen hierfür den Artikel "Antisemiten als Koalitionspartner? Die Linkspartei zwischen antizionistischem Antisemitismus und dem Streben nach Regierungsfähigkeit" in der "Zeitschrift für Politik" 03/2011 von Salzborn und Voigt empfehlen.

Ich plädiere aber ausdrücklich für eine strenge Überprüfung der Liste der 27 Abgeordneten im Einzelfall. Viele Abgeordnete darauf werden meiner Einschätzung nach zu Unrecht beobachtet.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Ruppert, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.02.2012
Von:

Werter Herr Dr. Stefan Ruppert

In Ihrer Antwort vom 21.10.2011 zum Thema Wahlrecht haben Sie festgestellt, das zu einen Ungleichgewicht kommen könnte, diese aber gering seiein.
Ich habe zu den neuen Wahlrecht jedoch generell eine Frage, warum werden Kanditaten zu 50% durch die Landeslisten der Parteien in die Parlamente geschickt. Die Wähler haben auf diese Politiker so gut wie keinen Wahleinfluss, es sei denn das die partei unter die 5% Hürde fällt.
Sind Sie nicht auch der Meinung das die Ageordneten zu 100% durch das Volk gewählt werden soll und auch das recht haben sollte Spitzenpolitiker der Parteien nicht wählen zu können.
Spitzenpolitiker der Parteien werden also immer in die Parlamente gelangen, obwohl sie nicht durch das Volk gewählt werden möchten.
Meine Frage an Sie sollten nicht alle Abgeordneten durch die Wähler direkt gewählt werden?
es gibt meines erachtens 299 Wahlkreise für die Bundestagswahl, also könnten doch pro Wahlkreis 2 Abgeordnete direkt gewählt werden und somit würde auch das Dilema der Überhangsmandate sofort wegfallen, diese Form des Wahlrechts wäre die demokratischte die es überhaupt gibt.
Was spricht Ihrer Meinung nach gegen die Form des Wahlrechts.

Vielen dank

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 2 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Stefan Ruppert
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de und mit der dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.