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Sehr geehrter Herr Dr. Ruppert,
vielen Dank für Ihre ausführliche Begründung dazu, dass Sie der Einführung des EFSF zugestimmt haben. Ich hätte es nicht getan, bin damit ich in guter Gesellschaft mit vielen Bürgern um mich herum und bewundere den Mut z.B. von H. Bosbach und H.Schäffler.
Ihre Antwort trifft allerdings nur zum Teil meine Fragen zur juristischen Bewertung dieser "Problematik", die ich speziell Ihnen stellte, weil Sie Jurist und eben nicht zum Beispiel Lehrer oder Sozialpädagoge sind.
Sie haben in Ihrer Antwort ausführlich die aus Ihrer Sicht bestehende Vereinbarkeit des EFSF mit dem GG - insbesondere nach dem jüngsten Urteil des BVerfG - dargestellt.
Offen bleibt meine Frage, um deren Beantwortung ich Sie bitten möchte:
Sind die Euro Rettungsmaßnahmen (besser: Bankenrettungsmaßnahmen) wie der EFSF und andere - mit Sicherheit nahende Maßnahmen wie der geplante ESM mit den EG Verträgen und dem dort nieder gelegten "bailout-Verbot" JURISTISCH vereinbar?
Und ich möchte meine Fragen wie folgt ergänzen:
Falls der Fond, der jetzt wahrscheinlich auch die (französischen !!!- bitte nicht lachen ) Banken rekapitalisieren soll, nicht EG-Vertragskonform beurteilt wird - wie kann ein solcher kollektiver Vertragsbruch quer durch Europa den Bürgern verständlich und akzeptabel gemacht werden - ohne dass man sich vom Rechtsverständnis dieser eigenartigen EU-Gestalter angewidert abwenden muss?
Gelten Verträge/Gesetze in diesem Europa nur für Bürger, nicht für Politiker?
Warum findet dieses Europa Regelungen, die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen eines Bürgers in einem anderen Mitgliedsstaat verfolgbar bzw. beitreibbar machen - findet aber keine rechtliche Handhabe gegen Staaten, die falsche Zahlen bei Eurostat abliefern und keine rechtliche Handhabe gegen Kontrolleure, die sich Augenklappen bei Auswertung dieser Zahlen auf die Augen binden? Kehren wir in Europa zurück in Zeiten des Absolutismus?
Mit freundlichen Grüßen
B.