Dr. Stefan Ruppert (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Stefan Ruppert
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
02.07.1971
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Oberursel (Taunus)
Wahlkreis
Hochtaunus
Ergebnis
11,7%
Landeslistenplatz
6, Hessen
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(...) Die FDP-Bundestagsfraktion ist jedoch bezüglich der zu erwartenden Folgen einer Finanztransaktionssteuer sehr skeptisch und lehnt diese Maßnahme deshalb ab. Auch der Internationale Währungsfond (IWF) steht in seinem Bericht über faire und substantielle Beiträge des Finanzsektors an der Krisenbewältigung der Einführung einer Finanztransaktionssteuer kritisch gegenüber. Dafür sprechen vor allem zwei wesentliche Gründe: Erstens wäre eine Finanztransaktionssteuer von allen zu entrichten, die an Finanzplätzen Transaktionen veranlassen: private Altersvorsorger, die in Wertpapiere investieren; mittelständische Exporteure, die ausländische Umsätze in Euro tauschen; große Industrieunternehmen, die Rohstoffe für die Produktion beschaffen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
25.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Ruppert,

Mit Interesse habe ich Ihre Antwort an Herrn v. 10.7.11 gelesen. Es ist in dieser schwierigen Situation verständlich, dass alle maßgeblichen Mitentscheider sich solange wie möglich vor konkreten Aussagen scheuen, zumal sie sich in der Zwickmühle zwischen ihrer Überzeugung/Gewissen und dem politischen Fraktionszwang befinden.

Nun aber gibt es aktuelle Konkretisierungen. Und die Abstimmung im September rückt näher.
Heute hat das Handelsblatt das Geheimpapier von Herrn Schäuble zu den Kompetenzen der neuen Behörde veröffentlicht. Inhalte muss ich hier nicht wiederholen, Sie haben das sicher alles gelesen und als Jurist bestens verstanden.

Auch Herr Bundespräsident Wulff hat sich heute in die Debatte mit Ihnen bekannten Aussagen eingeschaltet. Er hält das von der Politik geduldete Gebaren der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen direkt oder über den Sekundärmarkt für rechtswidrig und sieht - wie viele andere auch - Verstöße gegen die europäischen Verträge.
Zahlreiche Juristen, Vokswirte und Fachleute sehen überhaupt bereits jetzt schon und erst recht mit Gründung des neuen Fonds rechtswidrige Verletzung der EG-Verträge, insbesondere Verstoß gegen das bail-out -Verbot des EG-Vertrags.
Frau von der Leyen und andere wollen auch für Deutschland (in Anlehnung an Finnland) zumindest die geplanten Bürgschaftsübernahmen von Sicherheiten abhängig machen (der Gestellung von Goldreserven oder Beteiligungen an Vermögenswerten) .

Meine Fragen:
Wie beurteilen Sie als Jurist rechtlich die Vereinbarkeit des aktuell zu Abstimmung stehenden EFSF
a) mit der deutschen Verfassung
b) mit den EG-Verträgen
Wie beurteilen Sie die von vielen Seiten vorgetragene Behauptung, die Gründung des EFSF komme einem fiskalischen Ermächtigungsgesetzes a la 1933 gleich. Auch damals sollte Not von Volk und Staat abgewendet werden..... und das Parlament entmachtete sich selbst.

Werden Sie diesen Maßnahmen zum EFSF zustimmen?

MfG
B. .
Antwort von Dr. Stefan Ruppert
bisher keineEmpfehlungen
04.10.2011
Dr. Stefan Ruppert
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de zum Thema EFSF. Ich möchte Ihnen im Folgenden erklären, warum ich bei der Abstimmung im Bundestag zur Ausweitung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität nach langer und gründlicher Abwägung mit "Ja" gestimmt habe.

Die Situation im Euroraum ist nach wie vor sehr ernst und kompliziert. Die Ursache für die negative Entwicklung in den letzten Monaten liegt im Verhalten der damaligen rot-grünen Bundesregierung, die durch das Aufweichen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und durch eine unverantwortliche Haushaltspolitik die Weichen für die heutige Schieflage gestellt hat. Hohe Staatsausgaben und mangelnde Wettbewerbsfähigkeit von Euro-Staaten wurden dadurch erst salonfähig gemacht. Dass man beide Defizite aber langfristig nicht durch neue Schulden ausgleichen kann, haben die Reaktionen der Finanzmärkte gezeigt. Ein zweiter schwerwiegender Fehler von Rot-Grün war die frühzeitige Aufnahme Griechenlands in die Eurozone, die die FDP damals klar abgelehnt hat.

Langfristig kann ein Ausweg aus der derzeitigen Krisensituation nur über eine solide, wettbewerbsorientierte Haushalts- und Wirtschaftspolitik in den betreffenden Schuldenstaaten erfolgen. Glücklicherweise werden dafür gerade die richtigen Weichen gestellt. Spanien und Italien haben sich die verfassungsmäßig verankerte Schuldenbremse Deutschlands zum Vorbild genommen und entsprechende Regelungen nationalstaatlich umgesetzt. Zudem wird auf europäischer Ebene mit dem deutlich verschärften Stabilitätspakt gerade ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, dass zukünftige Schuldenkrisen in der Eurozone verhindern soll. Unter anderem beinhaltet es quasi automatisch ablaufende Sanktionen gegen Defizitsünder – eine Forderung, die wir Liberalen schon frühzeitig gestellt haben.

Die erweiterte EFSF ist ein notwendiges Instrument, um den Weg aus der Krise zu beschreiten. Das Ausleihvolumen der EFSF wird von bisher 240 Milliarden Euro auf rund 440 Milliarden Euro angehoben. Dadurch erhöht sich der deutsche Anteil an Kreditbürgschaften von 123 Milliarden Euro auf 211 Milliarden Euro. Darüber hinaus wird die EFSF in die Lage versetzt, den konkreten Gefahren für die Stabilität des Euro und der Eurozone insgesamt noch besser auch vorbeugend entgegenwirken zu können. So werden neben der bereits bestehenden Möglichkeit einer Kreditvergabe an Mitgliedsstaaten nun auch der Kauf von Staatsanleihen am Primär- und Sekundärmarkt, sowie vorsorgliche Kredite und Darlehen an Staaten zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten bereitgestellt. Alle Hilfsmaßnahmen der EFSF werden auch in Zukunft unter strikten Auflagen vergeben. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe für die betroffenen Staaten. Diese müssen den Weg der Haushaltssanierung und wirtschaftlichen Strukturreformen selbstständig beschreiten.

Die krisenhaften Zuspitzungen am Kapitalmarkt und der mehrfache Eingriff der Europäischen Zentralbank (EZB) zu deren Bekämpfung haben verdeutlicht, dass der Rettungsschirm hinsichtlich seines Volumens und der Flexibilität der zur Verfügung stehenden Instrumente ausgebaut werden muss. Nur so können zukünftig mögliche Ansteckungsgefahren innerhalb des Euroraums besser bekämpft werden. Die christlich-liberale Koalition ist sich einig, dass die Stabilisierung des Euro durch geeignete Eingriffe am Kapitalmarkt zuerst Aufgabe der von den Mitgliedsstaaten getragenen EFSF und nicht der EZB ist.

Die erweiterte EFSF schafft ebenso eine Voraussetzung dafür, eine Situation, in der die Zahlungsunfähigkeit eines Eurolandes nicht mehr zu verhindern ist, kontrolliert abzuwickeln. Durch die EFSF können in Zukunft Vorkehrungen getroffen werden, die verhindern, dass die mit dem Schuldenschnitt einhergehenden Turbulenzen auf den Kapitalmärkten auf andere Staaten im Euroraum sowie die Banken übergreifen. Damit wird eine allgemeine Finanzmarktkrise verhindert.

In einer öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss am 19. September 2011 bezeichneten die anwesenden Sachverständigen sowohl die Erweiterung der EFSF als auch die neuen Instrumente als dringend notwendig. Mit der Zustimmung zur erweiterten EFSF wird den betroffenen Ländern mehr Zeit gewährt, um ihre Probleme selbst lösen zu können. Langfristig kann die Stabilität des Euroraums wie oben erwähnt nur aus sich selbst heraus in Form solider Haushalte in jedem Mitgliedstaat gesichert werden.

Neben der inhaltlichen Ausgestaltung bin ich auch vom Verfahren, das die Mitbestimmung des Deutschen Bundestages bei der EFSF regelt, überzeugt. Auf Drängen der FDP wurde die parlamentarische Beteiligung an Entscheidungen und Handlungen der zwischenstaatlichen Rettungsfazilität deutlich ausgeweitet. Der Bundestag muss nun explizit zustimmen, wenn ein Euro-Mitgliedstaat ein Hilfsprogramm beantragt. Dies gilt auch bei einer Ausweitung des Rettungsschirms und wesentlichen Veränderungen der Hilfsinstrumente. Ohne eine solche Zustimmung muss der deutsche Vertreter die Vorschläge auf europäischer Ebene ablehnen. Dennoch bleibt die Handlungsfähigkeit der EFSF im operativen Geschäft gewahrt. Eine effektive Abwehr konkreter Gefahren für die Stabilität der Eurozone wird auch zukünftig sichergestellt.

Die Souveränität der Volksvertretung in Fragen des Haushalts bleibt durch die erweiterte EFSF unangetastet. Das lässt sich auch daran erkennen, dass die Ausgestaltung der Parlamentsbeteiligung an der erweiterten EFSF deutlich über die Anforderungen hinausgeht, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 7. September 2011 aufgestellt hat. Mit einem mehrstufigen Verfahren, das eine Beteiligung von Gremien des Bundestages selbst in Eilfällen und Fällen dringend gebotener Vertraulichkeit ermöglicht, hat die Koalition die Vorgaben aus Karlsruhe, die in bestimmten Fällen auch eine nachträgliche Informierung des Haushaltsausschusses gestattet hätten, mehr als erfüllt. Für Fälle besonderer Vertraulichkeit oder Eilbedürftigkeit gibt es Sonderregeln. Es entscheidet ein aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zusammengesetztes "kleinstmögliches" Sondergremium. Dieses Eilgremium kann aber der Einschätzung der Eilbedürftigkeit jederzeit widersprechen, mit der Folge, dass entweder der Haushaltsausschuss insgesamt oder das Plenum des Deutschen Bundestages mit der Sache befasst werden. Der Bundestag kann auch die Beteiligungsrechte des Haushaltsausschusses jederzeit an sich ziehen und selbst ausüben. Damit erhält der Deutsche Bundestag die Möglichkeit, alle Entscheidungen der EFSF, die die Budgetverantwortung des Bundestags berühren zu kontrollieren und in seinem Sinne unmittelbar zu beeinflussen. Der historische Vergleich mit dem "Ermächtigungsgesetz" von 1933 ist daher unzulässig.

Bei der Höhe an Kreditgarantien muss man sich als Abgeordneter natürlich fragen, ob es nicht zum jetzigen Zeitpunkt eine wirkungsvolle Alternative zur Erweiterung der EFSF gibt. Auch wenn bei mir das Wort "alternativlos" grundsätzlich auf Misstrauen stößt, bin ich der Überzeugung, dass es eine andere Lösung aus der derzeitigen Krise nicht gibt. Eine ungeordnete Insolvenz eines Mitgliedstaates hätte zum einen unangenehme Folgen für die Inhaber der entsprechenden Staatsanleihen. Banken, Versicherungen, Rentenfonds und damit auch fast jeder Privatanleger wären in unkontrollierbarer Weise betroffen. Zum anderen könnte sich eine noch weitaus gravierendere Folge einer unkontrollierten Staateninsolvenz ergeben. Die Kapitalmärkte könnten negative Schlussfolgerungen aus der Insolvenz eines Mitgliedstaates ziehen und fortan bei anderen Staaten Kredite nur noch gegen erhebliche Zinsaufschläge zur Kompensation des Ausfallrisikos gewähren. Dadurch würden andere finanzschwache Staaten durch immer größer werdende Refinanzierungskosten viel schneller und unkontrollierter in die Zahlungsunfähigkeit getrieben. Die Folge könnte eine Spirale wirtschaftlich und finanziell zusammenbrechender Staaten sein, die aus der Eurozone aussteigen, ihre eigenen Währungen wieder einführen und diese erheblich abwerten müssten. Eine solche Kaskade hätte auch für Privatanleger und die Bürger in den betroffenen Staaten gravierende Folgen. Eine Destabilisierung oder gar ein Zusammenbruch des Euroraums hätte ebenso für unsere stark am Export orientierte Volkswirtschaft sehr fatale Auswirkungen. Den deutschen Steuerzahlern ist ein solches Risiko nicht zuzumuten.

Die Oppositionsparteien haben Eurobonds als Alternative zu den von der Koalition vorgeschlagenen Maßnahmen in die Diskussion gebracht. Sie sind jedoch kein wirksames Mittel zur Bewältigung der Krise unserer Währung. Ganz im Gegenteil: Eurobonds würden die Märkte nur kurzfristig beruhigen, wenn überhaupt. Denn die Ratingagentur Standard & Poor‘s hat schon klargestellt, dass Eurobonds aufgrund ihrer teilweisen Ausfallrisiken so bewertet werden würden wie das größte Risiko ihrer Anteilseigner, also genauso wie Griechenlands Anleihen: mit Ramschstatus. Dem geringen Wirkungsgrad stünde ein sehr hoher Preis gegenüber. Durch eine gemeinsame Haftung für Schulden hätten schlecht haushaltende Staaten keinerlei Anreize mehr, zu sparen und ihre Haushalte zu sanieren. Im Gegenzug müssten Staaten mit soliden Haushalten wie Deutschland für Schuldenstaaten mithaften, die zuvor über ihre Verhältnisse gelebt haben. Eine solche Belastung wäre den deutschen Steuerzahlern unter keinen Umständen zuzumuten. Zumal nach Schätzungen des ifo-Instituts jährliche Mehrkosten in Höhe von 47 Milliarden Euro auf Deutschland zukommen könnten.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem oben erwähnten Urteil die Verfassungswidrigkeit von Eurobonds klar festgestellt und damit die FDP-Position bestätigt. Eurobonds würden eine Vergemeinschaftung der Haftung für alle Schulden im Sinne einer gesamtschuldnerischen Haftung bedeuten. Deutschland würde als zahlungsfähiger Schuldner für alle künftig in der Eurozone aufgenommenen Schulden vollumfänglich in Anspruch genommen werden können. Einer solchen Politik hat Karlsruhe jedoch einen Riegel vorgeschoben. Im Urteil heißt es dazu: "Es ist insoweit auch dem Bundestag als Gesetzgeber verwehrt, dauerhafte völkervertragsrechtliche Mechanismen zu etablieren, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen, vor allem wenn sie mit schwer kalkulierbaren Folgewirkungen verbunden sind." Wir Liberalen werden weiterhin alles in unserer Macht stehende unternehmen, damit es nicht zu einer solchen Vergemeinschaftung von Schulden kommt.

Wir werden beim zukünftigen Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM), der die erweiterte EFSF ab 2013 ablösen soll, die gleichen strengen Maßstäbe hinsichtlich inhaltlicher Ausgestaltung und parlamentarischer Beteiligung anlegen wie beim jetzigen Verfahren. Zurzeit liegt dem Bundestag aber noch kein ausformulierter Vertragstext für den ESM vor. Das Parlament wird aller Voraussicht nach erst in der ersten Jahreshälfte 2012 über den ESM abstimmen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass ich derzeit einzelne Punkte zum ESM nicht abschließend kommentieren kann.

Zusammenfassend kann ich festhalten, dass ich der Erweiterung der EFSF zugestimmt habe, da ich diesen Schritt in der derzeitigen Situation für den verantwortbarsten aller möglichen Optionen halte. Die christlich-liberale Koalition stellt mit der erweiterten EFSF die Weichen für einen Weg aus der Schuldenunion, die Rot-Grün mit zu verantworten hat, hin zu einer Stabilitätsunion. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem Ausweiten des Rettungsschirms eine vernünftige Balance zwischen einer notwendigen Stabilisierung der Eurozone auf der einen Seite und einem bestmöglichen Schutz der Steuerzahler in Deutschland auf der anderen Seite geschaffen haben.

In der Hoffnung, Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Ruppert, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
10.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Ruppert,

Wie werden Sie bei der Entscheidung über den Euro-Rettungsschirm abstimmen?

mfG
Antwort von Dr. Stefan Ruppert
bisher keineEmpfehlungen
04.10.2011
Dr. Stefan Ruppert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de. Ich möchte Ihnen im Folgenden erklären, warum ich bei der Abstimmung im Bundestag zur Ausweitung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) nach langer und gründlicher Abwägung mit "Ja" gestimmt habe.

Die Situation im Euroraum ist nach wie vor sehr ernst und kompliziert. Die Ursache für die negative Entwicklung in den letzten Monaten liegt im Verhalten der damaligen rot-grünen Bundesregierung, die durch das Aufweichen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und durch eine unverantwortliche Haushaltspolitik die Weichen für die heutige Schieflage gestellt hat. Hohe Staatsausgaben und mangelnde Wettbewerbsfähigkeit von Euro-Staaten wurden dadurch erst salonfähig gemacht. Dass man beide Defizite aber langfristig nicht durch neue Schulden ausgleichen kann, haben die Reaktionen der Finanzmärkte gezeigt. Ein zweiter schwerwiegender Fehler von Rot-Grün war die frühzeitige Aufnahme Griechenlands in die Eurozone, die die FDP damals klar abgelehnt hat.

Langfristig kann ein Ausweg aus der derzeitigen Krisensituation nur über eine solide, wettbewerbsorientierte Haushalts- und Wirtschaftspolitik in den betreffenden Schuldenstaaten erfolgen. Glücklicherweise werden dafür gerade die richtigen Weichen gestellt. Spanien und Italien haben sich die verfassungsmäßig verankerte Schuldenbremse Deutschlands zum Vorbild genommen und entsprechende Regelungen nationalstaatlich umgesetzt. Zudem wird auf europäischer Ebene mit dem deutlich verschärften Stabilitätspakt gerade ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, dass zukünftige Schuldenkrisen in der Eurozone verhindern soll. Unter anderem beinhaltet es quasi automatisch ablaufende Sanktionen gegen Defizitsünder – eine Forderung, die wir Liberalen schon frühzeitig gestellt haben.

Die erweiterte EFSF ist ein notwendiges Instrument, um den Weg aus der Krise zu beschreiten. Das Ausleihvolumen der EFSF wird von bisher 240 Milliarden Euro auf rund 440 Milliarden Euro angehoben. Dadurch erhöht sich der deutsche Anteil an Kreditbürgschaften von 123 Milliarden Euro auf 211 Milliarden Euro. Darüber hinaus wird die EFSF in die Lage versetzt, den konkreten Gefahren für die Stabilität des Euro und der Eurozone insgesamt noch besser auch vorbeugend entgegenwirken zu können. So werden neben der bereits bestehenden Möglichkeit einer Kreditvergabe an Mitgliedsstaaten nun auch der Kauf von Staatsanleihen am Primär- und Sekundärmarkt, sowie vorsorgliche Kredite und Darlehen an Staaten zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten bereitgestellt. Alle Hilfsmaßnahmen der EFSF werden auch in Zukunft unter strikten Auflagen vergeben. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe für die betroffenen Staaten. Diese müssen den Weg der Haushaltssanierung und wirtschaftlichen Strukturreformen selbstständig beschreiten.

Die krisenhaften Zuspitzungen am Kapitalmarkt und der mehrfache Eingriff der Europäischen Zentralbank (EZB) zu deren Bekämpfung haben verdeutlicht, dass der Rettungsschirm hinsichtlich seines Volumens und der Flexibilität der zur Verfügung stehenden Instrumente ausgebaut werden muss. Nur so können zukünftig mögliche Ansteckungsgefahren innerhalb des Euroraums besser bekämpft werden. Die christlich-liberale Koalition ist sich einig, dass die Stabilisierung des Euro durch geeignete Eingriffe am Kapitalmarkt zuerst Aufgabe der von den Mitgliedsstaaten getragenen EFSF und nicht der EZB ist.

Die erweiterte EFSF schafft ebenso eine Voraussetzung dafür, eine Situation, in der die Zahlungsunfähigkeit eines Eurolandes nicht mehr zu verhindern ist, kontrolliert abzuwickeln. Durch die EFSF können in Zukunft Vorkehrungen getroffen werden, die verhindern, dass die mit dem Schuldenschnitt einhergehenden Turbulenzen auf den Kapitalmärkten auf andere Staaten im Euroraum sowie die Banken übergreifen. Damit wird eine allgemeine Finanzmarktkrise verhindert.

In einer öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss am 19. September 2011 bezeichneten die anwesenden Sachverständigen sowohl die Erweiterung der EFSF als auch die neuen Instrumente als dringend notwendig. Mit der Zustimmung zur erweiterten EFSF wird den betroffenen Ländern mehr Zeit gewährt, um ihre Probleme selbst lösen zu können. Langfristig kann die Stabilität des Euroraums wie oben erwähnt nur aus sich selbst heraus in Form solider Haushalte in jedem Mitgliedstaat gesichert werden.

Neben der inhaltlichen Ausgestaltung bin ich auch vom Verfahren, das die Mitbestimmung des Deutschen Bundestages bei der EFSF regelt, überzeugt. Auf Drängen der FDP wurde die parlamentarische Beteiligung an Entscheidungen und Handlungen der zwischenstaatlichen Rettungsfazilität deutlich ausgeweitet. Der Bundestag muss nun explizit zustimmen, wenn ein Euro-Mitgliedstaat ein Hilfsprogramm beantragt. Dies gilt auch bei einer Ausweitung des Rettungsschirms und wesentlichen Veränderungen der Hilfsinstrumente. Ohne eine solche Zustimmung muss der deutsche Vertreter die Vorschläge auf europäischer Ebene ablehnen. Dennoch bleibt die Handlungsfähigkeit der EFSF im operativen Geschäft gewahrt. Eine effektive Abwehr konkreter Gefahren für die Stabilität der Eurozone wird auch zukünftig sichergestellt.

Die Souveränität der Volksvertretung in Fragen des Haushalts bleibt durch die erweiterte EFSF unangetastet. Das lässt sich auch daran erkennen, dass die Ausgestaltung der Parlamentsbeteiligung an der erweiterten EFSF deutlich über die Anforderungen hinausgeht, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 7. September 2011 aufgestellt hat. Mit einem mehrstufigen Verfahren, das eine Beteiligung von Gremien des Bundestages selbst in Eilfällen und Fällen dringend gebotener Vertraulichkeit ermöglicht, hat die Koalition die Vorgaben aus Karlsruhe, die in bestimmten Fällen auch eine nachträgliche Informierung des Haushaltsausschusses gestattet hätten, mehr als erfüllt. Für Fälle besonderer Vertraulichkeit oder Eilbedürftigkeit gibt es Sonderregeln. Es entscheidet ein aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zusammengesetztes "kleinstmögliches" Sondergremium. Dieses Eilgremium kann aber der Einschätzung der Eilbedürftigkeit jederzeit widersprechen, mit der Folge, dass entweder der Haushaltsausschuss insgesamt oder das Plenum des Deutschen Bundestages mit der Sache befasst werden. Der Bundestag kann auch die Beteiligungsrechte des Haushaltsausschusses jederzeit an sich ziehen und selbst ausüben. Damit erhält der Deutsche Bundestag die Möglichkeit, alle Entscheidungen der EFSF, die die Budgetverantwortung des Bundestags berühren zu kontrollieren und in seinem Sinne unmittelbar zu beeinflussen.

Bei der Höhe an Kreditgarantien muss man sich als Abgeordneter natürlich fragen, ob es nicht zum jetzigen Zeitpunkt eine wirkungsvolle Alternative zur Erweiterung der EFSF gibt. Auch wenn bei mir das Wort "alternativlos" grundsätzlich auf Misstrauen stößt, bin ich der Überzeugung, dass es eine andere Lösung aus der derzeitigen Krise nicht gibt. Eine ungeordnete Insolvenz eines Mitgliedstaates hätte zum einen unangenehme Folgen für die Inhaber der entsprechenden Staatsanleihen. Banken, Versicherungen, Rentenfonds und damit auch fast jeder Privatanleger wären in unkontrollierbarer Weise betroffen. Zum anderen könnte sich eine noch weitaus gravierendere Folge einer unkontrollierten Staateninsolvenz ergeben. Die Kapitalmärkte könnten negative Schlussfolgerungen aus der Insolvenz eines Mitgliedstaates ziehen und fortan bei anderen Staaten Kredite nur noch gegen erhebliche Zinsaufschläge zur Kompensation des Ausfallrisikos gewähren. Dadurch würden andere finanzschwache Staaten durch immer größer werdende Refinanzierungskosten viel schneller und unkontrollierter in die Zahlungsunfähigkeit getrieben. Die Folge könnte eine Spirale wirtschaftlich und finanziell zusammenbrechender Staaten sein, die aus der Eurozone aussteigen, ihre eigenen Währungen wieder einführen und diese erheblich abwerten müssten. Eine solche Kaskade hätte auch für Privatanleger und die Bürger in den betroffenen Staaten gravierende Folgen. Eine Destabilisierung oder gar ein Zusammenbruch des Euroraums hätte ebenso für unsere stark am Export orientierte Volkswirtschaft sehr fatale Auswirkungen. Den deutschen Steuerzahlern ist ein solches Risiko nicht zuzumuten.

Die Oppositionsparteien haben Eurobonds als Alternative zu den von der Koalition vorgeschlagenen Maßnahmen in die Diskussion gebracht. Sie sind jedoch kein wirksames Mittel zur Bewältigung der Krise unserer Währung. Ganz im Gegenteil: Eurobonds würden die Märkte nur kurzfristig beruhigen, wenn überhaupt. Denn die Ratingagentur Standard & Poor‘s hat schon klargestellt, dass Eurobonds aufgrund ihrer teilweisen Ausfallrisiken so bewertet werden würden wie das größte Risiko ihrer Anteilseigner, also genauso wie Griechenlands Anleihen: mit Ramschstatus. Dem geringen Wirkungsgrad stünde ein sehr hoher Preis gegenüber. Durch eine gemeinsame Haftung für Schulden hätten schlecht haushaltende Staaten keinerlei Anreize mehr, zu sparen und ihre Haushalte zu sanieren. Im Gegenzug müssten Staaten mit soliden Haushalten wie Deutschland für Schuldenstaaten mithaften, die zuvor über ihre Verhältnisse gelebt haben. Eine solche Belastung wäre den deutschen Steuerzahlern unter keinen Umständen zuzumuten. Zumal nach Schätzungen des ifo-Instituts jährliche Mehrkosten in Höhe von 47 Milliarden Euro auf Deutschland zukommen könnten.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem oben erwähnten Urteil die Verfassungswidrigkeit von Eurobonds klar festgestellt und damit die FDP-Position bestätigt. Eurobonds würden eine Vergemeinschaftung der Haftung für alle Schulden im Sinne einer gesamtschuldnerischen Haftung bedeuten. Deutschland würde als zahlungsfähiger Schuldner für alle künftig in der Eurozone aufgenommenen Schulden vollumfänglich in Anspruch genommen werden können. Einer solchen Politik hat Karlsruhe jedoch einen Riegel vorgeschoben. Im Urteil heißt es dazu: "Es ist insoweit auch dem Bundestag als Gesetzgeber verwehrt, dauerhafte völkervertragsrechtliche Mechanismen zu etablieren, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen, vor allem wenn sie mit schwer kalkulierbaren Folgewirkungen verbunden sind." Wir Liberalen werden weiterhin alles in unserer Macht stehende unternehmen, damit es nicht zu einer solchen Vergemeinschaftung von Schulden kommt.

Wir werden beim zukünftigen Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM), der die erweiterte EFSF ab 2013 ablösen soll, die gleichen strengen Maßstäbe hinsichtlich inhaltlicher Ausgestaltung und parlamentarischer Beteiligung anlegen wie beim jetzigen Verfahren. Zurzeit liegt dem Bundestag aber noch kein ausformulierter Vertragstext für den ESM vor. Das Parlament wird aller Voraussicht nach erst in der ersten Jahreshälfte 2012 über den ESM abstimmen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass ich derzeit einzelne Punkte zum ESM nicht abschließend kommentieren kann.

Zusammenfassend kann ich festhalten, dass ich der Erweiterung der EFSF zugestimmt habe, da ich diesen Schritt in der derzeitigen Situation für den verantwortbarsten aller möglichen Optionen halte. Die christlich-liberale Koalition stellt mit der erweiterten EFSF die Weichen für einen Weg aus der Schuldenunion, die Rot-Grün mit zu verantworten hat, hin zu einer Stabilitätsunion. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem Ausweiten des Rettungsschirms eine vernünftige Balance zwischen einer notwendigen Stabilisierung der Eurozone auf der einen Seite und einem bestmöglichen Schutz der Steuerzahler in Deutschland auf der anderen Seite geschaffen haben.

In der Hoffnung, Ihre Anfrage zufriedenstellend beantwortet zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Ruppert, MdB
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Frage zum Thema Kultur
16.09.2011
Von:

Ich möchte gerne Ihnen drei Fragen stellen, zwei die Sie wohl bereits kennen.


1) Sind Sie der Meinung, dass zur allgemeinen Erhaltung der Kultur in Deutschland die GEMA reformiert werden muss?
2) Ist die Monopolstellung eines einzelnen Vereins zur Wahrung des Urheberrechts mit unserem Grundgesetz vereinbar?

Die dritte Frage ist praktischer Natur - wie es sein kann, dass andere Länder es schaffen, mit den Geldern der GEZ (oder vergleichbaren), Vereinbarungen mit Contentprovidern wie Youtube (Google Inc.) treffen können und wir nicht? Warum kann ein Bürger der vereinigten Staaten Amerikas ein Musikvideo sehen, das in Deutschland geschrieben wurde, in Deutschland aufgenommen wurde und in Deutschland vermarktet wird, aber deutsche Staatsbürger "dürfen" das nicht?

Ich kenne die Forderungen der GEZ an Google. Es ist nicht nur lächerlich, es ist eine Schande.
Antwort von Dr. Stefan Ruppert
1Empfehlung
30.09.2011
Dr. Stefan Ruppert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. September 2011 auf www.abgeordnetenwatch.de zu den Verwertungsgesellschaften, speziell der GEMA.
Um Ihre Fragen zu beantworten, möchte ich zunächst einmal darauf eingehen, was die Aufgaben der Verwertungsgesellschaften, insbesondere die der GEMA, sind.

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist als wirtschaftlicher Verein (§22 BGB) organisiert und nimmt als Verwertungsgesellschaft für sich und andere Verwertungsgesellschaften den Einzug von Lizenzgebühren vor. Sie ist nicht selbst Inhaber der Verwertungsrechte; diese verbleiben bei den Künstlern und Werkschaffenden.

Das Urheberrecht gewährt Autoren, Filmregisseuren, Komponisten etc. ein zeitlich befristetes Exklusivrecht an ihren Werken. Damit hat allein der Urheber die Befugnis darüber zu entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen sein Werk genutzt werden soll. Es handelt sich faktisch um ein Monopol, dass jedoch dadurch gerechtfertigt ist, als dass es dem Urheber und seinen Erben möglich sein muss, für einen bestimmten Zeitraum das Werk wirtschaftlich auszuwerten.

Der einzige Zweck der GEMA ist die wirtschaftliche Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken sicherzustellen. Der Rechtinhaber kann selbst entscheiden, ob er Mitglied der GEMA wird und diese mit dem Inkasso der ihm zustehenden Lizenzgebühren betraut. Die GEMA lizensiert verschiedene Nutzungen der urheberrechtlich geschützten Werke. Die Verwertung der Urheberrechte werden von den Verwertungsgesellschaften treuhänderisch übernommen und kontrolliert. Der Urheber kann hierbei frei darüber entscheiden, ob er Mitglied der Verwertungsgesellschaft werden möchte oder lieber selbst seine Rechte wahrnehmen will.

Gesetzgeberischer Handlungsbedarf meines Erachtens zur Zeit nicht. Bereits im Wahlprogramm 2009 wurde festgeschrieben: "Die FDP bekennt sich zur kollektiven Wahrnehmung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch Verwertungsgesellschaften mit effizienten und transparenten Strukturen." Nach liberalem Verständnis bildet das Urheberrecht die Grundlage künstlerischer Erwerbstätigkeit.

Zudem verkennen diejenigen, die den Bundestag auffordern speziell die GEMA zu reformieren, dass es sich bei der GEMA um keine staatliche Stelle handelt. Vielmehr ist die GEMA ein rechtskräftiger Verein kraft staatlicher Verleihung (§ 22 BGB) und somit nicht vom Bundestag reformierbar. Der eben bereits erwähnten Berechtigungsvertrag kann bei Mitgliederversammlungen geändert werden. Die Mitglieder müssen darüber dann informiert werden.
Die GEMA kann aber auch zu Reformen aufgefordert werden, wenn das Deutsche Patent- und Markenamt im Rahmen seiner Aufsicht über die GEMA Defizite feststellt. Das rechtliche System, in dem sich die urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften (also auch die GEMA) bewegen, sieht vor, dass die Verwertungsgesellschaften für die von ihnen wahrgenommenen Rechte Tarife aufstellen. Diese Tarife sind von den Lizenznehmern bzw. von deren Verbänden vor der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt bzw. gerichtlich auf ihre Angemessenheit überprüfbar.

Wenn ich Ihre dritte Frage richtig verstehe, dann fragen Sie mich unter anderem, wie ich zu einer Kulturflatrate stehe. Die FDP ist gegen die Einführung einer Kulturflatrate. Ein solches Vergütungsmodell würde rechtswidrige Nutzungen im Internet faktisch legalisieren und das Urheberrecht als Eigentumsrecht in der digitalen Welt vollständig entwerten. Eine solche Kultursteuer ist aus ordnungspolitischer und auch aus kulturpolitischer Sicht abzulehnen. Abgesehen davon, dass die Kulturflatrate die falsche Antwort auf die offenen Fragen im Urheberrecht ist, würde für das Inkasso und die Verteilung der Abgabe zwangsläufig ein neues bürokratisches Monstrum geschaffen werden. Schließlich ist eine Kulturflatrate auch sozialpolitisch abzulehnen, denn um wenigstens annähernd die Verluste der Rechteinhaber ausgleichen zu können, müsste eine solche Abgabe sehr hoch sein. Diese Internetsteuer müsste dann auch von Bürgerinnen und Bürgern bezahlt werden, die tatsächlich keine geschützten Werke aus dem Internet herunterladen. Die Kulturflatrate würde also zu einer ungerechtfertigten Sozialisierung der Kosten für illegale Downloads führen.

Sie sprechen in Ihrer Frage zudem an, ob nicht Gelder der GEZ für die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Werke verwendet werden könnten. Bei der GEZ handelt es sich um die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland. Die GEZ ist im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgesetzten und zieht, wie der Name schon sagt, die Rundfunkgebühren für Rundfunkempfangsgeräte (Radios, Fernseher und neuartige Rundfunkempfangsgeräte) von den Rundfunkteilnehmern ein.

Bei YouTube bzw. der Google Inc. handelt es sich um kein staatliches Unternehmen, insofern können keine Gelder der GEZ hierfür verwendet werden.
Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass Sie nicht die GEZ sondern die GEMA meinten, denn diese verhandelt nun schon seit längerem mit YouTube/ Google. Knackpunkt hierbei ist, dass sich beide Parteien nicht einigen können, welcher Betrag pro Klick auf etwa ein Musikvideo angemessen ist. Dies ist auch meines Erachtens bedauerlich, jedoch muss ich Sie hier wieder nach oben verweisen. Weder bei der GEMA noch bei dem Google handelt es sich um staatliche Unternehmen. Die Politik kann hier nicht in die Verhandlungen eingreifen, denn solange Marktteilnehmer sich an die gesetzlich geregelten Rahmenbedingungen halten, liegt es an den Akteuren, ob und wann und zu welchen Bedingungen diese sich einigen.

Ich hoffe, dass ich Ihre Anfrage zufriedenstellend beantwortet habe und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Ruppert, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Ruppert,

warum ist es für einen normalen Bürger anscheinend unmöglich den Reichstag, Plenarsaal und Kuppel zu besichtigen? Ich habe es versucht und stoße ständig auf Widerstände, obwohl ich zu sämtlichen Prüfungen bzw. Angaben über meine Person bereit bin? Kann man das nur mit Vitamin B bzw. als Promi? Das darf doch wohl nicht sein.

Mit freundlichen Grüßen
Elfi
Antwort von Dr. Stefan Ruppert
bisher keineEmpfehlungen
27.09.2011
Dr. Stefan Ruppert
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Besuch des Plenarsaals, der Kuppel und des Reichstags. In der Tat wurde es durch die neuen Sicherheitsvorschriften komplizierter sich für einen Besuch des Reichstages anzumelden. Nachdem der Besuch der Kuppel eine Zeit lang überhaupt nicht möglich war, wurden die Sicherheitsbestimmungen dahingehend geändert, dass sich Besucher vorher über das Internet anmelden müssen.
Genauere Informationen finden Sie unter dem Link:
www.bundestag.de

Auf der Seite werden Sie, wenn Sie auf "Zur Online-Anfrage" klicken, auf die Anmeldeseite weitergeleitet.

Folgende Optionen werden hier angeboten:
  • Besuch einer Plenarsitzung mit anschließendem Besuch der Reichstagskuppel
  • Vorträge auf der Besuchertribüne des Plenarsaals mit anschließendem Besuch der Reichstagskuppel
  • Führungen mit anschließendem Besuch der Reichstagskuppel
  • Besuch der Reichstagskuppel

Hier sollten Sie bezüglich Ihrer Anfrage fündig werden. Auch Führungen durch den Bundestag werden in der sitzungsfreien Zeit angeboten. Es gibt zudem die Möglichkeit, direkt zum Eingang zu gehen und zu fragen, ob noch Plätze an diesem Tag verfügbar sind. Allerdings ist dies nur in der "Nebensaison" zu empfehlen, wenn nicht so viele Touristen in Berlin sind.

Zudem könnte ich Ihnen empfehlen, dass Sie sich in meinem Wahlkreisbüro informieren (auf meiner Homepage www.stefan-ruppert.de stehen Adresse und Telefonnummer). Für interessierte Bürger aus meinem Wahlkreis werden zweimal pro Jahr Fahrten nach Berlin vom Bundestag organisiert. Dabei wird unter anderem der Bundestag besichtigt und es finden Gesprächstreffen mit mir statt.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage zufriedenstellend beantworten konnte und verbleibe
mit freundlichem Gruß

Dr. Stefan Ruppert, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Ruppert,

bei der Diskussion der Wahlrechtsreform im Bundestag am 26. Mai dieses Jahres haben Sie den Gesetzentwurf der SPD kritisiert und festgestellt, er hätte das Problem des negativen Stimmgewichtes nicht einmal im Jahre 2005 im Wahlkreis Dresden I behoben (in dem das negative Stimmgewicht wegen der dortigen Nachwahl-Situation unter Laborbedingungen zu beobachten war). Dies sei "so, als würden Sie Ihr Auto zur Reparatur in die Werkstatt geben, um das schwere Problem am Motor beheben zu lassen, und die Werkstatt würde Ihnen vorschlagen, bessere Scheibenwischer am Fahrzeug anzubringen."

Leider verhält es sich mit dem am vergangenen Donnerstag beschlossenen Wahlrecht ähnlich. Wären 2005 bei der Nachwahl in Dresden 5000 CDU-Anhänger zuhause geblieben, so hätte die CDU nach dem neuen Wahlrecht ein zusätzliches Mandat gewonnen: Das Land Sachsen hätte einen Sitz an das Land Berlin verloren, der dort an die CDU gegangen wäre. Der verlorene Sitz in Sachsen wäre zu Lasten der CDU gegangen, was wegen der dortigen Überhang-Situation aber unschädlich gewesen wäre. Und für das CDU-Direktmandat in Dresden I hätte es trotzdem noch gereicht. Diese 5000 CDU-Wähler haben ihrer Partei also offensichtlich geschadet - ihre Stimme hatte ein negatives Gewicht. Die Koalition hat also ganz offensichtlich lediglich neue Scheibenwischer am Wahlrecht angebracht.

Halten Sie es für richtig, dass man als Wähler von potentiell überhängenden Parteien zukünftig darüber nachdenken muss, ob man seiner Partei am meisten hilft, wenn man bei der Wahl zuhause bleibt? Wahlkreise, in denen der Direktkandidat auf einige 10,000 Stimmen hätte verzichten können, gibt es ja genug (unser Wahlkreis Hochtaunus gehört dazu).

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Stefan Ruppert
3Empfehlungen
17.10.2011
Dr. Stefan Ruppert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de vom 2. Oktober 2011 zur Wahlrechtsreform. Ich habe die zahlreichen Berechnungen auf Ihrer Webseite, auf denen offensichtlich Ihre Anfrage basiert, mit Interesse zur Kenntnis genommen.

Die Koalition hat zur kürzlich im Bundestag verabschiedeten Wahlrechtsreform ebenfalls mathematische Berechnung durchführen lassen. Nach diesen Berechnungen wird das negative Stimmgewicht durch das neue Wahlrecht nahezu komplett beseitigt. Eine Auswertung von 1.000 zufällig simulierten Wahlergebnissen im Umfeld der tatsächlichen Ergebnisse von 2005 und 2009 ergab, dass nur noch in 9 bzw. 14 Fällen ein negatives Stimmgewicht darstellbar wäre. Bei dieser geringen Wahrscheinlichkeit des Auftretens von negativem Stimmgewicht kann man davon ausgehen, dass es sich um "seltene Ausnahmefälle" handelt, die das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seines Urteils als vernachlässigbar beschrieben hat.

Wodurch ergibt sich nun der Unterschied zu Ihren Berechnungen? Offensichtlich basieren Ihre Simulationen auf der Annahme, dass zusätzliche Zweitstimmen von zusätzlichen Wählern abgegeben werden. Die Berechnungen der Koalition gehen hingegen davon aus, dass die Anzahl der abgegebenen Wählerstimmen konstant bleibt. Zusätzliche Zweitstimmen für eine Liste kommen hier beispielsweise aus dem Topf der ungültigen Zweitstimmen oder Stimmen von Parteien, die unter die 5-Prozent-Hürde gefallen sind. Sicherlich kann man sich mathematisch und auch demokratietheoretisch darüber streiten, welche der beiden unterschiedlichen Annahmen die bessere bzw. realistischere ist. Mir erscheint es jedoch so, dass sich dieser Streit nicht zugunsten einer Seite auflösen lässt. Insofern besteht meiner Meinung nach kein Anlass, die obigen Berechnungen für das von der Koalition beschlossene Wahlrechtsmodell grundsätzlich in Frage zu stellen.

Ich bedanke mich dennoch bei Ihnen für Ihre Anfrage und die von Ihnen durchgeführten Simulationen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Ruppert, MdB
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