Dr. Stefan Ruppert (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Stefan Ruppert
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
02.07.1971
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Oberursel (Taunus)
Wahlkreis
Hochtaunus
Ergebnis
11,7%
Landeslistenplatz
6, Hessen
weitere Profile
(...) Selbst andere Mitglieder der Fraktion DIE LINKE sehen die antisemitischen Tendenzen in Partei und Fraktion mit Sorge. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
24.05.2012
Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)
JA
10.05.2012
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
JA
29.03.2012
Abbau der kalten Progression
JA
29.03.2012
Kürzungen der Solarförderungen
JA
29.03.2012
Pläne für ein Betreuungsgeld aufgeben
NEIN
27.02.2012
Zweites Rettungspaket für Griechenland
JA
26.01.2012
Verlängerung Afghanistan Einsatz (ISAF)
JA
01.12.2011
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
JA
01.12.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
JA
26.10.2011
Ausweitung des Euro-Rettungsschirms (EFSF)
JA
29.09.2011
Euro-Stabilisierungsfonds EFSF
JA
29.09.2011
Reform des Bundestagswahlrechts
JA
29.09.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Südsudan (UNMISS)
JA
08.07.2011
Deutsche Beteiligung an UN-Aufbaumission in Südsudan
JA
08.07.2011
Keine Panzer an Saudi-Arabien verkaufen
NEIN
08.07.2011
Verlängerung des Darfur-Einsatzes
JA
07.07.2011
Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge
NEIN
07.07.2011
Eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik
NEIN
07.07.2011
Unterirdische Speicherung von CO2
JA
30.06.2011
Atomausstieg bis 2022
JA
09.06.2011
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNIFIL)
JA
09.06.2011
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
26.05.2011
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
JA
25.03.2011
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
17.03.2011
Sofortige Abschaltung von Alt-AKW
NEIN
17.03.2011
Unverzügliche Abschaltung aller deutschen AKW
NEIN
17.03.2011
Vorübergehende Aussetzung von AKW-Laufzeiten (Moratorium)
JA
28.01.2011
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
03.12.2010
Anpassung und Veränderung von Hartz IV
JA
03.12.2010
Vorläufiger Bau- und Vergabestopp bei Stuttgart 21
NEIN
02.12.2010
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
JA
02.12.2010
Verlängerung Bosnien-Einsatz (ALTHEA)
JA
02.12.2010
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
JA
26.11.2010
Haushalt 2011
JA
12.11.2010
Einführung bundesweiter Volksentscheide
nicht beteiligt
12.11.2010
Gesundheitsreform
nicht beteiligt
11.11.2010
Neuordnung am Arzneimittelmarkt
JA
28.10.2010
Abschöpfung von Zusatzgewinnen aus AKW-Laufzeitverlängerung
JA
28.10.2010
Brennelementesteuer
JA
28.10.2010
Sparpaket (Haushaltsbegleitgesetz)
JA
28.10.2010
Verlängerung von AKW-Laufzeiten
JA
18.06.2010
Reduzierung der Wehrpflicht
JA
17.06.2010
Bundeswehr ohne Wehrpflicht
NEIN
17.06.2010
Reform der Jobcenter
JA
17.06.2010
Verlängerung des Darfur-Einsatzes (UNAMID)
JA
17.06.2010
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNFIL)
JA
17.06.2010
Verlängerung des Sudan-Einsatzes (UNMIS)
JA
10.06.2010
Austritt aus der Kernfusion (ITER)
NEIN
10.06.2010
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
21.05.2010
Euro-Rettungsschirm
JA
07.05.2010
Notkredit für Griechenland
JA
06.05.2010
Mindestsicherung statt Hartz IV
NEIN
06.05.2010
Schnellere Absenkung der Einspeisevergütung im EEG
JA
22.04.2010
Beibehaltung der Steuerfreiheit bei Feiertags- und Nachtarbeit
NEIN
25.03.2010
Abschaffung der reduzierten Mehrwertsteuer für Hotels
NEIN
19.03.2010
Bundeshaushalt 2010
JA
26.02.2010
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
18.12.2009
Bundeswehreinsatz in Bosnien Herzegowina
JA
18.12.2009
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
JA
04.12.2009
Verzicht auf Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe
NEIN
04.12.2009
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
JA
03.12.2009
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
03.12.2009
Verlängerung des Anti-Terror-Kampfes (OEF)
JA
03.12.2009
Verlängerung Libanon-Einsatz (UNFIL)
JA
Fragen an Dr. Stefan Ruppert
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Frage zum Thema Sicherheit
31.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Ruppert,

das sie jetzt ihre Visitenkarten in Oberursel schon von anderen Leuten im Bundestagswagen verteilen lassen ist ja nicht gerade seriös. Ich hoffe meine E-mail an sie darauf, ohne sie persönlich getroffen zu haben wird trotzdem ernst genommen.

Es ist etwas traurig, das es so lange dauert bis ich wieder nützlich in diesem Land tätig werden kann. Vielleicht sollte man sich darüber Gedanken machen in wie weit die Länge der Gerichtsverfahren im generellen in Deutschland sinnvoll sind.

Hier einige Beispiele auf meiner Erfahrung:

1.) Gewöhnlicher Baugerichtsprozess mit Gutachten ca. 2,5 Jahre beim ersten Mal.

2.) Wiederholter Baugerichtsprozess mit Gutachten 3,5 Jahre

3.) Insolvenzverfahren 2 Jahre.

Wenn schwierige bautechnische Entscheidungen nur über Gerichte gelöst werden können halte ich die Prozessdauer für absolut mangelhaft. Vielleicht sollte hier eine Überarbeitung der Prozessordnung und Verkürzung der Fristen in den Gremien des Bundestages verbessert werden. Sie als Jurist sollten das Problem gut verstehen und sich sicher mit den Fristen gut auskennen und sie als normal ansehen. Für einen Ingenieur, der an ständige Veränderungen in der Technik gewohnt ist, bedarf das einer Überarbeitung?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Stefan Ruppert
bisher keineEmpfehlungen
26.04.2012
Dr. Stefan Ruppert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage auf www.abgeordnetenwatch.de über die Länge von Gerichtsverfahren. Ich kann Ihren Unmut über die teilweise sehr lange Dauer von bestimmten Gerichtsverfahren sehr gut nachvollziehen.

Ein Prinzip des Rechtsstaates ist nach Art. 19 IV und 20 III Grundgesetz und Art. 6 I der Europäischen Menschenrechtskonvention der effektive Rechtsschutz. Jedem Bürger steht das Recht zu, Entscheidung von unabhängigen Gerichten über Sachfragen zu erhalten und die ihm verliehen Rechte geltend zu machen. Dieser Rechtsschutz darf allerdings nicht zu spät erfolgen, wenn er nicht seine Wirkung verlieren sollte. Die FDP als Rechtsstaatspartei verteidigt daher Bürgerinnen und Bürger gegen überlange Gerichtsverfahren.

Unseren Gerichten muss allerdings hoch angerechnet werden, dass solch überlange Gerichtsverfahren die Ausnahme sind. In der Regel werden Sachverhalte je nach Komplexität der Thematik in angemessener Zeit von den Gerichten erledigt. Aus unterschiedlichen Gründen ziehen sich aber wenige Fälle in die Länge. Aufgrund von verschiedenen Rechtsbehelfen wie z.B. der Verfassungsbeschwerde, wurde über diese Problematik u.a. vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht entschieden. Wegen richterlicher Rechtsfortbildung ergab sich in wenigen Fällen die Möglichkeit für den Bürger, sich gegen überlange Verfahren zu wehren. Zugleich lag allerdings wegen fehlender Gesetze keine klare Rechtslage vor. Somit war es geboten, diesem unbefriedigenden Zustand Abhilfe zu leisten.

Auf Vorschlag der Bundesjustizministern Leutheusser-Schnarrenberger verabschiedete die christlich-liberale Koalition in dieser Legislaturperiode ein Gesetz über den Rechtsschutz in überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Danach werden bei einer Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer daraus resultierende materielle und unter gewissen Umständen auch immaterielle Nachteile ersetzt. Die hierfür nötigen Rechtsbehelfe gliedern sich in Verzögerungsrüge und Entschädigungsklage. Wenn erstere keine Abhilfe leistet, kommt letztere zum Zuge.

Da das Gesetz erst seit Dezember 2011 in Kraft getreten ist, gilt es abzuwarten, wie sich die neu geschaffenen Rechtsbehelfe in der Praxis beweisen. Nach einem gewissen Zeitraum soll das Gesetz evaluiert und gegebenenfalls korrigiert werden, damit für die Bürgerinnen und Bürger effektiver Rechtsschutz geboten wird.

Ich hoffe, Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Ruppert, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Ruppert.
In den Medien wird dieser Tage berichtet, dass auf Initiative der Union der FDP und der SPD das Rederecht im Bundestag für "unliebsame" Politiker eingeschränkt werden soll. Im Klartext scheint dies ja einem regelrechten Redeverbot für "Andersdenkende" gleichzukommen. Ist es nicht ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie, dass man auch über strittige Themen diskutieren können sollte? Ist es nicht ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie, dass man öffentlich seine Meinung sagen darf, selbst wenn diese von der Mehrheit anders gesehen wird? Bisher habe ich mich wenigstens noch von einigen, leider sehr wenigen Politikern (Herren Schäffler, Wilsch, Gauweiler etc.) zum Thema EURO-Rettungs-Wahnsinn im Bundestag halbwegs vertreten gefühlt. Wie soll ich aber zukünftig noch annehmen können, dass hier eine kontroverse politische Diskussion möglich ist? Als langjähriger (bisheriger) Wähler Ihrer Partei bin ich über dieses Vorhaben ziemlich geschockt. Wie stehen Sie zu diesem Sachverhalt und werden Sie dieses Vorhaben unterstützen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Stefan Ruppert
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09.05.2012
Dr. Stefan Ruppert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de zu den Rederechten im Deutschen Bundestag. Ich stimme Ihnen zu: Das Rederecht ist ein wichtiges Recht des Abgeordneten und ein bedeutender Grundbaustein unserer Demokratie. Als Liberaler will ich besonders für Minderheiten und ihre Rechte eintreten. Daran darf sich auch in Zukunft nichts ändern.

Die diskutierten Änderungsvorschläge haben ihren Ursprung in der Debatte zur Schuldenkrise vom 29. September 2011. Damals gaben eine Vielzahl von Abgeordneten der Linkspartei noch nach der abgeschlossenen Abstimmung mündliche Erklärungen ab. Diese aneinander gereihten Redebeiträge wichen in keinster Weise von den Meinungen der anderen Abgeordneten der Linken ab. Zudem war die SPD verärgert darüber, dass abweichende Abgeordnete ihrer Fraktion anders als die der CDU und FDP von Herrn Lammert beim Rederecht nicht berücksichtigt worden waren. So kam die Idee auf, eindeutigere Regelungen zu treffen. Die Neuregelung sollte das Rederecht für "Abweichler" erstmals in der Geschäftsordnung des Bundestags verankern, um es nicht von der Entscheidung des Bundestagspräsidenten und der Fraktionen abhängig zu machen. Herr Lammert ist in meinen Augen ein vorzüglicher Bundestagspräsident. Unter manchem Vorgänger wurden diese Dinge aber wesentlich parteipolitischer gehandhabt. Eine Absicherung des Minderheitenrechts wäre deshalb sinnvoll, muss aber im breiten Einvernehmen geregelt werden.

Neben der Garantie für Minderheitenrechte muss aber auch klar sein, dass nicht jeder zu jedem Thema sprechen kann. Wenn bei 50 Tagesordnungspunkten in der Woche jeder nur 2 Minuten redet, dann dauert die Debatte mehr als 1000 Stunden. Diese Rechnung mag unrealistisch sein, sie zeigt aber das Problem auf. Ich wäre dafür, eher weniger, aber dafür wichtige Anträge mit mehr Zeit zu beraten.

Es wird in dieser Legislaturperiode allerdings zu keinen Änderungen in der Geschäftsordnung des Bundestags bezüglich des Rederechts kommen. Nach internen Beratungen sind wir zum Schluss gekommen, dass aufgrund der teilweise sehr emotional und auf unvollständigen Informationen geführten öffentlichen Debatte eine Reform des Rederechts nicht mehr weiter zu verfolgen. Seien Sie gewiss, dass ich immer für die Unabhängigkeit des Abgeordneten und sein Rederecht eintreten werde.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Ruppert, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Ruppert,

wie ist ihre Meinung zur Beschneidung des Rederechts für Bundestagsabgeordnete mit einer von der Fraktionsmehrheit abweichenden Meinung im Bundestag.
Steht nach ihrer Meinung ein Fraktionszwang über dem im Grundgesetz verankerten Recht auf freie Meinungsäußerung, hier im Bundestag?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Stefan Ruppert
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09.05.2012
Dr. Stefan Ruppert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de zu den Rederechten im Deutschen Bundestag. Es freut mich sehr, dass Sie sich als Politiker der Linkspartei auch beim Thema Rederechte für meine Arbeit interessieren. Sie sprechen eines der Grundprobleme unseres politischen Systems an: Freies Mandat des Abgeordneten, der sich nur seinem Gewissen unterwerfen braucht, contra Zugehörigkeit des Abgeordneten zu einer Fraktion, die Entscheidungen und Abstimmungsverhalten vorgibt. Man muss aber dazu sagen, dass der Fraktionszwang, also die Androhung von Konsequenzen, die über den politischen Bereichen hinausgehen, als unzulässig anerkannt ist. Man spricht vielmehr von der "Fraktionsdisziplin", die die parlamentarische Arbeit erleichtern und für Effizienz und Stabilität sorgen soll. Aber als Politiker der Linkspartei muss ich das Ihnen sicher nicht weiter erläutern.

Das Rederecht ist ein wichtiges Recht des Abgeordneten und ein bedeutender Grundbaustein unserer Demokratie. Als Liberaler will ich besonders für Minderheiten und ihre Rechte eintreten. Daran darf sich auch in Zukunft nichts ändern.

Die diskutierten Änderungsvorschläge haben ihren Ursprung in der Debatte zur Schuldenkrise vom 29. September 2011. Damals gaben eine Vielzahl von Abgeordneten der Linkspartei noch nach der abgeschlossenen Abstimmung mündliche Erklärungen ab. Diese aneinander gereihten Redebeiträge wichen in keinster Weise von den Meinungen der anderen Abgeordneten der Linken ab. Zudem war die SPD verärgert darüber, dass abweichende Abgeordnete ihrer Fraktion anders als die der CDU und FDP von Herrn Lammert beim Rederecht nicht berücksichtigt worden waren. So kam die Idee auf, eindeutigere Regelungen zu treffen. Die Neuregelung sollte das Rederecht für "Abweichler" erstmals in der Geschäftsordnung des Bundestags verankern, um es nicht von der Entscheidung des Bundestagspräsidenten und der Fraktionen abhängig zu machen. Herr Lammert ist in meinen Augen ein vorzüglicher Bundestagspräsident. Unter manchem Vorgänger wurden diese Dinge aber wesentlich parteipolitischer gehandhabt. Eine Absicherung des Minderheitenrechts wäre deshalb sinnvoll, muss aber im breiten Einvernehmen geregelt werden.

Neben der Garantie für Minderheitenrechte muss aber auch klar sein, dass nicht jeder zu jedem Thema sprechen kann. Wenn bei 50 Tagesordnungspunkten in der Woche jeder nur 2 Minuten redet, dann dauert die Debatte mehr als 1000 Stunden. Diese Rechnung mag unrealistisch sein, sie zeigt aber das Problem auf. Ich wäre dafür, eher weniger, aber dafür wichtige Anträge mit mehr Zeit zu beraten.

Es wird in dieser Legislaturperiode allerdings zu keinen Änderungen in der Geschäftsordnung des Bundestags bezüglich des Rederechts kommen. Nach internen Beratungen sind wir zum Schluss gekommen, dass aufgrund der teilweise sehr emotional und auf unvollständigen Informationen geführten öffentlichen Debatte eine Reform des Rederechts nicht mehr weiter zu verfolgen. Ich versichere Ihnen, dass ich immer für die Unabhängigkeit des Abgeordneten und sein Rederecht eintreten werde.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Ruppert, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Ruppert,

nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition soll der Bundestag Ende Mai den europäischen Fiskalvertrag beschließen. Eines der wichtigsten Rechte des Parlaments – das Haushaltsrecht – wird damit massiv eingeschränkt und teilweise auf die EU-Kommission übertragen: Die von uns gewählten Volksvertretungen werden somit beschnitten, die Macht der (europäischen) Exekutive ausgebaut. Die EU-Kommission wird damit zum "Kürzungskommissar", der den Ländern schon bei einer geringen Verschuldung auch gegen den Widerstand der Parlamente harte Einschnitte vorschreiben kann.

1.) Wie ist ihr Standpunkt zu diesem Angriff auf die Demokratie?

Angeblich geht es beim Fiskalpakt darum, Staatsschulden abzubauen. Doch die Einnahmeseite, auf der das wirkliche Problem liegt, bleibt völlig außer Acht. Hohe Einkommen und Vermögen werden weiter geschont.

2.) Wie sehen Sie diese Aussage?
3.) Für wie sozial ausgewogen halten Sie den Fiskalpakt?

Der Fiskalvertrag zwingt alle Länder zu einer Politik der Ausgabenkürzung. Die Folgen sind Sozialabbau, niedrigere Löhne im Öffentlichen Dienst und Privatisierung. Die Last der Sanierung der öffentlichen Haushalte wird den Schwächsten der Gesellschaft aufgebürdet.

4) Wie wollen Sie im Bundestag zum Fiskalvertrag abstimmen und mit welcher Begründung?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Stefan Ruppert
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09.05.2012
Dr. Stefan Ruppert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage auf www.abgeordnetenwatch.de zum Fiskalpakt. Wir waren ja im letzten Bundestagswahlkampf konkurrierende Bewerber: Sie für die Linkspartei, ich für die FDP. Ihr Interesse an meiner Arbeit freut mich. Lassen Sie mich Ihre Fragen der Reihe nach beantworten:

1.) Der Fiskalpakt (SKS-Vertrag) ist kein Angriff auf unseren demokratischen Rechtsstaat. Mit dieser Einschätzung steht die Linkspartei allein im politischen Raum. Vielmehr steht der Vertrag im Einklang mit der in unserem Grundgesetz verankerten Schuldenbremse und verpflichtet die Euro-Länder und weitere Mitglieder der EU zur Haushaltskonsolidierung. Folglich wiederholt er die Vorgaben des Grundgesetzes und schränkt damit die Haushaltsrechte des Bundestages nicht weiter ein, als sie von der Verfassung her schon eingegrenzt worden sind. Zudem stellte unsere Schuldenbremse ja gerade das Vorbild für den Fiskalpakt dar.

2.) Als Politiker der Linkspartei wissen Sie, dass wir Liberalen einen wichtigen Grundsatz haben: Der Staat hat kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Neue Einnahmen würden stets in neue Ausgaben münden. Die Steuereinnahmen werden 2012 ein neues Rekordhoch erreichen. Deshalb wären noch weitergehende Steuererhöhungen absolut der falsche Weg. Gerade klein- und mittelständische Unternehmen wären von höheren Steuern im besonderen Maße betroffen. Diese sind aber das Rückgrat unserer Wirtschaft und sichern uns Arbeitsplätze und damit Wohlstand. Wenn der Bürger und Unternehmen mehr als jeden 2. verdienten Euro an den Staat abgeben muss, ist die Grenze der Gerechtigkeit definitiv überschritten.

3.) Aufgabe des Fiskalpaktes ist es nicht Sozialpolitik zu betreiben. Er stellt vielmehr sicher, dass durch Haushaltskonsolidierung der Nährboden für Staatsschuldenkrisen langfristig entzogen wird und der Euro als Gemeinschaftswährung stabil bleibt. Zudem ist der Fiskalpakt nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit dem europäischen Wachstums- und Stabilitätspakt zu sehen. Dieses Gesamtpaket schafft den Rahmen für eine gemeinsame, abstimmte europäische Wirtschaftspolitik, die die EU insgesamt wettbewerbsfähiger macht und damit Wohlstand in Europa sichert.

4.) Ich werde dem Beitritt der Bundesrepublik zum SKS-Vertrag zustimmen. Nachdem die damalige rot-grüne Bundesregierung die Maastricht-Kriterien aus dem früheren Stabilitäts- und Wachstumspakt durch Verstöße praktisch beseitigt hat und damit für andere Mitgliedsstaaten wie Griechenland zum Vorbild wurde, ist es endlich Zeit eine neue Stabilitätsarchitektur in Europa zu schaffen. Nur durch eine Stabilitätsunion können wir im Gegensatz zu den von der Opposition vorgeschlagenen Mitteln wie Eurobonds und die Vergemeinschaftung von Schulden wirksam die Wurzeln der Staatsschuldenkrise bekämpfen. Nur so sichern wir langfristig die Zukunftsfähigkeit Deutschlands und Europas.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Ruppert, MdB
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