Dr. Reinhard Brandl (CSU)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Dr. Reinhard Brandl
Jahrgang
1977
Berufliche Qualifikation
Dipl.-Wirtschaftsingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
Unternehmensberater (Boston Consulting Group)
Wohnort
Eitensheim
Wahlkreis
Ingolstadt , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
57,2%
Landeslistenplatz
-, Bayern
weitere Profile
(...) Der ÖPNV als umweltfreundlicher Verkehrsträger und Basis für die Mobilität gerade auch sozial benachteiligter Menschen, sollte bedarfgerecht ausgebaut und weiterentwickelt werden. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Dr. Reinhard Brandl hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
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Frage zum Thema Wirtschaft
01.09.2009
Von:

Hallo Herr Brandl,

Sie scheinen ein recht stiller Mensch zu sein, der sich den Fragen anderer stellt, ohne Sie zu beantworten, aber vielleicht täusche ich mich und jede hier gestellte Frage erhält noch eine qualifizierte Antwort.
Wie ich den Angaben zu Ihrer Person entnehmen kann, sind Sie Unternehmensberater der Boston Consulting Group.
Auf deren Homepage finde ich zu dem Tätigkeitsprofil folgendes:
"The Boston Consulting Group ist eine weltweit führende Managementberatung auf dem Gebiet der Unternehmensstrategie."

Sie sitzen offensichtlich täglich Managern gegenüber und Ihr Beruf ist es, diese zu deren Zufriedenheit zu beraten.
Nun möchten Sie mittels Ihrer Wahlbewerbung in der Politik ein wichtiges Wort mitsprechen.

Meine Frage an Sie:
Wie verträgt sich Ihrer Meinung nach der an einen Politiker gerichtete Anspruch, nur dem Volke verantwortlich/verpflichtet zu sein und nur zu dessen Nutzen tätig zu werden mit Ihrer Tätigkeit, "Managern unter die Arme zu greifen"?

Boni für alle? ... alles wird gut?

Mit freundlichen Grüßen,
B.
Antwort von Dr. Reinhard Brandl
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28.12.2009
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu meiner beruflichen Tätigkeit.

Unmittelbar nach meiner Wahl habe ich meine Anstellung gekündigt. Es gibt Kollegen, die beispielsweise um den Bezug zur Wirtschaft nicht zu verlieren oder um nicht zu 100% von der Politik abhängig zu sein, neben dem Mandat noch eine weitere berufliche Tätigkeit ausüben. Ich möchte das nicht verurteilen, habe mich aber persönlich dagegen entschieden.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Brandl
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Frage zum Thema Soziales und Familie
03.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Reinhard Brandl,

Für schwerstbehinderte Menschen gibt es ein Gesetz in Deutschland, das ihnen eine Assistenzkraft gewährt, um ein eigenständiges Leben zuhause zu ermöglichen. Das nennt sich Individuelle Schwerstbehinderten Assistenz (ISA).

Je nach Schwere der Behinderung ist eine Assistenz 2 Stunden, 10 Stunden oder wenn nötig 24 Stunden am Tag bei dem Behinderten.

Dieses Gesetz wird seit einigen Jahren bereits praktiziert.

Momentan ist es aber so, daß man diese Leistung nur erhält, wenn man Sozialhilfe beantragt, was voraussetzt, daß man alles Geld das man besitzt, alles Ersparte und Erarbeitete ans Sozialamt abgeben müßte,.

Warum ist das so?
Was hat die ergänzende Assistenz eines kranken Menschen mit dem Sozialamt zu tun?

Ich, zum Beispiel, habe 24 Jahre gearbeitet und Steuern in das System eingezahlt.
Jetzt brauche ich Hilfe. Doch bevor mir der Staat hilft, nimmt er mir den Rest auch noch weg.

Ist da nicht noch eine Lücke im System? Oder ist das so gewollt?

Mit freundlichen Grüßen


03.09.2009
Antwort von Dr. Reinhard Brandl
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29.12.2009
Sehr geehrter Herr ,

ich hatte Ihre Anfrage an das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen weitergeleitet. Die Ministerin Frau Christine Haderthauer hat eine Überprüfung Ihrer Fragen veranlasst. Ich habe nun Nachricht bekommen, dass der Bezirk Oberbayern Ihnen gegenüber eine Stellungnahme dazu abgegeben hat. Ich wünsche Ihnen persönlich alles Gute und viel Kraft.
Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Brandl
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Frage zum Thema Landwirtschaft
17.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brandl,

sieben Fragen und keine Antwort. Mal sehen!?

Unser Verbrauch an Edelhölzern, Palmöl für "Bio"Kerzen und Kraftwerke verändert anderswo die Welt mehr hier: www.regenwald.org
Wollen Sie den Import von Tropenholz mindern - wenn Ja: WIE?

Das selbe passiert durch in Brasilien. Nach dem Roden wird GVO-Soja (Eiweiß) für unser Tierfutter angebaut. Mehr Eiweis ->Überproduktion ->Preisverfall ->Exportsubventionen (Steuergelder) für Export von Milchpulver. Diese Steuergeld-Export-Subv. hilft aber weder bayr. Bauernfamilien noch den Kleinbauern-.
Sind sie für die Umverteilung der Agrardirektzahlungen an arbeitiintensive Betriebe interessiert?

Wie stehen Sie zu Patenten auf Tiere und Pflanzen.
Kennen Sie ein marktreifes Agro-GVO-Produkte ohne Patent?

Vielen Dank
Antwort von Dr. Reinhard Brandl
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04.02.2010
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 17. September 2009.

Für den Ausbau der Erneuerbaren Energien ist die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen unverzichtbar. In den vergangenen Monaten wurden insbesondere die ökologische Sinnhaftigkeit und ethische Vertretbarkeit des Einsatzes von Biomasse in der Öffentlichkeit diskutiert. Hierzu gehören die Frage nach einer etwaigen Zerstörung von Naturräumen sowie die Frage nach den Arbeitsbedingungen der Menschen in Drittländern, die auf entsprechenden Plantagen arbeiten.

Klar muss meines Erachtens aber sein, dass die deutsche und europäische Biomassepolitik nicht ohne Importe umgesetzt werden kann. Der Raubbau an natürlichen Ressourcen muss deshalb durch die Einführung von Nachhaltigkeitskriterien verhindert werden. Seit dem 24. August 2009 ist aus diesem Grund die Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung in Kraft.

Die Nachhaltigkeitsverordnung sieht vor, dass flüssige Biomasse, die nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird, beispielsweise Raps-, Palm- und Sojaöl, so hergestellt werden muss, dass ihr Einsatz zur Stromerzeugung im Vergleich zu fossilen Energieträgern mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgase freisetzt. Ferner dürfen die benutzten Pflanzen nicht auf Flächen mit hohem Naturschutzwert, wie etwa Regenwäldern oder Feuchtgebieten, angebaut worden sein. Diese Anforderungen gelten für flüssige Biomasse, die ab dem 01. Januar 2010 zur Stromerzeugung eingesetzt und nach dem EEG vergütet wird. Für flüssige Biomasse aus der eingelagerten Ernte und der Ernte 2009 gelten für das kommende Jahr 2010 Übergangsregelungen.

Darüber hinaus haben es sich CDU, CSU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, auf EU-Ebene die Maßnahmen gegen illegal geschlagenes Tropenholz zu verschärfen.

Bezüglich Ihrer Frage nach den EU-Direktzahlungen möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die EU-Zahlungen sind notwendige Investitionen in die Zukunft, damit wir lebenswerte ländliche Räume haben und unsere Lebensmittelerzeugung zu fairen sowie günstigen Verbraucherpreisen gesichert ist. Die Unterstützung ist eine Honorierung der nicht über den Markt abgegoltenen Leistungen der Landwirtschaft für die Gesellschaft und ein Ausgleich für die mit den höheren Verbraucher-, Tier- und Umweltschutzstandards der Europäischen Union verbundenen Kosten. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, ist die EU-Agrarpolitik in den letzten Jahren reformiert worden. Die Direktzahlungen und Förderungen sind von der Produktion abgekoppelt worden. Die Höhe der Direktzahlungen bemisst sich nun nach der Flächenausstattung und der Verfügbarkeit so genannter Zahlungsansprüche, die im Wert je Zahlungsanspruch unterschiedlich hoch bemessen sein können. Die große Herausforderung für die deutsche und bayerische Politik ist in den anstehenden Verhandlungen dafür zu sorgen, dass unsere Landwirte auch nach 2013 weiter von EU-Direktzahlungen in ähnlichem Umfang profitieren können.

Zu Ihrer dritten Frage möchte ich anmerken, dass die CSU-Landesgruppe kein Patentrecht auf landwirtschaftliche Nutztiere und -pflanzen einführen will.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Brandl
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Frage zum Thema Bildung und Kultur
18.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Reinhard Brandl,

ich würde gern Ihren Standpunkt zum Thema GEZ erfahren.

Insbesondere wäre für mich interessant, wie Sie zu den Punkten Pflichtabgabe (kann auch ruhigen Gewissens als eine Art Steuer bezeichnet werden) und der Vorgehensweise der GEZ stehen. Vor allem letztere erinnert mich eher an die Vorgehensweise eines Geheimdienstes als an die einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung.


Viele Grüße,



PS: Sehr bedauerlich, dass Ihre Antwortquote bislang bei mageren 0 Prozent liegt. Vor allem deshalb, weil Sie ein Kandidat in meinem Wahlkreis sind und ich mir doch wünsche, dass die Politik wieder näher an den Bürger rückt.
Antwort von Dr. Reinhard Brandl
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04.02.2010
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 18. September 2009. Sie erkundigen sich nach meiner Einstellung zum Thema Rundfunkgebühren.

Meine Position zur Erhebung von Rundfunkgebühren habe ich in mehreren Antworten unter der Rubrik Bundestag - Abgeordnete dargestellt, auf die ich Sie gerne verweisen möchte.

Siehe unter anderem:
www.abgeordnetenwatch.de

Bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) handelt es sich nicht um eine Behörde des Bundes, sondern um eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD, des ZDF und des Deutschlandradio. Der Bund hat demzufolge keinen direkten Einfluss auf die Vorgehensweise der GEZ. Sie sprechen in Ihrer Mail ein teilweise unverhältnismäßiges Vorgehen von sogenannten GEZ-Fahnder an, dass ich ebenso wie Sie nicht für gut heiße.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Brandl
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Frage zum Thema Soziales und Familie
23.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Brandl,

wir haben im Januar letzten Jahres Zwillinge bekommen.

Seit Januar 2009 bekommen wir Landeserziehungsgeld. Als wir nun eine Frage zum evtl. Folgeantrag hatten, wurde uns gleich am Telefon mitgeteilt, das wir ab Januar 2010 keine Leistung mehr bekommen.

WIE KANN DAS ENTSCHIEDEN WERDEN; OHNE DAS EIN FOLGEANTRAG GESTELLT UND GEPRÜFT WURDE?

Im Gesetzestext zum Landeserziehungsgeld steht unter Dauer des Bezugs wörtlich:" für das erste Kind 6 Monate, für jedes weitere 12 Monate, längstens jedoch bis zum 36. Lebensmonat des Kindes."

NACH WELCHEN MAßSTÄBEN BEMESSEN SICH DIE ZAHLUNGEN BIS ZUM 36. LEBENSMONAT?

In dem Wahlprogramm Ihrer Partei steht, das unser Land noch kinderfreundlicher werden soll.

WIE WOLLEN SIE DAS UMSETZEN?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Reinhard Brandl
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30.12.2009
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich hatte sie an das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Die Antwort müssten Sie auf dem Postweg bereits erhalten haben. Da es sich um ein wichtiges Thema handelt, bei dem es in der Öffentlichkeit auch Missverständnisse gibt, möchte ich aus dem Schreiben kurz zitieren:

"Landeserziehungsgeld wird für das erste Kind für sechs Monate und für jedes weitere Kind für zwölf Monate gewährt. Eine längere Bezugszeit sieht das Gesetz nicht vor. Das Landeserziehungsgeld beginnt nicht vor dem Ablauf des letzten Auszahlungsmonats des Elterngeldes. Wird beim Elterngeld die Verlängerungsoption in Anspruch genommen, kann der Beginn auch nach dem 24. Lebensmonat des Kindes liegen. Würde in diesem Fall ein Anspruch auf Landeserziehungsgeld für zwölf Monate bestehen, würde Landeserziehungsgeld nur bis zum 36. Lebensmonat des Kindes gewährt.

Beim Landeserziehungsgeld werden Zwillingsgeburten nicht benachteiligt, im Gegenteil. Bei Zwillingsgeburten wird auch für das erste Kind das Landeserziehungsgeld für zwölf Monate und der Höchstbetrag von 200 € anstelle von 150 € gewährt."

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Brandl
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