Dr. Ralf Brauksiepe (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Ralf Brauksiepe
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Diplom Ökonom, Dr. rer. oec.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Wissenschaftlicher Assistent
Wahlkreis
Ennepe-Ruhr-Kreis II
Landeslistenplatz
17, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Mit der Verlängerung des VGS tragen wir der Tatsache Rechnung, dass dieses arbeits-marktpolitische Instrument in den vergangenen Jahren immer besser angenommen wurde. So sind im Jahr 2006 über 63.000 Vermittlungsgutscheine eingelöst worden. Damit leistet die private Arbeitsvermittlung einen wichtigen Beitrag zur Arbeitsmarktin-tegration und damit auch zur überaus positiven arbeitsmarktpolitischen Bilanz der Großen Koalition. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brauksiepe,

wie stehe Sie zu dem Vorwurf fast aller Fachleute, dass die nun beschlossenen Netzsperren keinerlei Demokratischer Kontrolle unterliegen? Wie stehen Sie zum Thema Gewaltenteilung?

Wie stehen Sie zu dem Vorwurf, dass diese Maßnahme kaum einen Pädophilen von seinem Verbrechen abhält, da die Netzsperren sehr leicht zu umgehen sind und deren Quellen nicht zwingend über das Internet abgewickelt werden?

Wie stehen sie zu dem Vorwurf, das Thema Kinderpornographie wurde schändlich misbraucht um wirksame, nicht demokratisch zu kontrollierende Netzsperren im Internet zu etablieren?

Sehr drastisch deutlich wird der Missbrauch unseres Vertrauens durch einen Test des Vereins CareChild.
Ablauf der Tests und deren Ergebnisse finden Sie unter:
www.carechild.de

Ich persönlich verurteile die jetzt beschlossene Netzsperre ganz klar als Zensur, welche sich im wesentlichen, wissentlich und absichtlich gegen das Wesen unseres Grundgesetzes richtet. Ich verwahre mich gegen Ihren leichtfertigen Vorwurf deshalb "offensichtlich geschäftliche Interessen wichtiger als die Menschenwürde" zu finden, absolut das Gegenteil ist der Fall.

Kinderpornographie ist ein sehr schweres Verbrechen, bitte sorgen sie doch auch mit Ihrem Einfluss dafür, daß wirklich etwas FÜR diese Kinder getan wird. Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die Ersteller, Verbreiter und Konsumenten ihrer gerechten Strafe zugeführt werden, wie leicht das wäre, deutet CareChild mit ihrem Test bewiesenermaßen an. Ich würde mir wesentlich mehr Prävention wünschen, zudem der Markt der KiPo laut Fachleuten eindeutig hauptsächlich im häuslichen Bereich erzeugt wird und im wesentlichen nicht wie uns glauben gemacht werden soll von professionell organisierten Banden.

Mit freundlichen Grüssen
hl
Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
bisher keineEmpfehlungen
06.05.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. April über das Portal abgeordnetenwatch.de.

Die von Ihnen vorgebrachten Einwände zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet teile ich ausdrücklich nicht. In der Tat, darauf habe ich bereits in mehreren Antworten hingewiesen, wird mit diesem Entwurf gesetzgeberisches Neuland betreten. Daher ist eine Evaluierung innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auf dieser Grundlage weitere Maßnahmen des Gesetzgebers folgen.

Ich bin allerdings davon überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf, der in dieser Woche in erster Lesung im Parlament beraten wird, einen positiven Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie leisten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepe,

leider sind Sie auf den Kernaspekt der Frage von Herrn Wyneken nur unzureichend eingegangen.

Der Vorschlag lautet, die Betreiber von kinderpornographischen Seiten ausfindig zu machen, statt Sperren zu errichten. Selber sagen Sie hierzu auch "im Internet haben die Schänder keinen Platz".
Hiermit haben sie selbstverständlich Recht.
Jedoch sollte doch zumindest darüber nachgedacht werden, ob die geplante Praxis die beste Lösung darstellt.

Aus technischer Sicht sollte Ihnen bekannt sein, dass eine Umgehung der geplanten Sperren einfach möglich sein wird. Zudem wird es eine Frage der Zeit sein, bis auch in Deutschland die Sperrlisten im Internet kursieren werden (siehe Dänemark) und somit der Zugang zu kinderpornographischem Material unter Umgehung der Sperre noch erleichtert wird.
Resultat: Pädophile haben zum einen Linklisten an der Hand, mit denen der Zugriff noch erleichtert wird. Alternativ weichen diese auf andere Verbreitungswege (verschlüsselte private Netzwerke, Usenet, etc.) für kinderpornographisches Material im Internet aus.

Zudem besteht die Gefahr, dass durch die geplante Speicherung der IP-Adressen von Besuchern der Stopp-Seite diese unter Generalverdacht stehen, wie von meinem Vorredner bereits gesagt. Die Unschuldsvermutung scheint hier nicht mehr zu gelten.

Wer kann ausschließen, versehentlich eine gesperrte Seite aufzurufen? (sei es, weil er den Inhalt einer Seite nicht kennt, er unbedarft auf einen Link klickt oder, weil ein Trojaner ohne sein Wissen gesperrte Seiten von seinem Rechner aus aufruft.)

Wieso wäre es also nicht Sinnvoller, mit aller Macht die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet zu unterbinden, indem die Anbieter der besagten Inhalte zur Rechenschaft gezogen und Server mit pornographischem Material stillgelegt werden?

Herzliche Grüße,
Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
1Empfehlung
04.05.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre e-Mail vom 24. April, die mir über das Portal www.abgeordnetenwatch.de zugeleitet worden ist.

Der am 22. April verabschiedete Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet zielt darauf ab, den Zugang von Deutschland aus auf kinderpornographische Seiten zu erschweren. Dazu wird eine gesetzliche Verpflichtung der Zugangsvermittler zur Sperrung gelisteter kinderpornographischer Webseiten sowie zur Umleitung auf eine Stoppmeldung geregelt. Dazu soll das Bundeskriminalamt den betroffenen Anbietern im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion eine Liste von zu sperrenden kinderpornographischen Inhalten zur Verfügung stellen.

Ich bin überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf, der mittlerweile dem Deutschen Bundestag zugeleitet worden ist und der am 6. Mai in erster Lesung im Parlament beraten wird, einen positiven Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie leisten wird. Weil mit diesem Entwurf gesetzgeberisches Neuland betreten wird, ist eine Evaluierung innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auf dieser Grundlage weitere Maßnahmen des Gesetzgebers folgen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Braunskiepe,

wie stehen sie Zum Thema Meinungsfreiheit und Internetzensur in China?
In wie weit sehen sie die Situation in China vergleichbar der vorgeschlagenen Internet-Sperrliste in Deutschland?
Welche Art von externer Kontrolle schlagen sie für die Bearbeitung der Sperrliste in Deutschland vor?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
1Empfehlung
06.05.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24. April, die mir über das Portal abgeordnetenwatch.de zugeleitet worden ist.

Einen Vergleich des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet mit Zensurmaßnahmen in China halte ich für unangebracht.

Ich habe bereits an mehreren Stellen auf dieser Seite darauf hingewiesen, dass der am 22. April verabschiedete Gesetzentwurf das Ziel hat, den Zugang von Deutschland aus auf kinderpornographische Seiten zu erschweren. Dazu wird eine gesetzliche Verpflichtung der Zugangsvermittler zur Sperrung gelisteter kinderpornographischer Webseiten sowie zur Umleitung auf eine Stoppmeldung geregelt. Das Bundeskriminalamt wird den betroffenen Anbietern im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion eine Liste von zu sperrenden kinderpornographischen Inhalten zur Verfügung stellen.

Ich bin überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf, der in dieser Woche in erster Lesung im Parlament beraten wird, einen positiven Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie leisten wird. Allerdings, auch darauf habe ich bereits in meinen Antworten hingewiesen, wird mit diesem Entwurf gesetzgeberisches Neuland betreten. Daher ist eine Evaluierung innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auf dieser Grundlage weitere Maßnahmen des Gesetzgebers folgen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.04.2009
Von:

Sehr geehrter Dr. Brauksiepe

Es geht um das Gesetz zur Internet-Filterung.

Befürworter des Gesetzes sprechen von "flankierenden Maßnahmen". Wenn es wirklich nur um Kinderschutz gehen würde, gibt es bessere Mittel. "Das bewies die Kinderschutzorganisation Carechild vor wenigen Wochen. Anhand einer bekannt gewordenen dänischen Sperrliste forderten sie die Internetprovider von 20 Webauftritten auf, diese abzuschalten. Nach drei Stunden waren acht Seiten verschwunden, nach einem Tag bereits 16. Bei drei Adressen wiesen die Provider nach, das sie nicht gegen geltendes Recht verstießen. Nur eine Seite blieb im Netz." (Quelle: Rhein-Zeitung)

War Ihnen dieser Sachverhalt bekannt, dass es sehr wohl möglich ist, das Übel erfolgreich an der Wurzel zu bekämpfen?

2. Glauben Sie, dass die Sperrliste dafür eingesetzt wird, andere Seiten zu filtern?
Gibt es andere Seiten, deren Filterung Sie befürworten würden?

3. Ist Ihnen bekannt, dass nach dem Gesetzentwurf das BKA die Filterliste ohne jede Kontrolle zusammenstellen kann?
Was halten Sie davon?

3. Ist Ihnen bekannt, dass die Stoppschild-Zugriffe überwacht werden sollen? (Quelle:heise.de) Das bedeutet, dass BKA kann irgendeine Seite (z.B. politisch aktiver Blog) in die Filterliste aufnehmen und weiß sofort, wer diese Seite besuchen will. Jeder wird eingeschüchtert durch Angst vor Anzeige, Hausdurchsuchung, gesellschaftlicher Bloßstellung. Es schwebt der Verdacht dieses scheusslichen Verbrechens über einem.
Wie denken Sie darüber?

4. Das Thema löst bei fast jedem tiefe Betroffenheit, Angst, Entsetzen und Wut aus. Es ist seit jeher bekannt, dass starke Emotionen aber auch zur Agitation und Manipulation benutzt werden können. In diesem Fall sind viele ohne weiteres Nachdenken bereit, auf ein Freiheitsrecht zu verzichten.

Wie würden Sie das Risiko der Manipulation durch dieses Thema auf einer Skala von 0-10 (0: keine Manipulation möglich; 10:maximale Manipulation möglich) einschätzen?
Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
1Empfehlung
07.05.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. April über das Portal abgeordnetenwatch.de.

Ihren Einwänden zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet kann ich nicht zustimmen. Trotz nationaler und internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Webseiten bleiben Angebote mit kinderpornographischen Inhalten im Internet abrufbar und nehmen beständig zu. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Zugang auf diese Inhalte zu erschweren.

Mit diesem Entwurf wird, darauf habe ich bereits in mehreren Antworten hingewiesen, gesetzgeberisches Neuland betreten. Daher ist eine Evaluierung innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auf dieser Grundlage weitere Maßnahmen des Gesetzgebers folgen.

Ich bin allerdings davon überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf, der nun in den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten wird, einen positiven Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie leisten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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Frage zum Thema Soziales
29.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepe,

ich beziehe mich auf den Artikel aus der Berliner Umschau vom 23.04.2009, aus dem hervor geht, dass die Berliner CDU einen Zusammenbruch des Sozialsystem vorhersieht.
Zunehmend werden Diskussionen in Foren geführt, die von geplanter Leistungskürzung bei Transferleistungsbeziehern sprechen.
forum.hartz.info

Wir wissen alle, dass die derzeitigen Regelsätze bei ALG II an einer Existenzsicherung weit vorbei gehen und faktisch Ausschluss aus soziokultureller Teilhabe bedeuten.

Wie schätzen Sie die weitere Entwicklung ein, gerade auch im Hinblick auf die Krise, der täglich mehr Arbeitsplätze zum Opfer fallen?
www.sozialleistungen.info

Über eine ausführliche Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
bisher keineEmpfehlungen
04.05.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre e-Mail vom 30. April, die mir über das Portal www.abgeordnetenwatch.de zugeleitet worden ist.

Leistungskürzungen bei Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, sind nicht geplant. Im Gegenteil hat die unionsgeführte Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpaketes II den Regelsatz von Kindern im Alter zwischen 6 und 13 Jahren von 60% auf 70% erhöht. Da die Veränderung des Regelsatzes an die Rentensteigerungen gekoppelt ist, können Arbeitslosengeld-II-Bezieher im Sommer dieses Jahres zudem mit einer Regelsatzsteigerung von heute 351 Euro auf dann 359 Euro rechnen.

Mir ist sehr wohl bewusst, dass die aktuellen Regelsätze zzgl. der Leistungen für Unterkunft und Heizung keine übermäßig großen Sprünge erlauben. Doch bitte ich bei allem Verständnis für die Probleme der Bezieher staatlicher Hilfen zu bedenken, dass diese Hilfen aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden. Politik muss auch den Menschen in unserem Land ein Angebot machen, die hart arbeiten und sich an die Regeln halten. Eine Überforderung dieses Personenkreises muss insofern genau so verhindert werden wie ein gesellschaftlicher Ausschluss der Bezieher staatlicher Leistungen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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