Dr. Ralf Brauksiepe (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Ralf Brauksiepe
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Diplom Ökonom, Dr. rer. oec.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Wissenschaftlicher Assistent
Wahlkreis
Ennepe-Ruhr-Kreis II
Landeslistenplatz
17, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Allerdings sehe ich nicht, dass, wie Sie argumentieren, Vorgängerparteien der CDU dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt haben. Die CDU Deutschlands ist nach dem 2. Welt-krieg gegründet worden und hat keinerlei Vorgängerparteien. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.03.2009
Von:
Guy

Sehr geehrter Herr Brauksiepe,
betreffend Ihre Antwort auf die Probleme mit der Registrierung zur ePetition zum Thema bedingungsloses Grundeinkommen, hatten Sie u.a. geantwortet, dass es am Andrang am letzten Tag der Petition gelegen habe. Dem muss ich widersprechen! - Sowohl ich als auch Forumsteilnehmer hatten sich gehäuft zu den Erreichbarkeitsproblemen geäussert. - Weiterhin hat ein IT-Spezialist aus Kiel sich mit dem Ausstatter der Regierungsseite, -Server direkt in Verbindung gesetzt und dies bestätigt gefunden. So war der Server in der Nacht von Fr 6. bis Sa 7.2. ca 15.00 kaum noch erreichbar. - Da ich eine Statistik über das Abstimmverhalten mit mehrfach stdl. erfasstem Stimmenstand erhoben habe, lässt sich das auch objektiv darstellen an den Abstimmungskurven. Gerne sende ich Ihnen meine Auswertungen zu. - Ich und andere, die das \"Glück\" hatten, ihre Stimme deutlich früher abgegeben zu haben, hatten das Thema der techn. Einschränkung des Petitionsrechtes wiederholt vorgebracht, auch die Petitionsführerin Susanne Wiest selbst. Letztendlich waren es auch die Erreichbarkeitsprobleme am 7.2. ff, die mit zu der Verlängerung geführt haben.

MEINE KONKRETEN FRAGEN:
  • WIE werden die TECHNISCHEN Möglichkeiten zur Wahrnehmung von Bürgerrechten VERBESSERT werden? (Man stelle sich eine Petition vor, die 500.000 Stimmen erbrächte wenn die Technik das nicht limitierte. Themen sind da zur Zeit gut denkbar.)
  • WER WIRD GEWÄHRLEISTEN, dass techn. Probleme VOR INBETRIEBNAHME durch Echtzeit-Tests u.a.m. erkannt und gelöst werden? (Kontrolle durch NGOs von Aussen bzw. gemeinsame Gremien mit solchen.)
  • WANN wird es auch in Deutschland einen EINHEITLICHEN Sicherheitsstandard GEBEN? (Womit online-Verifizierungen mittels Chipkarte, PIN und/oder Lesegerät möglich wären. - Selbst in Litauen und Skandinavien gibt es schon vergleichbares.)

Mit freundlichem Gruss
Guy
Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
bisher keineEmpfehlungen
13.03.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 3. März, in der Sie auf technische Störungen bei dem System "Öffentliche Petitionen" hinweisen. Ich möchte Ihnen hierzu Folgendes mitteilen:

Seit der Einführung des Systems im Oktober 2008 nimmt der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages kontinuierlich eine Weiterentwicklung bzw. Anpassung des Systems vor. Grundlage hierfür sind aktuell gesammelte Erfahrungen oder Anregungen, die auch aus den Reihen der Nutzer des Systems kommen. Daher habe ich Ihre Anfrage an den Petitionsausschuss weitergeleitet. Es gibt weiterhin selbstverständlich eine Fülle von Anregungen zur Verbesserung des Systems, die im Rahmen der weiteren Beobachtung sorgfältig auszuwerten sein werden. Kurzfristig auftauchende technische Schwierigkeiten (z. B. auch eine Verringerung der Zugriffszeit), die jeweils auch bei einer Softwareumstellung eintreten können, bitte ich zu entschuldigen. Der Petitionsausschuss kennt das Problem und bemüht sich um kurzfristige Lösungen.

Es hat sich jedoch gezeigt, dass das System mittlerweile rege von zahlreichen Nutzern zur Mitdiskussion und zum Mitzeichnen von öffentlichen Petitionen in Anspruch genommen wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Hinweisen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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Frage zum Thema Finanzen
06.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepe,

am Beispiel Steinkohlesubventionen wird doch deutlich, daß der deutsche Staat über Jahrzehnte Milliarden verschwendet hat. So wurde eine veraltete und im Sterben liegende Industrie künstlich am Leben gehalten. Diese Subventionen sind doch letztendlich wettbewerbsverzerrend und behindern leistungsfähige mittelständische Unternehmen, etwa bei der Entwicklung innovativer Technologien. Wie beurteilen Sie persönlich die Sinnhaftigkeit solcher Subventionen ?

Der deutsche Staat war ein wesentlicher Mitakteur bei der Entwicklung der Finanzkrise. Untermauert wird dies dadurch, daß Landesbanken, wie z. B. die West LB oder die Bayerische Landesbank als erste nach Finanzhilfen des Staates gerufen haben. Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang das Versagen der Politik ?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
1Empfehlung
13.03.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 6. März, die mir über www.abgeordnetenwatch.de zu-gestellt wurde.

Ich stimme Ihnen zu, dass der Steinkohlebergbau auch mit Hilfe staatlicher Subventionen über Jahrzehnte unterstützt wurde. Zum einen wurde der Einsatz von Steuergeldern mit der Reduktion der Abhängigkeit von ausländischen Energieimporteuren begründet. Der Streit zwischen Russland und der Ukraine um die Durchleitung russischen Gases zeigt, dass die Sorge an dieser Stelle nicht vollständig unbegründet ist. Zudem dienten die Subventionen der Abfederung des Strukturwandels. Als Bürger Ennepetals wissen Sie, dass im Ruhrgebiet über Jahrzehnte eine hohe Zahl von Arbeitsplätzen unmittelbar oder mittelbar am Bergbau hing. Der Strukturwandel hin zu einer verstärkt Dienstleistungen produzierende Volkswirtschaft konnte auf dem Arbeitsmarkt des Ruhrgebietes nicht ohne Auswirkungen bleiben. Von daher war es auch aus diesem Grund richtig, den Steinkohlebergbau zu unterstützen. Mittlerweile wurde ja der Ausstieg aus der Steinkohlesubventionierung beschlossen.

Generell gilt: Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer. Es bleibt dabei, dass es in einer Sozialen Marktwirtschaft, deren Fundament das Privateigentum und die Vertrags-freiheit ist, der Begründung bedarf, bevor der Staat wirtschaftlich aktiv wird. In vielen Fällen existieren aber genau diese guten Gründe, z.B. bei der Bereitstellung öffentlicher Güter. Ich stimme Ihnen zu, dass das Management von West LB und Bayrische Landesbank wie die Führungen privater Kreditinstitute auch Fehler gemacht hat. Als Eigentümer stehen die entsprechenden Bundesländer ebenfalls in der Verantwortung. Ungeachtet dessen sehe ich den deutschen Staat keinesfalls als einen "wesentlichen Mitakteur bei der Entwicklung der Finanzkrise". Vielmehr ist diese im Wesentlichen ausgelöst worden durch die geplatzte Immobilienblase in den USA, deren Bildung begünstigt wurde durch eine laxe Geldpolitik der dortigen Zentralbank sowie überzogene Renditeerwartungen auf den internationalen Finanzmärkten insgesamt. Eine wirksamere internationale Regulierung des Finanzsektors hätte womöglich die Krise verhindern können. Vor diesem Hintergrund haben sicherlich auch der deutsche Staat und die nationale Politik einen gewissen Anteil am Entstehen der Krise. Den deutschen Staat als wesentlichen Mitakteur zu bezeichnen, halte ich allerdings für vollkommen überzogen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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Frage zum Thema Soziales
05.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brauksiepe,

die Argen, die u.a. Langzeitarbeitslose betreuen wurden vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Dem Gesetzgeber wurde bis Ende 2010 Zeit gegeben eine neuen Verwaltungsstruktur zu finden.

Der Bundesarbeitsminister eignigte sich mit den Ländern auf sogenannte Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG). Diese wurden jedoch von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion abgelehnt.

1.Wie sollte ihrer Meinung nach die Betreuung von Arbeitslosen und Hilfebedürftigen im SGB II ausgestaltet sein?
2.Wie schätzen Sie die Chancen ein, dass es angesichts der Bundestagswahl noch zu einer Einigung bis Mitte 2010 kommt, um noch ausreichend Zeit für den Aufbau einer neuen Verwaltungsstruktur zu haben.
3. Sehen Sie bei den sogenannten Optionskommunen einen Interessenkonflikt hinsichtlich der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen? Sind die Kommunen nicht verleitet reguläre Arbeitsverhältnisse in ihren eigenen Einrichtungen in Arbeitsgelegenheiten umzuwandeln und damit aus Bundesmitteln zu finanzieren?
Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
1Empfehlung
17.04.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. April zur SGB-II-Neuorganisation, die Sie mir über das Portal www.abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen.

Wir sind uns im Klaren, dass viele Menschen enttäuscht sind, weil die Politik es nicht geschafft hat, nach 14.monatiger Diskussion eine einigungsfähige Nachfolgeregelung für die ARGEn vorzulegen. Umso wichtiger ist es, dass die Zeit bis zum Beginn der neuen Legislaturperiode intensiv genutzt wird, Konsequenzen aus den zurückliegenden Diskussionen zu ziehen und eine sachgerechte Antwort vorzubereiten.

Die künftige Lösung muss den Grundsätzen der Föderalismusreform I, dem Demokratieprinzip, dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und dem Urteil des BVerfG entsprechen. Und die Reform muss sicherstellen, dass alle Hilfebedürftigen Zugang zu den Arbeitsmarktinstrumenten und der Arbeitsvermittlung der BA haben und die BA auch zukünftig für eine wirksame und einheitliche Arbeitsmarktpolitik für die Empfänger von Arbeitslosengeld I und II verantwortlich ist. Hier unterscheiden wir uns von der SPD (BM Scholz), die die BA aus der Arbeitsmarktpolitik für Alg II Empfänger hinausdrängen und ein eigenes Bundssozialamt gründen wollte.

Bei der Neuregelung müssen weiterhin kommunale Lösungen möglich bleiben und kommunale Belange in einem rechtssicheren Rahmen berücksichtigt werden. Die Städte und Kreise verfügen über die notwendigen sozialen Kompetenzen, um gerade Personen mit komplizierten Vermittlungshemmnissen wieder fit für den Arbeitsmarkt zu machen und in Beschäftigung zu bringen.

Dass Hilfe unter einem Dach möglich ist, beweisen die 20 Kommunen, die heute schon mit den Arbeitsagenturen gut und konstruktiv auf freiwilliger Basis zusammenarbeiten. Auch in diesem Fall kann z.B. eine gemeinsame Antragstellung organisiert werden, vor Gericht können Klagen gegen zwei Bescheide zu einem Verfahren verbunden werden.

Überhaupt sollten wir uns klar machen, dass eine gute Kooperation und Koordination der Akteure vor Ort immer noch die wichtigste Voraussetzung für eine optimale Vermittlung ist. Deshalb muss für die Zukunft gelten:

Wahlmöglichkeiten erhalten bei der Umsetzung des Urteils, Schaffung transparenter, schlanker und nachvollziehbarer Strukturen, sowie Gewährleistung des lokalen und regionalen Bezugs.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.04.2009
Von:

Sehr geehrter Dr. Brauksiepe

wie stellen Sie sich zur aktuellen Diskussion um Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide auf Bundesebene? Unterstützen Sie die Bemühungen von "Mehr Demokratie e.V." und anderen NGOs, die sich für eine bürgernähere Demokratie einsetzen? Wo sehen Sie vor- und Nachteile?

Herzliche Grüsse
Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
1Empfehlung
20.04.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre e-Mail vom 17. April zum Thema Volksentscheide auf Bundesebene, die Sie uns über das Portal www.abgeordnetenwatch.de zugesandt haben.

Aus meiner Sicht stellt das Grundgesetz eine ganz hervorragende Verfassung dar. Aus sehr guten Gründen sieht dieses Grundgesetz das System der repräsentativen Demokratie vor. Nur in sehr engen Grenzen sind Volksentscheide möglich (Art. 29 GG Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes). Ich halte dies auch für richtig, denn insbesondere im Informationszeitalter sind die Entscheidungen, die der Bundesgesetzgeber zu treffen hat, in aller Regel so komplex, dass sie nicht auf schlichte Ja-Nein-Entscheidungen zu reduzieren sind. Aus diesem Grund sehe ich keinerlei Anlass, an dieser Stelle eine Änderung unseres Grundgesetzes herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.04.2009
Von:
M.

guten tag,

wie stehen sie zu dem heute verabschiedeten gesetz zur sperrung von webseiten, das begonnen hat als initiative zur bekämpfung von kinder pornografie, und inzwischen zu einem universal instrument wurde, um wahllos webseiten sperren zu können, die aus dem deutschen raum angesurft werden.

ich sehe zwar nicht gleich unsere demokratie in gefahr, allerdings könnte das schule machen, und die benutzung von heeren zielen zur durchsetzung von kontrollen, sind eindeutig STASI methoden, wie sie in der ehemaligen DDR anwendung fanden.

wäre es nicht klüger, die betreiber von kinderpornografischen seiten ausfindig zu machen, und diese dann den deutschen gerichten vorzuführen, als jeden bürger unter general verdacht per provider die netzsperre vor die nase zu knallen..?

mfg
Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
18Empfehlungen
24.04.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre e-Mail vom 23. April, die mir über das Portal www.abgeordnetenwatch.de zugestellt wurde.

Auch im Internet hat die Freiheit ihre Grenzen. Dann, wenn Rassismus und Gewaltverherrlichung praktiziert, Volksverhetzung betrieben, Neonazi-Propaganda oder Kinderpornographie verbreitert wird, hat auch im Internet zu gelten, was wir als Gesellschaft weder dulden noch tolerieren dürfen. Wer ein Stopp der Kinderpornographie im Internet zur Zensur erklärt, dem sind offensichtlich geschäftliche Interessen wichtiger als die Menschenwürde.

Tausende von Kindern, die Mehrzahl unter zehn Jahren, jedes dritte von ihnen unter drei Jahren, sind täglich Opfer pornographischer Praxis: Allein in Deutschland werden für diese Seiten täglich mehr als 300 Tausend bis 400 Tausend Klicks geschätzt. Kinderpornographie ist ein schweres Verbrechen. Kleine Kinder werden für den Wert widerlicher Bilder gekauft, entführt, missbraucht und geschändet, schließlich getötet, wenn sie nicht schon vorher an inneren Verblutungen sterben. Die Anzahl von Einschaltungen im Internet hat sich in einem Jahr verdoppelt. Es muss gehandelt werden. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat den Weg für eine rasche Verhandlungslösung freigekämpft.

Sieben der großen Internetanbieter in unserem Land sind zur Mitverantwortung bereit, einer versteckt sich hinter rechtlichen Bedenken. Diese können wir in keiner Weise nachvollziehen. Was die vier nordischen Staaten Norwegen, Schweden, Finnland und Dänemark, alles gestandene Demokratien, rechtlich und technisch geschafft haben, kann und muss es auch bei uns geben. Der am Mittwoch dieser Woche vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen verzichtet auf rechtliche Spitzfindigkeiten und weist den einzig vertretbaren Weg: Im Internet haben die Schänder keinen Platz.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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