Dr. Ralf Brauksiepe (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Ralf Brauksiepe
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Diplom Ökonom, Dr. rer. oec.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Wissenschaftlicher Assistent
Wahlkreis
Ennepe-Ruhr-Kreis II
Landeslistenplatz
17, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Die Tatsache, dass das vom Bundestag in einer Pressemitteilung skizzierte Programm sehr vage gehalten ist, hat damit zu tun, dass diese Pressemitteilung nur der allgemeinen Information diente und unter anderem aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen keine Details enthielt. Sie können davon ausgehen, dass das Programm der Delegationsreise – bis hin zu Abendterminen – voll ausgenutzt wurde für Fachgespräche. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepe,

als Mitglied des Deutschen Bundestages haben Sie am kommenden Mittwoch (12.11.2008) eine Entscheidung über die Umsetzung der zur Debatte stehenden "BKA-Novelle" zu treffen.

Eine Umsetzung der Novelle würde dem Bundeskriminalamt weitreichende exekutive Befugnisse zusprechen, darunter auch Befugnisse zu geheimen Ermittlungsmaßnahmen wie der Installation von Wanzen und Kameras in Wohnungen nicht verdächtiger "Kontaktpersonen" oder der heimlichen Installation von Überwachungsprogrammen auf Computersystemen, inklusive der Möglichkeit einer Berufung auf "Gefahr im Verzug". Bürger sollen verpflichtet werden, über verdächtige Personen Auskunft zu erteilen, auch Journalisten erführen davor keinen Schutz. Eine Kontrolle der Überwachungsdaten durch eine dritte Instanz würde nicht erfolgen. Die Erwägung, ob die Überwachung den besonders schützenswerten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung berührt, soll von Mitarbeitern des BKA sowie der/dem Datenschutzbeauftragten der Behörde vorgenommen werden. Eine Löschungsfrist der so gewonnenen Daten ist nicht vorgesehen, eine Weitergabe der Daten an andere Behörden, öffentliche Stellen und Geheimdienste wäre rechtmäßig.

Wie beurteilen Sie die Novelle in Hinblick auf den Polizeibrief vom 14.04.1949, dem zufolge das BKA nur die Koordinierung der Verbrechensbekämpfung übernehmen darf und somit keine exekutiven Befugnisse inne hat?

Wie beurteilen Sie die Notwendigkeit der Novelle in Hinblick darauf, dass bisherige terroristische Bedrohungen durch Polizeiarbeit der einzelnen Länder erfolgreich abgewendet werden konnten?

Wie beurteilen Sie die Verfassungsmäßigkeit der Novelle? Ist sie mit den Grundrechten auf Pressefreiheit und - jeweils auch in Bezug auf nicht verdächtige "Kontaktpersonen" - mit dem Fernmeldegeheimnis und der Unverletzlichkeit der Wohnung vereinbar?


Mit freundlichen Grüßen!
Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
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24.11.2008
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen herzlich für Ihr Schreiben hinsichtlich der BKA-Novelle, die der Deutsche Bundestag am 12. November verabschiedet hat.

Bei dem Gesetz handelt es sich um ein Gesetz zur Abwehr der Gefahren des internationalen Terrorismus zur Umsetzung der Föderalismusreform. Es wird daher grundsätzlich auf einen sehr eng begrenzten Personenkreis - die terroristischen TOP-Gefährder - anwendbar sein. Der überwiegende Teil der Bevölkerung ist überhaupt nicht betroffen. Das Gesetz dient allein der Abwehr terroristischer Gefahren zum Schutz von hochrangigen Rechtsgütern wie Leib oder Leben. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird dadurch gewahrt, dass jede Maßnahme einer jeweils eigenen Eingriffsschwelle unterworfen wird, die auf die jeweilige Schwere des Grundrechtseingriffs abgestimmt ist.

Die Online Durchsuchung ist vom Bundesverfassungsgericht unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen als zulässig erachtet worden. Das Gesetz berücksichtigt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und vollzieht sie - insbesondere für den Bereich der Online Durchsuchung - nach. Für die Maßnahmen der Quellen-TKÜ gilt dies in gleichem Maße. Die akustische und optische Wohnraumüberwa-chung zum Zweck der Gefahrenabwehr ist vom Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen (Art. 13 Abs. 4 GG).

Die richterliche Anordnung ist bei allen Maßnahmen, die das Gesetz beinhaltet, als Regel vorgeschrieben. Lediglich in Eilfällen, die nach der Rechtsprechung besonders engen Kriterien unterliegen, erfolgt die Anordnung durch den Präsidenten des BKA, wobei die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilfallregelungen - zuletzt in seiner Entscheidung zur Online-Durchsuchung - als rechtmäßig erachtet.

Regelungen, die auch Kontakt- und Begleitpersonen einer Abhörmaßnahme unter-werfen und damit der Regelung nach § 20h BKAG, Abs. 1, Satz 1, Buchstabe c vergleichbar sind, gibt es bereits in Polizeigesetzen der vieler Bundesländer. Insofern handelt es sich nicht um eine neue Qualität des Eingriffs.

Die Ausführungen verdeutlichen, dass ich Ihre Kritik an dem Gesetz nicht teile. Ich halte im Gegenteil die beschlossenen Regelungen im Grundsatz für richtig und angemessen, um unser Land vor den bestehenden terroristischen Bedrohungen zu schützen. Insofern habe ich im Rahmen der namentlichen Abstimmung im Deutschen Bundestag auch für das Gesetz votiert.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ralf Brauksiepe
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Brauksiepe,

es interessiert mich doch sehr, warum Sie offenbar oft zu kritischen Fragen, die sich auf ihr Abstimmungsverhalten oder generelles Verhalten als Vertreter der Bürger im Wahlkreis Ennepe-Ruhr-Kreis II, beziehen, keine Antworten geben.

Halten Sie die Fragen nicht für angemessen, interessieren Sie nicht die Bedenken, die Bürger, die Sie vertreten, gegenüber bestimmen Gesetzen haben?
Es liegt ja wohl nicht an abgeordnetenwatch.de , denn Sie machen ja bei anderen Fragen Gebrauch von dieser Plattform.

Fühlen Sie sich also nicht Bürgern mit kritischen Meinungen verpflichtet? Sind Ihnen die braven Bürger, die immer Ja und Amen sagen lieber, als Bürger, die durch kritische Fragen unser demokratisches System beleben?

Darf ich nun von Ihnen zu meiner Frage eine Antwort erwarten?

Mit freundlichen Grüßen und in gespannter Erwartung auf Ihre Antwort als Bürger mit einer Wahlstimme, .
Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
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24.11.2008
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben, in dem Sie mich auf mein Antwortverhalten bei www.abgeordnetenwatch.de ansprechen.

Als Abgeordneter habe ich ein großes Interesse an Anliegen und Kritik der Bürger, insbesondere, wenn sie aus meinem Wahlkreis kommen. Es ist für mich selbstverständlich, ihnen so gut und offen wie möglich die Gründe mitzuteilen, die mich zur Einnahme einer bestimmten Position veranlassen. Auch aus diesem Grund habe ich derzeit bereits den überwiegenden Teil aller an mich gerichteten Fragen bei www.abgeordnetenwatch.de ausführlich beantwortet. Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass in einigen Fällen ein wenig Zeit verstreicht, bis ich jedem Fragesteller eine umfassende, wenig offenlassende Antwort gebe. Wenn Sie der Ansicht sind, meine Antworten seien ausweichend und/oder unzureichend, so bedaure ich dies zwar, teile Ihre Einschätzung allerdings ausdrücklich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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Frage zum Thema Soziales
10.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brauksiepe,

Ihre Partei hat erkannt, dass die Erwerbstätigenfreibeträge im SGB II so konzipiert sind, dass die Bezieher von Arbeitslosengeld II bei einem Nebenverdienst von etwa 100 Euro und 400 Euro den größten (finanziellen) Nutzen ziehen und sich häufig langfristig in diesen Einkommensbereichen einrichten.

Auch die SPD hat erkannt, dass im SGB II kaum Anreize zur Aufnahme und Ausdehnung einer Erwerbstätigkeit bestehen. Dennoch ist es Ihnen nicht gelungen, gemeinsam mit der SPD eine vernünftige Anreizstruktur im SGB II zu schaffen, so dass sich für jeden Leistungsbezieher jeder Euro Hinzuverdienst gleichermaßen lohnt.
Welchen Vorschlag haben Sie, damit sich auch im Bereich des SGB II eine Aufnahme und eine Ausdehnung von Erwerbstätigkeit lohnt?
Gehen Sie davon aus, dass es im SGB II einen Regelungsbedarf für höhere Leistungen (Regelleistung) für Kinder, für schulpflichtige Kinder oder für alle Hilfebedürftigen gibt? Halten Sie ebenso wie das das LSG Hessen die Regelleistung für ein 13-jähriges Kind für verfassungswidrig, weil sie nicht ausreicht um das Existenzminimum zu sichern? Wenn ja: Setzen Sie sich derzeit für eine Erhöhung der Regelleistung für Kinder ein?

Ihre Partei hat ein Schuldbedarfspaket für hilfebedürftige Kinder beschlossen. Ist dieser Beschluss ein Teileingeständnis, dass die Kinderregelleistung zu gering bemessen ist? Trifft es zu, dass die Ausgaben für Schule und Bildung Ländersache sind und mit der Verabschiedung des Schulbedarfspakets der Bund finanzielle Lasten übernimmt, die eigentlich die Länder zu tragen hätten?

Wie stehen Sie generell dazu, dass Länder und Kommunen Ihre Finanzierungsverantwortung teilweise dadurch auf den Bund abwälzen, dass sie Geldleistungen nur unter der Bedingung gewähren, dass sie nicht auf Arbeitslosengeld II angerechnet werden (z.B. Kinderbetreuungsprämie, die zugleich eine Eingliederung in Arbeit verhindert)?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
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15.01.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre e-Mail vom 10. Januar, die mir über das Portal www.abgeordnetenwatch.de zugestellt wurde.

Ich stimme mit Ihnen überein, dass von den Hinzuverdienstregelungen, die das SGB II derzeit vorsieht, im Einzelfall nur geringe Anreize ausgehen können, eine Erwerbstätigkeit in Vollzeit aufzunehmen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie die unionsgeführten Bundesländer wollten die Hinzuverdienstregelungen entsprechend verändern. Leider war dies mit unserem Koalitionspartner im Bund nicht möglich. Vor diesem Hintergrund werden wir dieses Thema erst in der kommenden Legislaturperiode wieder aufgreifen können.

Ich begrüße es, dass der Koalitionsausschuss vom 12. Januar im Rahmen des Konjunkturpaketes II die Regelleistung für Kinder im Alter zwischen 6 und 13 Jahren von 60% auf nunmehr 70% erhöht und damit ein Anliegen auch der unionsgeführten Länder im Bundesrat aufgegriffen hat.

Mit dem Schulbedarfspaket erhalten Kinder aus Familien, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, zukünftig jedes Jahr zum Schulbeginn einen Zuschlag von 100 Euro. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Teilhabechancen von sozial benachteiligten Kindern. Eine Abwälzung von Kompetenzen der Länder auf den Bund sehe ich an dieser Stelle nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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Frage zum Thema Umwelt
22.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepe,

als Vorstandsmitglied des Herdecker CarSharing-Vereines "Statt-Auto Herdecke Verein für Anderes MObilSein e.V." bin ich erschüttert über die Regularien der sog. Abwrackprämie im Rahmen des 2. Konjunkturpaketes der Bundesregierung.
Wieso wird einseitig der Kauf und das Leasing neuer Fahrzeuge gefördert ohne jegliche Rücksicht auf deren Klima-Auswirkungen?
Wo bleiben Förderungen für Personen, die Ihr Auto verschrotten lassen und sich eine BahnCard oder eine Jahreskarte für den öff. Nahverkehr kaufen oder sich bei einem CarSharing-Anbieter anmelden? Hiermit werden auch Arbeitsplätze geschaffen und das in absolut zukunftsfähigen Branchen, die noch dazu klimafreundlich sind.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
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26.01.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre e-Mail vom 22. Januar, die mir über das Portal www.abgeordnetenwatch.de zugestellt wurde und in der Sie sich zur Abwrackprämie äußern.

In diesen Wochen sind die ersten Auswirkungen der internationalen Finanzmarktkrise auf die Realwirtschaft zu spüren. Deutschland als stark exportorientiertes Land ist besonders von dem weltwirtschaftlichen Konjunktureinbruch betroffen. Gerade die nationale Automobilindustrie beklagt einen starken Rückgang ihres Absatzes, einige Konzerne haben bereits Kurzarbeit angeordnet. Weil von der Automobilindustrie un-mittelbar und mittelbar eine Vielzahl von Arbeitsplätzen abhängt, haben wir uns dazu entschlossen, durch die Abwrackprämie diesen für unser Land überaus wichtigen Industriezweig gezielt zu unterstützen. Wie ich höre, kommt dieses Instrument bei den Verbrauchern gut an; Autohäuser melden einen Anstieg der Verkaufszahlen. Insofern bin ich zuversichtlich, dass wir die mit der Einführung der Abwrackprämie verbundenen Ziele, also die Stabilisierung der deutschen Automobilindustrie, erreichen können. Mit der Nutzung öffentlicher Verkehrssysteme oder der Teilnahme an Car-Sharing mögen andere positive Wirkungen verbunden sein, die mit der Abwrackprämie verfolgten Ziele würden damit hingegen nicht erreicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.02.2009
Von:

Sehr geehrter Dr. Brauksiepe,

beim Versuch, mich für eine epetition beim Bundestag zu registrieren, dauerte es wegen Überlastung des Servers et-liche Minuten und viele Versuche, bis das richtige Fenster aufging.
Ich vermute, die Server sind überlastet.
Hier setzt meine Frage an: Warum ist die Ausstattung der epetitionen des Bundestags mit Rechnern eigentlich so mangelhaft, daß sie zu mehreren Zeitpunkten in die Knie gehen? Dies berichten auch andere Bürger, die versucht haben, sich zu registrieren.
Spiegelt sich in dieser Unterversorgung die im Bundestag gehegte Wertschätzung eines der wenigen Elemente dire-ter Demokratie? Petitionen verursachen ja schließlich Arbeit...
Die elektronische Partizipation der Bürger sollte erleichtert und nicht behindert werden.
Was gedenken Sie dagegen bzw. dafür zu tun?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. B.
Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
5Empfehlungen
02.03.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr Dr. ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 17. Februar, in der Sie ein Serverproblem des Petitionsausschusses ansprechen. Ich habe mich in der Zwischenzeit durch den Ausschuss über die Hintergründe dieses Problems unterrichten lassen.

Ich gehe davon aus, dass Sie sich am 17. Februar an der Eingabe zum bedingungslosen Grundeinkommen beteiligen wollten. Die elektronische Mitzeichnung zum bedingungslosen Grundeinkommen endete am 17.02.2009. Aufgrund des hohen Aufkommens von Mitzeichnern an diesem letzten Tag kam es zu den technischen Problemen. Über 52.000 Bürger haben diese Petition mitgezeichnet. Üblicherweise kommt es in elektronischen Mitzeichnungsverfahren des Petitionsausschusses nicht zu solchen Engpässen. Auch wenn die elektronische Mitzeichnung beendet ist, ist es bis zur Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Petition möglich, die Unterstützung per Brief, Fax oder Postkarte zu signalisieren.

Bei so hoher Nachfrage kann es erfahrungsgemäß immer zu Engpässen kommen. Da diese jedoch unvorhersehbar waren und eine Unterstützung per Brief, Fax oder Postkarte weiterhin möglich ist, kann ich eine Behinderung der Beteiligung der Bürger nicht erkennen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Hinweisen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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