Dr. Ralf Brauksiepe (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Ralf Brauksiepe
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Diplom Ökonom, Dr. rer. oec.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Wissenschaftlicher Assistent
Wahlkreis
Ennepe-Ruhr-Kreis II
Landeslistenplatz
17, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Diese ergänzende Alterssicherung fördert der Staat vielfach, z.B. im Rahmen der Riesterrente. Ich stimme Ihnen zu, dass gerade Bezieher geringer Einkommen Schwierigkeiten haben, einen Teil ihres Einkommens für das Alter zurückzulegen. Durch die staatlichen Zulagen lohnt sich jedoch bereits das Sparen eines geringen Betrages. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
09.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepe,

bei Durchsicht der Antwort der Bundesregierung Drucksache 16/10161 vom 26.08.08 zum Thema Bienensterben (kleine Anfrage Drucksache 16/10095) hinsichtlich Frage 7 fällt auf, dass die Stellungnahme der Bundesregierung die Frage nicht beantwortet. Statt einer klaren Antwort, ob Bemühungen von Bayer CropScience zur Abwendung eines dauerhaften Verbots unternommen wurden, wird diese Frage mit Zusammenarbeitstreffen ohne weitere konkrete inhaltliche Angaben oder Ausgestaltung beschrieben. Ein einfaches Ja oder Nein zur Frage würde schon genügen. Ich bitte Sie wenn möglich um klare Beantwortung der für mich noch offenen Frage.
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme von einem interessierten Bürger.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
bisher keineEmpfehlungen
17.09.2008
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre e-Mail, die mir über das Portal www.abgeordnetenwatch.de zugestellt wurde. Sie bitten mich darin um die Erläuterung einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zum Thema Bienensterben (Drucksache 16/10161).

Die Frage 7 ist auch meiner Ansicht nach deshalb nicht mit nur einem einfachen "Ja" oder "Nein" zu beantworten, weil sich alle Beteiligten über die Ursachen klar werden mussten. Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt wird, gab es bis zum Zeitpunkt des Frühjahrs 2008 keinen einzigen Fall mit einer Bienenvergiftung, die auf eine Saatgutbehandlung zurückgeführt werden konnte. Dies ist damit zu erklären, dass das mit dem Wirkstoff gebeizte Saatgut in den Boden eingebracht wird und die Bienen deshalb keinen Kontakt mit dem Wirtstoff haben können. In den weiteren Ausführungen in Frage 1 ist dargelegt, warum es unglücklicherweise im Frühjahr 2008 zu den Vergiftungen der Bienen kam.

Um die aufgetretenen Fehler abzustellen, haben die Saatgutfirmen in Zusammenarbeit mit den Zulassungsfirmen ein neues Qualitäts- und Zertifizierungssystem für gebeiztes Saatgut geschaffen. Natürlich hat daran auch die Firma BayerCropSience mitgearbeitet, vor allem bei der Verbesserung der Haftmittel für das Beizverfahren. Ebenso hat man die Maissähmaschinen verbessert. Die Firma BayerCropSience hat darüber hinaus die Zulassungsbehörden weltweit in allen relevanten Ländern zeitnah informiert und Mittel zur Verfügung gestellt, um betriebsbedrohende Situationen bei Imkern zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.09.2008
Von:

Sehr gehrter Herr Brauksiepe,

Ihre Partei,die CDU,vertritt die Ansicht,man könne mit der Linkspartei keine Koalition eingehen.Wegen ihrer Vorgängerparteien.Ist Ihnen eigentlich bekannt,daß die Vorgänger- parteien der CDU im Deutschen Reichtag für das Ermächtigungsgesetz gestimmt haben ?

Freundliche Grüße H.
Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
3Empfehlungen
16.09.2008
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre e-Mail zum Thema Verantwortung der CDU für die Zustimmung zahlreicher Parteien des Deutschen Reichstages im Jahr 1933, die mir über das Portal www.abgeordnetenwatch.de zugestellt wurde.

Allerdings sehe ich nicht, dass, wie Sie argumentieren, Vorgängerparteien der CDU dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt haben. Die CDU Deutschlands ist nach dem 2. Welt-krieg gegründet worden und hat keinerlei Vorgängerparteien.

Im Gegensatz dazu ist die Partei "Die Linke" sogar mehr als nur Nachfolgerin der SED. Sie ist keine neu gegründete Partei. Vielmehr handelt es sich bei ihr nach wie vor um die damalige DDR-Partei SED, die nach dem Fall der Mauer lediglich mehrmals ihren Namen verändert hat.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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Frage zum Thema Soziales
22.09.2008
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Brauksiepe,
ich bitte Sie, zu folgender Praxis Stellung zu nehmen, die darauf hinausläuft, dass einige Arbeitsagenturen versuchen Ausgaben zu reduzieren, indem eine Verschlechterung der Gesundheit risikoschwangerer Frauen sowie eine Erhöhung der Rate von Fehlgeburten in Kauf genommen wird? Das Problem beginnt, wenn ein Arzt für eine ALG I beziehende Risikoschwangere ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot ausspricht. Dies tut er guten Gewissens, da in ärztlichen Medien unter Verweis auf die Rechtsprechung kommuniziert wird, dass in solchen Fällen eine Weitergewährung von ALG I verpflichtend ist. So hat das Hess. Landessozialgerichts (L 9 AL 35/04) ausgeführt: "Zum Schutz der werdenden Mutter und des Kindes ist bei Fällen der vorliegenden Art – Beschäftigungsverbot bei arbeitslosen Schwangeren nach § 3 Abs. 1 MuSchG – die Beklagte im Wege der lückenfüllenden Auslegung zur Weitergewährung von Arbeitslosengeld verpflichtet, indem das Vorliegen von Verfügbarkeit fingiert wird." Während z.B. in Frankfurt a.M. in diesen Fällen ALG I weitergewährt wird, wird z.B. in Witten (wie uns widerfahren) versucht, die Frau dazu zu bringen, sich krankschreiben zu lassen. Verweigert sie sich dieser Umgehung des Mutterschutzes (was mit erheblichen finanziellen Einbußen einherginge), wird die Bewilligung von ALG aufgehoben, Widersprüche dagegen abgewehrt. Da die Frau auch nicht "krank" ist, verliert sie ihre Einkünfte und u.U. ihre Krankenversicherung(!). So werden die Frauen auf den Klageweg gezwungen. Da es sich hier IMMER um Frauen in einer extrem prekären Lage handelt, ist offensichtlich, dass dies geeignet ist, die Gesundheit der Frauen zu verschlechtern und Fehlgeburten wahrscheinlicher zu machen. In beiden Fällen hätte die BA das Problem gelöst, wenn auch extrem zynisch. Zudem ist wahrscheinlich, dass viele dieser Frauen nicht das Konfliktpotenzial aufbringen, den Rechtsweg zu beschreiten. Halten Sie diese Praxis für ethisch vertretbar?
MfG
T.
Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
bisher keineEmpfehlungen
06.01.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr Dr. ,

haben Sie vielen Dank für ihre E-Mail, in der Sie mich auf das Problem von werdenden Müttern und der Berechnung von ALG I aufgrund eines Beschäftigungsverbots aufmerksam machen.

Den von Ihnen geschilderten konkreten Sachverhalt kann ich selbstverständlich als Außenstehender nicht bewerten. Im Grundsatz gilt jedoch, dass eine Schwangerschaft keine Krankheit ist und daher Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz auch nicht gegenüber der Krankenversicherung, sondern gegenüber dem Arbeitgeber ausgesprochen werden müssen. Für Arbeitslose ist die Bundesagentur für Arbeit eine Art Ersatzarbeitgeber. Sie hat daher auch die Kosten von Beschäftigungsverboten zu tragen.

In Fällen in denen jede Art der Beschäftigung als potentielle Gefahr für das werdende Leben eingestuft worden ist, würde das Schutzinstrument des Beschäftigungsverbotes ins Leere laufen, wenn sich Schwangere weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssten. Das Hessische Landessozialgericht verurteilte die Arbeitsagentur in einem ähnlichen Fall dazu, Arbeitslosengeld für den Zeitraum der Risikoschwangerschaft und des Beschäftigungsverbotes zu zahlen.

Inwiefern diese Entscheidung auf den von Ihnen geschilderten Fall übertragbar ist, kann ich nicht beurteilen. Ich hoffe aber, dass ich Ihnen mit diesen Hinweisen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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Frage zum Thema Senioren
26.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Brauksiepe,ich würde gerne mit meiner Frau einmal den Bundestag im Deutschen Reichstagsgebäude besuchen.Seit 50 Jahren CDU-Wähler.Was muß ich tun dafür?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
2Empfehlungen
02.10.2008
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre e-Mail, die mir über das Portal www.abgeordnetenwatch.de zugestellt wurde.

Wenn Sie das Reichstagsgebäude im Rahmen eines Berlin-Besuches besichtigen wollen, können Sie sich gern an mein Berliner Abgeordnetenbüro wenden. Mein Mitarbeiter, Herr Martin Hannig (Tel.: 030-227-74547), wird Sie gern über die vorhandenen Möglichkeiten informieren und Ihnen bei der Organisation behilflich sein.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr.Brauksiepe

Ihre Antwort vom 26.11.2007 zum Thema Rente ehemaliger DDR-Flüchtlinge
Der §259 a SGB VI wird hier bewußt falsch angewendet.

Ich bin Mitglied der Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge. Wir waren vor der Wende Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Unsere Rentenanwartschaften wurden nach dem geltenden Fremdrentengesetz festgestellt. Im Rentenreformgesetz (1989/1992) und im Staatsvertrag vom 18.Mai 1990 sind diese Anwartschaften niemals in Frage gestellt worden. Auch nicht im Rentenüberleitungsgesetz, denn dieses hatte zur Aufgabe die Bürger des Beitrittsgebietes in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik zu überführen. Von Bundesbürgern mit DDR-Erwerbsbiografien war nicht die Rede. Das RÜG gilt ausschließlich für Bürger des Beitrittsgebietes, die wir zu keinem Zeitpunkt waren. Die DRV Bund sendet uns nach fast 20 Jahren Rentenbescheide zu, in den unsere Rentenanwartschaften geändert wurden. Wir werden rentenrechtlich zu Bürgern des Beitrittsgebietes erklärt, obwohl wir aus der Staatsbürgerschaft der DDR, urkundlich belegt, entlassen wurden.
Wir wenden uns an Abgeordnete mit der Bitte, diesen Zustand zu korrigieren. Es bedarf dazu keiner Änderung von Gesetzen, sondern nur die Richtigstellung des Anwendungsbereiches.
Wir wissen. daß die Bundeskanzlerin noch in dieser Legislaturperiode durch die Wiedervereinigung entstandenes Unrecht beseitigen möchte. Würden Sie ihr das in diesem Sinn vortragen? Wir werden gegenüber unseren ehemaligen Berufskollegen erheblich benachteiligt, auch gegenüber den ehemaligen Stasi-Mitarbeitern und den Angehörigen bewaffneter Organe.
Welche Informationen haben Sie zu unserem Anliegen?
Können Sie uns Auskunft geben, welches Gesetz uns derartig diskriminiert?
Sind Sie bereit, uns in dieser Abgelegenheit zu unterstützen,
zu weiteren Informationen stehe ich auch persönlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

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