Dr. Ralf Brauksiepe (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Ralf Brauksiepe
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Diplom Ökonom, Dr. rer. oec.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Wissenschaftlicher Assistent
Wahlkreis
Ennepe-Ruhr-Kreis II
Landeslistenplatz
17, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Im Gegenteil hat die unionsgeführte Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpaketes II den Regelsatz von Kindern im Alter zwischen 6 und 13 Jahren von 60% auf 70% erhöht. Da die Veränderung des Regelsatzes an die Rentensteigerungen gekoppelt ist, können Arbeitslosengeld-II-Bezieher im Sommer dieses Jahres zudem mit einer Regelsatzsteigerung von heute 351 Euro auf dann 359 Euro rechnen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Konrad-Adenauer-Stiftung, St. Augustin, Vortrag, Dezember 2005, bis 7.000 Euro

Funktionen in Unternehmen

SIGNAL Unfallversicherung a.G., Dortmund, Mitglied der Vertreterversammlung

Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur), Hattingen, Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis, Schwelm, Sachkundiger Bürger

 

Ruhr-Universität Bochum

Institut für Entwicklungsforschung und Entwicklungspolitik, Bochum, Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Atlantic Association of Young Political Leaders (AAYPL), Oslo,

Präsident, ehrenamtlich (bis 06.10.2009)

Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V., Bonn, Vorsitzender des Ausschusses "Junge Atlantische Politiker", ehrenamtlich (bis 25.11.2006), Beisitzer im Vorstand, ehrenamtlich

Deutsches Medikamenten-Hilfswerk action medeor e.V., Tönisvorst, Mitglied des Beirates, ehrenamtlich (bis 23.06.2006)

Deutsch-Jordanische Gesellschaft e.V., Hannover, Mitglied des Parlamentarisch-Politischen Beirates, ehrenamtlich

FC Schalke 04 e.V., Gelsenkirchen, Mitglied des "Bewerbungskomitees für die Austragung des UEFA-Cup-Endspiels 2010" (bis 28.03.2008)

Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V., Berlin, Vorsitzender des Beirates für Arbeit und Soziales, ehrenamtlich

Verband Hochschule und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Köln, Beisitzer im Vorstand, ehrenamtlich

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
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Frage zum Thema Soziales
09.08.2009
Von:

Guten Tag Herr Dr. Brauksiepe,

ich habe eine Frage zur Kranken- und Pflegeversicherung:

Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine betriebliche Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Sie gewährt ihren Mitgliedern Leistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten. Die KVB betreut zur Zeit 226.000 Mitglieder. Zusammen mit den mitversicherten Angehörigen haben annähernd 374.000 Versicherte Anspruch auf Leistungen der KVB.

Ich bin als ehemaliger Bundesbeamter (nicht Bundesbahn) seit 1965 freiwillig in der GKV versichert und bin Beihilfe berechtigt. Bei Wahl der Kostenerstattung leiste ich nicht unerhebliche Zuzahlungen, ähnlich wie die Bundesbahner bei der KVB. Der KVB-Leistungskatalog ist eher umfangreicher. Der vergleichbare Beitrag liegt bei ca. 200 € monatlich bei der KVB gegenüber ca. 500 € bei meiner GKV.

Wie ist der erhebliche Beitragsunterschied zu erklären? Ist es möglich, mich in der KVB versichern zu lassen? Und falls nein, besteht die Aussicht, dass sich die KVB künftig teilweise öffnet?

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße!
Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
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26.08.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die mir über das Portal www.abgeordnetenwatch.de zugestellt wurde.

Eine Möglichkeit, in die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) zu wechseln, besteht auch für Sie als ehemaliger Beamter nicht. Ihr Bestand ist 1993 geschlossen worden. Es handelt sich bei der KVB nicht um eine gesetzliche Krankenkasse des SGB V. Vielmehr bietet sie den Beamten des Bundeseisenbahnvermögens, den zur Deutschen Bahn AG zugewiesenen und beurlaubten Beamten, den Ruhestandsbeamten, deren Angehörigen und Hinterbliebenen eine umfassende Absicherung gegen finanzielle Belastungen bei Krankheit, Geburt und Tod. Rechtsgrundlage ist § 78 Bundesbeamtengesetz, wonach der Dienstherr gegenüber seinen Beamten eine besondere Fürsorgepflicht hat.

Weil es sich um ein ganz anderes System handelt, ist ein Vergleich der Beiträge mit gesetzlichen Krankenkassen nicht sinnvoll.

Ich bedaure, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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Frage zum Thema Arbeit
28.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepe,

ist es richtig, das die Union nach der Wahl das sogenannte "workfare-Modell" einführen will,
wie es im Artikel: "Blanker Zynismus der Bundeskanzlerin gegenüber sozial Schwachen" in der Berliner Umschau am 20.07.2009 steht und falls ja, sehen Sie darin kein Verstoß gegen das GG?
Siehe dazu: www.berlinerumschau.com

Danke für die Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
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08.09.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre E-Mail, die mir über das Portal www.abgeordnetenwatch.de zugestellt wurde, möchte ich mich herzlich bedanken.

Workfare-Modelle knüpfen den Bezug staatlicher Transferleistungen an eine Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme. Die Einführung eines solchen Modells in Deutschland plant die CDU nicht. Eine grundsätzliche Abkehr von der aktuellen Regelung des SGB II, wonach staatliche Transfers zu kürzen sind, wenn ein Transferbezieher eine angebotene Tätigkeiten ablehnt, wird nicht angestrebt.

In ihrem Regierungsprogramm machen CDU und CSU ihre arbeitsmarktpolitischen Vorstellungen deutlich. Wir stehen für ein Mindesteinkommen für alle Menschen in Deutschland. Wenn erforderlich, soll eine Kombination aus fairen Löhnen und ergänzenden staatlichen Leistungen ein menschenwürdiges Einkommen garantieren. Für uns gilt: Wer arbeitet, muss mehr haben als derjenige, der nicht arbeitet. Von einem solchen Mindesteinkommenskonzept gehen Arbeitsanreize aus, so dass wir von seiner Verwirklichung positive Beschäftigungseffekte erwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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Ihre Frage an Dr. Ralf Brauksiepe
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