Dr. Ralf Brauksiepe (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Ralf Brauksiepe
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Diplom Ökonom, Dr. rer. oec.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Wissenschaftlicher Assistent
Wahlkreis
Ennepe-Ruhr-Kreis II
Landeslistenplatz
17, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich bin ebenfalls Mitglied dieser Arbeitsgruppe, die natürlich auch das Thema Mindestlöhne in Deutschland behandelt. (...) Bei gesetzlichen Mindestlöhnen besteht z.B. die Gefahr, dass diese zu hoch sind, so dass sich die Beschäftigung für Arbeitgeber in einzelnen Branchen nicht mehr rechnet. Es ist richtig, dass in anderen europäischen Staaten Mindestlöhne gezahlt werden, die etwa in der Größenordnung liegen, wie sie von mehreren Seiten auch für Deutschland vorgeschlagen werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
JA
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
NEIN
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
NEIN
28.05.2009
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
13.05.2009
Anbauverbot von Genmais
NEIN
13.05.2009
Beratungspflicht bei Spätabtreibungen
JA
20.03.2009
Enteignung von Banken
JA
22.01.2009
Mindestarbeitsbedingungen
JA
22.01.2009
Mindestlohn für sechs weitere Branchen
JA
19.12.2008
Kampf gegen Piraten
JA
04.12.2008
Familienleistungsgesetz
NEIN
28.11.2008
Haushalt 2009
JA
26.11.2008
Erbschaftssteuerreform
JA
13.11.2008
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
12.11.2008
BKA-Gesetz
JA
17.10.2008
Banken-Rettungspaket
JA
16.10.2008
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
JA
25.09.2008
Rückkehr zur alten Pendlerpauschale
NEIN
17.09.2008
Fortsetzung des Darfur-Einsatzes
JA
17.09.2008
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
05.06.2008
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
30.05.2008
Bahnprivatisierung
JA
24.04.2008
EU-Vertrag von Lissabon
JA
06.02.2008
Änderung des Stammzellgesetzes
JA
14.12.2007
Postmindestlohn
JA
16.11.2007
Diätenerhöhung
JA
15.11.2007
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
09.11.2007
Vorratsdatenspeicherung
JA
12.10.2007
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF, Tornado)
JA
12.09.2007
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
22.06.2007
Emissionshandel
JA
21.06.2007
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
14.06.2007
Aufenthalts- und Asylrecht
JA
14.06.2007
Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes in Darfur
JA
14.06.2007
Mindestlöhne (Antrag Die Linke.)
NEIN
25.05.2007
Unternehmenssteuerreform
JA
09.03.2007
Rente mit 67
JA
09.03.2007
Tornado-Einsatz
JA
02.02.2007
Gesundheitsreform
JA
10.11.2006
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
26.10.2006
EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens
JA
28.09.2006
Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes (ISAF)
JA
30.06.2006
Föderalismusreform
JA
29.06.2006
Antidiskriminierungsgesetz
JA
01.06.2006
Anpassung u. Veränderung von Hartz IV
JA
01.06.2006
Bundeswehreinsatz im Kongo
JA
19.05.2006
Erhöhung der Mehrwertsteuer
JA
Fragen an Dr. Ralf Brauksiepe
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Frage zum Thema Soziales
09.08.2009
Von:

Guten Tag Herr Dr. Brauksiepe,

ich habe eine Frage zur Kranken- und Pflegeversicherung:

Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine betriebliche Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Sie gewährt ihren Mitgliedern Leistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten. Die KVB betreut zur Zeit 226.000 Mitglieder. Zusammen mit den mitversicherten Angehörigen haben annähernd 374.000 Versicherte Anspruch auf Leistungen der KVB.

Ich bin als ehemaliger Bundesbeamter (nicht Bundesbahn) seit 1965 freiwillig in der GKV versichert und bin Beihilfe berechtigt. Bei Wahl der Kostenerstattung leiste ich nicht unerhebliche Zuzahlungen, ähnlich wie die Bundesbahner bei der KVB. Der KVB-Leistungskatalog ist eher umfangreicher. Der vergleichbare Beitrag liegt bei ca. 200 € monatlich bei der KVB gegenüber ca. 500 € bei meiner GKV.

Wie ist der erhebliche Beitragsunterschied zu erklären? Ist es möglich, mich in der KVB versichern zu lassen? Und falls nein, besteht die Aussicht, dass sich die KVB künftig teilweise öffnet?

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße!
Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
bisher keineEmpfehlungen
26.08.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die mir über das Portal www.abgeordnetenwatch.de zugestellt wurde.

Eine Möglichkeit, in die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) zu wechseln, besteht auch für Sie als ehemaliger Beamter nicht. Ihr Bestand ist 1993 geschlossen worden. Es handelt sich bei der KVB nicht um eine gesetzliche Krankenkasse des SGB V. Vielmehr bietet sie den Beamten des Bundeseisenbahnvermögens, den zur Deutschen Bahn AG zugewiesenen und beurlaubten Beamten, den Ruhestandsbeamten, deren Angehörigen und Hinterbliebenen eine umfassende Absicherung gegen finanzielle Belastungen bei Krankheit, Geburt und Tod. Rechtsgrundlage ist § 78 Bundesbeamtengesetz, wonach der Dienstherr gegenüber seinen Beamten eine besondere Fürsorgepflicht hat.

Weil es sich um ein ganz anderes System handelt, ist ein Vergleich der Beiträge mit gesetzlichen Krankenkassen nicht sinnvoll.

Ich bedaure, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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Frage zum Thema Arbeit
28.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepe,

ist es richtig, das die Union nach der Wahl das sogenannte "workfare-Modell" einführen will,
wie es im Artikel: "Blanker Zynismus der Bundeskanzlerin gegenüber sozial Schwachen" in der Berliner Umschau am 20.07.2009 steht und falls ja, sehen Sie darin kein Verstoß gegen das GG?
Siehe dazu: www.berlinerumschau.com

Danke für die Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
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08.09.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre E-Mail, die mir über das Portal www.abgeordnetenwatch.de zugestellt wurde, möchte ich mich herzlich bedanken.

Workfare-Modelle knüpfen den Bezug staatlicher Transferleistungen an eine Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme. Die Einführung eines solchen Modells in Deutschland plant die CDU nicht. Eine grundsätzliche Abkehr von der aktuellen Regelung des SGB II, wonach staatliche Transfers zu kürzen sind, wenn ein Transferbezieher eine angebotene Tätigkeiten ablehnt, wird nicht angestrebt.

In ihrem Regierungsprogramm machen CDU und CSU ihre arbeitsmarktpolitischen Vorstellungen deutlich. Wir stehen für ein Mindesteinkommen für alle Menschen in Deutschland. Wenn erforderlich, soll eine Kombination aus fairen Löhnen und ergänzenden staatlichen Leistungen ein menschenwürdiges Einkommen garantieren. Für uns gilt: Wer arbeitet, muss mehr haben als derjenige, der nicht arbeitet. Von einem solchen Mindesteinkommenskonzept gehen Arbeitsanreize aus, so dass wir von seiner Verwirklichung positive Beschäftigungseffekte erwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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Ihre Frage an Dr. Ralf Brauksiepe
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