Dr. Peter Paziorek (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. (ausgeschieden)

Grunddaten
Dr. Peter Paziorek
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Stadtdirektor a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Warendorf
Landeslistenplatz
keinen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ziel der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag ist es, die Nichtraucher besser als bisher zu schützen. Deshalb wurde im Herbst 2006 eine Arbeitsgruppe der Koalition eingesetzt, die eine möglichst umfassende und einheitliche Lösung auf allen staatlichen Ebenen vorbereiten sollte. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
08.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Paziorek, wie man hört gibt es keine Einigung in Sachen Nichtraucherschutz - es soll - wie man hört an der CDU liegen. Warum bekomme ich als Nichtraucher nicht den gleichen Schutz wie in fast allen EU-Ländern ???
Antwort von Dr. Peter Paziorek
2Empfehlungen
16.01.2007
Dr. Peter Paziorek
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Nichtraucherschutz.

Ziel der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag ist es, die Nichtraucher besser als bisher zu schützen. Deshalb wurde im Herbst 2006 eine Arbeitsgruppe der Koalition eingesetzt, die eine möglichst umfassende und einheitliche Lösung auf allen staatlichen Ebenen vorbereiten sollte. Wichtig war der Union dabei, dass hierbei kein Schnellschuss, sondern eine rechtlich fundierte Lösung angestrebt wird.

Die Arbeitsgruppe hat einen fachlich tragfähigen Kompromiss erarbeitet. Danach soll in öffentlichen Gebäuden, in Theatern und Kinos sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Speisegaststätten und Discos ein generelles Rauchverbot gelten. Schankwirtschaften wie Kneipen und Bars sollten von dieser Regelung ausgenommen werden. Darüber hinaus soll die Altersgrenze für den Erwerb von Zigaretten durch Jugendliche von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Dieser Kompromiss wurde jedoch unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Bundes gestellt.

Bei den Beratungen stellte sich von Anfang an die Frage, ob der Bund für einen umfassenden Nichtraucherschutz zuständig ist. Da das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine bundeseinheitliche Regelung eingebracht hatten, wurden die Länder vom Bundeskabinett dazu aufgefordert, in ihrem Kompetenzbereich eigene Regelungen zu treffen. In bundeseigenen Einrichtungen wie Behörden, Bahnhöfen, Flughäfen und Gerichten will der Bund selbst Rauchverbote erlassen.
Außerdem ist man sich über ein Verkaufsverbot von Zigaretten an unter 18jährige einig.

Für die Bereiche Gaststätten, Schulen, Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Hochschulen liegt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit bei den Bundesländern. Dieses ist insbesondere auch der Föderalismusreform geschuldet. Das hat zur Folge, dass für einen bundesweit einheitlichen und wirksamen Nichtraucherschutz Bund und Länder zusammenarbeiten müssen.

Aus diesem Grund hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel das Gespräch mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer gesucht. In diesen Gesprächen konnte festgestellt werden, dass Bund und Länder ein gemeinsames Grundverständnis bei einem besseren Schutz der Nichtraucher haben. Um trotz der Zuständigkeit der 16 Bundesländer möglichst einheitliche Regelungen festzulegen, soll eine Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, sich über Nichtraucherschutzregelungen in nicht-bundeseigenen Gebäuden sowie in der Gastronomie zu einigen, um die Bürger zukünftig besser vor dem Passivrauch zu schützen.

Über das weitere Vorgehen der Bundesländer mit dem Ziel, ein möglichst einheitliches Rauchverbots zu realisieren, soll die Arbeitsgruppe bis März einen gemeinsamen Vorschlag vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Paziorek
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Frage zum Thema Arbeit
08.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Paziorek,

Die Aufteilung der Regierungstätigkeit zwischen Bonn und Berlin hemmt die Effizienz eine der Bundesrepublik Deutschland als Ganzes dienenden Regierung. Mir ist nicht zu vermitteln, dass Partikularinteressen Vorrang vor gesamtdeutschen Interessen besitzen sollen. Wieso ist den Abgeordneten von Nordrhein-Westfalen diese Einsicht nicht zu vermitteln?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Peter Paziorek
2Empfehlungen
17.01.2007
Dr. Peter Paziorek
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage an mich, in der Sie die Aufteilung des Regierungssitzes zwischen Bonn und Berlin thematisieren. Als nordrhein-westfälischer Bundestagsabgeordneter und stellvertretender CDU-Landesvorsitzender antworte ich Ihnen hiermit gerne.

Das Gesetz zur Regelung der Aufteilung der Regierungstätigkeit zwischen Bonn und Berlin wurde am 26. März 1994 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und ist immer noch geltende Rechtslage. Darüber hinaus ist das Berlin-Bonn-Gesetz, das eine faire Arbeitsteilung zwischen der ehemaligen und der neuen Bundeshauptstadt festlegt, Teil des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD.

Aus meiner Sicht ergibt sich derzeit keine Notwendigkeit für einen kompletten Regierungsumzug nach Berlin, zumal die Kosten für die Zweiteilung laut Bundesrechnungshof als wirtschaftlicher angesehen werden als ein Komplettumzug.

Da es aber nicht um den Vorrang von Partikularinteressen geht, sondern um die Klärung der Frage nach den tatsächlich anfallenden Kosten, hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im vergangenen Jahr einen Bericht über Effizienzpotenziale nebst genauer Kostenübersicht in Auftrag gegeben, der bis Anfang April 2007 erstellt werden soll.

Mit freundlichem Gruß
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Frage zum Thema Umwelt
21.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Paziorek,

gerade habe ich eine Meldung über die Glühbirnen-Diskussion gelesen und mich darüber in wikipedia informiert - kann es sein dass diese Diskussion mehr puplikumswirksam geführt wird, ohne von fachlicher Seite her die ökologische Gesamtbilanz zu berücksichtigen?

Es stimmt, dass Energiesparlampen nur 20 Prozent der Energie brauchen, allerdings geht die Energie der Glühbirne nicht verloren, sondern dient als Wärmestrahlung der Raumheizung, auch wird pro Energiesparlampe 2.5 mg Quecksilber benötigt, dessen sachgerechte Entsorgung sicher nicht immer garantiert ist - und auch für die Entsorgung wird Energie benötigt. Die vom Vorschaltgerät emittierten hochfrequenten Störstrahlungen könnten vielleicht auch gesundheitsschädlich sein(?), die Ausgasungen mit flammhemmenden Halogen vielleicht auch(?), und der Einfluss aufs Wohlbefinden durch die schlechtere Farbwiedergabe wird auch kontrovers diskutiert.

Verstehen Sie mich nicht falsch - auch mir liegt die Reduzierung des CO2-Ausstosses sehr am Herzen, aber ich denke es gibt sehr viele andere Hebel, an denen man drehen müsste, in Sachen Energiesparlampen könnte man durch Subventionierung ja finanzielle Anreize schaffen.

Mich würde Ihre Meinung zu meinen Argumenten interessieren, nachdem Sie ja in dem Artikel gegen die Glühbirne Stellung beziehen.

mfg
Antwort von Dr. Peter Paziorek
2Empfehlungen
06.03.2007
Dr. Peter Paziorek
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur CO2-Einsparung durch Energiesparlampen.

Zunächst erlaube ich mir einige prinzipielle Anmerkungen zu diesem Thema:
Es entspricht meiner grundlegenden Überzeugung, dass eine moderne Umwelt- und Energiepolitik nicht auf Kosten der Verbraucher gehen sollte. Daher lehne ich es ab, den Verbrauchern in Deutschland vorzuschreiben, was sie zu kaufen haben. Es geht bei der Diskussion über einzelne Maßnahmen zum Klimaschutz aus meiner Sicht auch nicht um ein "Verbot der Glühbirne". Eine solch verkürzte Darstellung entspricht inhaltlich nicht meinen Äußerungen, die ich zu diesem Thema gemacht habe.

Vielmehr geht es heute darum, mit einem möglichst breit angelegten Gesamtkonzept dem Klimawandel zu begegnen, welches auch die Interessen der Verbraucher berücksichtigt. Eine moderne Klimapolitik darf sich nicht nur auf die häufig im Vordergrund stehenden Bereiche Energieerzeugung, Verkehr oder Landwirtschaft konzentrieren, sondern sie muss auch den Gerätebereich berücksichtigen, welcher Beleuchtungsanlagen einschließt.

Die über ein Jahrhundert alte Technik der Glühbirne weist eine enorm geringe Energieeffizienz auf: Lediglich drei bis fünf Prozent des verbrauchten Stroms werden in Licht umsetzt; der Rest verpufft als Wärme.
Modernere Energiesparlampen sind hingegen nicht nur haltbarer (Glühbirne 1000 Betriebsstunden, Energiesparlampe: 8000 bis 15.000 Betriebsstunden), sondern senken auch den Stromverbrauch um rund 80 Prozent.

Dies macht sich vor dem Hintergrund eines durchschnittlichen Aufwands für Lichtstrom von 10 bis 15 Prozent der Gesamtstromrechnung auch in den deutschen Haushalten bemerkbar. Laut Energieagentur NRW beträgt der Kostenvorteil einer Energiesparlampe im Vergleich zu konventionellen Glühbirnen bei einem Gebrauch über den Zeitraum von 8 Jahren rund 54 Euro.

Studien belegen, dass die Einsparung von Kohlendioxid aufgrund der höheren Energieeffizienz bedeutend ist: Laut Bundesverband der Verbraucherinitiativen könnte jeder Haushalt den Kohlendioxidausstoß um 150 kg pro Jahr senken. Durch die längere Lebensdauer und die energieeffizientere Arbeitsweise ist die Gesamtökobilanz der Energiesparlampen positiv, auch wenn ausgediente Lampen durch geringe Anteile an Quecksilber separat entsorgt werden müssen. In diesem Bereich gilt es, Anreize für die Weiterentwicklung moderner Beleuchtungsanlagen zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund geht es meiner Überzeugung nach darum, dass auch im Beleuchtungsbereich der neueste Stand der Technik im europäischen Rahmen mittelfristig als Standard festgelegt wird. Dies ist in vielen anderen Politikbereichen längst üblich. Selbstverständlich sind hierbei Übergangsfristen für die mittelständischen Unternehmen zu berücksichtigen. Eine solche Zielmarke dient am Ende dem Verbraucher, der Wirtschaft und der Umwelt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Paziorek
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Frage zum Thema Senioren
02.04.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Paziorek!

Mein Name ist . Wie kann es sein, daß eine Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 Jahre beschlossen wird, wo doch zigtausende junge Menschen auf der Straße stehen und händeringend nach einem Arbeitsplatz suchen. Ich verstehe das einfach nicht, da muß ein alt und gebrechlicher Mann bis 67 (!) arbeiten. Wie sieht diese Regelung eigentlich in anderen EU-Ländern aus? Wie sehen Sie diese Regelung?

Mit freundlicen Grüßen
Ihr
Antwort von Dr. Peter Paziorek
6Empfehlungen
19.04.2007
Dr. Peter Paziorek
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02. April 2007, in dem Sie sich gegen die Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ausgesprochen haben.

Zu unserem Verständnis von sozialer Gerechtigkeit gehört die Absicherung der großen Lebensrisiken. Wir wollen die solidarische gesetzliche Rentenversicherung als wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland erhalten. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass der dritte Lebensabschnitt der Menschen immer länger wird. Die Lebenserwartung und damit die Rentenbezugsdauer steigen kontinuierlich an. Von 1960 bis heute ist die durchschnittliche Rentenbezugsdauer um 70% angestiegen, von damals 10 Jahre auf heute 17 Jahre. Bis zum Jahr 2030 wird die Lebenserwartung um weitere knapp 3 Jahre ansteigen. Daran wird deutlich: Ohne weitere Reformmaßnahmen wird der Rentenbeitrag langfristig die Grenze von 22% deutlich überschreiten. Das können wir den Beitragszahlern nicht zumuten. Um die demographischen Belastungen fair auf die Generationen zu verteilen, haben wir uns deshalb auf eine schrittweise Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf 67 Jahre verständigt. Diese Maßnahme wird von Experten seit Jahren gefordert. In der Anhörung am 26. Februar 2007 hat die weit überwiegende Mehrheit der Sachverständigen die Rente mit 67 ausdrücklich begrüßt.

Auf die Anhebung der Altersgrenze müssen sich die Menschen rechtzeitig einstellen können. Deshalb beschließen wir bereits jetzt die Maßnahme. Die Anhebung wird in kleinen Schritten ab dem Jahr 2012 beginnen. Sie soll im Jahr 2029 abgeschlossen sein. In vollem Umfang betroffen von der Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre werden die Jahrgänge 1964 und jünger sein.

Für Versicherte, die mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege erreicht haben, wird sich nichts ändern. Diese Personen werden weiter bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte bleibt es bei der Altersgrenze von 63 Jahren, dann allerdings mit höheren Rentenabschlägen. Damit kommen wir ausdrücklich dem Wunsch der Tarifpartner nach mehr Flexibilität nach. Für Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum regulären Rentenalter arbeiten können, gibt es die Erwerbsminderungsrenten. Bei diesen Renten wird sich für die allermeisten Versicherten im Vergleich zu heute im Ergebnis nichts ändern. Die langfristige Erhöhung der gesetzlichen Regelaltersgrenze wird auch in anderen europäischen Ländern diskutiert, die vor einer vergleichbaren demographischen Herausforderung ihrer Erwerbsbevölkerungsstruktur stehen.

Ich stimme Ihren Ausführungen insoweit zu, als dass die dargestellten Maßnahmen in einem engen Zusammenhang mit der Entwicklung des Arbeitsmarktes stehen. Sie müssen Hand in Hand gehen mit besonderen Anstrengungen für mehr Beschäftigungschancen insbesondere für ältere Arbeitnehmer. Deshalb müssen sowohl Anreize zur Frühverrentung beseitigt als auch Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und zur Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser ergriffen werden. Diesem Ziel dient als erster Schritt das parallel zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz auf den Weg gebrachte Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Paziorek
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Frage zum Thema Gesundheit
21.06.2007
Von:
Udo

Gen-Technik in Lebensmitteln
Ganz knapp gefragt: Was halten sie davon, Herr Dr. Paziorek ?
Ich habe die Information, dass Sie von CAMPACT nach Warendorf eingeladen wurden, an der öffentlichen Diskussion am Donnerstag, 28.6.07 ab 10 Uhr, Marktplatz Warendorf, teilzunehmen.

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