Dr. Michael Fuchs (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Michael Fuchs
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Apotheker
Ausgeübte Tätigkeit
Unternehmer, Fuchs Holding GmbH, Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Koblenz
Landeslistenplatz
keinen, Rheinland-Pfalz
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(...) Wer direkt oder indirekt zu Gewalt aufruft oder sich daran beteiligt, hat in meinen Augen den Sinn einer Demonstration nicht verstanden. Wer solch gewaltbereite Personen – ganz gleich welcher politischer Couleur – verharmlost und die Maßnahmen der Polizei in Frage stellt, begibt sich leicht in die Nähe der Spirale der Gewalt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
11.04.2009
Von:

Guten Tag Herr Dr. Fuchs,

wieso haben Sie bei der Einführung des Gesundheitsfonds zugestimmt, einem Kernprojekt der SPD, obwohl schon in den ersten Monaten dieses Jahres rausgekommen ist, daß der Gesundheitsfonds hoch defizitär ist?
Antwort von Dr. Michael Fuchs
39Empfehlungen
23.04.2009
Dr. Michael Fuchs
Sehr geehrter Herr ,

Deutschland hat das beste Gesundheitssystem der Welt. Wer hierzulande erkrankt, wird mit dem medizinisch Notwendigen versorgt, unabhängig von Einkommen, Alter und Geschlecht. Im Gesundheitssystem gibt es heutzutage Therapien und Medikamente, die vor Jahren noch undenkbar waren. So waren Organtransplantationen früher eher die Ausnahme und gefährlich, heute sind es tägliche Routineeingriffe. Solch ein medizinischer Fortschritt hat aber seinen Preis. Hinzu kommt, dass die Menschen in unserer Gesellschaft immer älter werden und eine entsprechende altersgerechte Versorgung brauchen.

Damit solch eine Spitzenmedizin allen Menschen zu gute kommt, mußte die Finanzierung des Gesundheitssystems auf solide Füße gestellt werden. Aus diesem Grunde haben sich Union und SPD im Juli 2006 für die Einführung des Gesundheitsfonds ausgesprochen und sich dabei an den positiven Erfahrungen anderer Länder, wie beispielsweise der Niederlande, Belgiens oder auch Israels, die seit Jahrzehnten in einen Gesundheitsfonds einzahlen, orientiert. Selbst wenn wir heute noch gesund sind brauchen irgendwann wahrscheinlich viele von uns medizinische Behandlung. Sie sind dann auf die Solidarität der anderen Beitragszahler angewiesen. Aus diesem Solidaritätsgedanken heraus habe ich der Einführung des Gesundheitsfonds zugestimmt.

Mittlerweile droht aber infolge der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise eine Kostenexplosion beim Gesundheitsfonds. Denn je mehr Kurzarbeiter in die Arbeitslosigkeit rutschen, je weiter Einkommen sinken, desto stärker erodieren auch die Kasseneinnahmen. Die Einnahmeverluste durch den Konjunkturabschwung dürften nach vorsichtigen Schätzungen in die Milliarden gehen. Zwar wird dieses Loch über Steuerzuschüsse ausgeglichen. Der Fonds muss das Geld aber bis 2011 zurückzahlen. Auch unter diesen Gesichtspunkten halte ich Nachbesserungen beim Gesundheitsfonds für erforderlich. So sollten beispielsweise die Anreize durch den Gesundheitsfonds so ausgerichtet werden, dass sich Krankheit für die Kassen nicht mehr lohnt. Hingegen sollte die gesundheitliche Prävention stärker ins Zentrum der Betrachtungen gerückt werden. Außerdem sollten verstärkt Anreize für unternehmerisches Handeln gesetzt werden, nicht zuletzt da die Versicherten keine Versorgung von der Stange, sondern differenzierte Angebote und individuelle Versorgung wünschten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.04.2009
Von:

Sehr geehrter Dr. Fuchs,

Ende 2008 wurde ein Gesetzentwurf für mehr Datenschutz beschlossen. Nach Befürchtung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar wird dieser Gesetzentwurf wohl nicht mehr in dieser Legislaturperiode beschlossen werden.

Gestern wurde ein Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Zensurbehörde beschlossen. Auch wenn es erstmal nur um Kinderpornographie gehen soll, ist es doch ein erster Schritt in Richtung Zensur.
Dieser Gesetzentwurf wird vermutlich noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden.

Wie kommt es zu diesen unterschiedlichen Zeitrahmen? Ist der Politik der Datenschutz nicht wichtig genug?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Michael Fuchs
12Empfehlungen
28.04.2009
Dr. Michael Fuchs
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Beitrag vom 23. April. Datenschutz ist ein wichtiges Thema. Doch hat die Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zur Datenschutznovelle am 23. März dieses Jahres deutlich gemacht, dass es noch erheblichen Änderungsbedarf beim vorliegenden Gesetzentwurf gibt.

Ziel dieser Änderungen muss sein, die Balance zwischen Wirtschaft und Verbraucherinteressen angemessen zu wahren. Dabei geht es um mehr Datensicherheit und Datenschutz, aber auch um Lösungen, die stärker im Interesse der Verbraucher liegen. Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt diese Kriterien bisher nicht, daher gilt es abzuwarten, wie die weiteren Gespräche dazu verlaufen werden.

Am 22.04.2009 hat die Bundesregierung auf Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie beschränken sich auf Zugangserschwerungen zu kinderpornographischen Inhalten. In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung bereits einen Vertrag mit fünf großen Internetprovidern zur Sperrung von Seiten mit solchen Inhalten abgeschlossen. Internetprovider können mit technischen Mitteln den Zugang zu kinderpornografischen Webseiten erschweren. In der Fachsprache heißt das "Access-Blocking".

Das hat jedoch nichts mit Zensur zu tun, wie Sie es nennen. Hier geht es um die aktive Bekämpfung krimineller Machenschaften mit den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft – den Kindern. Kinderpornographie ist die Dokumentation von Kindesmissbrauch und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Hinter jedem Bild und jedem Film steht ein missbrauchtes Kind. Trotz internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Websites bleiben Angebote mit kinderpornographischen Inhalten im Internet abrufbar und nehmen beständig zu. Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen Anstieg bei der Verbreitung der Kinderpornographie im Netz. So ist allein in Deutschland im Zeitraum von 2006 auf 2007 ein Zuwachs von 111 % zu verzeichnen (2936 auf 6206 Fälle).

Gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln vorgegangen werden. Die Täter müssen weiterhin mit Hochdruck ermittelt und kinderpornographische Seiten geschlossen werden. Das im Kabinett beschlossene Gesetz will - im Rahmen einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet - die bestehenden Möglichkeiten wirksam ergänzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
26.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs

Die gegenwärtige Diskussion um die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten, die z.Zt. intensiv in Presse und Internet geführt wird, führt letzendlich zu 3 grundsätzlichen Fragen, die beantwortet werden müssen.

1.) Ist die Sperrung der Seiten ( Sperrung auf Basis einer vom BKA erstellten geheimen und von keiner Instanz überprüfbaren Liste ) "zielführend", d.h. wird der Zugriff auf diese Seiten zuverlässig unterbunden ?

2.) Ist durch die Einführung der Maßnahme nach Pkt.1 ausreichend Sorge getragen, die fraglichen Beiträge definitiv aus dem Netz zu verbannen, d.h. abzuschalten ?

3.) Sehen Sie in der Durchführung der Maßnahme nach Pkt.1 zumindest theoretisch die Möglichkeit, den Zugriff auch auf andere Inhalte im Netz, z.B. politisch oder wirtschaftlich nicht opportune Meinungen zu erschweren und so die Voraussetzungen für eine effektive Zensur in unserem Land zu schaffen ?

In diesem Zusammenhang interessiert mich als Ihrem potentiellen Wähler Ihre Einstellung zu den drei o.g. Fragen, insbesondere aber, ob Sie dem geplanten Gesetz, das nach meiner Kenntnis dem bereits auf der Maßnahme nach Pkt.1 beruhenden Vertrag zwischen BKA und mehreren Internetprovidern eine gesetzliche Grundlage geben soll, in dieser Form zustimmen werden.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Michael Fuchs
13Empfehlungen
08.05.2009
Dr. Michael Fuchs
Sehr geehrter Herr ,

Kinderpornographie ist ein abscheuliches Verbrechen an den schwächsten und schutzlosesten Mitgliedern unserer Gesellschaft – den Kindern. Kinder werden missbraucht, und dieser Missbrauch wird kommerziell vermarktet - ein unfassbares Verbrechen. Durch die technischen Möglichkeiten erleichtert das Internet oftmals die gewerbsmäßige Verbreitung von Kinderpornographie. Daher gilt es, solche Verbrechen an der Wurzel zu bekämpfen. Mit der beabsichtigten Änderung des Telemediengesetzes wird eine gesetzliche Handlungspflicht eingeführt, wonach Internetprovider durch das so genannte "access-blocking" den Zugang zu kinderpornografischen Webseiten blockieren. Das Bundeskriminalamt erstellt dazu tagesaktuell eine Sperrliste mit kinderpornografischen Internetseiten und leitet diese den Providern zu. Sechs Stunden später müssen diese die Nutzer der Seiten auf eine "Stopp!"-Seite umleiten.
In zahlreichen Ländern, wie beispielsweise in den Niederlanden, Italien oder der Schweiz, sind solche Sperrmaßnahmen durch Internetprovider längst gängige Praxis. Diskussionen über Zugriffsbeschränkungen auf solche menschenverachtenden Seiten finden dort kaum statt. Im Gegenteil, die Sperrmaßnahmen sind dort gesellschaftlich akzeptiert. Mir ist aber auch klar, dass das Gesetz kein Allheilmittel ist, um die abscheulichen Machenschaften gänzlich zu unterbinden. Es ist aber immerhin ein wichtiger Schritt der Bundesregierung, unsere Kinder zu schützen und den kinderpornografischen Markt auszutrocknen. Aus diesem Grunde werde ich dem Gesetz zustimmen.
Das Gesetzesvorhaben hat nichts mit Zensur zu tun, wie Sie dies als Befürchtung äußern. Es geht einzig und allein um die aktive Bekämpfung dieser kriminellen Machenschaften und den aktiven Schutz von Kindern. Eine Ausweitung von Kontrollmöglichkeiten, wie Sie dies ansprechen, verbietet sich in unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat von selbst.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.05.2009
Von:

Sehr geehrter Hr Dr. Fuchs,

ich würde gerne wissen warum paintball verboten werden soll? Ich als mündiger Bürger habe die letzten Tage das thema ausführlich verfolgt und mir selbst ein Bild davon gemacht. Ich habe auf der offiziellen Seite mich eingelsen sowie verschiedene Studien gelesen. Nach dem ganzen hin und her war ich auch gestern Paintball spielen. Dazu muss ich Sagen das ich mich nach meinen 4 Jahren nicht noch mal bei der Bundeswehr verlängerte (aus Ethischengründen), weil ich eventuell einen Auslandseinsatz in Afgahnistan nicht gemacht hätte. Ich sah dort einfach nicht die Interessen von Deutschland vertreten. Zurück zum Thema, ich denke das ich nach 4 Jahren bei der BW mit recht behaupten kann, das Paintball absolut nichts mit einer Tötungssimulation zu tun hat. Ganz im Gegenteil sogar es ist ein fordernder Mannschaftssport. Die Leute die das spielen sind aufgeschlossen, freundlich, nehmen neue Spieler schnell in ihre Gruppe auf, GANZ anders als man sich einen potentiellen Amokläufer vorstellt. Diese jungen Männer und Frauen sind Väter und Mütter, haben gute Jobs (z. B. Dipl. Ing. Maschienenbau, Selbstständiger im Bereich Gastronomie, usw...). Wie kann es sein das auf Grund eines Amokläufers, der nicht einmal nachweislich Paintball spielte bzw. spielen durfte, dieses Spiel verboten werden soll? Was ist mit den Arbeitsplätzen die daran hängen? Das sind vielleicht nur einige Tausend, aber meiner Meinung nach einige Tausend zuviel in der Wirtschaftskrise. Es ist immer noch Möglich das mehr als ein oder zwei Waffen pro Haushalt gelagert werden dürfen, von den Jägern mal ganz zu schweigen. Deswegen meine Frage wie Rechtfertigen sie dieses Gesetz was eindeutig auf die falschen zielt, nämlich auf Sporttreibende Jungendliche?
Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Michael Fuchs
12Empfehlungen
18.05.2009
Dr. Michael Fuchs
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Gegenwärtig wird überprüft, ob ein Verbot von Paintball verfassungsrechtlich möglich ist. Ich persönlich halte ein solches Verbot durchaus für angebracht, denn bei diesem vermeintlichen "Sport" zielen und schießen Menschen aufeinander. Somit wird sehr konkret eine Tötungs- oder Verletzungssituation simuliert, die sich sehr nahe an der Realität orientiert. Dieser Eindruck wird dadurch verstärkt, dass einige der sogenannten "Spielanlagen" für Paintball regelrechten Kriegsschauplätzen nachempfunden sind. Deshalb bin ich der Meinung, dass Paintball-Spiele durchaus dazu beitragen, die Hemmschwellen abzubauen und Gewalt- und Waffenkriminalität begünstigen können.

Sie bemerken, dass Paintball in Ihren Augen "absolut nichts mit einer Tötungssituation zu tun" habe. Das sehe ich persönlich anders. Dazu möchte ich zudem das Bundesverwaltungsgericht zitieren, dass sich 2001 zu realen Killerspielen (in diesem Fall Laserspiele mit simulierten Tötungshandlungen) wie folgt geäußert hat: "Ein gewerbliches Unterhaltungsspiel, das auf die Identifikation der Spielteilnehmer mit der Gewaltausübung gegen Menschen angelegt ist und ihnen die lustvolle Teilnahme an derartigen – wenn auch nur fiktiven – Handlungen ermöglichen soll (hier: der Betrieb eines sog. Laserdomes mit simulierten Tötungshandlungen), ist wegen der ihm inne wohnenden Tendenz zur Bejahung oder zumindest Bagatellisierung der Gewalt und wegen der möglichen Auswirkungen einer solchen Tendenz auf die allgemeinen Wertvorstellungen und das Verhalten in der Gesellschaft mit der verfassungsrechtlichen Garantie der Menschenwürde unvereinbar" (Bundesverwaltungsgericht, 24.10.2001). Dem schließe ich mich an.

So wird zur Unterbindung von Spielen mit Tötungs- oder Verletzungssimulation wird die Bundesratsinitiative vom Februar 2007 wieder aufgegriffen. Der neu einzuführende § 118a des Ordnungswidrigkeitengesetzes erfasst nur solche Spiele, bei denen die Tötung oder Verletzung von Mitspielern unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird. Davon nicht erfasst werden die gesellschaftlich anerkannten, traditionellen Sportarten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,

ich denke, dass der fatale Eindruck entstanden ist, dass unsere Volksvertreter ihr Gawähltsein, wesentlich zum Erhalt und Ausbau ihrer Pfründe nutzen. Ebenso fatal ist das Empfinden, das keine der Volksparteien in der Lage und/oder Willens ist, die schwerwiegenden Probleme unseres Gemeinwesens anzugreifen und, anders als zu Lasten normal oder gering verdienender Mitbürger, zu lösen. Dies zusammen begründet die allgemeine Politikverdrossenheit. Die Wählerschaft teilt sich dabei in drei Gruppen. Ein Teil fühlt sich, manchmal eher schlecht als recht, durch eine Partei vertreten und möchte das aber so lassen. Ein Teil fühlt sich durch keine Partei vertreten, möchte aber seine Stimme gleichwohl demokratisch zu Gehör bringen. Und ein Teil fühlt sich nicht vertreten, möchte das aber nicht ändern oder sucht einen nicht demokratischen ( also nicht mehrheitsbestätigten) Weg.
Frage: Was halten Sie und/oder Ihre Partei von Volksabstimmungen, oder Teilvolksabstimmungen der Willigen, als ständiges Mittel unseres Gemeinwesens?
Bitte trennen Sie doch Ihre Meinung, von der Meinung Ihrer Partei, sollte es Unterschiede geben.
Unsere Gesamtsituation ( technisch via Internet sowie gesetzlich via Wahlrecht) ließe eine ständige Vollversammlung, mindestens der Willigen, zu!

Mit Freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Michael Fuchs
17Empfehlungen
19.05.2009
Dr. Michael Fuchs
Sehr geehrter Herr ,

Volksabstimmungen auf Bundesebene werden gemäß Grundgesetz nicht prinzipiell ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Neugliederung des Bundesgebietes. Für eine bundesweite Einführung von Volksabstimmungen, die über diesen Punkt hinaus gehen, müsste zuvor das Grundgesetz insoweit geändert werden, das neben Bundestag und Bundesrat explizit in Art. 76 GG das Volk als Gesetzgeber benannt wird. Eine Volksgesetzgebung, wie Sie diese fordern, ist zumindest aus verfassungsrechtlicher Sicht daher problematisch und zudem umstritten.

Am 23. Mai feiern wir 60 Jahre Grundgesetz. Unsere Verfassung, die als Übergangslösung gedacht war, hat sich in diesen sechs Jahrzehnten als gleichermaßen wehrhafter wie freiheitlicher Gesetzesrahmen für die junge Bundesrepublik Deutschland bewiesen. Das Grundgesetz selbst kann nur mit Zweidrittelmehrheit des Deutschen Bundestages und des Bundesrates verändert werden. Die in Artikel 1 und Artikel 20 niedergelegten Prinzipien sind vor jeglicher Änderung geschützt.

Die "Väter" des Grundgesetzes waren sich der deutschen Geschichte sehr bewusst. Insbesondere war dabei die gescheiterte Weimarer Republik war ganz klar ein Zerrbild von Demokratie, das es zu vermeiden galt. Daher wurde z. Bsp. im Gegensatz zu dem mit vielen Befugnissen ausgestattete Reichspräsident der Bundespräsident vor allem mit repräsentativen Aufgaben betraut. Darum wird der Bundespräsident auch nicht direkt vom Volk, sondern durch die Bundesversammlung gewählt. Der Föderalismus wurde gestärkt, indem der von den Vertretern der Landesregierungen gebildete Bundesrat an allen die Bundesländer betreffenden Gesetzen mitwirkt. Die Parteien werden im Grundgesetz als Träger der politischen Willensbildung des Volkes bezeichnet und erhalten damit besonderes Gewicht. Der Bundestag hat als Gesetzgeber der repräsentativen Demokratie die Möglichkeit, Gesetzentwürfe im Zuge des parlamentarischen Verfahrens zu debattieren, anzupassen und zu verbessern. Bei einer Volksabstimmung bleibt nur die Möglichkeit der Zustimmung oder Ablehnung einer Vorlage, ohne den entsprechenden Entwurf verändern zu können.

Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zu Ihrem Vorschlag der "Vollversammlung der Willigen": Demokratie ist nicht die Vertretung der Willigen, sondern die Vertretung des Volkes durch direkt gewählte Vertreter. Abgeordnete sind Volksvertreter, und damit Repräsentanten der gesamten Bevölkerung des Wahlkreises, den sie im Bundestag vertreten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB
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