Dr. Michael Fuchs (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
06.02.1949
Berufliche Qualifikation
Kaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Koblenz
Wahlkreis
Koblenz
Ergebnis
44,1%
Landeslistenplatz
8, Rheinland-Pfalz
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Beispielsweise in den Sitzungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden wir rechtzeitig zu einzelnen Vorhaben informiert. Aufgrund der mir dann zur Verfügung stehenden Informationen und Gutachten treffe ich dann meine Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
14.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Fuchs!

Eine Untersuchung im Auftrag des BMU aus 2007 hat ergeben, dass durch den "Merit Order" Effekt an der Leipziger Strombörse – ausgelöst durch die Einspeisung von EEG Strom – eine Einsparung von 5 Milliarden Euro zu verzeichnen ist. Nach Abzug von 3 Milliarden, die als EEG Umlage im Strompreis enthalten sind, blieben laut dieser Untersuchung noch 2 Milliarden zu Gunsten der Verbraucher übrig. Wenn Sie in verschiedenen Zeitungen mit der Meinung zitiert werden, die Einspeisevergütung müsste drastisch gesenkt werden, weil sonst Milliarden auf die Verbraucher zu kämen, steht dies im Widerspruch zu der genannten Untersuchung. Meine Frage: Gibt es eine neuere Untersuchung, die Ihre Forderung rechtfertigt ???

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Michael Fuchs
83Empfehlungen
18.01.2010
Dr. Michael Fuchs
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Beitrag vom 14. Januar dieses Jahres, in dem Sie Bezug auf eine Studie zur Einspeisung von EEG Strom nehmen.

Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) ist im Dezember 2007 in einem Positionspapier zu dem Ergebnis gekommen, dass die derzeitige EEG-Förderung der Photovoltaik zu einer gravierend unwirtschaftlichen Erzeugung von Solarstrom führt. In diesem Zusammenhang warnen sie vor der immensen impliziten Schuldenlast in Milliardenhöhe, die durch die Gewährung von garantierten Einspeisevergütungen für jeweils 20 Jahre auf der Allgemeinheit lastet. In ihrer Studie fordern die Autoren des RWI daher eine drastische Senkung der Höhe der Einspeisevergütungen. Die Studie "Photovoltaik: Wo viel Licht ist, ist auch viel Schatten" finden Sie auf der Seite des RWI ( www.rwi-essen.de ). Darüber hinaus empfiehlt die Internationale Energieagentur (IEA) in ihrem Länderbericht Deutschland aus dem Jahre 2007 wegen der fehlenden Orientierung am Kriterium der Kosteneffizienz sogar die vollständige Abschaffung der Einspeisevergütungen für Photovoltaik.

Eine Überförderung der Solaranlagen muss meines Erachtens schleunigst abgestellt werden. Die aktuellen Fördersätze, die trotz gesunkener Herstellungskosten unverändert geblieben sind, belasten nicht nur die Verbraucher und die Wirtschaft mit zusätzlichen Stromkosten, sie behindern auch den technologischen Durchbruch. Die anstehende EEG-Novelle muss daher das Sinken der Herstellungskosten berücksichtigen. Mit dem damit einhergehenden Preisdruck würde der dringend notwendige Fortschritt bei der Leistungsfähigkeit bei Photovoltaik beschleunigt. Je stärker die Förderung für diese Anlagen sinkt, umso stärker wächst auch der Markt, denn entsprechend würden damit auch die Preise für Solaranlagen fallen.

Der Anteil der Sonnenenergie an der deutschen Stromversorgung liegt aufgrund der hier gegebenen klimatischen Bedingungen nach wie vor unter einem Prozent. Dies wird sich auch künftig nicht fundamental verändern. Indessen ergeben sich gerade auch für die deutschen Solarzellenhersteller künftig erhebliche Exportchancen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB
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Frage zum Thema Familie
17.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herrr Dr. Fuchs,

die Forschung sagt klar und deutlich aus, daß Kinder bis drei Jahre ihre Mutter brauchen und nur in Ausnahmezeiten in eine Krippe gesteckt werden sollten, Quelle: www.freiewelt.net . Trotzdem forciert die CDU-geführte Bundesregierung unter Federführung von Familienministerin Köhler weiter starr den Krippenausbau.

Wieso bleibt die CDU-geführte Bundesregierung bei ihrer aus der DDR übernommenen Krippenideologie?
Antwort von Dr. Michael Fuchs
81Empfehlungen
22.01.2010
Dr. Michael Fuchs
Sehr geehrter Herr ,

der Ausbau der Krippenplätze hat nichts mit einer aus der DDR übernommenen Ideologie zu tun, wie Sie dies behaupten. Im Gegenteil: Eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für Kinder gehört zu unseren wichtigsten Zukunftsaufgaben. Ich bin der Meinung, dass der Krippenausbau richtig ist. Damit junge Menschen ihren Wunsch nach Kindern verwirklichen können, sind bedarfsgerechte Betreuungsangebote, gute Qualität und Trägervielfalt zu gewährleisten.

Der Krippenausbau soll bewirken, dass wir insbesondere den Müttern die Möglichkeit geben, am Berufsleben teilzunehmen. Denn ein Großteil der Frauen möchte nach der Geburt ihres Kindes wieder in ihren Beruf zurückkehren. Besteht diese Möglichkeit nicht, entscheiden sie sich allzu häufig gegen Kinder. Angesichts der Herausforderungen des demografischen Wandels kann und darf das aber nicht unser Ziel sein. Die Politik muss daher den Herausforderungen, die sich jungen Paaren und Familien heutzutage stellen, durch entsprechende Rahmenbedingungen gerecht werden. Das Kinderförderungsgesetz (KiföG), das am 16. Dezember 2008 in Kraft getreten ist, bildet hier eine gute Grundlage.

Das Gesetz sorgt für mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für mehr Bildung der Kinder und somit für bessere Zukunftsperspektiven. Durch die Möglichkeit sich in den ersten Jahren ausschließlich ihrem Kind zu widmen oder einen Krippenplatz in Anspruch zu nehmen haben junge Familien eine Wahlmöglichkeit. Mir ist dabei wichtig, dass wir niemandem vorschreiben, sondern Rahmenbedingungen für die individuelle Wahl junger Paare schaffen. Der Vorteil der Krippen liegt auf der Hand: Sie bieten Kindern den Kontakt zu Gleichaltrigen und Spielkameraden. Solche Kontakte fördern das frühkindliche, soziale Verhalten und Lernen. Eine Krippe kann oftmals auch ein größeres Angebot an Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten bieten, als das vielleicht zu Hause der Fall wäre.

Letztendlich müssen die Eltern zwischen Vor- und Nachteilen eines Krippenplatzes abwägen und eine Entscheidung treffen, die sich für sie und ihr Kind in ihrer persönlichen Situation anbietet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB
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Frage zum Thema Arbeit
19.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,

aus der Presse habe ich erfahren, dass Sie die Forderung von Roland Koch nach Einführung der allgemeinen nicht vergüteten Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger unterstützen.

Könnten Sie mir bitte in dem Zusammenhang mitteilen, wieviele erwerbsfähige Hartz-IV-Empfänger es derzeit in Deutschland gibt, und wie die Zusammensetzung aussschaut?

Insbesondere interessiert mich der Prozentsatz der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger,

1. die erwerbstätig sind (sog. Aufstocker),
2. die in sog. 1-Euro-Jobs arbeiten,
3. die Fortbildungsmaßnahmen absolvieren.

Desweiteren würde mich interessieren der Prozentsatz derjenigen Hartz-4-Empfänger, die bislang weder ihre Arbeit im Rahmen der 1-Euro-Jobs verrichteten noch Fortbildungsmaßnahmen absolvierten.

Vielen Dank.

Mit freundlchen Grüßen

Antwort von Dr. Michael Fuchs
80Empfehlungen
22.01.2010
Dr. Michael Fuchs
Sehr geehrter Herr ,

die genauen Daten zu Ihren Fragen entnehmen Sie bitte der Analyse der Grundsicherung für Arbeitssuchende der Bundesagentur für Arbeit (Stand: Dezember 2009). Sie finden die Analyse unter www.pub.arbeitsagentur.de . Insbesondere in Abschnitt C "Erwerbsfähige Hilfsbedürftige" finden Sie detaillierte Informationen über den Umfang der erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen, den Anteil der erwerbstätigen Hilfsbedürftigen sowie Informationen über die Höhe ihrer Erwerbseinkommen. Auch Informationen über den Umfang der erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen, die arbeitsmarkt- und berufsqualifizierende Maßnahmen durchlaufen, sind diesem Abschnitt zu entnehmen.

Sollten Sie an weiteren detaillierten bzw. über die in der Veröffentlichung dargestellten Übersichten hinausgehende Informationen zur Erwerbsstruktur von Hartz-IV-Empfängern interessiert sein, so empfehle ich Ihnen die direkte Kontaktaufnahme mit dem Datenzentrum der Bundesagentur für Arbeit per Mail (statistik-datenzentrum@arbeitsagentur.de ) oder unter der Telefonnummer 01801 / 78 722 10 (3,9 Cent je Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz gelten ggf. abweichende Preise).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB
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Frage zum Thema Arbeit
21.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,

in der gegenwärtigen Diskussion um eine Arbeitspflicht für faule HartzIV-Empfänger, in der Sie ja Ihren Parteifreund Roland Koch unterstützen, wird leider immer nur die halbe Wahrheit angesprochen,
Und deshalb möchte ich einmal den Blick auf die gegenüberliegende Seite der Gesellschaft werfen:
Auf die Gutbetuchten, die sich durch vielfältige Abschreibungsmöglichkeiten, von denen Otto Normalverbraucher meist keinen blassen Schimmer hat, arm rechnen können.
Denn genaugenommen sind diese Abschreibungen oder Subventionen auch eine Belastung für die Allgemeinheit, nämlich in Form von entgangenen Steuereinnahmen. Und diese Belastung tragen auch die Krankenschwestern, Verkäuferinnen, Schichtarbeiter usw.
Fragen:
1. Warum fordern Sie nicht - in gleicher Schärfe - von den Gutbetuchten, die keiner Arbeit nachgehen und somit auch keinen Beitrag für die Gesellschaft leisten, gleichzeitig aber Abschreibungen nutzen, eine solche Arbeit anzunehmen?
In letzter Konsequenz natürlich auch den 1-Euro Job selbst für die Millionärsgattin.
Und wer sich verweigert, dem wird die Abschreibung gekürzt oder gestrichen.
2. Und, warum unterstützen Sie vor diesem Hintergrund die Hetzjagd von Roland Koch auf diejenigen, die als HartzIV-Empfänger vom Kultur- und Erwerbsleben ausgeschlossen werden?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Michael Fuchs
74Empfehlungen
01.02.2010
Dr. Michael Fuchs
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Laut Statistischem Bundesamt beliefen sich 2007 die Einnahmen aus Lohn- und Einkommensteuern auf rund 196 Mrd. Euro. Das oberste Zehntel der Einkommensbezieher hat dabei mehr als die Hälfte der gesamten Einkommensteuerlast geschultert. Es kann also keine Rede davon sein, dass wir eine Umverteilung von unten nach oben hätten. Zu diesem Ergebnis trägt nicht zuletzt auch die durch das so genannte Steueränderungsgesetz 2007 eingeführte Reichensteuer bei. Damit kommt ein Großteil der so genannten "Besserverdienenden" ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung nach. Selbst der Präsident des Steuerzahlerbundes, Karl-Heinz Däke, moniert: "Wer behauptet, die Reichen zahlten keine Steuern, verkennt die Realität".

Bei der Diskussion über Hartz IV sind wir uns wohl einig, dass die Arbeitsmarktreformen grundsätzlich richtig waren: Arbeitslosen- und Sozialhilfe wurden zusammengelegt, damit nicht Millionen von Menschen in die Sozialhilfe abgeschoben werden können. Wer arbeiten kann, muss gleichzeitig auch in Verantwortung genommen werden können. Dies sollte man nicht als Zwang sehen, sondern vielmehr als Chance! Heute, nach fünf Jahren Hartz IV, sehen wir, wo die Reform Schwächen hat und welche Gruppen zu kurz gekommen sind. Hier gilt es jetzt die Situation gezielt zu verbessern, ohne dass wir dabei das Grundprinzip des "Förderns durch Fordern" aus den Augen verlieren dürfen. Generell gilt für mich: Wer arbeitet, muss deutlich mehr im Portemonnaie haben als der, der von staatlicher Hilfe lebt. Bei aller Betrachtung dürfen wir dabei aber nicht das Wohl der betroffen Menschen aus den Augen verlieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
21.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Fuchs,

ist Ihnen bekannt, dass die Endlagerstaetten für Atommüll (Die noch garnicht existieren) zum größten Teil von allen Steuerzahlern bezahlt werden? Auch von denen, die nur ökologische Energie beziehen bzw. ihre Energie selber herstellen? Ist Ihnen bekannt, dass jedes Windkraftwerk nach Gebrauch receycelt werden kann, ebenso wie Photovoltaikanlagen? Atomkraftwerke zum größten Teil nicht, da verstrahlt für tausende von Jahren. Sollte man da nicht von öffentlichen Subventionen gegenüber von Subventionen die nur durch die Energieverbraucher getragen werden? Als Besitzer einer Photovoltaikanlage und Mitbesitzer von Windkraftanlagen nutze ich soviele Energieeinsparungsmoeglichkeiten aus wie nur möglich damit die Atomkraftbefürworter möglichst viel für meine CO2 einsparende Anlagen mitbezahlen müssen und letztendlich etwas mehr für die Endlagerung von Atommüll.

MfG
C.
Antwort von Dr. Michael Fuchs
74Empfehlungen
29.01.2010
Dr. Michael Fuchs
Sehr geehrter Herr ,

in Ihrer Darstellung verkennen Sie die Bedeutung der Kernenergie für den Klimaschutz. Jährlich werden weltweit rd. acht Mrd. t CO2 allein durch die Stromerzeugung freigesetzt. Hinzu kommen erhebliche Emissionen seitens der Industrie, der privaten Haushalte und des Verkehrs. Besonders unter dem Gesichtspunkt des "Treibhausgaseffekts" und extremer Klimaveränderungen ist es Ziel der Bundesregierung, die Erderwärmung auf maximal 2°C zu begrenzen und Deutschlands Vorreiterrolle beim Klimaschutz beizubehalten. International ist vereinbart, dass die Industriestaaten ihre Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent reduzieren. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag ihr Ziel bekräftigt, die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken.

Die deutschen Kernkraftwerke decken momentan rd. 26 Prozent der gesamten Stromerzeugung ab. Dabei stoßen sie so gut wie kein CO2 aus. Das verhindert allein hierzulande jährliche CO2-Emmissionen von rd. 150 Mio. t, was in etwa der Menge des Verkehrsaufkommens auf unseren Straßen entspricht. Kernkraft weist (neben Wasser- und Windenergie) die mit Abstand geringsten CO2-Emissionen aller Energieträger auf. Zu diesem Ergebnis kommt das Schweizer Paul-Scherrer-Institut (PSI). In ihrer Studie "CO2-Freisetzung bei der Erzeugung von Nuklearstrom" hat das Institut die Nachhaltigkeit verschiedener Energiesysteme untersucht und festgestellt, dass die Kernenergie mit ihrer positiven Klimabilanz noch vor Energieträgern wie Photovoltaik, Geothermie und Biogas liegt. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch die Studie des Öko-Instituts "Comparison of Greenhouse-Gas Emissions and Abatement Cost of Nuclear and Alternative Energy Options from a Life-Cycle Perspective", die die vergleichsweise geringe CO2-Freisetzung bei der Erzeugung von Nuklearstrom bestätigt. Bezieht man die Urangewinnung und -umwandlung, die Wiederaufbereitung und den Kraftwerksrückbau mit ein, sind die Emissionen mit fünf bis 33 g CO2-Äquivalent pro erzeugter Kilowattstunde vergleichsweise gering. Zum Vergleich: Stromerzeugung auf Basis fossiler Energieträger wie Erdgas, Erdöl, Stein- oder Braunkohle, schlägt mit 399 bis 1.231 g CO2 zu Buche.

Für mich geht eine verantwortungsvolle Nutzung der Kernenergie mit der sicheren Endlagerung radioaktiver Abfälle einher. Aus diesem Grunde haben wir uns in unserem Koalitionsvertrag für eine unverzügliche Aufhebung des Moratoriums zur Erkundung des Salzstockes Gorleben ausgesprochen, um ideologiefrei und vor allem ergebnisoffen die Erkundungsarbeiten fortzusetzen. Wir wollen, dass eine International Peer Review Group begleitend prüft, ob Gorleben den neuesten internationalen Standards genügt. Den gesamten Prozess wollen wir öffentlich und transparent gestalten. Für uns steht auch fest, dass die Endlager Asse II und Morsleben in einem zügigen Verfahren zu schließen sind. Klar ist aber auch, dass an den Kosten der Schließung der Asse die Betreiber zu beteiligen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB
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