Dr. Martina Krogmann (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Martina Krogmann
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Journalistin/Politikwissenschaftlerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Stade - Cuxhaven
Landeslistenplatz
3, Niedersachsen
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(...) Am 23. Januar 2008 wird im Bundestag eine Anhörung zur Thematik stattfinden. Regelungen zu verbesserter Transparenz im Sinne des Kunden, wie ich sie in meiner Antwort an Herrn Enger bereits angesprochen habe, sollen ebenso thematisiert werden wie eventuelle darüber hinaus gehende Maßnahmen. Denkbar wäre beispielsweise, die Kreditinstitute zum Angebot nicht veräußerbarer Kredite zu verpflichten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
23.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Krogmann,

mich würde interessieren, wo ihre Aufgaben liegen und für welche Bereiche der Politik sie sich besonders einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Martina Krogmann
7Empfehlungen
02.06.2009
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrte Frau ,

als Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion arbeite ich in den Führungsgremien der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit, d.h. dem Geschäftsführenden Fraktionsvorstand und dem Fraktionsvorstand. In diesen Gremien beraten wir alle politischen Themen bis zur Entscheidungsreife, die wir in Gesetzen, Initiativen und Anträgen in der Großen Koalition auf den Weg bringen wollen. Darüber hinaus gelten die Parlamentarischen Geschäftsführer als "Manager des Parlaments". In enger Abstimmung mit dem Fraktionsvorsitzenden sind wir Mittler der Fraktion zu unserem Koalitionspartner, zur Bundesregierung und zu den einzelnen Ministerien.

Darüber hinaus koordinieren wir die Abläufe zischen Parlament und Fraktion, wir bereiten die Plenarsitzungen vor, planen im Ältestenrat die Themen der Tagesordnung, sorgen für Geschlossenheit der Fraktion und sind grundsätzlich Ansprechpartner für alle Fraktionskolleginnen und -kollegen, wenn es im politischen Entscheidungsprozess zu verschiedenen Gesetzen oder Anträgen aus welchen Gründen auch immer "hakt". Somit könnte man in Beantwortung Ihrer Frage sagen, dass ich mich mit allen zur Entscheidung anstehenden Themen befasse. Darüber hinaus gehöre ich dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie an, mein Schwerpunkt ist also die Wirtschaftspolitik. Ich bin Berichterstatterin für den Themenbereich Internetwirtschaft/Telekommunikation/Neue Medien. Als Abgeordnete für den Wahlkreis Stade - Cuxhaven in Niedersachsen setze ich mich zudem besonders für die Interessen der Menschen in meiner Region ein. Es würde hier zu weit führen, die vielen und unterschiedlichen Themen, die ich bearbeite und in Berlin durchzusetzen versuche, aufzuführen. Gerne verweise ich auf weitere Informationen zu meiner Arbeit auf meine Internetseite www.martina-krogmann.de .

Mit freundlichen Grüßen nach Langenfeld
Martina Krogmann
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

in einer Verlautbarung der CDU/CSU-Fraktion vom heutigen Tag im Nachgang zur Bundestagsanhörung zu den geplanten Internet-Sperren werden Sie zitiert mit

"Begehrlichkeiten nach einer Ausweitung des access-blocking auf andere Inhalte oder Themenbereiche erteilen wir eine harte und klare Absage."

Nun ist es aber so, dass (vgl. c´t Ausgabe 10/2009) bereits mehrere Gerichte die sogenannte Störerhaftung von Zugangsprovidern z.B. im Falle von Urheberrechtsverletzungen bejaht haben. Einziger Grund, weshalb die Provider in diesen Fällen nicht zur Sperrung (access-blocking) verpflichtet wurden, war der unverhätlnismäßige Aufwand, der hierfür erforderlich wäre. Werden die Provider nun aber verpflichtet, ohnehin entsprechende Infrastrukturen aufzubauen, entfiele dieser Hinderungsgrund künftig.

Meine Frage an Sie:
Wie wollen Sie "hart und klar" verhindern, dass es auf Basis der bereits bestehenden Gesetzeslage nicht künftig zu umfänglichen Sperren aus den unterschiedlichsten Begehrlichkeiten heraus kommen wird?

Freundliche Grüße
Antwort von Dr. Martina Krogmann
10Empfehlungen
28.05.2009
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank dafür, dass Sie hier dieses Problem ansprechen. Ich stehe dieser Rechtsprechung, die wohl derzeit glücklicherweise noch nicht als herrschende Meinung bezeichnet werden kann, sehr skeptisch gegenüber. Bei der anstehenden Neuregelegung der Provider-Haftung im Telemediengesetz müssen wir Entwicklungen der Rechtsprechung, die den Absichten des Gesetzgebers widersprechen, korrigieren. Gerade solche Ausdehnungen, wie die, die Sie ansprechen, werde ich zu verhindern wissen. Übrigens sind solche Überlegungen Randmeinungen innerhalb meiner Fraktion. Deshalb strebe ich derzeit im laufenden Entscheidungsprozess zum von Ihnen angesprochenen Gesetzentwurf noch klarer zu formulieren, dass access-blocking einzig und allein auf Kinderpornographie beschränkt bleiben muss!!!

Die o.a. Überarbeitung des Telemediengesetzes, die auf Grund verschiedener Umstände noch nicht erfolgt ist, muss deshalb so schnell wie möglich in der nächsten Legislaturperiode aufgegriffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
28.05.2009
Von:

Moin Frau Krogmann,

Wie stehen sie zu einer flexiblen Quotenregelung des Milchmarktes, die einen fairen und existenzsichernden Milchpreis ermöglicht?

Vielen Dank

Antwort von Dr. Martina Krogmann
6Empfehlungen
02.06.2009
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

seit Jahren werden auf EU-Ebene alle offenen und versteckten Vorstöße zur Beibehaltung oder Verlängerung der Marktordnung für Milch von einer klaren Mehrheit der Mitgliedstaaten abgelehnt, zuletzt im März 2009 der Versuch von Landwirtschaftsministerin Aigner, mit dem Mengeninstrument wieder in den Markt einzugreifen. Der Abbau der Marktregulierung und die Öffnung der Märkte ist mit Blick auf die WTO-Problematik und die Abhängigkeit der europäischen Volkswirtschaften vom freien Welthandel unumkehrbar.
Vor diesem Hintergrund glaube ich nicht, das nationale Mengenkontingente zielführend wären. Feste Mengenkontingente blockieren aus meiner Sicht die Betriebe in der Entwicklung und führen zu Wettbewerbsnachteilen und Kostensteigerungen. Die Kosten für Quoten würden wieder steigen und einen beabsichtigten Preiseffekt zumindest teilweise wieder aufzehren. Ein deutscher Alleingang wäre angesichts des für Deutschland unverzichtbaren Binnenmarktes ein Ausverkauf und eine Verlagerung der deutschen Milchproduktion an die europäischen Wettbewerber.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Krogmann,

ich habe die von ihnen und Frau Noll verfasste Pressemitteilung vom 27.05.2009 gelesen. Ebenso habe ich Stellungnahmen (eco, DIHK, BITKOM, wissenschaftlicher Dienst des Bundestages) gelesen. Mir erschließt sich nicht, wie sie im o.g. Schreiben eine Zustimmung ableiten. Ich habe dazu Fragen:

Der erste Absatz ihrer Presseerklärung sagt aus, dass es das grundsätzlich Ziel von der Frau Ministerin v.d. Leyen sei, den Zugriff "…auf ausländischen Servern…" zu erschweren und das dieses bestätigt wurde. Der Gesetzentwurf sieht keine Einschränkung auf ausländische Seiten vor. Einige Stellungnahmen verweisen darauf, dass einzig Sperrungen von im Ausland gehosteten Seiten sinnvoll wäre.

1. Bitte erklären sie, wie aus einer deutlichen Einschränkung des Wirkungsbereiches eine Bestätigung erwächst. Bitte erläutern sie, warum die massive Kritik des BITKOM keinen Einfluss auf die Bewertung der Anhörung hat.

Der Bericht des BITCOM beschreibt die angestrebten Sperren als "...allenfalls einen flankierenden, in seiner Wirksamkeit beschränkten Beitrag zur Bekämpfung der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten...". Ihre Presseerklärung spricht von "...ist eine sinnvolle zusätzliche Präventionsmaßnahme zur Bekämpfung der Kinderpornographie...".

2. Bitte erläutern sie mir, wie aus "Bekämpfung der >Verbreitung< von Kinderpornographie" eine "Bekämpfung von Kinderpornographie" wird. Da es sich nur um zusätzliche Maßnahmen handeln kann, erläutern sie bitte, wie die Regierung dem eigentlichen Missbrauch, besonders im familiären Umfeld entgegenwirken will.

Über die Wochen haben sich bei mir weit mehr Fragen gesammelt, als ich hier stellen kann und darf. Aus diesem Grund belasse ich es bei diesen wenigen. Ich möchte abschließend sagen, dass mich die Art, wie diese Thematik von Seiten der Regierung gehandhabt wird, entsetzt. Und ich nehme die mir näher stehende Fraktion da nicht aus.

Mit freundlichem Gruß
C.
Antwort von Dr. Martina Krogmann
13Empfehlungen
02.06.2009
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

gern nehme ich zu Ihrer mail Stellung, obwohl sich mir die Fragen nicht völlig erschließen. Bitte gestatten Sie mir daher eine Vorbemerkung, die vielleicht dazu geeignet ist, einige Ihrer Kritikpunkte anzusprechen und zu entkräften.

Die Beratung des Gesetzes, das mir als Parlamentarischer Geschäftsführerin und Berichterstatterin im Wirtschaftsausschuss obliegt, ist noch nicht abgeschlossen. Wie Sie der von Ihnen zitierten Presseerklärung entnehmen können, sehe ich noch einen erheblichen Optimierungsbedarf, der sich nicht nur auf die Frage der Strafverfolgung bezieht. Durch verbesserungsfähige Formulierungen im Gesetz wurden bei vielen Menschen unbegründete Ängste geweckt, die den eigentlichen Zweck der Vorschrift in den Hintergrund treten lassen haben. Dies liegt nicht in meinem Interesse.

In der Presseerklärung haben meine Kollegin Noll und ich u.a. geschrieben: "Die Anhörung hat das grundsätzliche Ziel von Ministerin von der Leyen und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bestätigt: das so genannte access-blocking, d.h. die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten auf ausländischen Servern, ist eine sinnvolle zusätzliche Präventionsmaßnahme zur Bekämpfung der Kinderpornographie!

Nahezu einhellige Meinung der Sachverständigen war: Sperrlisten können - zusätzlich zu den bestehenden harten und bereits geltenden strafrechtlichen Maßnahmen - einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten und zum Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderpornographie beitragen." Hier sehe ich auch keinen Widerspruch zu den vom Bitkom geschriebenen Meinung einer flankierenden Maßnahme.

In Deutschland ist die Löschung kinderpornographischer Inhalte völlig unproblematisch: Wenn jemand - das muss nicht unbedingt das Bundeskriminalamt sein - die host-provider auf kinderpornographische Inhalte hinweist, nehmen sie diese vom Netz. Bei uns ist die Kooperation mit den host-providern hervorragend, so daß in Deutschland gehostete kinderpornographische Inhalte sehr schnell gelöscht werden.

Bei kinderpornographischen Seiten, die im Ausland gehostet sind, ist die Lage etwas anders: Hier tritt das Bundeskriminalamt aus Achtung vor der Souveränität der Staaten als deutsche Polizeibehörde nicht direkt an die in diesen Staaten ansässigen host-provider heran, sondern informiert die jeweiligen Polizeibehörden über die dafür vorgesehenen internationalen Organisationen. Dieser Weg nimmt einige Zeit in Anspruch. Da die fraglichen Seiten oft nur einige Tage ihre Domain behalten, ist es hier in vielen Fällen unter dem Gesichtspunkt der Prävention praktikabler, sie zu sperren - sonst erreicht die Information sogar kooperationswillige host-provider erst dann, wenn die Seite schon weitergewandert ist. Über die genaue Ausgestaltung des Gesetzestextes in diesem Punkt beraten wir noch - das o.a. Prinzip wird aber auf jeden Fall eingehalten.

Die Anregungen der Sachverständigen - nicht nur die von BITKOM - werden selbstverständlich berücksichtigt. Dies wird bei Anhörungen immer so gehandhabt. Ein sofortiges Endergebnis bei einem Gesetzgebungsvorhaben gibt es direkt nach einer Anhörung nicht - dies bleibt den Gesprächen der Berichterstatter und dem Ausschuss vorbehalten.

Inhaltlich sind die Aussagen in unserer Presseerklärung deckungsgleich: Die Verbreitung von Kinderpornographie ist eine der Tatbestandsalternativen des § 184b StGB.

Die der Herstellung kinderpornographischer Schriften im Sinne des § 184b StGB zu Grunde liegende Tat ist der sexuelle Mißbrauch von Kindern gem. § 176 StGB. Hier gibt es eine Vielzahl präventiver Maßnahmen zur Verhinderung dieser Untaten und repressiver Maßnahmen zu deren Ahndung, deren Aufzählung den Umfang einer Abgeordnetenwatch-Frage endgültig sprengen würde.

Mit freundlichen Grüßen nach Bargteheide

Martina Krogmann
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Frage zum Thema Familie
03.06.2009
Von:

Guten Tag Frau Dr. Krogmann,

als IT- Fachmann kann ich bestätigen und nachweisen, dass die geplante Änderung des Telemediengesetzes in seiner ursprünglichen Form quasi keinerlei Effekt im Bezug auf die Bekämpfung von Kinderpornographie haben würde: www.ayin.at
Einzig sog. Zufallssurfer, die ohne Vorsatz und völlig unbeabsichtigt auf eine solche Stopp- Schild Seite gelangen würden, könnten präventiv davor geschützt werden, peinliche und kriminelle sexuelle Darstellungen zu Gesicht zu bekommen. Soweit würde ich sogar den Stopp- Schild Seiten noch zustimmen. Dass man aber dadurch gleich in den Verdacht gerät, ein Pädophiler zu sein und in einer geheimen Logdatei des BKA geführt wird, halte ich für rechtstaatlich verwerflich und undemokratisch. Dass durch diese Maßnahme keineswegs die Ursachen nur ansatzweise bekämpft werden, sondern nur per Sichtschutz vom Normalbürger abgeschottet werden, ist ebenfalls nachgewiesen worden. Welchen Sinn hat es, dass die normalen User das Elend der gepeinigten Kinder zwar nicht mehr sehen könnten, aber die eigentliche Kinderschändung
hinter einem virtuellen Vorhang munter weiter betrieben werden kann ? Wäre es nicht sinnvoller und allemal effektiver, Geld, Zeit und Manpower dort zu bündeln, wo es deutlich mehr bezwecken würde ? Wie werde ich entschädigt, wenn beispielsweise ich auf einer Stopp- Schild Seite landen würde und das BKA gegen mich ermitteln würde ? Wie will man denn den gesellschaftlichen und familiären Schaden ausgleichen, wenn unrechtmäßig Ermittlungen durchgeführt würden ? Wie wird ein Homepage- Betreiber entschädigt, der zu Unrecht auf einer Sperrliste des BKA landet ? Dass diese Dinge nicht auszuschließen sind, beweisen die Sperrlisten von Dänemark und Finnland, die nur zu einem Bruchteil Domains mit tatsächlich kinderpornographischen Inhalt aufweisen. Wie wollen Sie ernsthaft sicherstellen, dass das BKA 100% fehlerlos arbeiten wird ?
Gruß,
Antwort von Dr. Martina Krogmann
5Empfehlungen
08.06.2009
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Beunruhigung habe ich Verständnis, versichere Ihnen aber, daß sie grundlos ist:

Niemand möchte Menschen, die per Zufall oder spam auf die Stopp-Seite kommen, kriminalisieren. Mir ist durchaus bewußt, dass dies für die Betroffenen katastrophale Folgen haben könnte. Wir haben diese Bedenken im Gesetzgebungsverfahren bereits berücksichtigt. Entsprechend meiner Forderung, die anfallenden Daten nicht zu speichern und hier auch keine Strafverfolgung vorzunehmen, sind wir auf einem guten Weg. Der Passus, der im Absatz 5 des Gesetzentwurfes auf Wunsch des Bundesjustizministeriums aufgenommen wurde, wird entsprechend geändert. Dies ist richtig, da das Ziel des Gesetzes die Prävention ist und bleibt.

Eine Logdatei des Bundeskriminalamts wird es nicht geben.

Ich habe schon mehrfach dargelegt, dass die Zugangserschwerung eine flankierende Maßnahme ist. Im Kampf gegen die Kinderpornographie sollte auf kein Mittel verzichtet werden.

Im übrigen werden wir klarstellen, daß der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, so dass der Rechtsschutz, der gegen alle anderen behördlichen Handlungen gegeben ist, auch hier gilt.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann
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