Dr. Marlies Volkmer (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dr. Marlies Volkmer
© spdfraktion.de
Geburtstag
21.08.1947
Berufliche Qualifikation
Ärztin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Dresden
Wahlkreis
Dresden I
Ergebnis
16,7%
Landeslistenplatz
2, Sachsen
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(...) Von entscheidender Bedeutung sind für uns in dieser überaus dramatischen Lage eine dauerhafte Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten der Krise und eine wirksame Eindämmung der immer neuen Spekulationswellen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
03.02.2012
Von:

Sehr geehrte Fr. Dr. Volkmer,

ich würde mich mal gerne darüber informieren wie die SPD derzeit zu dem Thema "Cannabis-Verbot" (Ja/Nein) steht.

Meiner Meinung nach gibt es keinen Grund am Cannabis-Verbot festzuhalten.

  • der Staat nimmt an Cannabis ein anstatt etw. auszugeben (Polizeikontrollen etc.)
  • die Droge ist nicht schlimmer als Alkohol, wenn nicht noch milder
  • der Staat hat Kontrolle über den Verkauf / Freigabe ab 18
  • Gesundheitsschäden durch Cannabis nehmen ab aufgrund von reinem Cannabis

Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Antwort von Dr. Marlies Volkmer
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10.02.2012
Dr. Marlies Volkmer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich sieht die SPD Cannabis nicht als harmlose Droge an. Mit großer Besorgnis sehen wir derzeit die Zunahme des Cannabis-Konsums bei jungen Menschen. Eine Legalisierung würde sicherlich eine weitere Konsumsteigerung nach sich ziehen.

In aktuellen Studien zur Auswirkung von nichtmedizinischem Cannabis wird immer wieder auf die Gefährlichkeit durch eine ganze Reihe akuter und langfristiger Beeinträchtigungen hingewiesen. So ist auch zu beobachten, dass bei den ambulanten Drogenberatungsstellen der Anteil der Klienten, die wegen eines Cannabisproblems in die Behandlung kommen, stetig zunimmt. Und auch wenn eine Droge nicht schlimmer als Alkohol ist, wäre das kein Grund diese zu legalisieren. Vielmehr muss es uns darum gehen, auch den Alkoholkonsum von Kindern- und Jugendlichen zu senken.
Möglicherweise wäre ein kontrollierter Verkauf in speziellen Einrichtungen ein Beitrag für mehr Sicherheit bei Cannabis-Konsumenten und würde die negativen Effekte des Schwarzmarktes einschränken, doch stehen unter anderem die oben genannten Einwände für ein sorgfältiges Abwägen in dieser Frage.
Die von Ihnen angesprochenen möglichen Einnahmen des Staates durch eine Legalisierung sind vor diesem Hintergrund ebenfalls ein fragwürdiges Argument.
Daher halten wir an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis fest.

Nichtsdestotrotz erkennt die SPD-Bundestagsfraktion einen gesellschaftlichen Wandel im Umgang mit dieser Droge an. Vor diesem Hintergrund ist es zu überlegen, welches Ausmaß von Strafverfolgung in den unterschiedlichen Bereichen des Konsums von Cannabis jeweils sinnvoll ist. Mein Eindruck ist, dass der Umgang mit dem sogenannten Eigenkonsum in den einzelnen Bundesländern, ja sogar in unterschiedlichen Gerichtsbezirken, stark voneinander abweicht.

Wir arbeiten derzeit an einem Antrag, mit dem wir die "geringe-Mengen-Regelung" bei Cannabis bundesweit vereinheitlichen wollen, um hier eine unverhältnismäßige Verfolgung zu beenden. Damit wollen wir unserem bisherigen Kurs der Drogenpolitik einen weiteren Mosaikstein – weg von der Verfolgung und Repressalien – hinzufügen.


Mit freundlichen Grüßen

Marlies Volkmer
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
01.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Marlis Volkmer,

Sie waren 1994 Mitglied des Sächsischem Landtages u.a. im Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen. Zu dem im Ausschluss vorbereiteten Buschlussvorlagen, welchen auch Sie zugestimmt haben, würde ich mich gern mit Ihnen austauschen.
Meine Fragen:
Sind Sie bereit und gewillt, diesen Dialog durchzuführen?
Wenn Ja!
Benennen Sie mir Kontaktdaten unrter welchen wir weiter kommunizieren.

Viele Grüße aus Leipzig
Antwort von Dr. Marlies Volkmer
bisher keineEmpfehlungen
07.03.2012
Dr. Marlies Volkmer
Sehr geehrter Herr ,

Sie beziehen sich in Ihrer Frage auf Beschlussvorlagen aus dem Jahr 1994. Können Sie mir bitte mitteilen, welche Vorlagen Sie genau meinen?

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Volkmer





Dr. Marlies Volkmer
Mitglied des Deutschen Bundestages

Mitglied des Ausschusses für Gesundheit
stellv. gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion


Postanschrift: 11011 Berlin
Besucheranschrift: Paul-Löbe-Haus, Konrad-Adenauer-Str. 1, 10557 Berlin


Tel. 030/22 77 11 66
Fax: 030/22 77 62 22

www.marlies-volkmer.de



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Ursprüngliche Nachricht-----
Von: abgeordnetenwatch.de [mailto:antwort@abgeordnetenwatch.de]
Gesendet: Donnerstag, 1. März 2012 10:03
An: Marlies Volkmer
Betreff: Eine Frage an Sie vom 01.03.2012 07:11

Sehr geehrte Frau Volkmer,

aus Leipzig hat als Besucher/in der Seite
www.abgeordnetenwatch.de (Bundestag) bzgl. des Themas "Verbraucherschutz"
eine Frage an Sie.

Um diese Frage zu beantworten, schicken Sie diese Mail mit Ihrem
eingefügten Antworttext an uns zurück (als wenn Sie eine normale Mail
beantworten würden).



Sehr geehrte Frau Dr. Marlis Volkmer,

Sie waren 1994 Mitglied des Sächsischem Landtages u.a. im Ausschusses
für Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen. Zu dem im Ausschluss
vorbereiteten Buschlussvorlagen, welchen auch Sie zugestimmt haben, würde
ich mich gern mit Ihnen austauschen.
Meine Fragen:
Sind Sie bereit und gewillt, diesen Dialog durchzuführen?
Wenn Ja!
Benennen Sie mir Kontaktdaten unrter welchen wir weiter kommunizieren.

Viele Grüße aus Leipzig





Um die Frage direkt einzusehen, können Sie auch diesem Link folgen:
www.abgeordnetenwatch.de

Mit freundlichen Grüßen,
www.abgeordnetenwatch.de
(i.A. von )

Ich erkläre mich durch Beantwortung dieser e-Mail mit der
Veröffentlichung meiner Antwort auf www.abgeordnetenwatch.de und mit der
dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse beim Beantworten
dieser e-Mail gespeichert, aber nicht veröffentlicht.
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Volkmer,

in Ihrer Antwort an Herrn Calisir machen Sie deutlich, dass die SPD Cannabis nicht als harmlose Droge ansieht und sie daher an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis festhält. Außerdem weisen Sie darauf hin, dass Sie derzeit mit großer Besorgnis die Zunahme des Cannabis-Konsums bei jungen Menschen sehen.

Nun ist mir nicht ganz klar, warum der Konsum unter jungen Menschen besorgniserregend ansteigt. Besitz, Anbau und Inverkehrbringen sind doch bereits seit Jahrzehnten verboten, also dürfte es doch nicht mehr den geringsten Konsum geben, oder?
Wenn der Konsum nun aber trotz des Verbots ansteigt, müsste man dann nicht zu der Erkenntnis gelangen, dass das Verbot nicht geeignet ist, den Konsum einzudämmen?

Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zu verschiedenen Forschungsarbeiten, die in der jüngeren Vergangenheit zeigten, dass Verbote und Strafandrohungen tatsächlich keinen Einfluss auf die Konsumverbreitung ausüben ( tinyurl.com , tinyurl.com , tinyurl.com , tinyurl.com )?
Warum wollen Sie und Ihre Partei trotzdem am Cannabisverbot festhalten, und wie bewerten Sie die Vereinbarkeit eines ungeeigneten Cannabisverbots mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz?

3.3 Mio. Bundesbürger sind alkoholabhängig oder konsumieren missbräuchlich, 9,5 Mio. trinken täglich gesundheitsschädliche Mengen und mehr als 73.000 sterben jährlich aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums ( tinyurl.com ). Mit 393.000 Betroffenen war Alkohol im Jahr 2008 für 60-mal so viele Behandlungsfälle verantwortlich wie der Gebrauch von Cannabis. ("Diagnosedaten der Krankenhäuser ab 2000" über www.gbe-bund.de, Stichwortsuche: Alkohol, bzw. Cannabinoide)
Betrachten Sie Alkohol trotzdem nur als harmlose Droge, oder werden Sie künftig auch dessen Verbot fordern?

Freundliche Grüße
Antwort von Dr. Marlies Volkmer
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02.04.2012
Dr. Marlies Volkmer
Sehr geehrter Herr ,

ich halte das Cannabis-Verbot für eine wichtige und richtige Maßnahme, um insbesondere Jugendliche vor der leichten Verfügbarkeit dieser Droge zu schützen. Eine Zunahme des Cannabis-Konsums bei jungen Menschen ist für mich kein Grund, diese Droge zu legalisieren. Viele Drogenabhängige begannen ihre leidvolle Karriere mit dem Konsum von Cannabis. Ich halte die Verharmlosung dieser Droge deshalb für unverantwortlich und bin strikt dagegen, dass Cannabis so leicht zu erwerben ist wie eine Tüte Bonbons. Bezüglich Ihres Verweises auf Alkohol gibt es klare Regelungen, dass dieser nicht an Jugendliche verkauft werden darf. Dennoch gibt es auch hier alarmierende Beispiele, wie bereits Jugendliche durch missbräuchlichen Genuss von Alkohol abhängig wurden. Eine besonders unrühmliche Rolle in diesem Zusammenhang spielen seit einigen Jahren die sogenannten "Alcopops", die gerade bei Jugendlichen großen Anklang finden. Ohne wirklich zu merken, wie viel Alkohol sie tatsächlich zu sich nehmen, führt das exzessive Trinken dieser Mischungen immer wieder zu Alkoholvergiftungen, in einigen Fällen sogar schon zum Tod. Gerade als Gesundheitspolitikerin stehe ich derartigen Getränke deshalb sehr distanziert gegenüber. Ein weiteres Problem in diesem Zusammenhang sind sicherlich auch die, im Vergleich mit anderen europäischen Staaten, niedrigen Preise für alkoholische Getränke in Deutschland. So ist z.B. eine 0,7 l Flasche Wodka für unter fünf Euro im Discounter erhältlich. Mit derartigen Preisen wird dem Alkoholmissbrauch ganz klar Vorschub geleistet. Eine höhere Besteuerung, insbesondere der hochprozentigen Alkoholika, wäre deshalb aus meiner Sicht durchaus sinnvoll. Wenn diese Einnahmen dann noch zielgerichtet in die Präventionsarbeit bzw. in Programme für Betroffene fließen, wäre ein solcher Schritt sicherlich auch für die Menschen in unserem Land nachvollziehbar.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Volkmer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Volkmer,

ich danke Ihnen für die Reaktion auf meine Anfrage, verstehe aber nicht, warum Sie das Cannabis-Verbot für eine wichtige und richtige Maßnahme halten, um insbesondere Jugendliche vor der leichten Verfügbarkeit dieser Droge zu schützen.
Cannabis ist doch trotz des Verbots für ca. 40 Prozent der 15-16-Jährigen verfügbar ( tinyurl.com ), und unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist der Konsum weiter verbreitet als in den Niederlanden ( tinyurl.com ).
Welchen Sinn hat Strafverfolgung gegen erwachsene Cannabiskonsumenten also wirklich?

Alkohol ist eine der gefährlichsten Drogen überhaupt ( tinyurl.com , tinyurl.com ), und obwohl es alarmierende Beispiele gibt, wie bereits Jugendliche durch missbräuchlichen Genuss von Alkohol abhängig wurden, wie Sie selbst einräumen, befinden Sie "klare Regelungen, dass dieser nicht an Jugendliche verkauft werden darf", offensichtlich für ausreichend,
Könnten Sie bitte erklären, warum Sie Bier, Wein und Sekt, die legal an Minderjährige abgegeben werden dürfen, nicht als Alkohol betrachten, und weshalb Sie glauben ohne Strafverfolgung vor Schäden durch das tödliche Nervengift Alkohol schützen zu können?

Wenn man vor den Gefahren des Alkoholkonsums auch ohne Verbot schützen kann, warum ist es dann nötig, die weit geringeren Risiken des Cannabiskonsums ( tinyurl.com , tinyurl.com , tinyurl.com ) mit mehr als 100.000 Strafverfahren gegen Menschen, die niemand anderem Schaden, zu bekämpfen ( tinyurl.com )?

Ist es angesichts der akzeptierten Schäden durch Alkohol mit bedeutenden Grundwerten wie Freiheit und Gerechtigkeit vereinbar, dass man Cannabiskonsumenten bestraft?

Wie bewerten Sie die mit einem verbotsbedingten Schwarzmarkt verbundenen Gefahren, wie z.B. organisierte Kriminalität, fehlender Jugendschutz oder gesundheitsschädliche Streckmittel?

Freundliche Grüße

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Volkmer,

wird es demnächst eine Debatte innerhalb der SPD geben im Bezug auf Cannabis?

Ich selbst bin promovierter Chemiker. Mein schockierenstes Erlebnis war, als ein guter Freund und Kollege inhaftiert wurde, weil er sich eine Cannabispflanze zum Eigenkonsum gehalten hat.
Er arbeitete mit mir zusammen und war Leiter einer Controlling Abteilung.
Zu dem Thema habe ich mir eine Rechnung aufgestellt.
Sein Gehalt habe ich auf ca. 80.000€ im Jahr geschätzt. Damit dürfte er für die BRD ca. 40.000€ an Steuern bringen. Darüber hinaus treibt er die Wirtschaft an. (Hausbau, Familie etc.)

Nun wurde er für 14 Monate verurteilt. Wegen einer Cannabispflanze.
Damit hat er seinen Job und sein soziales Leben verloren.
Damit hat der Staat nicht nur eine Familie vernichtet, nein, er schneidet sich ins eigene Fleisch indem er minimum 40.000€ verschenkt und sogar noch drauf zahlt auf Grund von Polizei, Gericht und Strafvollzug.

Sehen sie in diesem ganzen wirklich einen Sinn?
Keine Droge der Welt ist so schlimm wie unser Strafrecht.

Wenn ein Mensch Drogen konsumieren möchte, so sollte der Staat ihn dafür nicht wegsperren, sondern ihn aufklären und ggf Hilfe an die Seite stellen.

Unzählige Studien haben bereits gezeigt, dass Cannabis bei weitem nicht so schädlich wie Alkohol ist. Weder im Straßenverkehr noch in der Gesundheit.
Trotzdem werden Cannabiskonsumenten wie einst die Homosexuellen mit dem Strafrecht verfolgt.

Jeder Mensch, der lesen kann und in der Lage ist wissenschaftlich zu arbeiten und die Studien über Cannabis ließt, wird zu dem Schluss kommen, dass unsere Rechtslage unsinn ist.

Die SPD ist doch eine soziale Partei. Eine Partei für das Volk die mitfühlen muss!
Sie und ihre Partei müssen helfen. Man kann sowohl mit Alkohol als auch mit Cannabis verantwortungsbewusst und genussvoll umgehen.

Wir sind ein freies Land.
Jeder Mensch sollte selbst entscheiden dürfen, was er seinem Körper gibt und was nicht.
Werden sie helfen?

MfG

D.

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