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Marlies Volkmer
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Frage von Arved S. •

Frage an Marlies Volkmer von Arved S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr.Volkmer,

mich würde einmal interessieren wie Sie die Lage bei der Verordnungsfähigkeit und Kostenübernahme von Cannabis als Medizin in Deutschland sehen? Die bisherige Ausnahmeregelung über die Bundesopiumstelle ist nicht ausreichend und die Kosten betragen bis zu 1000€ im Monat. Fertigarzneimittel müssen entweder Privat bezahlt werden oder haben nur eine sehr geringe Indikationsstellung bei der die GKV Kosten tragen. Für viele Patienten ist Cannabis der letzte Ausweg bei schweren Erkrankungen wie Krebs oder Autoimmunerkrankungen, da z.B Opioide nicht mehr ausreichend wirken oder nicht vertragen werden. THC ist in vielen Ländern zugelassen für unterschiedlichste Indikationen, nur in Deutschland passiert nichts. Wie stehen Sie persönlich zu diesem Thema und wie Ihre Partei? Wie möchte Ihre Partei diesen Missstand auflösen?

Mit freundlichen Grüßen

A.Schönfeld

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schönfeld,

Vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Verordnungsfähigkeit und Kostenübernahme von Cannabis als Medizin vom 23.05.2013.
Am 18. Mai 2011 ist die 25. Betäubungsmitteländerungsverordnung in Kraft getreten. Mit dieser Änderungen hat der Gesetzgeber das generelle Verkehrsgebot von Cannabis aufgehoben. Seitdem dürfen cannabishaltige Fertigarzneimittel hergestellt und nach entsprechender klinischer Prüfung und Zulassung verschrieben werden. Allerdings ist zur Zeit lediglich ein Arzneimittel auf dem Markt, dessen Zulassung auf die Behandlung spastischer Schmerzen bei Multipler Sklerose beschränkt ist. Dies impliziert, dass es keine automatische Erstattung durch die GKV gibt, wenn das Medikament außerhalb dieser Indikation verwendet wird. Sollen die Kosten doch übernommen werden, müssen drei Ausnahmetatbestände (gemäß § 2 Abs. 1a SGB V) erfüllt sein, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft werden.
Der Zugang zu cannabishaltigen Arzneimitteln wurde und wird von der SPD unterstützt und wir werden auch weiterhin für einen konstruktiven aber auch wissenschaftlich nachvollziehbaren Umgang dazu streiten. Denn die Situation für Patientinnen und Patienten ist immer noch nicht zufriedenstellend. Die SPD setzt sich sowohl im Gesundheitsausschuss als auch innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass die Zugänglichkeit zu medizinischen Cannabisprodukten Gegenstand der Debatte bleibt. Allerdings sprechen wir uns dabei klar gegen den Selbstanbau aus. Das strenge Verfahren in dem festgestellt wird, welche Arzneimittel oder Therapien für die Behandlung welcher Erkrankungen empfehlenswert sind, muss für Cannabisprodukten ebenso gelten, wie für alle andere, um die Patientensicherheit nicht zu gefährden.

Mit freundlichen Grüßen
Marlies Volkmer