Dr. Marlies Volkmer (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dr. Marlies Volkmer
© spdfraktion.de
Geburtstag
21.08.1947
Berufliche Qualifikation
Ärztin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Dresden
Wahlkreis
Dresden I
Ergebnis
16,7%
Landeslistenplatz
2, Sachsen
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(...) Ein Gratiszugang würde die Abschaffung der Rundfunkgebühren bedeuten. Dann müsste die Finanzierung gänzlich über Werbung oder über Steuern geregelt werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
30.08.2010
Von:
Alt er

Sehr geehrte Frau Dr. Vollmer,

nachdem nunmehr die SPD von der Rente mit 67 Jahren abrücken möchte, interessiert mich als Betroffener (41 Jahre), wer und wie meine spätere Rente finanziert werden soll.

Unter Heranziehung der Bevölkerungsentwicklung wird es bei gleichbleibenden Rahmenbedigungen weniger "Renteneinzahler" als "Rentennehmer" geben.

Ist der neue Beschluss bezüglich der Rente nicht ein wenig zu kurzfristig gedacht? Wie soll die Finanzierung der Altersrente ab dem Jahr 2030 erfolgen?

Mit freundlichen Grüssen


Alter
Antwort von Dr. Marlies Volkmer
bisher keineEmpfehlungen
17.09.2010
Dr. Marlies Volkmer
Sehr geehrter Herr Alter,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Rente mit 67.
Das SPD-Präsidium hat hierzu vor wenigen Wochen ein Konzept vorgelegt, welches nach intensiver Diskussion in der Partei in einer Parteikommission konkretisiert und dem Parteitag im kommenden Jahr zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Das Konzept sieht vor, dass das Renteneintrittsalter erst steigen soll, wenn mindestens jeder zweite zwischen 60 und 64 Jahren einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen kann. Andernfalls droht faktisch eine Rentenkürzung. Derzeit ist nach Angaben der Bundesregierung nur jeder fünfte über 60 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ohne deutliche Fortschritte in diesem Bereich drohen daher bei einer längeren Lebensarbeitszeit vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Rentenabschläge. Die Altersarmut würde steigen. Die große Koalition hatte 2007 in ihr Gesetz zur Rente mit 67 eine Überprüfungsklausel eingearbeitet: Ab 2010 sollen demnach alle vier Jahre die Voraussetzungen für einen späteren Renteneintritt überprüft werden – unter anderem anhand der konkreten Arbeitsmarktsituation für Ältere. Die Parteien und auch die gesetzgebenden Körperschaften dürfen sich diesem Auftrag nicht entziehen. Die SPD nimmt den Auftrag des Gesetzes und die Realität ernst. Es müssen mehr Anstrengungen unternommen werden, um die Erwerbsbeteiligung von über 60-Jährigen zu steigern. Dazu gehört, Arbeitsplätze altersgerecht zu gestalten, so dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne gesundheitliche Einschränkungen bis zum Renteneintrittsalter arbeiten können. Zusätzlich sollten auch die Möglichkeiten für einen flexiblen Übergang in die Rente verbessert werden, insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund hoher körperlicher oder psychischer Belastungen das gesetzliche Rentenalter nicht erreichen können. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine schrittweise Anhebung des Rentenalters sinnvoll. Alles andere würde zu Rentenabschlägen und steigender Altersarmut führen. Dies lehnen meine Partei und ich ab.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter nachfolgenden Link im Beschluss des SPD-Präsidiums: "Gut und sicher leben: Perspektiven schaffen für Arbeit und sichere Altersvorsorge."
www.spd.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marlies Volkmer, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
08.09.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Volkmer,

erst kürzlich beschäftigte ich mich mit Gesundheitssystemen im europaweiten Vergleich. Dabei waren für mich besonders die Systeme der skandinavischen Länder interessant. Dort werden bekanntlich die Gesundheitsleistungen größtenteils über Steuern (z. B. Einkommenssteuer) finanziert.

Angesichts der demografischen Entwicklung unserers Landes wird in den Sozialversicherungen (insbesondere KV, RV, AV) das Gleichgewicht aus Beitragszahlern und Leistungsempfängern kaum mehr aufrecht erhalten werden können. Was meinen Sie, wäre es auch für Deutschland denkbar oder gar absehbar, in Zukunft z. B. staatliche Krankenkassen einzuführen, die teilweise oder ganz aus steuerlich eingehobenen Beiträge finanziert werden? Über Steuern würden deutlich größere Anteile der Bevölkerung erreicht, wobei dann u. a. auch Beamte sowie Selbstständige einbezogen werden.

Ihre Antwort interessiert mich sehr und ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühung zur Beantwortung meiner Frage.

Mit freundlichen Grüßen
A.
Antwort von Dr. Marlies Volkmer
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12.01.2011
Dr. Marlies Volkmer
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de.

Es ist nicht einfach, die Gesundheitssysteme verschiedener Staaten zu vergleichen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten. Steuerfinanzierte Systeme haben Vorteile gegenüber beitragsfinanzierten, aber eben auch Nachteile. Eine umfassende Analyse kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht bieten, allenfalls einige Anmerkungen.

Zunächst ist es nicht sinnvoll, nur die Finanzierung eines Gesundheitssystem zu betrachten, ohne die Leistungsseite einzubeziehen. Fakt ist, dass die Leistungen des deutschen Systems, das auf Beiträgen beruht, den Leistungen steuerfinanzierter Systeme wie Großbritannien oder von Ländern Skandinaviens überlegen sind. Dies gilt v.a. für den Zugang zur ärztlichen Versorgung und für Wartezeiten.

Unser heutiges System ist historisch gewachsen: Die deutsche Krankenversicherung basiert seit der Bismarckschen Sozialgesetzgebung auf dem System von Beiträgen. Tatsächlich hat eine Finanzierung über Beiträge viele Vorteile:

  • Die Versicherten zahlen entsprechend ihrem Einkommen. Negativ ist, dass andere Einkommensarten bei der Beitragsbemessung nicht berücksichtigt werden.
  • Die Arbeitgeber sind daran beteiligt. Negativ ist, dass die Parität nicht mehr gewährleistet ist.
  • Der Finanzminister hat keinen Einfluss auf die durch Beiträge erhobenen Mittel. Das gewährleistet eine Kontinuität der Finanzierung.

In den letzten Jahren ist der Anteil der Steuermittel zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung beständig gewachsen. Begründet war dies darin, dass versicherungsfremde Leistungen, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen (z.B. Mutterschaftsgeld), auch von der Allgemeinheit finanziert werden sollten.

Die Diskussion um eine stärkere Steuerfinanzierung des Gesundheitswesens hat inzwischen eine neue Dynamik erhalten. Die SPD-Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Bürgerversicherungsmodells hat Ende des letzten Jahres bekannt gegeben, dass sie mehr Steuermittel für das Gesundheitssystem präferiert, um alle Einkommen unbürokratisch und sozial gerecht an der Finanzierung zu beteiligen. Dies soll gewährleisten, dass auch die hohen Einkommen und Vermögen gerecht einbezogen werden.

Die Arbeitsgruppe argumentiert, dass eine nachhaltige Finanzierung der Bürgerversicherung neben paritätischen Beiträgen der Versicherten auf Erwerbseinkommen am besten über Steuermittel erreicht werden könne. Eine steuerliche Einbeziehung anderer Einkünfte sei effizienter und umfassender als der Weg über eine Verbeitragung von Miet-, Zins- und Kapitalerträgen. Die Projektgruppe der SPD berechnet derzeit mehrere Modelle, die Ergebnisse werden im April 2011 vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Volkmer
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Frage zum Thema Integration
25.10.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Volkmer,

nach dem Buch von Herrn Sarrazin "Deutschland schafft sich ab" wird nun zum Glück aufrichtiger über die Ausländerproblematik in unserer Heimat gesprochen. Obwohl die Bevölkerung zum größten Teil kritisch die Überfremdung, bes. durch Bürger aus islamischen Ländern sieht, spricht unser Bundespräsident vom Islam als eine Bereicherung für unsere deutsche/europäische Kultur. Nun muß ich auf dieser Seite, dem abgeordnetenwatch.de lesen, dass Ihre Parteikollegin Frau Nahles auf eine Frage, ob sie für den Eintritt der Türkei in die EU ist, mit einem klarem JA antwortet. Mit dem Hintergrund, dass nach einem Beitritt die Visapflicht entfällt, würde ich gern von Ihnen erfahren, ob Sie der gleichen Meinung wie Frau Nahles sind?

Antwort von Dr. Marlies Volkmer
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29.10.2010
Dr. Marlies Volkmer
Sehr geehrte Frau ,

es bleibt das Ziel eines Beitritts der Türkei in die EU.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Volkmer
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Frage zum Thema Gesundheit
04.12.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Volkmer,

im Zuge der Abstimmung über das sog. AMNOG wurde am 11.11.2010 die gänzliche Abschaffung der Anwendbarkeit des nationalen Kartellrechts nach GWB für einen Großteil der kleinen und mittelständigen Leistungserbringer im Gesundheitswesen beschlossen.Pflegedienste, Physiotherapeuten, Orthopädie-Techniker, Logopäden, Ergotherapeuten, etc., werden ab 01.01.2011 der Marktmacht und Willkür der mächtigen gesetzlichen Krankenkassen endgültig schutzlos ausgeliefert sein. Auf Beschluss des 14. Ausschusses vom 10.11.2010 (BT/ Drs. 17/3698) wurde § 69 Abs. 2 SGB V in letzter Minute neugefasst. Im Ergebnis führt diese Neufassung zu einem völligen Ausschluss der Anwendbarkeit der kartellrechtlichen Vorschriften des GWB für nicht verkammerte Leistungserbringer in weiten Bereichen des Gesundheitswesens. Eine nachvollziehbare Begründung für die Änderung des § 69 Abs. 2 SGB V gibt es .
Die auf den ersten Blick erfolgte Ausweitung des Anwendungsbereichs des Kartellrechts in der gänderten Fassung des § 69 Abs. 2 SGB V n.F. bei gleichzeitiger Zuweisung von kartellrechtlichen Streitigkeiten zur ordentlichen Gerichtsbarkeit durch § 51 SGG n.F. wird durch die Streichung des 2. Halbsatz in § 69 SGB V a.F. ("...und bei deren Nichtzustandekommen eine Schiedsamtsregelung gilt") pervertiert, ins Gegenteil verkehrt und stellt sich damit als reine Augenwischerei dar.Die Schiedsamtsregelung in § 69 Abs. 2 SGB V a.F. nimmt auf § 89 SGB V Bezug, weshalb es nach der bisherigen Fassung für alle nicht verkammerten und daher besonders schutzwürdigen Leistungserbringer (Pflegedienste, Physiotherapeuten etc., etc.) möglich war, sich auf die Normen des GWB zu stützen. Dies ist nun nicht mehr möglich.
Was ist der Hintergrund der Änderung und wie stellen Sie sich den Schutz der Grundrechte aus Art. 2, 3, 12, 14 und 19 IV GG für kleinere und nicht verkammerte Leistungserbringer im Gesundheitswesen ab 01.01.2011 konkret vor?

Mit freundlichen Grüßen
C.
Justiziarin
Antwort von Dr. Marlies Volkmer
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08.12.2010
Dr. Marlies Volkmer
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die SPD hat das AMNOG und damit die von Ihnen angesprochene Regelung abgelehnt.

Die SPD befindet sich derzeit nicht in Regierungsverantwortung. Da Sie nach dem Hintergrund der Änderungen fragen, möchte ich Sie bitten, sich an das Bundesministerium für Gesundheit oder die Koalitionsfraktionen zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Marlies Volkmer
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Frage zum Thema Gesundheit
08.12.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Volkmer,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Über die Tatsache, dass die SPD z.Zt. nicht in Regierungsverantwortung ist, bin auch ich informiert, ebenso wie über die Tatsache, dass die SPD das AMNOG abgelehnt hat. Die Frage ist jedoch, ob es sich die SPD - Fraktion als Oppositionspartei so einfach machen kann, mit dem Finger nur auf die Koalitionsfraktionen und das BMG zu zeigen. Das Gesetz soll am 17.12.2010 im Bundesrat zur Abstimmung kommen.

1. Was unternehmen die SPD und die SPD regierten Länder, um zu erreichen, dass das AMNOG und deren \´\"Omnibus-Regelungen\" zu § 69 Abs. 2 SGB V in den Vermittlungsausschuss kommt?

2. Wird die SPD - Fraktion von ihrer Möglichkeit Gebrauch machen, gegen das AMNOG beim Bundesverfassungsgericht zu klagen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Marlies Volkmer
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14.12.2010
Dr. Marlies Volkmer
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Es ist daher nicht möglich, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dieser kann nur dann einberufen werden, wenn ein zustimmungspflichtiges Gesetz mehrheitlich von der Länderkammer abgelehnt wird.

Das Instrument der Verfassungsklage ist ein scharfes Schwert, das wohlüberlegt und nur in besonderen Ausnahmefällen von Angehörigen der Legislative eingesetzt werden sollte. Ich gehe momentan nicht davon aus, dass es von Seiten der SPD zu einer Verfassungsklage gegen das AMNOG kommt.

Mit freundlichen Grüßen
Marlies Volkmer
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