Dr. Karl Addicks (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Karl Addicks
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Arzt (Allgemeinmedizin / Tropenmedizin / Betriebsmedizin)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Saarbrücken
Landeslistenplatz
1, Saarland
weitere Profile
(...) Natürlich muss auch ein Paradigmenwechsel in der Gesundheitspolitik erfolgen. Die FDP kämpft seit Jahren für ein Umdenken bei der Gesundheitspolitik. Denn Gesundheit ist unser höchstes Gut, Gesundheit lässt uns ein zufriedenes und glückliches Leben führen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Karl Addicks
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Arbeit
04.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Addicks,

wie stehen Sie zu Mindestlöhnen, auch und gerade in der Zeitarbeit?
Sollte nicht gelten - gleiche Arbeit, gleicher Lohn - ?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Dr. Karl Addicks
4Empfehlungen
08.10.2008
Dr. Karl Addicks
Sehr geehrter Herr ,
ich freue mich, dass Sie sich für das Thema Mindestlohn interessieren.
Als Liberaler lehne ich einen Mindestlohn ab. Vielmehr sollten wir über Mindesteinkommen diskutieren. Schon jetzt wirken die staatlichen Transfers der sozialen Sicherung in Deutschland faktisch wie ein Mindestlohn. Es wäre unökonomisch, zu einer Entlohnung unterhalb dieses Einkommens oder auch nur knapp darüber Arbeit aufzunehmen wie uns viele tatsächliche Beispiele lehren. Die bestehenden Regelungen zur sozialen Absicherung müssen vereinfacht und unbürokratischer ausgestaltet werden. Die FDP hat hierzu das Bürgergeldkonzept entwickelt.
Lassen Sie mich erläutern warum ich gegen einen Mindestlohn bin: Mindestlohn kann nicht funktionieren: Liegt er unter dem Marktlohn, ist er wirkungslos, liegt er darüber, vernichtet er Arbeitsplätze. Gerade die vermeintlichen Gewinner eines Mindestlohns, die Geringverdiener, werden die Verlierer sein. Ihre Arbeitsplätze werden mit Mindestlohn so teuer, dass sie nicht mehr konkurrenzfähig sind. Einfache Arbeitsplätze werden abgeschafft, sie wandern dann ins billigere Ausland oder in die Schwarzarbeit ab. Jeder Mindestlohn, ob tariflich oder staatlich vorgeschrieben, grenzt einen unteren Produktivitätsbereich aus dem Arbeitsmarkt aus. Mindestlöhne führen tendenziell auch zu höheren Preisen, schwächen die Kaufkraft und führen im Ergebnis zu weiteren Nachfrageausfällen, die wiederum die Schaffung neuer Arbeitsplätze verhindern.
Deutschland braucht einen funktionsfähigen Niedriglohnsektor. Die Aufnahme einer auch nur gering entlohnten Beschäftigung muss gegenüber der alleinigen Versorgung durch staatliche Transferleistungen attraktiver werden. Die bestehenden Regelungen zur sozialen Absicherung müssen vereinfacht und unbürokratischer ausgestaltet werden. Hierzu soll auch das von der FDP entwickelte Bürgergeldkonzept beitragen. Das FDP-Bürgergeld ist ein transparentes Steuer- und Transfersystem aus einem Guss, das einen gleitenden und lohnenden Übergang in die Erwerbstätigkeit ermöglicht. Das setzt positive Anreize zur Arbeitsaufnahme. Im Gegensatz zu anderen wollen wir kein bedingungsloses Grundeinkommen sondern ein bedarfsgerechtes Bürgergeld. Alle steuerfinanzierten Sozialtransferleistungen werden gebündelt, die Sozialbürokratie verschlankt und das Transferleistungssystem transparenter und fairer. Alle, die arbeitsfähig sind, bekommen das Grundeinkommen über die Finanzämter, die es als Negativsteuer berechnet. Bedürftige, die aus eigener Kraft keine Chance haben, ein Einkommen zu erwirtschaften, erhalten es direkt über die Kommunen. Diejenigen, die leistungsfähig sind, haben damit den klaren Anreiz, dass ihnen Arbeit ein höheres Netteinkommen einbringt. Bei unserem Bürgergeld-Konzept hat der arbeitende Arbeitnehmer netto immer mehr hat als der, der nicht arbeitet. Jeder Erwerbsfähige bleibt verpflichtet, zumutbare Arbeit auch anzunehmen.

Das Bürgergeld stellt ein Mindesteinkommen für jeden sicher, und zugleich schafft es zusätzliche Anreize, durch Arbeit ein höheres Netto-Einkommen zu erzielen. Damit ist es gerechter und wirksamer als jede Mindestlohnregelung.


Für weitere Fragen oder Anregungen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit den besten Grüßen

Karl Addicks
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Mindestlöhne (Antrag Die Linke.)
08.10.2008
Von:

Guten Tag Herr Doktor,

Ihren Ausführungen zum Thema Mindestlohn kann ich leider nicht so hinnehmen. Die Transferleistungen zum Lebensunterhalt als eine Art Mindestlohn zu bezeichnen finde ich unpassend.
Wir sprechen beim Mindestlohn über einen Lohn den Arbeitnehmer für die Arbeitsleistung von ihrem Arbeitgeber bekommen müssen.

Es kann nicht sein, dass es Brachen gibt, die ihre Mitarbeiter so mies bezahlen, dass wir als Gemeinschaft den Rest dazu zahlen müssen, damit diese Arbeitnehmer ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Grundsätzlich sollen die Tarifparteien untereinander ausmachen wie hoch die Vergütung für die geleistete Arbeit sein soll. Da dies aber scheinbar nicht möglich ist, weil viele der Branchen keine Lobby haben, muss der Staat dafür sorge tragen, dass auch diese Arbeitnehmer ein vernünftiges Auskommen erreichen können OHNE das dabei unsere Steuergelder fließen müssen.

Das bisherige Model des Aufstockens subventioniert die Billigheimer unter den Arbeitgebern, die sich mit zweifelhaften Methoden ihre Taschen füllen und die der übrigen Bürger leeren.

Menschen die arbeiten, wollen für ihre Arbeit fair entlohnt werden und von ihre Hände Arbeit leben können OHNE das sie sich ergänzend Geld vom Staat holen müssen. Natürlich KÖNNTE es sein, dass kurz- bis mittelfristig Jobs verloren gehen aber mal Hand aufs Herz, würden sie sich die Haare selber schneiden, wenn der Schnitt nicht mehr 15€ sondern 20€ kosten würde?
Die, die sich solche Dienstleistungen wie Reinigungskräfte, Sicherheitsmitarbeiter usw leisten können, würden sicherlich nicht begeistert sein, wenn die Kosten um ~10% steigen aber langfristig würde der Preis gezahlt werden.

Im Übrigen werden in anderen Ländern Mindestlohnlösungen praktiziert... mit Erfolg. Erklären sie mir doch bitte warum das in unserem Land anders sein sollte.

Mit freundlichen Grüßen


Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Arbeit
09.10.2008
Von:
-

Sehr geehrter Hr. Dr. Addicks, Sie schrieben am 8.10.08 u.a.:
"Im Gegensatz zu anderen wollen wir kein bedingungsloses Grundeinkommen sondern ein bedarfsgerechtes Bürgergeld. Alle steuerfinanzierten Sozialtransferleistungen werden gebündelt, die Sozialbürokratie verschlankt und das Transferleistungssystem transparenter und fairer. Alle, die arbeitsfähig sind, bekommen das Grundeinkommen über die Finanzämter, die es als Negativsteuer berechnet. Bedürftige, die aus eigener Kraft keine Chance haben, ein Einkommen zu erwirtschaften, erhalten es direkt über die Kommunen."

Sehen Sie darin nicht einen Widerspruch? Wie kann man den finanziellen Bedarf, die Arbeitswilligkeit und -fähigkeit sowie die Chance auf eigenes Einkommen jedes Einzelnen definieren, ermitteln, beurteilen und ständig überwachen, dazu gar zwei Förderwege installieren, zugleich aber die Sozialbürokratie verschlanken wollen?
Auch die FDP-Papiere zum Bürgergeld klammern diese sich aufdrängende Frage leider völlig aus.

Ich könnte dazu aus liberaler und pragmatischer Sicht noch eine Menge beitragen, aber ich soll ja hier nur Fragen stellen. Ansonsten bin ich sehr einverstanden mit Ihren Ausführungen.

Mit liberalen Grüßen
-

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Addicks!

Wissend, daß sich etliche FDP-Politiker der verschiedenen Ebenen für effektive Verfahren der Bürgerbeteiligung ausgesprochen haben, möchte ich einige konkrete Fragen an Sie richten:
Wie ist ihre Position
  • zu einer Wahlrechtsänderung, die auf kommunaler, Landes- und Bundesebene Kumulieren und Panaschieren ermöglicht,
  • zu einer Änderung der Landesverfassung bzw. des KSVG dahingehend, daß durch Reduzierung der Themenausschlüsse und Aufhebung des Finanztabus ( bzw. Beschränkung auf einen bestimmten %-Satz des jeweiligen Haushalts Bürgerbegehren wie in den anderen Bundesländern auch im Saarland überhaupt praktikabel werden,
  • zur Einführung des bundesweiten Volksentscheids( dies auch vor dem Hintergrund, daß dieser auf EU-Ebene - mit Entscheidungen über ca. 60% der auch bei uns wirksamen Gesetze - vorgesehen ist )?

Mit Dank im Voraus für Ihre Antworten und freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Karl Addicks
4Empfehlungen
17.11.2008
Dr. Karl Addicks
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zu Bürger- und Volksbegehren sowie Bürger- und Volksentscheide.

Wie meine Kollegen aus der Bundespartei sowie aus der FDP-Saar, bin auch ich der Auffassung, dass der Wunsch und die Bereitschaft der Bevölkerung, Verantwortung für eine aktive Bürgergesellschaft zu übernehmen und an ihrer Ausgestaltung mitzuwirken, es gebieten, unsere parlamentarisch-repräsentative Demokratie um direkte Beteiligungsrechte für Bürgerinnen und Bürger zu ergänzen, bzw. vorhandene Rechte zu erleichtern. Ich bin überzeugt, dass das Volk als Träger der Staatsgewalt dadurch über die Teilnahme an Wahlen hinaus einen unmittelbaren Einfluss auf die politische Willensbildung und staatliche Entscheidungen gewinnt.

Aus diesem Grund verlange ich und mit mir die FDP-Landtagsfraktion des Saarlandes eine deutliche Reduzierung der Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide, auch was das so genannte Finanztabu angeht. Hier befürworten wir eine Lösung, bei der nur solche Volksbegehren und Volksentscheide ausgeschlossen sind, die erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben. In der aktuellen Legislaturperiode hat die FDP insgesamt 3 Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Saarlandes und des Volksabstimmungsgesetzes eingebracht - den ich Ihnen mitsende. Da die CDU-Fraktion jedoch nicht bereit war, sich beim Finanztabu zu bewegen, kam die nötige verfassungsändernde Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag nicht zustande.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, die im KSVG geregelt sind, kennen auch bestimmte Hürden, diese sind jedoch nicht so drastisch wie bei Volksbegehren und Volksentscheiden. Auch hier sprechen sich die Liberalen für eine funktionierende Bürgerbeteiligung im Bereich der direkten Demokratie aus und fordern, den Bürgern auch auf Landesebene mehr Mitspracherechte zu geben.

Auf dem 51. Landesparteitag der FDP-Saar am 21. April 2007 in Nonnweiler haben sich die Liberalen für niedrigere Hürden, auch mit Blick auf das Finanztabu, ausgesprochen sowie für die Einführung von Kumulieren und Panaschieren bei Kommunalwahlen.

In allen 16 Bundesländern kam es in der Vergangenheit zur erfolgreichen Einführung direkter demokratischer Elemente. Diese Grundentscheidung durch die Länder für mehr direkte Demokratie begrüße ich sehr und finde, dass der Bund diesem Vorbild folgen sollte. Die Übernahme von Verantwortung setzt jedoch das Vorhandensein von Handlungsmöglichkeiten voraus. Den Bürgerinnen und Bürgern muss die Möglichkeit gegeben werden, sich über Elemente direkter Demokratie in Form von Volksinitiative, Volksbegehren sowie Volksentscheid an der politischen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland zu beteiligen.

Aus diesem Grund fordert die FDP-Bundestagsfraktion schon seit langem die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden in das Grundgesetz. Im Januar 2006 hat sie dazu sogar einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht.

Der Gesetzesentwurf sieht eine behutsame Fortentwicklung des Systems vor, wodurch das Volk als Träger der Staatsgewalt das Parlament veranlassen könnte, sich mit bestimmten Themen zu befassen und darüber hinaus selbst unmittelbare Sachentscheidungen treffen. Dabei garantiert ein vorgesehenes dreistufige Verfahren sowie die Anbindung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid an Quoren und Fristen, dass das Parlament im Regelfall der Ort der politischen Auseinandersetzung und Entscheidung bleibt. Diese neuen Beteiligungsrechte sollen sich, wie auch parlamentarische Initiativen und Entscheidungen insgesamt, an den Grundrechten sowie den unveränderlichen Grundentscheidungen des Grundgesetzes ausrichten und der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht unterliegen.

Den vollständigen Text des Gesetzesentwurfs (Drucksache 16/474), der leider nicht angenommen wurde, finden Sie anbei.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl Addicks
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Arbeit
10.11.2008
Von:
-

Sehr geehrter Herr Dr. Addicks,

dem Bundestag liegt derzeit der Entwurf eines Dienstrechtsneuregelungsgesetzes zur Beratung und Abstimmung vor. Danach soll die Altersgrenze der Beamten der Bundeswehrfeuerwehr, die fast ausschließlich dem mittleren Dienst angehören, von derzeit 60 auf 62 Jahre verlängert werden, während die der Soldaten des mittleren Dienstes auf 55 Jahre und die von Obristen und Generälen auf 62 festgelegt werden soll. Werden Sie diesem Vorhaben zustimmen oder sich dafür einsetzen, dass für die Beamten der Bundeswehrfeuerwehr auch die Altersgrenze der vergleichbaren Soldaten mit 55 Jahre eingeführt wird ?

Mit freundlichen Grüßen
HJ
Antwort von Dr. Karl Addicks
2Empfehlungen
17.11.2008
Dr. Karl Addicks
Sehr geehrter Herr ,

ich und mit mir die gesamte FDP-Bundestagsfraktion lehnen den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz -- DNeuG) der Bundesregierung ab.

In unserem Entschließungsantrag (Drs 10870) fordern wir die Bundesregierung auf, den Entwurf zurückzunehmen und stattdessen bis zum 30. Juni 2009 einen neuen Gesetzentwurf mit dem Ziel vorzulegen, das Berufsbeamtentum des Bundes attraktiv sowie wettbewerbs- und zukunftsfest auszugestalten, nachhaltig abzusichern und bestmöglich auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts vorzubereiten.

Dies liegt darin begründet, dass nach Auffassung der FDP-Fraktion der Gesetzentwurf der Bundesregierung seinem selbstgesetzten Ziel, das Berufsbeamtentum im Bund zukunftsfest zu machen, nicht gerecht wird. Auch bleiben die Gestaltungsspielräume für eine Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts ungenutzt. Neben zahlreichen weiteren Kritikpunkten, kritisieren wir auch die von Ihnen angesprochene Anhebung der besonderen Altersgrenze.

Die Anhebung der besonderen Altersgrenzen für besonders belastende Berufe, etwa im Vollzugsdienst, bei der Feuerwehr, bei der Bundespolizei, beim Zoll oder in Bereichen mit unregelmäßigen Schicht- und Wechseldiensten ist in unseren Augen nicht gerechtfertigt. Die demografische Entwicklung liefert keine sachliche Rechtfertigung für die Anhebung der besonderen Altersgrenzen. Nach Auffassung der FDP sind die zugrunde liegenden gesundheitlichen Belastungen alleiniger Maßstab für die Festlegung der besonderen Altersgrenzen.

In diesem Zusammenhang fordern wir die Bundesregierung auf, kurzfristig eine breit angelegte arbeitsmedizinische Untersuchung in Auftrag zu geben, die Aufschluss darüber gibt, inwieweit eine Anhebung der Altersgrenzen für besonders belastende Berufe gerechtfertigt sein kann und dem Deutschen Bundestag zeitnah über die Ergebnisse der Untersuchung zu berichten sowie Konzepte für ein Gesundheitsmanagement zu entwickeln und umzusetzen.

Den vollständigen Entschließungsantrag mit allen Kritikpunkten am Gesetzesentwurf und den damit verbundenen Forderung finden Sie *anbei*.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl Addicks
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Karl Addicks
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.