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Frage von Martin H. •

Frage an Karl Addicks von Martin H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ich bin seit ein paar Tagen auf Spurensucher unserer Deutschen Geschichte und habe dazu ein paar ??? auf welche ich eine Antwort suche.

Ich habe gelesen, dass nach dem ersten Weltkrieg durch den Versailler-Vertrag einige Gebiete nicht mehr zu Deutschland gehören. Dazu zählt eben auch die Stadt Danzig welche dann Freie Stadt Danzig wurde und unter den Völkerschutzbund gestellt wurde. Nun habe ich im Versailler-Vertrag gelesen das "die deutschen Reichsangehörigen, die das im Artikel 100 bezeichnete Gebiet bewohnen, ohne weiteres (ipso facto) die deutsche Reichsangehörigkeit verlieren, da sie Staatsangehörige der freien Stadt Danzig werden. "

Somit verliert man per Gesetz seine Staatsangehörigkeit, oder ?
Mir stellen sich damit weitere Fragen.
Ein Eintrag entscheidet dann nach 1939 ob ich diese Staatsangehörigkeit wieder erlange oder nicht, auch das ist alles andere als unklar finde ich.
Auch dazu finden sich unterschiedliche Aussagen , wie zum Beispiel BVerwG, Urteil vom 27. 7. 2006 - 5 C 3. 05; VG Köln
dort steht unter Punkt 24
"§ 4. Die ehemaligen Danziger Staatsangehörigen erwerben ohne Aufnahme in die Deutsche Volksliste mit Wirkung vom 1. September 1939 die deutsche Staatsangehörigkeit .
Ok dann wieder Deutsch , nun aber Kriegsende, viele Menschen flüchten in die neue BRD genau so viele bleiben da. Die jenigen welche da bleiben werden dann automatisch Polen ?

Und nun zum Schluß
Eine Ableitung der Staatsangehörigkeit ist nicht möglich , weil nicht nachgewiesen werden kann das die Vorfahren die ganze Zeit Deutsch waren, Sie waren ja zwischen durch mal Danziger und dann am Ende sogar noch Polen.

Ich freue mich auf Ihre Antwort
mfg M. Herrmann

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