Dr. Karl A. Lamers (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Karl A. Lamers
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
12.02.1951
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Heidelberg
Wahlkreis
Heidelberg
Ergebnis
36,1%
Landeslistenplatz
10, Baden-Württemberg
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(...) Der Einsatz deutscher Flugabwehr-Kräfte in der Türkei stellt meines Erachtens eine sehr wichtige Maßnahme dar und entspricht einem NATO-Beschluss, dem eine Risikobewertung vorausgegangen ist. Da es im Bündnis nur ganz wenige Staaten gibt, die - wie Deutschland - über eine effektive Flug- und Raketenabwehr verfügen, war es zwingend notwendig, dass Deutschland einen Beitrag zu diesem NATO-Einsatz in der Türkei leistet. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
  • Anwaltssozietät Hengerer & Niemeier, Mannheim, Rechtsanwalt
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Amerikanisch-Europäischer Freundschaftsclub Heidelberg e.V., Heidelberg, Präsident
  • Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V., Berlin, Vizepräsident
  • Deutsche Stiftung Friedensforschung, Osnabrück, Mitglied des Stiftungsrates
  • Heidelberger Stiftung Chirurgie, Heidelberg, Mitglied des Kuratoriums
  • Max-Planck-Institut für Astronomie, Heidelberg, Mitglied des Kuratoriums
  • Mid Atlantic Club Berlin e.V., Berlin, Präsident
  • Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte, Heidelberg, Mitglied des Kuratoriums
Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.02.2013
Von:

Wie verteidigen Sie mein Grundrecht auf Datenschutz?
Es ist für mich beängstigend, wenn so wichtige Gesetze,wie der EU-Datenschutz, zu Lasten der Bürger von Wirtschaft und Industrie beeinflusst wird.
Wie vermeiden Sie, dass Lobbyisten mein Grundrecht auf Datenschutz einseitig beschneiden?
Antwort von Dr. Karl A. Lamers
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03.04.2013
Dr. Karl A. Lamers
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur neuen EU-Richtlinie zur Regelung des Datenschutzes.

Wie Sie auf dieser Website einsehen können, hat mich Ihr Vorredner Herr Höhn am 12. Februar 2013 zum gleichen Thema um eine Stellungnahme gebeten.
Ich möchte Sie daher auf meine dort platzierte Antwort verweisen.

Dort heißt es, dass das Recht auf Datenschutz als ein Grundrecht in besonderem Maße von der deutschen Politik geachtet und beschützt wird. Als gewählter Bundestagsabgeordneter ist mir dieser Schutz ein großes Anliegen und ich finde es angesichts einer zunehmend rasanteren technischen Entwicklung wichtig, diesen Schutz stets aufs Neue zu betonen. Dazu kann jeder in unserer Gesellschaft beitragen.

Jedoch muss gesagt werden, dass es sich bei der neuen Verordnung zur Regelung des Datenschutzes um ein Projekt des Europäischen Parlamentes handelt, das nicht primär in unseren Berliner Zuständigkeitsbereich fällt. Damit ist mein Handlungsspielraum als Bundestagsabgeordneter weitgehend eingeschränkt. Mein CDU-Kollege Axel Voss, Abgeordneter im europäischen Parlament und zuständiger Berichterstatter, setzt sich in Brüssel bei der Erarbeitung dieser Verordnung dafür ein, dass die Datenmengen reduziert werden, die automatisch über technische Wege geteilt werden. Zum einen sollen neue technische Produkte oder Dienstleistungen von Anfang an so konstruiert werden, dass sie möglichst wenig Daten speichern ("privacy by design"). Zum anderen sollen Verbraucher bei Produkten von vornherein die höchsten Privatsphärevoreinstellungen auffinden ("privacy by standard"). Letztlich läuft es darauf hinaus, dass die Nutzer ihre Daten kontrollieren können. Damit die Gesetze auch effektiv umgesetzt werden, müssen im neuen Europäischen Datenschutzgesetz stärkere Sanktionen festgelegt werden, die dann von den nationalen Aufsichtsbehörden verhängt werden.

Die Interessenartikulation diverser Gruppen gehört zu einer funktionierenden Demokratie wie die Partizipation der Bürger an Entscheidungsfindungen. Diese Gruppen haben die Freiheit, ihre Positionen zu vertreten. Auf der anderen Seite haben sie auch positive Auswirkungen auf den politischen Prozess, beispielsweise dienen sie der Übermittlung von Informationen.

Letztendlich treffen die dort vertretenen Abgeordneten ihre Entscheidung frei, d.h. sie sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. Dies entspricht unserem demokratischen Geist, der auch in Zukunft unsere Grundrechte schützen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Dr. Karl A. Lamers MdB
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Frage zum Thema Internationales
26.02.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Lammers,

trotz dem dramatischen Abbau der Personalstärke der Bundeswehr hat diese immer mehr Auslandseinsätze zu leisten, darunter auch so überflüssige wie in der Türkei. Finden Sie es richtig, daß der Dienstherr der Bundeswehr obendrein "seine" überbelasteten Soldaten auch noch verunglimpft?? Seit der (gesetzwidrigen) Abschaffung der Wehrpflicht -daß ist die Tatsache- ist das Ansehen der Bundeswehr, deren Soldaten ja ihr Leben für "Deutschland" aufs Spiel weiter gesunken. Als ehemaliger Budeswehrsoldat bin ich über diesen Dienstherren zutiefst erschüttert.

Sollte sich der zuständige Minister nicht für seine Beschimpfung (Kritik kann man dazu ja wohl nicht mehr sagen) öffentlich entschuldigen ? Werden Sie eine solche Forderung stellen, oder wie ist Ihre Reaktion auf diesen unwürdigen Vorfall?
Antwort von Dr. Karl A. Lamers
bisher keineEmpfehlungen
04.04.2013
Dr. Karl A. Lamers
Sehr geehrter Herr ,


vielen Dank für Ihr Schreiben zu den Äußerungen des Bundesverteidigungsministers Dr. Thomas de Maizière sowie zu dem Auslandseinsatz der Bundeswehr in der Türkei.

Zunächst möchte ich Ihnen an dieser Stelle mitteilen, dass sich der Bundesminister der Verteidigung zu seinem Interview zwischenzeitlich selbst geäußert hat. Das sollten wir zur Kenntnis nehmen.

Bei den Aussagen des Bundesministers ging es um das Ansehen der Bundeswehr und der Soldaten in der Öffentlichkeit. Der Verteidigungsminister legte dar, dass das Ansehen der Bundeswehr auch nach Aussetzung der Wehrpflicht nicht gesunken, sondern weiter angestiegen sei. Es stehe außer Frage, dass die Integration der Bundeswehr in die Gesellschaft schon längst erfolgreich stattgefunden habe. Dennoch ließe sich beobachten, dass viele Soldaten einen Mangel an öffentlicher Anerkennung beklagten, da viele von ihnen in Afghanistan einen Einsatz unter Gefahr für Leib und Leben geleistet hätten. Diesem Einsatz würde aber - so die eigene Einschätzung der Soldaten - nicht der gebührende Respekt erwiesen.

Verteidigungsminister de Maizière wollte mit seiner Äußerung lediglich verdeutlichen, dass heutzutage ein "freundliches Interesse" an der Bundeswehr von Seiten der Gesellschaft vorherrsche – in Bezug auf das "freundliche Desinteresse", welches der frühere Bundespräsident Horst Köhler vor einigen Jahren noch konstatierte. Ich bin mir sicher, dass unsere Soldaten Anerkennung durch Leistung erfahren.

Der Einsatz deutscher Flugabwehr-Kräfte in der Türkei stellt meines Erachtens eine sehr wichtige Maßnahme dar und entspricht einem NATO-Beschluss, dem eine Risikobewertung vorausgegangen ist. Da es im Bündnis nur ganz wenige Staaten gibt, die - wie Deutschland - über eine effektive Flug- und Raketenabwehr verfügen, war es zwingend notwendig, dass Deutschland einen Beitrag zu diesem NATO-Einsatz in der Türkei leistet. Dies ist ein Beispiel für Lastenteilung und Vertragstreue im Bündnis.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Dr. Karl A. Lamers MdB
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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
17.04.2013
Von:

Zypern Rettungspaket

Sehr geehrter Herr Dr. Lamers,

Wir werden Sie zum Rettungspaket Zypern abstimmen?
Mit JA oder NEIN?

Unabhängig von Ihrem Abstimmungsverhalten bitte ich um eine ehrliche Antwort: fühlen Sie sich mehr Ihrem Gewissen oder mehr Ihrer Partei verpflichtet?

Mit freundlichen Grüßen
N.
Antwort von Dr. Karl A. Lamers
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22.04.2013
Dr. Karl A. Lamers
Sehr geehrter Herr ,

für Ihr Schreiben vom 17. April 2013 möchte ich Ihnen danken. Darin erkundigen Sie sich nach meinem Abstimmungsverhalten beim Rettungsprogramm für Zypern.

Bei der Abstimmung des Deutschen Bundestages über das geplante ESM-Hilfsprogramm für Zypern habe ich für das Programm gestimmt. Im Folgenden möchte ich Ihnen meine Gründe dafür darlegen.

Zunächst möchte ich betonen, dass es keinen Automatismus für europäische Hilfsprogramme gibt. Das haben die Verhandlungen über das Hilfsprogramm für Zypern erneut gezeigt. Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wenn Hilfe, dann unter strikter Konditionalität. Das Empfängerland erhält durch die temporären Hilfskredite die Chance, über das Nachholen verpasster Strukturreformen und Konsolidierungsmaßnahmen wieder auf die eigenen Beine zu kommen. Das hilft dem Land und seinen Bürgern. Die kurzfristige Anpassungslast mag hart sein, da in kurzer Zeit viel nachgeholt werden muss. Sie wird aber auch durch weitere Hilfen wie zum Beispiel über die europäischen Strukturfonds abgemildert. Unter dem Strich zählt, dass das Land mittel- bis langfristig wieder eine Per¬spektive erhält – und zwar innerhalb der Eurozone.

Im Fall Zypern hat die Bundesregierung durch hartes und unnachgiebiges Verhandeln ein gutes Ergebnis erzielt. Im Sinne einer fairen Lastenteilung müssen sich Eigentümer, Gläubiger und Einleger der Banken an den Kosten der Bankenrestrukturierung beteiligen. Der zyprische Bankensektor wird auf ein nachhaltiges Niveau verkleinert. Die Einnahmebasis des Staates wird verbessert und die Haushaltskonsolidierung sowie weitere Strukturreformen für mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit vorangetrieben. Auch die Fragen rund um die Geldwäsche werden angegangen.

Der Finanzbedarf Zyperns ist entgegen ursprünglichen Berechnungen höher als angenommen. Ihren Unmut hierüber kann ich durchaus nachvollziehen. Entscheidend für uns ist jedoch, dass das Programm auf max. 10 Mrd. Euro begrenzt ist und Zypern diesen höheren Bedarf selbst schultern muss.
Durch das Programm wird wird die Schuldentragfähigkeit Zyperns wieder hergestellt und das Land in die Lage versetzt, seine Schulden selbst zu meistern. Die Programmmittel werden nicht zur Rekapitalisierung der Laiki Bank oder der Bank of Cyprus verwendet. Das Programm soll vor allem der Haushaltsfinanzierung sowie in geringem Umfang der Umstrukturierung des übrigen Bankensektors dienen. Einlagen bis 100.000 Euro sind vollständig geschützt. Der zyprische Bankensektor leistet durch umfassende Beteiligung der Eigentümer und Anleihegläubiger sowie durch die teilweise Heranziehung der Einlagen über 100.000 Euro bei den beiden größten Banken seinen Beitrag. Die Größe des einheimischen Bankensektors soll auf EU-Durchschnitt sinken. Ohne eine Verringerung der Größe des weit überdimensionierten Bankensektors würden dauerhaft hohe Risiken für die Solvenz des zyprischen Staates bestehen bleiben.

Auf Basis der vereinbarten Programmeckwerte unterstütze ich das Hilfsprogramm ausdrücklich. Eine unkontrollierte Staatsinsolvenz wäre derzeit weitaus problematischer – auch wenn es sich bei Zypern nur um ein vergleichbar sehr kleines Land handelt. Vor allem mögliche Auswirkungen auf andere Mitgliedstaaten der Währungsunion sind daher zu beachten. In der jetzigen Lage der Eurozone würde eine Staatsinsolvenz Zyperns sehr wahrscheinlich eine heftige "Schockwelle" auslösen und die noch unsichere Lage weiter verschärfen. Vor diesem Hintergrund stellt sich der Versuch, den in Schwierigkeiten geratenen Mitgliedsstaat unter strikter Konditionalität zu stützen weitaus weniger risikoreich auch für unsere deutschen Interessen dar.

Bei einer Staatsinsolvenz und einem dann wahrscheinlich zwingenden Austritt aus der Eurozone würde es zudem im betroffenen Land selbst zu massiven Auswirkungen kommen. Banken, Versicherungen, Rentenfonds und damit hauptsächlich Privatanleger wären betroffen, da Anleihen bzw. Guthaben trotz eines Währungswechsels noch immer in Euro dotiert wären und entsprechend kaum zum halbwegs akzeptablen Wert abgelöst werden dürften. Diese Situation wäre für die Menschen im betroffenen Land weitaus schlimmer als unter einem Hilfsprogramm. Darüber hinaus wäre dem Land jede Chance genommen, sich in halbwegs überschaubarer Zeit selbst wieder an den Kapitalmärkten finanzieren zu können.

Letztlich muss nach eingehender ökonomischer Analyse politisch abgewogen werden, welche Handlungsoption die beste ist. Die EU-Kommission hat in Zusammenarbeit mit der EZB gegenüber der Eurogruppe eine Gefährdung der Finanzstabilität in Europa dargelegt. Sie betont dabei die unmittelbaren Gefahren für die Finanzstabilität Griechenlands sowie weitere potenzielle Auswirkungen auf den gesamten Euroraum, die erneut Zweifel am Bestand der gemeinsamen Währung auslösen könnten. Dieses Risiko möchte ich nicht eingehen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht zu einem stabilen Euro, und das Hilfsprogramm kann einen substantiellen Beitrag dazu leisten.

Die Rettung unserer gemeinsamen Währung gehört zu den wichtigsten, aber auch zu den schwierigsten Aufgaben dieser Legislaturperiode. Nicht zuletzt hängt hiervon die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes ab. Als Abgeordneter ist es meine Aufgabe, zum Besten für unser Land und seine Bevölkerung zu handeln, auch wenn es bisweilen unbeliebte und nur schwer nachvollziehbare Entscheidungen sind. Bedenken kann ich durchaus verstehen. Ich möchte jedoch klar sagen, dass ich die Alternativen und sämtliche Vor- und Nachteile in Bezug auf jede Maßnahme zur Euro-Rettung genauestens abgewogen habe.

Auch mir ist manche Entscheidung nicht leichtgefallen, doch bin ich davon überzeugt, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden. Wir müssen Europa dauerhaft und nachhaltig stabilisieren.

Sollte es jedoch tatsächlich so kommen, dass sich Schulden-Länder an keine der gemachten Zusagen bezüglich Reformen und Sparprogrammen halten, sind der Unterstützung durch die Euro-Gemeinschaft selbstverständlich Grenzen gesetzt. Denn Solidarität ist keine Einbahnstraße, hierin sind wir uns sicher einig.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl A. Lamers MdB
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