Dr. Hermann Otto Solms (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Hermann Otto Solms
Geburtstag
24.11.1940
Berufliche Qualifikation
Diplom Ökonom, Dr. agr., unternehmerische Tätigkeit
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
Lich
Wahlkreis
Gießen
Ergebnis
11,1%
Landeslistenplatz
2, Hessen
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(...) Ich bin der festen Überzeugung, dass sich das geltende Grundgesetz, das inzwischen über einen Zeitraum von mehr als 60 Jahren weiterentwickelt und durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht in vielen Entscheidungen geprägt worden ist, bewährt hat. Es ist Teil der Grundlage unserer Freiheit und unseres Wohlstandes. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
06.01.2013
Von:

Guten Tag Herr Dr. Solms,
ich habe eine einfache Frage, die Antwort darauf ist vermutlich schwierig: warum kann man nicht die Spekulation mit Nahrungsmittel verbieten?
Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Dr. Hermann Otto Solms
bisher keineEmpfehlungen
18.01.2013
Dr. Hermann Otto Solms
Sehr geehrter Herr ,

im letzten Jahr standen die Spekulationen mit Nahrungsmitteln an internationalen Börsen in der Kritik. Insbesondere der Einfluss der Spekulation auf hohe Nahrungsmittelpreise und damit auch auf den Welthunger wurden regelmäßig scharf angegriffen. Die FDP konnte dieser Kritik nicht folgen und wird nun von der Wissenschaft bestätigt.
Das Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Mittel- und Osteuropa (IAMO) in Halle hat sich mit dieser Kritik intensiv beschäftigt. Die aktuellen Erkenntnisse sprechen wenig für diese Auffassung. Die Zunahme von Finanzspekulationen in den letzten Jahren haben weder das Niveau noch die Volatilität der Preise für Agrarrohstoffe ansteigen lassen. Vielmehr waren realwirtschaftliche Faktoren dafür verantwortlich. Regulatorische Marktzutrittsbarrieren, wie die Beschränkung von Börsenteilnehmern oder die Kappung von Preisen und die Herausnahme bestimmter Warengruppen vom Börsenhandel werden deshalb weder von der FDP noch von der Wissenschaft befürwortet.
Eine Überregulierung verschlechtert die Funktion von Agrarmärkten.

Die Agrarmärkte müssen sich weiterhin auf zunehmende Preisschwankungen einstellen. Das erfordert aber funktionsfähige und transparente Märkte.
Die Transparenz der Märkte kann noch verbessert werden. Dafür setzt sich die FDP in der christlich-liberalen Koalition weiter ein. Defizite gibt es vor allem bei der Abschätzung der weltweiten verfügbaren Lagerbestände. Das von Deutschland mitinitiierte und von der G20 im Aufbau befindliche Agrarinformationssystem (AMIS) unter dem Dach der Landwirtschaftsvereinigung der Vereinten Nationen (FAO) ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir wollen auch mehr Transparenz auf den Märkten für Agrarderivate, z.B. durch Berichtspflichten und Registrierung kommerzieller Händler. Solche Transparenzanforderungen tragen zur Minderung des Datenmangels bei. Denn Datenmangel führt zu negativen Spekulationen.

Der Welthunger wird nicht durch ein Verbot der Spekulation mit Nahrungsmitteln bekämpft. Gutes Regierungshandeln, funktionierende Sozialsysteme, Verbesserung der Infrastruktur und nicht zuletzt die Produktionssteigerung in der Landwirtschaft vor allem in den Entwicklungsländern tragen viel mehr zur Beseitigung von Hunger bei. Die neuen Ansätze in der deutschen Entwicklungspolitik unter Bundesminister Niebel, diese Bereiche besser zu verzahnen, zeigen erste Erfolge. Der Aufbau regionaler Märkte und ein angepasstes Ausbildungs- und Beratungssystem im ländlichen Raum für Entwicklungsländer sind ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit.

Weiterhin setzt sich die FDP seit langen für die Abschaffung von Zöllen, Exportverboten, Exportsubventionen und anderen handelsverzerrenden Maßnahmen ein. Die Durchsetzung des Wettbewerbsprinzips im Rahmen bi- und multilateraler Handelsabkommen trägt zur Stabilisierung der Märkte und zur Minderung negativer Auswirkungen von Spekulation bei.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Hermann Otto Solms


  • -
Dr. Hermann Otto Solms, MdB
Vizepräsident des Deutschen Bundestages
Vorsitzender des Arbeitskreises Wirtschaft und Finanzen
der FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel: 030 - 227 77456
Fax: 030 - 227 76430
E-Mail: hermann.solms@bundestag.de
Internet: www.hermann-otto-solms.de




Ursprüngliche Nachricht-----
Von: abgeordnetenwatch.de [mailto:antwort@abgeordnetenwatch.de]
Gesendet: Montag, 7. Januar 2013 02:41
An: Solms Hermann
Betreff: Eine Frage an Sie vom 06.01.2013 22:44

Sehr geehrter Herr Solms,

aus Frankfurt hat als Besucher/in der Seite
www.abgeordnetenwatch.de (Bundestag) bzgl. des Themas "Finanzen" eine Frage
an Sie.

Um diese Frage zu beantworten, schicken Sie diese Mail mit Ihrem
eingefügten Antworttext an uns zurück (als wenn Sie eine normale Mail
beantworten würden).



Guten Tag Herr Dr. Solms,
ich habe eine einfache Frage, die Antwort darauf ist vermutlich schwierig:
warum kann man nicht die Spekulation mit Nahrungsmittel verbieten?
Mit freundlichen Grüssen




Um die Frage direkt einzusehen, können Sie auch diesem Link folgen:
www.abgeordnetenwatch.de

Mit freundlichen Grüßen,
www.abgeordnetenwatch.de
(i.A. von )

Ich erkläre mich durch Beantwortung dieser e-Mail mit der
Veröffentlichung meiner Antwort auf www.abgeordnetenwatch.de und mit der
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dieser e-Mail gespeichert, aber nicht veröffentlicht.
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Solms,

am vergangenen Donnerstag, den 17. Januar 2013, hatten Sie im Bundestag ja wohl die Leitung bei der Abstimmung über die nun wieder möglich gemachte Zwangsbehandlung von Mitbürgern.

Haben auch Sie für die Zwangsbehandlung gestimmt?

Wieviele Abgeordnete nahmen an der Abstimmung denn überhaupt noch teil?

Ist Ihnen bekannt, dass es sehr erstaunliche Paralellen zwischen der Inquisition und der Zwangspsychiatrie gibt?

Was der Schweizer Rechtsanwalt Edmund Schönenberger (ein echter Fachmann auf dem Gebiet!) dazu schreibt, ist Ihnen sicherlich noch nicht bekannt, oder?

Hier der gekürzte Link zu seinen klaren Aussagen über die Zwangspsychiatrie: bit.ly

Was sagen Sie denn zu Fall Gustl Mollath?

Sind Sie etwa dafür, dass Gustl Mollath nicht nur eingesperrt, sondern nun auch mit schlimmsten Giften zwangsbehandelt werden dürfte?


Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Hermann Otto Solms
bisher keineEmpfehlungen
16.05.2013
Dr. Hermann Otto Solms
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.

Für uns Liberale steht das Recht auf selbstbestimmte Entscheidungen jedes Einzelnen im Mittelpunkt. Folglich ist es auch Ausdruck der Selbstbestimmung jedes Bürgers, sich mit freiem Willen gegen eine ärztliche Behandlung zu entscheiden. Dieses liberale Leitbild setzt jedoch die Fähigkeit zur freien Willensbildung voraus. Ist diese freie Willensbildung krankheitsbedingt nicht mehr möglich, ist der Staat unter sehr engen Voraussetzungen aufgerufen und berechtigt, den Betroffenen vor sich selbst in Schutz zu nehmen. Insbesondere in Situationen drohender erheblicher Selbstgefährdung ist eine ärztliche Zwangsmaßnahme in Betracht zu ziehen. Ein solcher Eingriff in die Freiheitsausübung bedarf jedoch in jedem Fall einer gesetzlichen Regelung.

Die Gesetzesreform vom Januar 2013 trägt dazu bei, die gerichtliche Praxis auf eine rechtstaatliche Grundlage zu stellen und stärker zu vereinheitlichen. Dies schafft für alle Beteiligten mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Zudem wurden durch die strengen materiellen und verfahrensrechtlichen Anforderungen der Gesetzesreform die Selbstbestimmung der Betreuten gestärkt. Aus diesen Gründen habe ich der Novellierung zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Otto Solms
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Frage zum Thema Leistungsschutzrecht
05.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Solms,

ich stelle fest, dass Sie im Bundestag bei der Abstimmung zum Leistungsschutzrecht mit "Ja" gestimmt haben. Sicherlich haben Sie sich mit dem Gesetzestext zuvor beschäftigt und können mir dazu folgende Fragen beantworten.
Ich bin freier Journalist. Im Gesetz finde ich folgende Passage: "Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte." Ich selber verkaufe in der Regel an Verlage allgemeine Nutzungssrechte an meiner Arbeit. Mein Text konnte also (bisher) in mehreren Medien erscheinen - nicht zuletzt auch auf meiner eigenen Website. Können Sie mir sagen, wer in diesem Fall künftig dieses Leistungsschutzrecht ausüben können soll?
Bitte beantworten Sie diese Frage nicht mit Allgemeinplätzen wie "die Rechte der Urheber sollen gewahrt bleiben". Das habe ich wie auch meine Kollegen schon oft gehört. Der oben beschrieben Fall ist keine Ausnahme in meiner Branche. Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich Sie als einer der für mich zuständigen Abgeordneten frage, wie ich ganz konkret mit diesem Gesetz umgehen soll. Immerhin haben Sie ja auch einem konkreten Text zugestimmt.
Ihre Antwort würde ich gerne auch im Kreis meiner Kollegen erörtern.

Beste Grüße

Stellvertretender Ortsvorsitzender Gießen im DJV Hessen
Antwort von Dr. Hermann Otto Solms
1Empfehlung
19.03.2013
Dr. Hermann Otto Solms
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. März 2013 zum Thema Leistungsschutzrecht.

Als freier Journalist erteilen Sie mehreren Verlagen einfache Nutzungsrechte an Ihren Werken iSd § 31 Abs. 2 UrhG. Dadurch hat jeder Verlag nunmehr von Ihnen eine Lizenz erworben und nutzt dieses in dem ihm erlaubten Rahmen. Die öffentliche Zugänglichmachung nimmt aber jeder Verlag für sich selbst gesondert vor, d.h. dass in diesem Fall jedem beteiligten Verlag ein sog. Leistungsschutzrecht an dem ihm überlassenen Text zusteht. Dieser Schutz der verlegerischen Leistung besteht jedoch nur vor systematischen Zugriffen. Damit sind die Anbieter von Suchmaschinen und die Anbieter von Diensten, welche die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten, gemeint. Sie, als Urheber, sind somit nicht Adressat dieser Gesetzesänderung. Ihre eigenen Werke können Sie wie gehabt auf Ihrer Website einstellen.

Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Otto Solms
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