Dr. Hermann Kues (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Dr. Hermann Kues
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Diplom Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Mittelems
Ergebnis
55,6%
Landeslistenplatz
4, Niedersachsen
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Frage zum Thema Arbeit
04.08.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Kues,
ist nach einem Wahlsieg der CDU noch eine Änderung hinsichtlich Hartz IV zu erwarten??
Es darf nicht passieren, dass die getroffene Privatvorsorge und das angesparte Privatvermögen vor dem Rentenalter in Anspruch genommen werden muss.(Lebensversicherung usw.)
Da auch nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der freien Wirtschaft arbeitslos werden können, findet eine Ungleichbehandlung statt, da sich nicht alle um ihr angespartes und Privatvermögen sorgen müssen.
Mfg
G.
Antwort von Dr. Hermann Kues
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05.08.2005
Sehr geehrter Herr ,

eindeutig für das Alter vorgesehene Ersparnisse, die aber auch nur für diesen Zweck im Zugriff sein dürfen, sind schon jetzt weitgehend geschützt. (Riesterrente, Lebensversicherungen als Rentenzahlung, angemessenes Einfamilienhaus, ..). Auch bei diesem Gesetz wird es so sein, wie bei allen anderen Gesetzen: Nach einer gewissen Laufzeit bzw. beim Erkennen von offenkundigen Fehlwirkungen wird es novelliert werden. Im Grundsatz bleibt es aber sicherlich bei den Regelungen, also der Zusammenführung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe. Im Übrigen war es bei der Sozialhilfe schon vorher so, daß Vermögen zum eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden mußte. Da solche Regelungen auch immer die öffentlichen Haushalte, also die Gesamtheit der Steuerzahler, d.h. der Bürger betreffen, muß natürlich auch von daher gesehen werden, welche Risiken der Einzelne zu tragen hat und wann die Solidargemeinschaft für ihn eintritt.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Kues
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Frage zum Thema Bürgerrechte
09.08.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Kues,

Alle Sport- und Privatpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen. Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?
Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben? Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?

Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem ein Terroranschlag ausging. Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!!Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!
Warum werden diese nicht zum gläsernern Bürger gemacht, sondern nur ausgerechnet die harmlose Minderheit der Sportpiloten?

Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben? Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?

Werden Freiheit und Demokratie und Menschenwürde dadurch geschützt,
dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?

Welche Antwort hierauf kann ich an unsere Vereinsmitglieder weitergeben?

Wir würden Sie gerne auch mal zu einem kleinen Rundflug bei uns einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können, dass wir keine verdächtigen Kamikazeterroristen sind. Nicht einmal die USA überprüft auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Nur Deutschland will einmal mehr einmalig perfekt in der Welt sein.

Wir appellieren an die Vernunft und das Demokratieverständnis unserer Politiker, denn wir ersticken aktuell in völlig groteskem Bürokratenwahn.
Es gibt z.B. auch Radfahrer, die nachts in betrunkenem Zustand unterwegs sind oder plötzlich durch eine Herzattacke Schäden verursachen.

Wer käme aber auf die völlig absurde Idee, deshalb prinzipiell bei allen Radfahrern einen regelmäßigen, bis über 1000,- Euro teuren und totalen Gesundheits-check anzuordnen nur um zu verhindern, dass vielleicht einer von ihnen infolge einer Kolik, plötzlicher Kopfschmerzen oder ähnlicher gesundheitlicher Unvorhersehbarkeiten die Allgemeinheit schädigt und mit dieser wirklich verrückten Begründung das "überaus gefährliche Radfahren" zunächst einmal prinzipiell zu verbieten?

Genau diese, uns nur gängelnde Behördenwillkür, aber wird genauso an uns - erwiesen harmlosen Segel - und Motorfliegern derzeit regelmäßig und in ganz großem Stil vollzogen. Der Irrsinn nennt sich "JAR-FCL 3 deutsch" und wurde uns vom gottvaterähnlichen BMVBW - nach Falschübersetzung aus dem Englischen - rücksichtslos einfach verordnet. Selbst eine Grippeimpfung oder simple Schwangerschaft führt nach wortwörtlicher Auslegung dieses irrealen Schwachsinns zu sofortigem Ruhen der Pilotenlizenz!

Die staatlichen Forderungen an die Gesundheit eines z.B. über 60-jähriger Segelfliegers sind in Deutschland - weltweit einmalig ! - durchaus vergleichbar mit jenen, die an einen jungen und gesunden Jumbo-Kapitän oder an einen Kampfjetpiloten gestellt werden, so eine Art "Marsflugtauglichkeit", die kaum einer in diesem Alter mehr erbringen kann. Die alten, erfahrenen Funktionsträger in unseren Vereinen drohen daher auszusterben und für die Jüngeren wird es einfach zu teuer ( bis 1200.- Euro für eine Erstuntersuchung! ), weil sie neuerdings eine perfekte - und damit völlig übertriebene - Gesundheit nachweisen müssen.
Wir empfinden dies als eine kulturlose, zutiefst misstrauische, ja überaus groteske Rücksichtslosigkeit gegenüber Minderheiten, welche zudem in ihrer Maßlosigkeit gegen bestehende Gesetze (BGG und OBG) verstößt, aber dennoch gegen alle Vernunft und Sachlichkeit von deutschen Behörden eisern verteidigt wird, obwohl dieser pure Unfug - durch wissenschaftliche Untersuchungen klar bewiesen - keinerlei ( NULL ! ) Sicherheitsgewinn bringt! Aus diesen Gründen gibt es so etwas in den USA überhaupt nicht!

Wir bitten Sie sich unter www.jar-contra-de-forum at extern einmal ein Bild der kochenden Volksseele (und Wähler) zu machen.

Diese Flieger, die in großem Male soziale Verantwortung tragen, Jugendliche in frühem Stadium von der Straße und auf die Flugplätze holen, der Bevölkerung regelmässig mit Mitflug-Gelegenheiten und Flugplatzfesten Freude bereiten sollen unter dem Deckmantel der angeblichen Terrorismus-Bekämpfung (die Fachleute sind sich über den Unsinn der Maßnahmen einig) nur noch gegängelt werden. George Orwell "1984" läßt grüßen (die Lektüre dieses Buches ist sehr zu empfehlen).

Einige Maßnahmen der Bundesregierung (siehe Erstellung der EDR´s um Kernkraftwerke) bewirken in der Praxis genau das Gegenteil nämlich eine Publizierung dieser Gebiete im Internet (vorher kannte sie keiner) mit genauen Koordinaten etc. Dagegen wehren wir uns.

Flugverbot über dem Zentrum von Berlin ist doch ein typischer, völlig populistischer und sinnloser Akt. Er impliziert die merkwürdige Vorstellung, dass ein Terrorist sich durch ein unsichtbares Verbotsschild abschrecken lässt. Als könnte man durch Halteverbote vor Banken in den Innenstädten Banküberfälle verhindern?
Ähnlich groteske und nur aktionistische Vollzüge häufen sich derzeit bei den Sport- und Privatfliegern, die sich neuerdings einer wirklich totalen "freiwilligen" Zuverlässigkeitsuntersuchung (§7 LuftSiG) unterziehen müssen, bei der sämtliche Geheimdienste der Welt (auch die alte Stasiakten!) und selbst der Arbeitgeber zur Auskunft einbezogen werden. Als würde sich irgendein Terrorist vorher dieser Untersuchung stellen. Der fliegt nämlich einfach vom Ausland ein oder nimmt einen Lastwagen, der viel mehr Sprengstoff tragen kann als jedes Leichtflugzeug.

Alles bewirkt nur den gläsernen Bürger und eine Menge unsinniger Bürokratie und die Stasi wäre stolz darauf gewesen, hätte sie schon diese Möglichkeiten gehabt. Auch eine künftige radikale Regierung findet solche "Notstandgesetze" bereits vor! Eine schreckliche Vorstellung, dass wir vielleicht denen schon jetzt in die Hand arbeiten!

Mit denselben Argumenten kann auch jeder Führerscheinbesitzer "durchleuchtet" werden und auch jeder Rucksackträger und dies ist sogar noch besser begründbar, da bisher jede Menge Autobomben in den Innenstädten explodiert sind. Es war aber noch niemals ein Sportpilot darunter!!

Sind Sie der Meinung, dass hier das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist? Sind Sie der Meinung, dass so die Würde des Menschen unangetastet bleibt, wenn solche willkürliche Schnüffelei über die Minderheit der Sportflieger kommt. Wissen Sie, dass die Sportflieger dies "freiwillig" unter Androhung von Lizenzverlust beantragen müssen?

Sind unsere führenden Regierungsvertreter inzwischen nicht mehr beeinflusst von psychisch Kranken (Motorseglerpilot über furt) und Selbstmördern (Absturz neben dem Reichstag), als von normalen Bürgern (Sportpiloten), die nicht mehr gehört werden?. Was ist eine freiheitliche Demokratie noch wert, wenn sie so mit ihren Minderheiten umgeht? Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend abschafft?

Das Bundesverfassungsgericht hat vor ganz kurzer Zeit, eine ähnliche Telefonspionage -ohne jeden Verdacht - als nicht verfassungskonform bezeichnet. Es gibt bei uns jetzt erneut und aktuell keinerlei Grenze zum Ausspionieren durch jede unkontrollierte Bürokratenwillkür und wir werden wohl demnächst wegen jeder Kleinigkeit vom Himmel geholt. Wir werden sogar genötigt, den Antrag sofort zu stellen. Ansonsten werden wir mit sofortigem Linzensentzug bedroht!

Was werde Sie, als künftiger Abgeordneter, dagegen tun?

Wie stehen Sie zu dieser Entwicklung im Orwellschen Sinne?

Können Sie mir als Kandidat einer großen "Volkspartei" diese Fragen befriedigend beantworten?

Wir würden Sie gerne auch mal zu einem kleinen Rundflug bei uns einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können, dass wir keine Terroristen sind, sondern normale Menschen, die nur um ihre freiheitliche Grundrechte fürchten.
Anruf genügt - Tel . 02431-73811 (Büro)

Abschließend sei vielleicht noch gesagt, daß in unseren Augen der Terrorismus augenscheinlich sein Ziel erreicht (zumindest in Deutschland mit seiner Überbürokratierung - es fehlt langsam die Luft zum Atmen). Das Ziel ist nicht notwendigerweise Attentate sondern zunächst einmal das Aushebeln der Strukturen / der Wahnsinn von totaler Behördenwillkür und die Zerstörung des öffentlichen Lebens - wir sind auf einem guten Weg :-(

Was Deutschland braucht, sind offene Augen und Bürger, die sich in ihrem Lande wohl fühlen und eine Gemeinschaft bilden um dem Schrecken des Terrors zu begegnen. Dieses wird augenscheinlich nicht gesehen und man gaukelt der Bevölkerung mit völlig unsinnigen und fachlich völlig idiotischen Maßnahmen eine trügerische Sicherheit vor, die es nicht gibt. Frei nach dem Motto "Wir haben doch alles getan und waschen unsere Hände jetzt in Unschuld"

In Erwartung Ihrer Nachricht verbleibe ich Hochachtungsvoll
Antwort von Dr. Hermann Kues
bisher keineEmpfehlungen
19.08.2005
Sehr geehrter Herr ,

die Union hat stets auf die verfassungsrechtlichen Probleme des Luftsicherheitsgesetzes hingewiesen. Im Gegensatz zu Rot-Grün war es fortwährendes Anliegen sowohl der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als auch der unionsgeführten Länder, Rechtssicherheit für die politischen Entscheidungsträger und die betroffenen Piloten zu schaffen. Hierzu ist eine Klarstellung im Grundgesetz unabdingbar. Diese notwendige Klarstellung hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs. 15/2649) vom 9. März 2004 vorgelegt. Leider hat die rot-grüne Koalition sich einer Klärung wider besseres Wissen verweigert, da ihr der Koalitionsfrieden wichtiger war. Deshalb hat die Union das Luftsicherheitsgesetz als Ganzes abgelehnt.

Da sich abzeichnete, dass die rot-grüne Koalition trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken gewillt war ihr Vorhaben durchzusetzen, hat die Union in den Beratungen im Bundesrat mehrere Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes gemacht, um zumindest hier Einsicht bei Rot-Grün zu erreichen. Eine zentrale Forderung der Union hierbei war die Streichung von Art. 1 § 7 Abs. 1 Nummer 4 LuftSiG. In den Ausschussberatungen bemängelte die Union, dass das rot-grüne Gesetz dazu führen würde, dass auch sämtliche Luftfahrer, insbesondere Luftsportgeräteführer, ebenfalls nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 des LuftSiG hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit überprüft werden müssten. Es wurde unmissver-ständlich klargestellt, dass eine Ausdehnung des Zuverlässigkeitsmaßstabes gemäß § 7 LuftSiG auf sämtliche Luftfahrer sowohl inhaltlich als auch von den Auswirkungen her die an Luftfahrer zu stellenden Anforderungen überspannen würde.

Die Union hat sich stets für sinnvolle Regelungen auch im Interesse der Sportpiloten eingesetzt, ohne dabei die unabdingbare Notwendigkeit des bestmöglichen Schutzes der Bevölkerung zu vernachlässigen. Leider konnte die Union bei der Verabschiedung des Luftsicherheitsgesetzes aufgrund der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse nur vor den Schwachstellen des Gesetzes warnen, ohne letztlich die Fehler aufhalten zu können. Daher bleibt zu hoffen, dass sich nach der voraussichtlichen Wahl im September 2005 neue parlamentarische Mehrheiten ergeben, die dann unter anderem eine Verbesserung dieses Gesetzes ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hermann Kues MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
17.08.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Kues,

Auch wenn das Thema Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen soeben vom Europäischen Parlament zurückgewiesen wurde, wird es in Zukunft sicherlich noch einmal Thema werden.

Wie ist Ihr Standpunkt zum Thema Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen?

Gruss

Antwort von Dr. Hermann Kues
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23.08.2005
Sehr geehrter Herr ,

Ich denke, mögliche Softwarepatente dürfen nicht zu einer Stärkung marktbeherrschender Unternehmen zu Lasten kleiner, innovativer Firmen führen. So würde jeder Wettbewerb verhindert statt gefördert. Ich befürchte, dass durch die gescheiterte EU-Richtlinie Monopolstrukturen gestärkt und erweitert worden wären, kleine Softwareunternehmen und selbstständige Programmierer in ihrer Existenz bedroht würden und der Fortschritt in der Softwareentwicklung deutlich gebremst worden wäre. Eine derartige negative Entwicklung darf es nach meiner Auffassung nicht geben. Der Patentierung von Software müssen klare Grenzen gesetzt werden. Reine Software, Geschäftsmethoden, Algorithmen und Datenverarbeitung dürfen nicht vom Schutzbereich eines Patentes umfaßt werden. Unzweifelhaft aber muß es die Möglichkeit der Patentierung für wirkliche computerimplementierte Erfindungen geben. Letztlich ist es nicht einzusehen, warum die mechanische Lösung eines technisches Problem patentiert werden kann, während die gleiche Lösung nur deswegen nicht unter den Patentschutz fällt, weil sie auf der Verwendung von Software basiert. Voraussetzung dafür ist aber stets, daß eine naturwissenschaftliche Außenwirkung vorliegt, die sich auch nicht nur auf dem PC-Bildschirm abspielt.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Kues
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Frage zum Thema Bürgerrechte
27.08.2005
Von:
Kim

Sehr geehrter Herr Kues,

Vorausgesetzt morgen gäbe es eine Bundestagsabstimmung zur Cannabisproblematik, deren Ergebnis eine Streichung von Cannabis aus dem BtmG zur Folge hätte. Eine Auswirkung, die also im Grunde nur unseren erwachsenen Bevölkerungsteil betreffen würde, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass es Absicht des Gesetzgebers ist, Kinder und Jugendliche tatsächlich strafrechtlich verfolgen und aburteilen zu wollen.

Wie sähe in diesem Fall Ihre Entscheidung aus, würden Sie für oder gegen solch eine Maßnahme stimmen und was bitte wären Ihre Entscheidungskriterien dabei?

Mit freundlichem Gruss

Kim
Antwort von Dr. Hermann Kues
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29.08.2005
Sehr geehrter Herr ,

es ist natürlich nicht die Absicht, Kinder und Jugendliche strafrechtlich zu verfolgen. Aber unsere Absicht muß es doch sein, diese zu schützen. Eine Freigabe von Cannabis würde zu einer deutlichen Ausweitung vor allem bei den nicht Volljährigen führen, denn der Zugang würde sehr erleichtert werden. Schon jetzt ist zu beobachten, dass das Einstiegsalter immer geringer wird. Es würde sich sofort ein Markt bilden und ein Markt braucht Kunden. Da sind unsere Kinder leichte Angriffspunkte, denn sie können sich über die Folgen noch kein reales Bild machen. Die sprichwörtliche Neugier würde Händlern Tür und Tor öffnen. Unbestritten hat Cannabis, wie alle Drogen, ein Suchtpotential. Davor müssen wir unsere Kinder und Jugendlichen schützen. Wir haben mit dem Alkohol und dem Nikotin bereits zwei Substanzen, die uns genügend Probleme machen. Da muß nicht noch eine weitere hinzukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Kues
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Frage zum Thema Sicherheit
09.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Kues,

ich arbeite mit im Arbeitskreis Frieden Nordhorn, deshalb interessiert mich besonders, für welche Richtung Sie in der Friedens- und Sicherheitspolitik stehen.
Ich möchte Sie daher bitten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Nach den Kriegen gegen Afghanistan und Irak hat US-Präsident Bush Angriffe auf weitere Staaten angedroht (Iran...).
Würden Sie Falle eines Krieges die direkte oder indirekte Unterstützung durch die Bundeswehr im Deutschen Bundestag ablehnen?
2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Zivile Konfliktbearbeitung einen größeren Stellenwert in der deutschen Außenpolitik bekommt?
3. Deutschland zählt seit Jahren zu den führenden Rüstungsexporteuren in der Welt. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Rüstungsexporte verboten werden?
4. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass - nach dem Scheitern der Folgekonferenz zum Atomwaffensperrvertrag - die Bundesrepublik eine neue Initiative startet mit dem Ziel, alle Atomwaffen zu ächten und abzuschaffen?
5. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Militärhaushalt gekürzt und die freiwerdenden Gelder in den Bereichen Bildung, Soziales und Entwicklungshilfe eingesetzt werden?
6. Sind Sie dafür, dass die EU-Verfassung neu verhandelt wird mit dem Ziel, folgende Punkte zu streichen: Aufbau einer europäischen Rüstungsagentur, Verbesserung der militärischen Fähigkeiten der EU-Länder als Verfassungsauftrag, Entscheidung über Kriegseinsätze nur auf Ministerebene?
7. Wie stehen Sie zu der Forderung, dass die Luftkampfübungen von NOH-Range in andere Gebiete verlagert werden sollen?
8. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung ihren Einfluss auf die Bush-Regierung geltend macht, damit diese die Vereinbarungen des Kyoto-Abkommens unterzeichnet, um weitere menschenbedrohende Naturkatastrophen zu verhindern?

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für Ihre Mühe.

Antwort von Dr. Hermann Kues
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12.09.2005
Zu 1.: ja

zu 2.: ja

zu 3.: nein, nicht generell verboten. Aber die Bedingungen für den Export müssen länderspezifisch restriktiver gehandhabt werden.

zu 4.: ja

zu 5.: Die Haushalte für Entwicklungshilfe und Bildung sollten prozentual am Gesamthaushalt unbedingt erhöht werden. Der Rüstungshaushalt kann nur in Übereinstimmung mit der europäischen und weltweiten Entwicklung der Sicherheitsstrukturen zurückgefahren werden, so sehr ich das auch wünsche.

zu 6.: Die EU-Verfassung ist durchaus noch verbesserungsfähig. Sie müssen aber berücksichtigen, dass jetzt 25 Länder einstimmig zustimmen müssen. Das wird außerordentlich schwierig werden.

zu 7. : Ich bin dafür, dass, wenn man schon nicht auf die Übungsflüge verzichten kann, die damit verbundenen Lasten gerecht verteilt werden. Eine Verlagerung eines Anteils der Flüge nach Wittstock ist aus meiner Sicht verantwortbar, da die dortigen Platzverhältnis eine wesentliche geringere Belastung der Anrainer bedeuten.

zu 8.: ja

Hermann Kues
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