Dr. Helmut Fleck (Volksabstimmung)
Kandidat Europawahl 2009
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Dr. Helmut Fleck
Jahrgang
1938
Berufliche Qualifikation
Diplom-Bauingenieur, Diplom-Wirtschaftsingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
Projekt-Controller GSF-Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit und Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS), Braunschweig/Köln/München (1985 - 2003), bis Oktober 2003 45,0 Beitragsjahre in die Rentenkasse eingezahlt.
Wohnort
-
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Bundeslistenplatz
1
(...) Ich tue das so im Stadtrat in Siegburg und im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises. Man muss bei seinen Entscheidungen natürlich auch beachten, dass eine betroffene Minderheit nicht unzumutbar belastet wird. (...)
 
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Frage zum Thema Arbeitsmarktpolitik
03.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Fleck,

durch den Einfluss der EU sind in vielen handwerklichen Berufen die Meisterprüfungen abgeschafft worden. Viele ältere Handwerksmeister bedauern diese Entwicklung. Wollen Sie das auch einfach so hinnehmen oder sehen Sie Möglichkeiten, das zu ändern und werden Sie dann dafür eintreten. Ich will meine Wahlentscheidung am Sonntag von der Beantwortung Ihrer Frage abhängig machen.

Mit freundlichem Grüßen
Antwort von Dr. Helmut Fleck
22Empfehlungen
04.06.2009
Dr. Helmut Fleck
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage, auf die ich gern antworte.
Ab jetzt...Bündnis für Deutschland, für Demokratie durch Volksabstimmung -Volksabstimmung- beobachtet die Entwicklung bei der beruflichen Bildung und Ausbildung mit großer Sorge. Der Meisterbrief hat an Bedeutung verloren und ist in vielen Berufen bereits abgeschafft worden. Deutsche Wertarbeit, auf die wir immer stolz waren und um die uns viele andere Länder mit Respekt betrachtet haben, gibt es nicht mehr.

Ursache für den Verfall ist der EU-Vertrag ("Vertrag von Lissabon"). Der praktisch schon lange angewandt wird, obwohl er noch gar nicht rechtswirksam in Kraft ist. Uns wird das "Herkunftslandprinzip" der EU aufgezwungen. Wenn eine Ware oder eine Dienstleistung in einem Land der EU legal ist, gilt sie auch in allen andern 26 EU-Ländern. Dies gilt auch für das Arbeitsrecht und die berufliche Bildung. Der Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt wird im kommenden Jahr noch härter, weil dann die "Arbeitnehmerfreizügigkeit" voll in Kraft tritt. Durch das in der gesamten EU geltende "Freihandelsprinzip", durch die "Warenverkehrsfreiheit" und nach dem "Herkunftslandprinzip" wird bei uns alles aufgeweicht und sogar ruiniert.

Ab jetzt...Bündnis für Deutschland, für Demokratie durch Volksabstimmung -Volksabstimmung- hat vor über einem Jahr gegen den EU-Vertrag ("Lissabon-Vertrag"), gleich nach Verabschiedung des Vertragswerkes in Deutschen Bundestag und Bundesrat, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Gericht hat sich bis heute einer Entscheidung verschlossen. -Volksabstimmung- hat deshalb in dieser Woche nochmals an ihre Beschwerde erinnert und das Gericht zu einer Entscheidung, unbedingt noch vor der Europawahl, aufgefordert. Sie finden unsere Erinnerung an die Verfassungsbeschwerde auf unserer Netzseite. Schauen Sie doch bitte mal rein. Hier ist der Link:
www.helmut-fleck.de

Sie sehen, wir haben alles getan, was möglich ist. Wenn das Bundesverfassungsgericht den Anträgen der Beschwerdeführer (es haben auch noch andere Beschwerde eingereicht) entsprechen würde und das noch vor der Europawahl, gäbe es mit Sicherheit eine hohe Wahlbeteiligung und ganz andere Mehrheiten im Europaparlament. Der EU-Vertrag ("Lissabon-Vertrag") würde gekippt.

Wählen Sie also am kommenden Sonntag zur Europawahl auf dem Stimmzettel bitte Liste 10, in Niedersachsen Liste 9, in Baden-Württemberg und Bayern Liste 11 -Volksabstimmung-.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Fleck
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Datenschutz und politische Teilhabe
04.06.2009
Von:
Ohm

Hallo Herr Fleck,
es wird diskutiert, dass Wahlrecht bei Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre zu senken. Was halten Sie von dem Vorschlag?
Mit freundlichem Gruß
Ohm
Antwort von Dr. Helmut Fleck
13Empfehlungen
06.06.2009
Dr. Helmut Fleck
Sehr geehrte Frau Ohm,

vielen Dank für die Frage. Ab jetzt...Bündnis für Deutschland, für Demokratie durch Volksabstimmung -Volksabstimmung- sagt einfach, die 16 bis 18-jährigen Jungwähler sollten vorab mal gefragt werden, ob die denn überhaupt schon wählen möchten und dann soll entsprechend entschieden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Fleck
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Frage zum Thema Rolle der Regionen und Kommunen
05.06.2009
Von:

Hallo Herr Dr. Fleck,
die CDU wirbt auf Großplakaten mit einen Bild der Bundeskanzlerin und dem Spruch:
Wir haben eine starke Stimme in Europa.
Würden Sie das auch so sehen? Hat Deutschland wirklich eine starke Stimme in Europa?
Mit freundlichen Grüßen
N.N.
Antwort von Dr. Helmut Fleck
16Empfehlungen
06.06.2009
Dr. Helmut Fleck
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für diese Frage. Ich habe das Plakat der CDU auch bereits mehrmals gesehen und sage Ihnen hier gern, was ich dabei spontan gedacht habe: "Der Spruch entspricht doch gar nicht der Wahrheit. Deutschland ist mit seinen rund 82 Mio. Einwohnern das größte Land der 27 Mitgliedsländer. Deutschland zahlt mit 24,3 Mrd. Euro/Jahr den höchsten Mitgliedsbeitrag. Die Rechte und der Einfluss von Deutschland in der EU sind aber eher bescheiden. Deutsch ist keine Amtssprache. Deutschland sendet weniger Abgeordnete nach Brüssel als Deutschland von der Einwohnerzahl her zustehen würden. Der Staatsrechtler und Parteien-Kritiker Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim hat das kürzlich auch bemängelt. Nach seinen Angaben kommen in Luxemburg 38.000 Wahlberechtigte auf einen Abgeordneten, in Deutschland 628.000. Ein Luxemburger Europaabgeordneter hat damit das 16-fache Stimmgewicht. Durch die 5 %-Hürde fallen in Deutschland je nach Wahlbeteiligung ca. 1.3 Mio. Stimmen unter den Tisch. Mit dieser Stimmenzahl gewinnen aber Zypern, Luxemburg und Malta 17 Mandate. Die Wahlaussage der CDU entspricht also nicht der Wahrheit. Das weiß auch die Bundeskanzlerin. Die Wählerinnen und Wähler sollten die CDU für diese unlautere unzutreffende Wahlwerbung abstrafen. Die deutschen Interessen werden in der EU mangelhaft vertreten

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Fleck
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Frage zum Thema Europas Rolle in der Welt
06.06.2009
Von:

Wäre es nicht sinnvoll gewesen eine Liste mit den rep zu machen?? Wie stehen sie dazu es wie die Schweizer zu machen. brauchen wir wirklich die EU????????
Antwort von Dr. Helmut Fleck
7Empfehlungen
06.06.2009
Dr. Helmut Fleck
Sehr geehrter Herr Sedl,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern beantworte. Eine Liste zusammen mit einer anderen Partei zu machen, erlaubt unser Wahlgesetz nicht mehr. Wer Mitglied einer anderen Partei ist, darf nur für seine Partei kandidieren. Nur als Parteiloser darf man überall kandidieren. Auf dem Formblatt "Zustimmungserklärung" Anlage 15 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 1 EUWO) müssen die Wahlbewerber gegenüber dem zuständigen Wahlleiter sogar an Eides statt versichern, dass sie nicht Mitglied einer als den Wahlvorschlag einreichenden Partei oder sonstigen politischen Vereinigung sind. In der Fußnote ist sogar noch auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt hingewiesen.

Bei der Aufstellung einer gemeinsamen Liste mit einer anderen Partei oder politischen Vereinigung stellt sich natürlich immer die Frage nach der gemeinsamen Programmatik und Vision. Das Bekenntnis zu einer Demokratie mit Volksabstimmungen wäre für Ab jetzt...Bündnis für Deutschland, für Demokratie durch Volksabstimmung -Volksabstimmung- Voraussetzung für eine gemeinsame Liste und nicht verhandelbar. Unser Ziel ist, die Parteiendemokratie durch Volksabstimmungen weiterzuentwickeln.

Die Schweiz macht es ganz geschickt. Sie entrichtet auch im bescheidenen Umfang Beiträge und profitiert so von der EU im Rahmen eines geschlossenen Handelsabkommens. Die Bürger Europas wollen ein Europa der Vaterländer, keinen europäischen Zentralstaat. Gegenwärtig werden schon 84% der Gesetze von Brüssel vorgegeben. Die Bürger lehnen das ab. Ab jetzt...Bündnis für Deutschland, für Demokratie durch Volksabstimmung -Volksabstimmung- fordert deshalb die Selbstbestimmung der Bürger über den "Vertrag von Lissabon" (EU-Verfassung), also eine Volksabstimmung. Wir haben gleich nach der Verabschiedung dieses Vertragswerkes im Deutschen Bundestag und Bundesrat Verfassungsbeschwerde eingelegt und jetzt vor der Europawahl das Bundesverfassungsgericht nochmals erinnert und um eine Entscheidung vor der Wahl gebeten (siehe unsere Netzseite). Hier ist der Link:

www.helmut-fleck.de

Das Bundesverfassungsgericht hat sich unserer Erinnerung verschlossen. Für den Fall, dass der Lissabon-Vertrag in Kraft tritt, sollte Deutschland von seinem Recht Gebrauch machen und aus dieser EU austreten und eine andere Mitgliedschaft anstreben.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Fleck
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