Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Hans-Ulrich Krüger
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
Richter a.D., Bürgermeister a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Wesel I
Landeslistenplatz
30, Nordrhein-Westfalen
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(...) Der Bundesgesetzgeber hat daher den verfassungsrechtlichen Vorgaben und den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichtes bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 Rechnung getragen, indem er als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten die Bezüge solcher Amtsinhaber, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen, wählte. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Wirtschaft
04.07.2009
Von:

Kann der Staat sein Geld nicht selbst schöpfen, um nicht das Geld gegen Schuld und für Zins bei Banken zu Leihen?
Antwort von Dr. Hans-Ulrich Krüger
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22.09.2009
Dr. Hans-Ulrich Krüger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de, die ich wie folgt beantworte:

Geld in Umlauf zu bringen ist eine Angelegenheit der Zentralbank, in Deutschland also der Deutschen Bundesbank. Wird nun durch die Deutsche Bundesbank zu viel Geld in den Umlauf gebracht, verliert es an Wert und damit an Kaufkraft. Dies bezeichnet man als Inflation. Ist zu wenig Geld im Umlauf, steigt zwar der Wert des Geldes und somit die Kaufkraft, jedoch führt dies zu einem Preisverfall und Sachen verlieren an Wert. Dies bezeichnet man als Deflation.

In beiden Fällen gerät die Wirtschaft ins Stocken. Daher ist es Sache der Bundesbank, genau den goldenen Mittelweg zu finden, um diese mit Hilfe des Leitzinses zu regulieren. Dies bedeutet letztendlich: Würde der Staat sein Geld im beliebigen Umfang selber schöpfen, um damit Schulden abzubauen und Investitionen zu fördern, hätte der entsprechende Gegenwert des Geldes keine Bedeutung mehr. Insofern ist es für die Aufrechterhaltung eines stabilen Wirtschaftssystems nicht möglich, dass ein Staat beliebig viel Geld produziert, um damit aufgekommene Schulden zu begleichen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Ulrich Krüger, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.07.2009
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Dr. Krüger,

die SPD kann - ungeachtet ihrer derzeitigen Identitäts- und Akzeptanzprobleme - auf eine lange Geschichte zurückblicken, in der sie sich bemüht hat, die Interessen der benachteiligten Bevölkerungsschichten durch politische und gesellschaftliche Reformen zu vertreten. Das Akzeptanzproblem teilt sie mit allen etablierten Parteien. Wie zahlreiche (auch internationale) Untersuchungen zum Wählerverhalten zeigen, ist dieses Problem eng verbunden mit dem politischen Alleinvertretungsanspruch der Parteien in der repräsentativen Demokratie und der dementsprechenden (systembedingten) Abwertung des politischen Einflusses der Bürger für die Dauer der Legislaturperiode ("Zuschauerdemokratie"). Namhafte Kritiker (z.B. die Professoren von Arnim u. G. Schwan oder die Bundespräsidenten von Weizsäcker und Köhler) haben auf die systemimmanenten Ursachen der "Parteienverdrossenheit" verwiesen, die bei immer mehr Bürgern den Eindruck hervorruft, nur noch als Stimmvieh für ritualisierte Wahlen gebraucht zu werden, aber selbst keinen Einfluss auf die Auswahl der Kandidaten und darüberhinaus auf wichtige politische und gesellschaftliche Entscheidungen nehmen zu können.

Angesichts dieser Problematik wäre ich Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Krüger, für die Beantwortung folgender Fragen dankbar:

1. Setzen Sie sich für die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen ein?

2. Falls ja, mit welchen öffentlichen Stellungnahmen und Aktionen?

3. Sind Sie bereit, entsprechende Bemühungen der Basisbewegung "Mehr Demokratie e.V." durch ein Statement auf der Internetseite von "www.volksentscheid.de" unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Hans-Ulrich Krüger
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23.07.2009
Dr. Hans-Ulrich Krüger
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema direkte Demokratie über "abgeordnetenwatch.de".

Die Position der SPD hat sich nicht verändert.

Insofern hat mein an Sie formuliertes Schreiben vom 18.05.2006 nach wie vor Gültigkeit.

Dort hieß es u.a.:

"Die SPD-Bundestagsfraktion hatte bereits 1993, im Anschluss an die Beratungen der Gemeinsamen Verfassungskommission, einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem ein Volksentscheid auf Bundesebene ermöglicht werden sollte. Im Jahr 2002 hatten wir zusammen mit dem damaligen Koalitionspartner erneut einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid eingebracht. Da es sich um eine Verfassungsänderung handeln würde, bedürfte es aber einer Mehrheit von zwei Dritteln in Bundestag und Bundesrat, die nicht zustande kommt, solange die CDU/CSU-Fraktion das Vorhaben ablehnt. Im Jahr 2004 haben wir deshalb nochmals versucht, die CDU/CSU-Fraktion umzustimmen, was damals leider nicht gelungen ist. Wir haben das Vorhaben trotzdem weiter verfolgt. Daher stand im Wahlmanifest der SPD zur Bundestagswahl 2005: "Wir brauchen mehr direkte Demokratie und damit den Volksentscheid." Im Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU konnte 2005 leider nur vereinbart werden: "Die Einführung von Elementen der direkten Demokratie werden wir prüfen."

Die CDU/CSU-Fraktion hält aber bis jetzt an ihrer überkommenen Auffassung fest, weshalb das Vorhaben in dieser Wahlperiode erneut zum Scheitern verurteilt ist.

Den Standpunkt der SPD haben wir nochmals im Hamburger Parteiprogramm von 2007 mit den Worten bekräftigt: "Der Verbindung von aktivierendem Staat und aktiver Zivilgesellschaft dient auch die direkte Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger durch Volksbegehren und Volksentscheide. In gesetzlich festzulegenden Grenzen sollen sie die parlamentarische Demokratie ergänzen, und zwar nicht nur in Gemeinden und Ländern, sondern auch im Bund."

Das Thema wird deshalb auf der Tagesordnung bleiben.

Diese Unterstützung habe ich auch in einem Statement auf der Internetplattform des Vereins "Mehr Demokratie" dargelegt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Ulrich Krüger, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Krüger,

Sie haben für das sog. BKA-Gesetz gestimmt.

Warum gilt dieses "Überwachungsstaat-Gesetz" nicht für Abgeordnete?

Wir alle müssen uns sekündlichen Überwachungen aussetzen, aber die Politiker sind davon nicht betroffen.

Heißt das, daß jeder der 82 Mio. Bürger in diesem Land ein potentieller Terrorist sein könnte, aber keiner der über 600 Bundestagsabgeordneten?

Sind nicht alle Bürger gleich? Oder gibt es auch in unserer Demokratie "Gleichere"?

Besten Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Hans-Ulrich Krüger
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04.09.2009
Dr. Hans-Ulrich Krüger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über "abgeordnetenwatch.de"

Unsere Verfassung gewährleistet den Abgeordneten des Deutschen Bundestages gem. Art. 42 II – IV GG sog. Immunität. Danach wird jedem Abgeordneten - die nur mit Genehmigung des Bundestages aufhebbare, zeitlich aber auf Dauer des Mandats beschränkte – Freiheit vor Strafverfolgung gewährt. Dies gilt nicht für zivilrechtliche Ansprüche.

Grund dieser Regelung sind historische Gegebenheiten. Jeder Abgeordnete - die ja nach dem Grundgesetz Volksvertreter für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden sind – müssen vor Behinderungen und Verfolgung durch die Exekutive geschützt sein. Dies war das Ergebnis der Verfassungsmütter- und Väter aus den Erfahrungen der Weimarer Republik und der Nazi-Diktatur. Heute stehen als Rechtfertigung der Immunität vor allem die Funktionsfähigkeit und das Ansehen des Parlaments im Vordergrund.

Dies bedeutet aber nicht, dass ein Abgeordneter für eine von ihm rechtswidrig begangene Tat straffrei bleibt. Der Deutsche Bundestag hat mit seinem Beschluss "betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages" (Anlage 6 zur GOBT – Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages -) grundsätzlich die Durchführung von Ermittlungsverfahren genehmigt. Der Immunitätsausschuss prüft für konkrete Fälle, ob diese Genehmigung zutrifft oder ob es sich um Verfahren im Zusammenhang mit Beleidigungen politischen Charakters handelt.

Des Weiteren können sich Abgeordnete, ebenso wie u.a. die Berufsgruppen der Journalisten, Ärzte, Priester und auch Rechtsanwälte auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Dies ist auch wichtig, da somit bei Weitergabe von "sensiblen" Informationen Dritter, die Vertrauensgrundlage von Informant und Mandatsträger geschützt wird. Kein Abgeordneter, kein Journalist und auch kein Rechtsanwalt sollte in Ausübung seines Mandats oder Berufs dazu gezwungen werden, Kenntnisse von Informanten (auch wenn diese strafrechtlich verfolgt werden), an Ermittlungsbehörden weitergeben zu müssen. Dies ist Ausfluss unseres Demokratie- und Rechtsstaatssystems und gewährleistet letztendlich die Unabhängigkeit des parlamentarischen Mandats.

Insofern sind Abgeordnete nicht "gleicher" als Nicht-Abgeordnete, ihr parlamentarisches Mandat wird von der Verfassung lediglich anders geschützt. Dies – ich wiederhole das noch einmal – bedeutet nicht, dass Abgeordnete, die eine Straftat begehen, straffrei bleiben und sie sich den strafprozessualen Ermittlungen auf Dauer entziehen können.

Lassen Sie mich aber auch noch ein paar Worte zu dem von Ihnen erwähnten BKA-Gesetz machen:

Es ist unzutreffend, dass nach diesem Gesetz 82 Mio. Bürger in unserem Staat potentielle Terroristen sein können und wir uns "sekündlichen Überwachungen" aussetzen.
Fakt ist, dass die Bekämpfung des internationalen Terrorismus auch in Zukunft eine der zentralen Herausforderungen unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaats ist. Das neue BKA-Gesetz ist somit die notwendige Antwort, diesem – für uns alle bestehenden – Gefahrenpotential entgegen zu treten.

Dabei umfasst das Gesetz bekannte und bewährte polizeiliche Standardbefugnisse, wie die Vorladung und die erkennungsdienlichen Maßnahmen. Einzig neue Befugnis ist die sog. Online-Durchsuchung. Leider scheint es immer öfter so zu sein, dass terroristische Anschläge über das Internet geplant und koordiniert werden. Dies bedeutet aber auch, dass die Polizei in der Lage sein muss, terroristische Kommunikation zu überwachen, um überhaupt eine Chance zu erhalten, Terrorismus effektiv zu bekämpfen. Gerade wir Sozialdemokraten haben deshalb die rechtsstaatlich einwandfreie Qualität des Gesetzes maßgeblich beeinflusst.

So kann eine Online-Durchsuchung grundsätzlich nur unter sehr hohen Hürden durch einen Richter angeordnet werden. Die Privat- und Intimsphäre (vom Bundesverfassungsgericht als Kernbereich privater Lebensgestaltung bezeichnet) der von einer Online-Durchsuchung erfassten Person wird durch den unabhängigen Datenschutzbeauftragten des BKA geschützt. Im Zweifelsfall müssen die ermittelten Daten gelöscht werden. Dieser Prozess muss dokumentiert werden und kann zudem vom Bundesdatenschutzbeauftragten jederzeit kontrolliert werden. Im Übrigen möchte ich erwähnen, dass das BKA in den letzten 10 Jahren gerade mal 2 Rasterfahndungen durchgeführt hat. Von 2001 – 2007 gab es 7 Wohnraumüberwachungen.
Sie sehen also, dass die prozessualen Möglichkeiten der Überwachung nur sehr restriktiv genutzt werden können und ein möglicher Missbrauch durch umfangreiche Kontrollmechanismen minimiert wird.

Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit bleibt somit m.E. gewahrt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Ulrich Krüger
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Krüger,

eine verfasste Demokratie kann ohne eine freie und unabhängige Presse nicht ihre vorgesehene demokratische funktionsweise erfüllen. Das Grundgesetz stellt diese Erkenntnis über einen sehr allgemeinen Satz ("Eine Zensur findet nicht statt") klar. Desweiteren garantiert das Grundgesetz das Grundrecht auf unabhängige, wahrheitsgetreue politische Information.

Dieses Grundrecht auf freie und tatsachengetreue politische Meinungsbildung wird vom Gesetzgeber (zumindest bisher) als wichtiges demokratisches Gut gewertet, welches z.B. sogar durch Finanzleistungen gegenüber Schwerbehinderten Ausdruck finden kann, ein Beweis dafür dass der Staat auch keine Ausgaben scheut um dieses Grundrecht überall zu gewährleisten.

Demgegenüber steht aber in den letzten Jahren eine Entwicklung, in welcher viele ehemals unabhängige aber in finanzielle Schwierigkeiten gekommen Medien in Deutschland und Europa sich einen gewinnorientierten Eigentümer suchen mussten. Natürlich leidet unter einer solchen Entwicklung das kritische Denken der Journalisten, und heute spricht man von journalistischer "Mainstream Kultur" oder auch von "freiwilliger Selbstzensur".

Natürlich gibt es bei diesen Entwicklungen Gewinner und Verlierer. Und beim gegenwärtig in den Parteien herrschenden wahlpolitischen Nutzendenken bezweifle ich dass sich eine Mehrheit für eine Sicherung des Grundrechts auf unabhängige Information finden lässt, zumal sich besagte Medien vermutlich ungerne "unter den Rock" schauen lassen.

Können hier Bürgerengagement und parlamentarische Arbeit wirksam sein, oder muss man hier eher eine judikative Würdigung der Grundrechte erwarten ? Wie ist es möglich dieser Problematik zu begegnen ?
Antwort von Dr. Hans-Ulrich Krüger
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22.09.2009
Dr. Hans-Ulrich Krüger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de, die ich wie folgt beantworte:

Wie Sie wissen, ist das Thema Medienkonzentration kein neues Phänomen. Bereits seit der Industrialisierung der Presse durch die technisch ökonomischen Veränderungen im 19. Jahrhundert haben bestimmte gesellschaftliche Kräfte immer wieder versucht, die Monopolisierung der Medien zu befördern und unternehmerische Interessen durchzusetzen.

Mit Ihnen bin ich der Meinung, dass eine pluralistische Gesellschaft, die von Meinungsvielfalt und der Freiheit der Meinungsbildung geprägt ist, zu ihrem Funktionieren eine ausgeprägte Presse- und Medienvielfalt benötigt. Eine marktbeherrschende Stellung von Medienunternehmen birgt stets die potentielle Gefahr der Ausnutzung der meinungsbildenden Macht zu politischen Zwecken. Publizistischer Wettbewerb ist daher eine Voraussetzung für jede Demokratie. Dies gilt nicht nur für bundesweite Medien, sondern auch in jeder Region.

Presse-Fusionen waren in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik vollkommen ungehindert möglich. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass Konzentrationstendenzen im Printsektor kontraproduktiv sind und hat daher die Möglichkeiten zu Fusionen im § 38 Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) eingeschränkt.

Es wird weiterhin Aufgabe der Politik sein, Presse-Fusionen zu kontrollieren und ihren Blick auf Medienkonzentrationen zu erweitern. Auch ist es Aufgabe des Gesetzgebers, sich hier für die Erhaltung von Medienvielfalt einzusetzen und singulären Tendenzen entgegen zu wirken.

Fraglich ist jedoch, ob dies allein mit Hilfe von parlamentarischen Maßnahmen zu erreichen ist. Ob staatliche Regulierung letztendlich erfolgreich und sinnvoll erscheint, bleibt abzuwarten. Einen anderen Weg geht das so genannte "Media Governance"-Konzept, das eine umfassende Rechenschaftspflicht der Medien gegenüber der Gesellschaft vorsieht. Es beinhaltet die Auseinandersetzungen mit unternehmerischen und journalistischen Risiken, die zwangsläufig durch Medienmacht entstehen. Mittels neuer Leitbilder, gesellschaftlicher Umweltbilanzen oder medienethischer Kodizes sollen führende Medienkonzerne ihr unternehmerisches und publizistisches Handeln transparent machen und belegen, damit sie ihrer gewachsenen demokratischen Verantwortung nachkommen. Zugleich werden sie dazu angehalten, mögliche Demokratie-unverträgliche Folgen unternehmerischer Strategien und Handlungsanweisungen in öffentlichen Hearings zu rechtfertigen. Sollten sie dann professionelle und redaktionelle Vorschriften missachten, muss eine Produkthaftung von allen Anspruchsgruppen einklagbar sein. Die flächendeckende Implementierung eines solchen "Media Governance"-Konzepts würde Eigentümer, Management und Medienschaffende dazu zwingen, sich regelmäßig mit unternehmerischen und journalistischen Risiken auseinanderzusetzen. Ob hierzu die jetzige Medienbranche und die Medienpolitik zu einem solchen Schritt bereit sind, muss allerdings abgewartet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Ulrich Krüger, MdB
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