Dr. Hans-Peter Uhl (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Hans-Peter Uhl
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
Kreisverwaltungsreferent a. D., Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
München West/Mitte
Landeslistenplatz
22, Bayern
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Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Umwelt
04.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Stinner!
Nach neuesten wissenschaftlichen Studien ist keine Zeit mehr vorhanden, um drohende Klimakatastrophen abzuwenden. Deshalb sollte dieses Thema doch in der Priorität ggüber ALLEN anderen bevorzugt werden. Wirtschaftliche, gesundheitliche und weitere irreparable Schäden sind - noch - minimierbar. In weiteren 10 Jahren sind heutige Versäumnisse schlicht nicht mehr nachholbar.
Denken Politiker wie Hr Glos eigentlich nur an den Erhalt und Ausbau des derzeitigen Wohlstandes und - scheinbar aufgrund ihres Alters (nach mir die Sintflut) - nicht daran, dass sie per Amtseid auch den kommenden Generationen verpflichtet sind? Diese brauchen erstmal einen intakten Lebensraum (Luft, Wasser, Nahrung) und erst in zweiter Linie Autos, Geld oder höchstqualifizierte Arbeitsplätze. Somit führt ein Kleinkrieg um Wählersympathien, kurzfristige Wirtschaftsinteressen und persönliche Profilierung lediglich dazu, dass ein Heer von Politikern - wie auch Sie vom Volk gewählt - Zeit verschwendet, die niemandem mehr zur Verfügung steht! Auch politische Kompromisslösungen helfen nicht mehr weiter, hier müssen schnellstmöglich auch schmerzhafte Korrekturen vorgenommen werden, Sowohl Partei- als auch Nationenübergreifend.
Meine Forderung: der gemeinsame Verzicht auf steigenden Komfort muss zugunsten der Rettung menschlichen Überlebens JEDEM als Gebot der Stunde vermittelt werden! Wollen Sie sich dafür aufrichtig einsetzen oder so weiterwursteln wie bisher?
Mit freundlichen Grüßen aus München
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
1Empfehlung
07.03.2007
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

Ihr Engagement in Sachen Klimaschutz ist berechtigt. In der Tat sind die Folgen des Klimawandels augenfällig. Wir alle kennen entsprechende Fotoaufnahmen von schmelzenden Gletschern, die die Klimaveränderung der letzten Jahrzehnte zweifelsfrei dokumentieren.

Ich finde es gut, dass jetzt der milde Winter endlich zu einer breiten Diskussion über das Klima geführt hat und das Problembewusstsein allgemein geschärft wird. Viel zu lange ist die Problematik kollektiv unterschätzt worden. Alle müssen sich dabei an die eigene Nase fassen, auch ich selbst.

Dennoch sind radikale Adhoc-Maßnahmen wie Fahr- und Flugverbote nicht realistisch und auch nicht vernünftig. Unsere Volkswirtschaften können wir nur mittel- bis langfristig umsteuern, weil sonst wirtschaftliche und soziale Schieflagen entstünden. Zum Beispiel der Emissionshandel im Luftverkehr wäre ein marktwirtschaftliches Instrument, um den Ausstoß von Kohlendioxid zu begrenzen. Wettbewerbsverträglich wäre er aber erst, wenn es gelingt, alle großen Länder einzubeziehen. Trotz allem muss beim Thema Mobilität der Klimaschutz endlich die gebührende Aufmerksamkeit bekommen.

Allerdings sollten wir nicht den Fehler machen, nur Flugreisen und PS-starke Autos in den Blick zu nehmen. Wenn man den Gesamtausstoß an CO2 analysiert, muss man sehen, dass ein Großteil der Emissionen auf die Energieerzeugung, d.h. auf fossilen Brennstoffen, basiert. Der Anteil erneuerbarer Energien muss deshalb zunehmen, doch das wird nicht ausreichen. Wenn wir es mit dem Klimaschutz ernst meinen, müssen wir auch so ehrlich sein und einsehen, dass es die nächsten 40 bis 50 Jahre nicht sinnvoll ohne Kernenergie gehen wird. Sollten die heute von deutschen Kernkraftwerken jährlich erzeugten 167 Milliarden Kilowattstunden durch Kohlekraftwerke ersetzt werden, wären die Kohlendioxidemissionen pro Jahr um 160 Millionen Tonnen höher. Kurzum: Energieeinsparungen und mehr erneuerbare Energien sind ein Muss. Zumindest mittelfristig wird es ohne Kernenergie jedoch nicht gehen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
05.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,
Ich bin Schüler des Humboldt Gymnasiums in Düsseldorf und besuche die Jahrgansstufe 12. Ich schreibe derzeit meine Facharbeit zum Thema "Privatisierung der Deutschen Bahn AG" in Sozialwissenschaften. Bei meinen bisherigen Recherchen sind einige Fragen entstanden. Ich wollte sie fragen, ob sie mir ein kurzes Telefon Interview geben könnten, bei dem wir diese klären würden.
Ich würde mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
bisher keineEmpfehlungen
07.03.2007
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage nach einem Interview. Da ich nicht im Verkehrsausschuss bin, bitte ich Sie jedoch um Nachsicht, dass ich mich zum Thema Bahn - über allgemeine Einschätzungen hinaus - nicht eingehender äußern möchte. Dafür gibt es zuständige Fachleute. Die Mitglieder des Verkehrsausschusses finden Sie auch über die Internetseite von Abgeordnetenwatch.
Der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion heißt übrigens Dirk Fischer (Hamburg), MdB.
Da eine Interviewanfrage eher ein persönliches Anliegen ist, das die Besucher von Abgeordnetenwatch weniger interessieren wird, empfehle ich Ihnen dafür den direkten Weg (Telefon, Email, Brief) übers Abgeordnetenbüro.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.03.2007
Von:

HALLO HERR UHL,

finden sie es richtig, wie ihre partei die csu, herr söder, herr huber herr beckstein und herr stoiber MIT FRAU PAULI UMGEHEN????
das hat doch nichts mehr mit demokratie zu zun.
mfg
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
1Empfehlung
13.03.2007
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrte Frau Rdomiselsky,

wenn Sie auf die Szenen beim Politischen Aschermittwoch in Passau anspielen, stimme ich Ihnen zu. Die Missfallenskundgebungen des Publikums waren unmäßig und unnötig, die einzelnen persönlichen Beleidigungen völlig inakzeptabel.

Im Übrigen verstehe ich jedoch nicht, was Sie meinen. Ich kann keinen besonderen "Umgang" der Parteiführung gegenüber Frau Pauli feststellen. Dafür, dass das Interesse der Medien an Frau Pauli nachgelassen hat, können die genannten Herren wohl nichts.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl, MdB
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Frage zum Thema Internationales
20.03.2007
Von:

Keine direkte Frage, eher fragende Feststellung: Teile unserer Bevölkerung, gerade im Westen (den Osten hat man ja mit Soli hochgepäppelt), lenem am Existenzminimum. Warum muß Deutschland Mrd. € verpulvern für Einsätze in Afganisthan, Libanon, am Horn von Afrika, im Kongo, im ehem. Jugolslawien und anderswo ???? Leiden wir schon wieder unter dt. Größenwahn ??Oder sind wir nur willige Knechte des Herrn Bush (der ähnliche Gottphantasien zu haben scheint - die ihm aber langsam abhanden kommen, wie unser "Adolf".)
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
2Empfehlungen
21.03.2007
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

Ihrer "fragenden Feststellung" muss ich nachdrücklich widersprechen.

An der Politik des US-Präsidenten mag vieles unverständlich und zu kritisieren sein. Bush mit Hitler zu vergleichen, halte ich jedoch für absurd und unzulässig.

Selbstverständlich sind wir Deutsche keine "willigen Knechte". Die Außenpolitik der Bundesregierung ist auch nicht größenwahnsinnig.

Vielmehr entspricht es dem außenpolitischen Konsens aller Parteien im Bundestag (außer der PDS), der Präambel des Grundgesetzes und z.B. auch den Grundwerten der CSU, Frieden und Entwicklung in aller Welt aktiv zu fördern.

Wir haben auch ein legitimes nationales Eigeninteresse daran, dass in anderen Teilen der Welt nicht Elend, Bürgerkrieg und Terror-Regime herrschen. Schließlich wollen wir einen friedlichen und kooperativen Weltmarkt wirtschaftlich nutzen. Außerdem kann es uns nicht egal sein, wenn Armuts- und Bürgerkriegsflüchtlinge aus aller Welt nach Europa und nach Deutschland hereindrängen. Unsere Aufnahmekapazitäten sind nämlich begrenzt. Eine Brutstätte des Terrorismus in Afghanistan können wir uns auch nicht wünschen.

Wenn Sie die von Ihnen genannten Einsätze von Afghanistan bis Kongo anschauen, dient das militärische und zivile Engagement Deutschlands genau diesen Zielen: Frieden, Sicherheit, Stabilität. Es kann also keine Rede davon sein, dass das Geld pauschal "verpulvert" würde.

Zu den Zahlen: Der deutsche Steuerzahler gibt jährlich für die gesetzliche Rente ca. 78 Mrd. Euro aus. Hartz IV schlägt im Haushalt dieses Jahr mit 36 Mrd. Euro zu Buche (in den letzten Jahren war es mehr). Die Auslandseinsätze der Bundeswehr haben in den letzten Jahren jährlich ca. 700 Mio. Euro gekostet. Im Vergleich ist das ein geringer Wert.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
21.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

das ein Staat in seinem Kern nur dann leistungsfähig bleibt, wenn Korruption auf allen Ebenen wirksam bekämpft wird ist sicher unstrittig. Für eben diese Bekämpfung sind offensichtlich entsprechende Gesetze notwendige Vorraussetzung.
Warum werden dann zwei besonders wichtige Berufsgruppen von einer gesetzlichen Regelung ausgenommen?

Privileg für Parlamentarier:
Schon vor drei Jahren unterschrieb Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption. Doch Deutschland setzt den Vertrag nicht in nationale Gesetze um. Warum nicht? Siehe hierzu auch:

www.zdf.de

Privileg für niedergelassene Ärzte:
Korruption scheint im Gesundheitssystem ein grosses Problem. Warum gibt es kein Gesetz, dass die hier geschilderten Praktiken von niedergelassenen Ärzten unter Strafe stellt.

www.zdf.de

In dem von Transparency International veröffentlichten "Korruptionsindex" für 2006 steht Deutschland an 16. Stelle. Die oben genannten Beispiele deuten an wo konkret Handlungsbedarf besteht. Warum wird korruptes Verhalten nicht unabhängig von Berufsgruppen gleich geahndet?

Mit freundlichem Gruss,
, München
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
4Empfehlungen
10.04.2007
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

zweifellos muss Korruption auf allen Ebenen bekämpft und geächtet werden. Fälle von Korruption erschüttern unser Vertrauen in die Funktionsweise unserer Institutionen und erwecken den Eindruck, dass der Ehrliche der Dumme sei. Dies darf nicht sein. Dieser Form der Resignation müssen wir als Gesellschaft – und als Gesetzgeber – entgegentreten, indem Korruption sanktioniert wird.

Im Strafrecht werden alle Delikte – z.B. in den Bereichen Betrug und Untreue, Straftaten gegen den Wettbewerb und Urkundenfälschung – selbstverständlich gleichermaßen geahndet – unabhängig von der Berufsgruppe. Eine andere Frage ist, ob Bestechlichkeit für verschiedene Stände und Berufsgruppen spezifisch definiert und als abgegrenzter Tatbestand begrifflich fixiert werden muss.

Bei Abgeordneten und Ärzten haben Sie diesbezüglich ein "Privileg" ausgemacht.

Was niedergelassene Ärzte angeht, so sind die gesetzlichen Krankenkassen seit 2004 rechtlich verpflichtet, sog. Anti-Korruptionsstellen zu errichten, um eine rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln der GKV zu verhindern. Der Aufbau der Stellen besagt natürlich nicht, dass die Stellen bereits seit dem 01.01.2004 voll einsatzfähig gewesen sind.
Das BMG hatte aber einen Zwischenbericht der Kassenverbände angefordert, der zum Ergebnis kam, dass die Kassen 2004 und 2005 fast 32 Mio. Euro durch diese Stellen wieder "reingeholt" haben. Dabei wurde mehreren 1000 Fällen nachgegangen.

Thema "Abgeordnetenprivileg":
Die Diskussion darüber, wie in Deutschland mit dem Strafrechtsübereinkommen des Europarates über Korruption vom 27. Januar 1999 sowie dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31. Oktober 2003 umzugehen sein wird, ist nun in Gang gekommen. Auch die CDU/CSU-Fraktion wird sich dazu positionieren.

Vorläufig kann ich Sie nur darauf hinweisen, dass das Thema der strafrechtlichen Sanktionierung bestimmter Handlungen von Abgeordneten sehr schwierige straf- und verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, die einer sorgfältigen Überprüfung bedürfen, insbesondere im Hinblick auf das in der Verfassung verankerte freie Mandat des Abgeordneten.

Bereits 1993 bei der Schaffung von § 108e StGB setzte sich der Gesetzgeber mit dem Bestimmtheitsgrundsatz und der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung des Abgeordneten auseinander. In den identischen Begründungen der Gesetzentwürfe der CDU/CSU und FDP einerseits (BT-Drs. 12/5927) und der SPD-Fraktion andererseits (12/1630) heißt es zu diesen Punkten dip.bundestag.de

"Der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung kann nicht dem der Beamten- und Richterbestechung nachgebildet werden. Im Bereich des Öffentlichen Dienstes ist es generell verboten, einen persönlichen Vorteil für eine Diensthandlung oder im Zusammenhang mit einer dienstlichen Tätigkeit anzunehmen oder zu gewähren. Der Amtsträger soll seine Entscheidung im Rahmen der maßgeblichen Rechtsvorschriften stets unparteiisch und frei von unsachlichen Einflüssen treffen. Beim Träger eines Abgeordnetenmandats fehlt es hingegen bereits an einem genau umgrenzen Pflichtenkreis, wie er für Amtsträger existiert. Bei der Ausübung von Stimmrechten im Parlament spielen oft auch politische Gesichtspunkte und Rücksichtsnamen eine Rolle. Es ist nicht zu beanstanden, wenn bei der Stimmabgabe politische Zwecke mitverfolgt werden, die den eigenen Interessen des Stimmberechtigten entgegenkommen. Bei zahlreichen Abgeordneten ist die Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen Gruppe von wesentlicher Bedeutung für ihre Aufstellung als Kandidat. Von dem Abgeordneten erwartet die gesellschaftliche Gruppe denn auch, dass er sich für Ihre Belange einsetzt" (S.5).

"Zwar sind auch bei Abgeordneten Fälle denkbar, in denen Vorteile nicht für eine Stimmabgabe, sondern für ein anderes Verhalten in strafwürdiger Weise angenommen bzw. gewährt werden. Bei der Art des Aufgabenbereichs der Abgeordneten ist es jedoch nicht möglich, solche andersartigen Handlungen, die Gegenstand einer Bestechung sein könnten, begrifflich in einem klar abgegrenzten Tatbestand zu erfassen. Die Tätigkeit der Abgeordneten reicht über das eigentliche parlamentarische Wirken hinaus in das allgemeine politische Geschehen, wo scharf abgrenzbare Verhaltensvorschriften fehlen" (S.6).

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl
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