Sehr geehrter Herr

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mir ist nicht ganz klar, warum Sie mich als CSU-Abgeordneten zur Geschichte der CDU befragen. Schließlich setzt sich unsere CDU/CSU-Bundestagsfraktion – wie der Name schon sagt – aus zwei Parteien zusammen. Ich will Ihnen jedoch meine Meinung zu den angesprochenen Punkten mitteilen:
Thema Blockparteien:
Die DDR war eine Diktatur, in der die führende Rolle der SED in der Verfassung festgeschrieben war. CDU, LDPD, NDPD und DBD eine mitentscheidende Rolle zuzusprechen, geht an der politischen Realität der DDR vorbei. Die vier Parteien dienten lediglich als demokratisches Feigenblatt. So durften die "Blockparteien" kein eigenes Programm haben und ihre ´Wahlergebnisse´ und ihre Mandate auf Kreis- und DDR-Ebene wurden nach einem festgelegten Schlüssel vergeben. Selbst die Aufnahme neuer Mitglieder wurde unter Mitwirkung der SED geregelt. Trotzdem gelang es Kreisen in der CDU, die Parteiorganisation als Schutzraum für ihre eigenen Überlegungen zu gebrauchen. Viele, die sich nicht mit der SED einlassen wollten, traten deswegen in die CDU ein. Die CDU in der DDR hat außerdem 1989/90 einen umfassenden Erneuerungsprozess begonnen und bekannte sich konsequent zu sozialer Marktwirtschaft, demokratischem Rechtsstaat und Deutscher Einheit.
Thema NS-Zeit und Unionspolitiker:
Staatssekretär (bis 1963) Hans Globke war meines Wissens nie NSDAP-Mitglied, Bundeskanzler (1966-1969) Kurt Georg Kiesinger hingegen schon. Letzteres finde ich natürlich nicht "in Ordnung". Beide waren höhere Staatsdiener in der NS-Zeit. Ich glaube, dass sie ihre Funktion nicht aus Opportunismus, sondern – wie sie versicherten – auch, "um Schlimmeres zu verhüten" ausgeübt haben. Dennoch bleibt immer kritisch zu fragen, ob ihre persönliche Verstrickung in den Schuldzusammenhang nicht zu weit ging. Darüber will ich mir aber nicht anmaßen, ein Urteil zu fällen. Generell widerstrebt mir, aus sicherer Warte 60 Jahre später zu Gericht zu sitzen. In jedem Fall haben beide Persönlichkeiten, die sich um den demokratischen Neubeginn und Wiederaufbau nach 1945 hoch verdient gemacht haben, ein Anrecht auf eine faire und differenzierte Würdigung ihrer Vita.
Dasselbe gilt prinzipiell auch für den ehemaligen Ministerpräsidenten Hans Filbinger. Über ihn sind viele falsche Beschuldigungen verbreitet worden. Kritisch ist ihm jedoch sicherlich entgegenzuhalten, dass er eine offene und selbstdistanzierte Aufarbeitung seiner problematischen Rolle als Kriegsrichter nicht zuwege gebracht hat. Deshalb war es gewiss falsch, dass ihn Ministerpräsident Günther Oettinger pauschal entschuldigt und als "Gegner des Nationalsozialismus" bezeichnet hat. Oettinger hat diesen Fehler jedoch eingestanden und korrigiert.
Im Übrigen billige ich – entgegen Ihrer Unterstellung – jedermann, unabhängig von der politischen Ausrichtung, die Fähigkeit zu Schulderkenntnis, -Bekenntnis und Neubeginn zu.
Eine Entschädigung für Personen, die wegen des ehemaligen § 175 StGB belangt worden sind, lehne ich ab. Nach meinem Verständnis kommt eine Entschädigung nur für Opfer einer Unrechtsjustiz in Frage (NS-Zeit und DDR) oder - im Geltungsbereich des GG – für Opfer erwiesener Justizirrtümer. Die bloße Weiterentwicklung des Rechts führt jedoch immer dazu, dass gewisse Förderungs-, Bußgeld-, Straftatbestände etc. wegfallen und andere hinzutreten. So wenig man neues Recht rückwirkend anwenden kann, so wenig sollte man auch altes Recht – das nicht als verfassungswidrig festgestellt wurde – im Nachhinein als entschädigungsrelevant einstufen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl