Dr. Hans-Peter Uhl (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Hans-Peter Uhl
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
Kreisverwaltungsreferent a. D., Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
München West/Mitte
Landeslistenplatz
22, Bayern
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(...) Die Höhe der Krankenkassenbeiträge wird von der Bundesregierung festgelegt, nicht vom Bundestag. Aber mir ist ist natürlich schmerzlich bewusst, dass die Gesundheitsreform, die am 1.1.2009 wirksam werden wird, für viele Menschen zu einer höheren Beitragsbelastung führen wird–zumal für die Rentner, die von der Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags nicht direkt profitieren können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl!

Die CDU hat zwei DDR-Blockparteien übernommen. Diese hatten in der DDR durchaus eine wichtige Funktion. Die Ost-CDU und die Bauernpartei wurden von der CDU einfach übernommen.
Das wissen Sie. Als Beleg hierfür würde ich aber www.wikipedia.de Blockparteien nennen.
Meine Frage hierzu ist, warum die Union das gemacht hat und wann endlich eine Aufarbeitung ihrer DDR-Vergangenheit erfolgt?

Außerdem hat die CDU/CSU immer wieder Politiker gehabt, die eine Nazisvergangenheit hatten.
Ich erinnere an Herr Filbinger. Auch das unter bei wikipedia nachzulesen.
Frage hierzu: Warum durfte Herr Filbinger- obwohl seine Vita bekannt war- 2004 Herrn Köhler als Wahlmann bei der Bundesversammlung mitwählen?

Kurt Georg Kiesinger, Glopke u.a. waren vor ihrer Tätigkeit in der CDU Mitglieder der NSDAP. Finden Sie das in Ordnung? Und warum billigen Sie dann anderen- die nicht in Ihrer Partei sind- nicht ebenso einen Wandel zu?

Die BRD ist Rechtsnachfolgerin des "Dritten Reichs". Und die BRD hat den § 175 übernommen. Wann können die Opfer des §175 mit einer Entschädigung rechnen? Oder wartet man da, bis das letzte Opfer gestorben ist?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
6Empfehlungen
20.05.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

mir ist nicht ganz klar, warum Sie mich als CSU-Abgeordneten zur Geschichte der CDU befragen. Schließlich setzt sich unsere CDU/CSU-Bundestagsfraktion – wie der Name schon sagt – aus zwei Parteien zusammen. Ich will Ihnen jedoch meine Meinung zu den angesprochenen Punkten mitteilen:

Thema Blockparteien:
Die DDR war eine Diktatur, in der die führende Rolle der SED in der Verfassung festgeschrieben war. CDU, LDPD, NDPD und DBD eine mitentscheidende Rolle zuzusprechen, geht an der politischen Realität der DDR vorbei. Die vier Parteien dienten lediglich als demokratisches Feigenblatt. So durften die "Blockparteien" kein eigenes Programm haben und ihre ´Wahlergebnisse´ und ihre Mandate auf Kreis- und DDR-Ebene wurden nach einem festgelegten Schlüssel vergeben. Selbst die Aufnahme neuer Mitglieder wurde unter Mitwirkung der SED geregelt. Trotzdem gelang es Kreisen in der CDU, die Parteiorganisation als Schutzraum für ihre eigenen Überlegungen zu gebrauchen. Viele, die sich nicht mit der SED einlassen wollten, traten deswegen in die CDU ein. Die CDU in der DDR hat außerdem 1989/90 einen umfassenden Erneuerungsprozess begonnen und bekannte sich konsequent zu sozialer Marktwirtschaft, demokratischem Rechtsstaat und Deutscher Einheit.

Thema NS-Zeit und Unionspolitiker:
Staatssekretär (bis 1963) Hans Globke war meines Wissens nie NSDAP-Mitglied, Bundeskanzler (1966-1969) Kurt Georg Kiesinger hingegen schon. Letzteres finde ich natürlich nicht "in Ordnung". Beide waren höhere Staatsdiener in der NS-Zeit. Ich glaube, dass sie ihre Funktion nicht aus Opportunismus, sondern – wie sie versicherten – auch, "um Schlimmeres zu verhüten" ausgeübt haben. Dennoch bleibt immer kritisch zu fragen, ob ihre persönliche Verstrickung in den Schuldzusammenhang nicht zu weit ging. Darüber will ich mir aber nicht anmaßen, ein Urteil zu fällen. Generell widerstrebt mir, aus sicherer Warte 60 Jahre später zu Gericht zu sitzen. In jedem Fall haben beide Persönlichkeiten, die sich um den demokratischen Neubeginn und Wiederaufbau nach 1945 hoch verdient gemacht haben, ein Anrecht auf eine faire und differenzierte Würdigung ihrer Vita.
Dasselbe gilt prinzipiell auch für den ehemaligen Ministerpräsidenten Hans Filbinger. Über ihn sind viele falsche Beschuldigungen verbreitet worden. Kritisch ist ihm jedoch sicherlich entgegenzuhalten, dass er eine offene und selbstdistanzierte Aufarbeitung seiner problematischen Rolle als Kriegsrichter nicht zuwege gebracht hat. Deshalb war es gewiss falsch, dass ihn Ministerpräsident Günther Oettinger pauschal entschuldigt und als "Gegner des Nationalsozialismus" bezeichnet hat. Oettinger hat diesen Fehler jedoch eingestanden und korrigiert.

Im Übrigen billige ich – entgegen Ihrer Unterstellung – jedermann, unabhängig von der politischen Ausrichtung, die Fähigkeit zu Schulderkenntnis, -Bekenntnis und Neubeginn zu.

Eine Entschädigung für Personen, die wegen des ehemaligen § 175 StGB belangt worden sind, lehne ich ab. Nach meinem Verständnis kommt eine Entschädigung nur für Opfer einer Unrechtsjustiz in Frage (NS-Zeit und DDR) oder - im Geltungsbereich des GG – für Opfer erwiesener Justizirrtümer. Die bloße Weiterentwicklung des Rechts führt jedoch immer dazu, dass gewisse Förderungs-, Bußgeld-, Straftatbestände etc. wegfallen und andere hinzutreten. So wenig man neues Recht rückwirkend anwenden kann, so wenig sollte man auch altes Recht – das nicht als verfassungswidrig festgestellt wurde – im Nachhinein als entschädigungsrelevant einstufen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema EU-Vertrag von Lissabon
12.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl,

der Seite "abgeordnetenwatch.de", entnahm ich, dass Sie dem Gesetzentwurf zum Vertrag von Lissabon am 24.04.2008 zugestimmt haben.
Der ehemalige Bundespräsident Dr. Roman Herzog, immerhin profilierter Staatsrechtler und langjähriger Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, unterstellt diesem Vertragswerk, dass er die Rechte des Parlamentes, dem Herzstück einer parlamentarischen Demokratie, untergräbt.
Herr Herzog konstatierte in einem ausführlichen Aufsatz in der Tageszeitung "Die Welt", der unter der Überschrift "Europäische Union gefährdet die parlamentarische Demokratie in Deutschland" erschien, dass "sich viele Abgeordnete des Deutschen Bundestages einem erheblichen Einflussverlust ausgesetzt sehen".
Ihre Zustimmung zum o.g. Gesetzentwurf zeigt mir, dass Sie offenbar nicht zu den von Herzog erwähnten Abgeordneten gehören.
Wie stehen Sie zur Kritik Herzogs am Vertrag von Lissabon?
Aus welchen Gründen haben Sie dem Gesetzentwurf zugestimmt?

Für Ihren Zeitaufwand, auf meine Fragen einzugehen, bedanke ich mich bereits im Voraus.
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
7Empfehlungen
16.05.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

man mag vieles am Vertrag von Lissabon kritisieren – im Detail, aber auch grundsätzlich. Mir war von Anfang an klar, dass ein in der gesamten EU abgestimmter Vertragsentwurf kein Wunschkonzert sein kann. Die entscheidende Frage war somit für mich, ob das Vertragswerk im Saldo einen Fortschritt für die Handlungsfähigkeit und demokratische Legitimation der EU bringt. Und diesem Ziel kommen wir damit, wie ich meine, ein gutes Stück näher.

Mehr Handlungsfähigkeit wird durch die institutionellen Veränderungen (Kleinere Kommission, Ratspräsident mit zweijähriger Amtszeit) erreicht. Doch vor allem die Vereinfachung der Entscheidungsprozesse bringt hier einen wichtigen Fortschritt. So wird der neue Modus der "Doppelten Mehrheit" (ab 2017) bevölkerungsreiche Länder wie Deutschland stärken: 55% der Staaten, die zugleich 65% der EU-Bürger repräsentieren, müssen zustimmen.

Wichtig ist auch, dass im Vertrag eine genauere Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten festgeschrieben wurde. Der wahllosen Einmischung der EU in die Angelegenheiten der Mitgliedstaaten muss ein Riegel vorgeschoben werden. Europa darf nur dort aktiv sein, wo es einen klaren Mehrwert für die Bürger bringt. Besonders löblich ist, dass dazu die nationalen Parlamente mehr Einspruchrechte, ja sogar ein Klagerecht gegenüber der Kommission bekommen.

Die Ausführungen von Altbundespräsident Roman Herzog kenne ich nicht. Ich weiß nicht genau, worauf sie sich beziehen. Nach meinem Eindruck stärkt der Vertrag von Lissabon jedoch die Parlamente, sowohl durch eine Aufwertung des Europäischen Parlaments, das in vielen Fällen am Mitentscheidungsverfahren beteiligt wird, als auch durch eine stärkere Beteiligung der nationalen Parlamente. Beides, mehr Handlungsfähigkeit und mehr Demokratie, bedingen einander. Die Kompetenzübertragung, die wir auf die europäische Ebene vornehmen, wird durch eine stärkere Mitwirkung des Bundestages auf nationaler Ebene gewissermaßen kompensiert. Das bedeutet eben eine stärkere Mitwirkung nicht nur auf europäischer Ebene, sondern auch gegenüber der eigenen Regierung.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl,

Altbundeskanzler Helmut Kohl nach der Spendenaffäre von Leo Kirch eine 1 Mio. Spende erhalten, um den Schaden bei der CDU wieder gutzumachen.

Auch wurde bekannt, dass Herr Kohl, Herr Bötsch, Herr Waigel usw. hochdotierte Berarterverträge bei Leo Kirch hatten.
Sie können das bei Wikipedia.de unter Eingabe von "CDU-Spendenaffäre", Leo Kirch, Helmut Kohl usw. selbst nachsehen.

Darauf angesprochen reagierte Herr Kohl äußerst ungehalten, wie sie am Ende dieses you tube-Beitrags sehen können:

de.youtube.com

Warum kann ein Unternehmer wie Herr Kirch zuerst spenden, hochbezahlte "Berarter"tätigkeiten anbieten und dann Insolvenz anmelden?

Waren diese Honoare nicht eher ein Dankeschön für die Privatisierung des TV? Die Regierung Kohl hat sich ja sehr für das Privatfersehen eingesetzt!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
10Empfehlungen
19.05.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

ich bin weder Sprecher von Kohl noch von Kirch. Nach kurzem Nachdenken bin ich jedoch sicher, dass Sie auf der falschen Fährte sind. Private Rundfunk- und Fernsehangebote wurden Mitte der 80er Jahre nach langem Für und Wider zugelassen, mittlerweile werden sie von vielen Millionen Menschen gern genutzt und sind nicht mehr wegzudenken. Der Gedanke, private Medienunternehmen könnten einen Grund dafür sehen, irgendwelche "Dankeschön"-Leistungen an (ehemalige) Politiker zu verteilen, erscheint mir abwegig.

Herr Kirch wird wie jeder andere Unternehmer dann Beraterverträge mit Personen abschließen, wenn er deren (juristischen, medienpolitischen etc.) Rat fachlich schätzt. Wem er Geld spenden will, ist auch allein seine Sache.

Ich glaube nicht, dass die Insolvenz der Unternehmen von Herrn Kirch etwas mit den Personalkosten (infolge von Beraterverträgen) zu tun hatte. Es ging um ganz andere finanzielle Größenordnungen, die soweit ich weiß mit mangelnden Erträgen aus dem Geschäft mit dem Pay-TV-Sender Premiere zusammenhingen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans- Uhl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.05.2008
Von:

Sehr geehrter H. Dr. Uhl,

wie ich oben lese, haben Sie sich mit dem Zuwanderungsgesetz beschäftigt und hier wurde auch ein Artikel erwähnt, zu dem ich eine Frage habe:

Meine Frau (Ukrainerin) ist seit Anfang Februar 2005 in Deutschland - Visum für Sprachkurs), dies wurde Mitte April in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt (§16 Abs. 5). Nach unserer Hochzeit im Juni wurde schliesslich am 19. September 2005 die Aufenthaltserlaubnis nach §28 eingetragen.

Somit ist meine Frau seit mehr als 3 Jahren in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und wir haben die Niederlassungserlaubnis beantragt. Diese wurde abgeleht (kostenpflichtig), weil lt. Meinung des Amtes die dreijährige Frist erst mit der "erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zur Herstellung einer familiären Familiengemeinschaft" beginne" - nach §28, Absatz 2.

Ich denke, auch ohne juristische Ausbildung ist dieser Absatz eindeutig: Hier wird von "einer Aufenthaltserlaubnis" gesprochen, nicht von einer zu einem bestimmten Zweck.

Die übrigen Voraussetzungen wie Fortbestehen der Lebensemeinschaft, Wohnraum, Rentenbeiträge, Sprachkenntnisse, ... sollten schon gar kein Problem darstellen.

Meine Frage: interpretiere ich diesen §28 falsch ? Ist eine Aufenthaltserlaubnis zu einem bestimmten Zweck vorgeschrieben oder so wie ich lese: eine Aufenthaltserlaubnis ?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

mit freundlichen Grüßen

Heinrich
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
8Empfehlungen
23.05.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr Heinrich,

für Ihre interessante Frage herzlichen Dank.

Leider muss ich Ihnen sagen, dass die Ablehnung aus den dargestellten Gründen gerechtfertigt ist. Bei der Regelung nach § 28 Abs. 2 AufenthG handelt sich um eine Privilegierung im Zusammenhang mit dem Familiennachzug zu Deutschen - davon handelt schließlich der Paragraph. Dieses Privileg resultiert aus der Tatsache, dass in dieser speziellen Konstellation (familiäre Lebensgemeinschaft mit einem/r Deutschen) eine positive Integrationsprognose antizipiert wird. Normalerweise kann die Niederlassungserlaubnis erst nach 5 Jahren legalem Aufenthalt erteilt werden.

Ich bedauere, dass Sie Kosten und Umstände wegen des abgelehnten Antrags hatten. Mir wäre es lieber gewesen, wenn ich Ihnen meine Antwort vor der Antragstellung hätte geben können.

Mit freundlichen Grüßen
Hans- Uhl
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Frage zum Thema Arbeit
21.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl !

In den vergangenen drei Jahren wurde die Arbeitsgelegenheit MAE als Fördermaßnahme zur Integration in den Arbeitsmarkt massenhaft "verordnet" (etwa 1,2 Millionen EEJ in 2007).

Selbst das agentureigene Institut für Arbeitsmarktforschung IAB hat die Sinnlosigkeit dieser Maßnahme festgestellt und bezeichnet sie höchstens als Ultima ratio. Das Institut weist darauf hin, dass die Vermittlungschancen auch zwei Jahre nach Maßnahmeeintritt etwa zwei bis drei Prozentpunkte niedriger liegen als bei Arbeitslosen, die keinen Ein-Euro-Job annehmen mussten. ( doku.iab.de )

Nach den bisherigen realen Erfahrungen wird die Arbeitsgelegenheit MAE willkürlich, massenhaft und ohne Einwilligung des Betroffenen angeordnet. Das Hauptziel der Integration in den Arbeitsmarkt oder eine Qualifikation des Betroffenen wird in der Regel nicht erreicht. An der Diskussion fällt auf, dass diese Maßnahme bis heute nicht wegen ihres Zwangscharakters grundsätzlich in Frage gestellt wird. Für kompetente Fachleute steht inzwischen fest: die Arbeitsgelegenheit MAE ist vielfach Zwangsarbeit, die dem Charakter nach weder vom Grundgesetz der BRD (Artikel 12 u. 25), noch von vielen anderen internationalen Abkommen gedeckt ist. Sie widerspricht diesen Abkommen. Ich verweise hierzu z.B. auf das Verbot zur Zwangs- und Pflichtarbeit der Menschenrechtskonvention Art. 23 u. III Art. 8 oder Artikel 2, 1 des ILO-Übereinkommens über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930.
( www.forced-labour.de )

Wie ist es unter diesem Aspekt möglich, dass viele Mitglieder des Bundestages einem Gesetz (SGB II) zustimmen konnten, in dem sich ein so gravierender Verstoß gegen die anerkannte Menschenwürde und die international anerkannten Menschenrechte befindet? Ist es möglich, dass viele Abgeordnete diese Vereinbarungen gar nicht kennen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
3Empfehlungen
06.06.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrte Frau ,

meine Meinung zum Thema "MAE" bzw. 1-Euro-Jobs ist, dass bei begrenzten Mitteln die wirksame Qualifizierung und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt Vorrang haben sollten vor anscheinend nicht sehr wirkungsvollen Beschäftigungstherapien. Das SPD-geführte Arbeitsministerium müsste sich der Aufgabe stellen, einen Reformplan für die arbeitsmarktpolitischen Instrumente vorzulegen – nach Maßgabe von Effizienz- und Einsparkriterien. Ich zitiere dazu aus einem Positionspapier meines Kollegen Steffen Kampeter, MdB, (in voller Länge nachzulesen unter: www.cducsu.de

"Das IAB hat dokumentiert, dass 1-Euro-Jobs nicht zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit im SGB II beitragen. Angesichts der Tatsache, dass alleine im Jahr 2007 insgesamt 750.000 neue Förderungen in diesem Bereich begonnen wurden, ist dies mehr als besorgniserregend, für die Zukunft wird darüber hinaus generell eine deutliche Verlangsamung des Abbaus der Arbeitslosigkeit gerade im SGB II prognostiziert (IAB-Berichte 2/2008 und 03/2008).

Die Anstrengungen müssen daher stärker auf die arbeitsmarktnahen unter den 2,4 Mio. Arbeitslosen im SGB II ausgerichtet werden. Durch wirksamere Maßnahmen und überregionale Vermittlung könnten ihre Vermittlungschancen stark verbessert werden. In einigen Regionen Deutschlands gibt es bereits Vollbeschäftigung und Fachkräftemangel. Auch sozial benachteiligten Gruppen wie den Alleinerziehenden wäre mit einer intensiveren praxisnahen Förderung des Wiedereinstiegs in das Berufsleben und kommunalen Angeboten der Kindertagesbetreuung geholfen. Verbesserte gesetzliche Anreize zur Arbeitsaufnahme wären hier ebenso hilfreich."

Einen Konflikt des "Ein-Euro-Jobs" mit dem Verbot der Zwangsarbeit sehe ich hingegen nicht - auch die Rechtsprechung hat keinen solchen Konflikt erkannt. Der Verpflichtung, unter bestimmten Voraussetzungen einen 1-Euro-Job anzunehmen, wird ja im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung als öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverhältnis vereinbart. Diese und andere Rechtsfragen sind bei den parlamentarischen Beratungen natürlich ausgiebig erörtert worden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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