Dr. Hans-Peter Uhl (CSU)

Angaben zur Person
Dr. Hans-Peter Uhl
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
Kreisverwaltungsreferent a. D., Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
München West/Mitte
Landeslistenplatz
22, Bayern
weitere Profile
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Frage zum Thema Arbeit
08.12.2006
Von:
Dr. R.

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

ich bin Bürger Ihres Wahlkreises in München und wende mich an Sie wegen folgender Problematik:

Als in der Habilitation stehender Oberarzt der Frauenklinik der TU München benötige ich für meine wissenschaftliche Arbeit und vielfältigen Publikationen weltweit regelmäßig Kopien von Artikeln aus Zeitschriften und Büchern. Sie werden von Bibliotheken gefertigt (aus von dort gekauften Originalzeitschriften und –büchern eingescannt) und per E-Mail an mich versandt. Die Kosten dafür liegen bei 5 Euro pro Artikel. Darin enthalten ist eine Urheberabgabe, die an Verlage und Autoren abgeführt wird.

Durch die vorgesehene Formulierung in § 53a Urheberrechtsgesetz (UrhG) soll eine elektronische Lieferung zukünftig nur noch dann möglich sein, wenn der Verlag nicht selbst seine Artikel im Internet gegen Kosten zum Abruf anbietet. Dabei entständen mir Kosten von bis zu 30 Euro pro Artikel. Dieses Geld erhält allein der Verlag, der Autor geht leer aus.

Das ist für mich wirtschaftlich nicht tragbar. Es wird dazu führen, dass mir Informationen aus Zeitschriften und Büchern zum großen Teil nicht mehr zur Verfügung stehen werden, da ich mir einen solch teuren Zugriff nicht leisten kann. Die wissenschaftlichen Publikationen, die ein Leistungskriterium der Elite-Uni TU München sind, werde ich so in Zukunft entweder nicht erbingen oder nicht finanzieren können.

Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Formulierung von § 53a UrhG gefordert, dass diese neue wissenschaftsfeindliche Bedingung entfällt.
§ 53a soll so lauten:

"Die Vervielfältigung und Übermittlung in sonstiger elektronischer Form ist ausschließlich als grafische Datei zulässig."

Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass § 53a UrhG so wie vom Bundesrat gefordert formuliert wird. Damit ist der Zugang zur wissenschaftlichen Information auch zukünftig bezahlbar und sichergestellt.

Mit freundlichem Gruß

Dr. R.
Oberarzt der Frauenklinik TUM
Tel. 089-4140-542
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
bisher keineEmpfehlungen
18.01.2007
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Kopienversand per E-mail. Im Folgenden will ich Ihnen die Auffassung der CDU/CSU-Fraktion mitteilen:

Der Gesetzesentwurf zur Novellierung des Urheberrechts sieht in der aktuellen Fassung vor, dass Dokumente nur dann über die Bibliotheken per E-mail übermittelt werden dürfen, wenn der Verlag selbst kein Onlineangebot vorhält. Gerade hierdurch wird ein nicht unerheblicher Druck auf die Verlage ausgeübt, solche Onlineangebote vorzuhalten, die in aller Regel deutlich nutzerfreundlicher sind als der Kopienversand von starren Grafik-Dateien. Die Neuregelung schafft damit einen Ausgleich zwischen den Interessen von Wissenschaftsverlagen und Nutzern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Abonnierung einer Zeitschrift in der Praxis immer mehr in den Hintergrund rückt und gerade durch die elektronische Verfügbarkeit im Internet ein Zugriff nun öfter auf einzelne Artikel erfolgt. Ökonomisch sind die Verlage daher auf eine Verwertung der einzelnen Artikel angewiesen, die ihnen aber faktisch unmöglich gemacht wird, wenn die Bibliotheken dies uneingeschränkt zum Selbstkostenpreis erledigen dürften. Das wirkt sich selbstverständlich langfristig auch negativ auf die Autoren aus, weil durch den Rückgang der Abonnements vermehrt Zeitschriften eingestellt werden müssen.

Daher ist es meines Erachtens vertretbar und richtig, den Nutzer grundsätzlich auf das Angebot der Verlage zu verweisen, wenn er die Information auf elektronischem Weg erhalten will. Auch die Verlage dürften ein erhebliches Interesse daran haben, die Preise für einen Artikel in einem bezahlbaren Rahmen zu halten. Der Gesetzentwurf schließt zudem Koppelungsgeschäfte irgendwelcher Art aus, da eine Bibliothek nur dann als Aufsatzlieferant ausscheidet, wenn der Artikel für sich genommen vom Nutzer nach dessen Wahl von Ort und Zeit durch den Verlag bezogen werden kann. Alleine dadurch ist ein Schub für nutzerfreundliche Verlags-Onlineangebote zu erwarten.

Gleichwohl setze ich darauf, dass die Verlage sich mit dem Bibliothekenverband schnellstmöglich über eine praktikable Lösung einigen werden. Für den Bereich der Versendung von Dokumenten ins nicht-deutschsprachige Ausland gibt es bereits eine Vereinbarung. Daran anknüpfend haben die Verlage im Rahmen der Anhörung des Rechtsausschusses zur Urheberrechtsnovelle ihre Bereitschaft zur Ausweitung dieser Regelung auf die deutschsprachigen Länder signalisiert. Damit ist sowohl den Verlagen als auch den Nutzern besser gedient.

Schließlich darf ich noch auf folgendes hinweisen: Die von Ihnen kritisierte geplante Regelung zum Kopienversand durch Bibliotheken bezieht sich ausschließlich auf den elektronischen Versand, demnach im Wesentlichen auf den Versand per E-mail. Der Post- und Fax-Versand der Bibliotheken bleibt auch nach der geplanten Novellierung des Urheberrechtsgesetzes ohne Einschränkung möglich. Er stellt damit nach wie vor – unabhängig von der künftigen Entwicklung der von den Verlagen geforderten Kosten für die Nutzung ihrer Online-Angebote – eine äußerst kostengünstige Möglichkeit dar, die gewünschten Beiträge zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

Als Bürger Ihres Wahlkreises möchte ich Ihnen als Mitglied des Innenauschusses gerne eine Frage stellen.

Die Videoüberwachung nicht nur auf öffentlichen Plätzen nimmt stetig zu. Die Branche boomt. Die Aufklärung der gescheiterten Anschläge von Koblenz und Dortmund mit Ihrer ständigen Bilderwiederholung im TV hat auch dem letzten Bürger aufgezeigt welche Möglichkeiten hier entstehen.
In wenigen Jahren wird es technisch überall möglich sein mit Hilfe von scans z.B. auf Gesichtern oder der Netzhaut genau festzustellen welche Person sich wann wo aufgehalten hat solang er registriert ist oder einfach neu registriert wird.
Die einfache und schnelle Registratur nimmt parallel zu der technischen Entwicklung ebenfalls zu – Reisepässe.
Gleichzeitig ist die Aufklärungsquote von Kapitalverbrechen seid der Möglichkeit des DNA Testes sprunghaft angestiegen. Welche Möglichkeiten sich hier noch ergeben werden ist noch gar nicht richtig greifbar.
Bei allen Chancen die sich bieten, Verbrechen zu verhindern und aufzuklären was wir alle wollen. Wo sehen Sie die Risiken dieser Entwicklung und wie wollen Sie uns Bürger davor schützen. Oder doch Safety first ?
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
1Empfehlung
18.01.2007
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre wichtige Frage. Es geht um das Spannungsfeld von bürgerlicher Freiheit einerseits und notwendiger staatlicher Sicherheitsmaßnahmen andererseits.

Es kann gar keinen Zweifel geben: Videoüberwachung ist nicht nur zur Strafverfolgung, sondern gerade auch zur Verhinderung von Terroranschlägen unverzichtbar. Entscheidend ist dabei nicht allein die Überwachung, sondern - wie von der DB AG praktiziert - die Schaffung einer Auswertemöglichkeit durch Aufzeichnung und Speicherung des Videomaterials mit einer Speicherfrist von bis zu 48 Stunden. Wo es die öffentliche Sicherheit erfordert, müssen zusätzlich Videoüberwachungsanlagen installiert werden.

Mit den Gesetzen zur Antiterrordatei und zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes haben sich die Koalitionsfraktionen mit dem Bundesinnenministerium auf ein Maßnahmenpaket zu einer sinnvollen Ergänzung der nachrichtendienstlichen Mittel zur Bekämpfung terroristischer Gefahren geeinigt, die 2002 in der Folge der Ereignisse des 11. September eingeführt worden waren. Besonders wichtig an dieser seit Januar 2007 geltenden Rechtslage ist, dass die bewährten Auskunftsrechte der Nachrichtendienste auch zur Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland genutzt werden können, die die Bereitschaft zur Gewaltanwendung fördern. Damit kann die besonders kritische "Grauzone" zwischen gewaltbereitem Extremismus und Terrorismus besser beobachtet werden.

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zur Aufklärung terroristischer Strukturen bestmöglich zusammenarbeiten. Dazu gehört vor allem, dass sie ihre Informationen zu terrorverdächtige Personen austauschen können. Das wird künftig durch Einführung der gemeinsamen Antiterrordatei der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern möglich.

Nach einem Jahr großer Koalition ist der Weg zu einer wirksameren Terrorbekämpfung freigemacht worden. Unter rot-grüner Regierungszeit ist diese in 7 Jahren nicht erreicht worden

Wo hier im Sinne des Bürgerrechtsschutzes die Grenze gezogen werden muss, ist abstrakt schwer zu sagen. Wichtig ist, dass jede neue Regelung genau auf ihre Verfassungsmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Effizienz überprüft wird – im Vorhinein und im Nachhinein. Das geschieht auch. Schließlich ist das Terrorbekämpfungsgesetz von 2002 vor seiner jüngsten Ergänzung sehr aufwendig und ausführlich evaluiert worden. Detaillierte Informationen dazu können Sie in meinem Büro erfragen.

Der Staat darf sich nicht künstlich dumm stellen Die Behörden müssen die Informationen haben, die sie brauchen, um die Innere Sicherheit in Deutschland gewährleisten zu können. Für die CDU/CSU-Fraktion sage ich: Wir wollen keinen Überwachungsstaat, keinen Polizeistaat, aber wir wollen einen starken Staat.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
11.02.2007
Von:
-

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

mit Interesse und Entsetzen habe ich diesen Artikel zum Thema "Rauchverbot" gelesen:

www.stern.de

Was in anderen Ländern durchaus möglich ist, nämlich ein komplettes Rauchverbot in Restaurants, Kneipen, Clubs usw. (siehe z. B. hier de.wikipedia.org ) geht bei uns offensichtlich nicht. Der Zwang zum Kompromiss steht über dem Schutz der Gesundheit des mitrauchenden Personals und der Gäste. Ein Schelm, der Arges dabei denkt ...

Nun meine Frage: Welche Position nehmen Sie in dieser Frage ein? Stehen Sie hinter dem aktuellen Kompromiss der Großen Koalition oder befürworten Sie ein komplettes Rauchverbot auch in Kneipen?

Mit freundlichen Grüßen

-
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
1Empfehlung
12.02.2007
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

da ich zeitlebens Nichtraucher war und mich – z.B. auf politischen Versammlungen – oftmals starkem Rauch aussetzen musste, kann ich die Ungeduld nichtrauchender Bürger gut nachfühlen.
Ich muss Sie jedoch um Verständnis bitten, dass Politik in derartigen Fragen immer den Kompromiss suchen muss. Zur Realität gehört, dass eine große Zahl unserer Mitbürger, die allesamt politisch mündig sind, gern und aus freien Stücken raucht. Auch dieser Bevölkerungsteil fordert seinen Anteil am gesellschaftlichen Leben. Die Politik hat auch diesem Umstand Rechnung zu tragen.
Trotzdem hat sich die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag zum Ziel gesetzt, die Nichtraucher besser als bisher zu schützen. Dazu wurde im Herbst 2006 eine Arbeitsgruppe der Koalition eingesetzt, die eine möglichst umfassende Lösung auf allen staatlichen Ebenen vorbereiten sollte. Es wurde kein Schnellschuss, sondern eine rechtlich fundierte Lösung angestrebt.
Die Arbeitsgruppe hat einen Kompromiss erarbeitet. Danach soll in öffentlichen Gebäuden, in Theatern und Kinos sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Speisegaststätten und Discos ein generelles Rauchverbot gelten. Schankwirtschaften wie Kneipen und Bars sollten von dieser Regelung ausgenommen werden. Darüber hinaus soll die Altersgrenze für den Erwerb von Zigaretten durch Jugendliche von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Dieser Kompromiss wurde jedoch unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Bundes gestellt.
Bei den Beratungen stellte sich von Anfang an die Frage, ob der Bund für den Nichtraucherschutz zuständig ist. Da das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine bundeseinheitliche Regelung eingebracht hatten, wurden die Länder vom Bundeskabinett aufgefordert, in ihrem Kompetenzbereich eigene Regelungen zu treffen. In bundeseigenen Einrichtungen wie Behörden, Bahnhöfen, Flughäfen und Gerichten will der Bund selbst Rauchverbote erlassen. Außerdem ist man sich über ein Verkaufsverbot von Zigaretten an unter 18jährige einig.
Für die Bereiche Gaststätten, Schulen, Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Hochschulen liegt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit bei den Bundesländern. Wir haben somit eine Wettbewerbssituation unter den Ländern, die sich je auf eigene Art um eine bürgerfreundliche Lösung bemühen müssen.
Um dennoch einen bundesweit möglichst einheitlichen und wirksamen Nichtraucherschutz zu erreichen, hat Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel das Gespräch mit den Ministerpräsidenten gesucht. In diesen Gesprächen zeigte sich, dass Bund und Länder ein gemeinsames Grundverständnis für einen besseren Schutz der Nichtraucher haben. Aufgabe einer Länder-Arbeitsgruppe soll es sein, sich über Nichtraucherschutzregelungen in nicht-bundeseigenen Gebäuden sowie in der Gastronomie möglichst zu einigen. Bis März wird ein gemeinsamer Vorschlag erwartet.
Ich hoffe, dass der oben erwähnte Kompromissvorschlag der Fraktionsarbeitsgruppe als Grundlage dient, um einen wirksameren Nichtraucherschutz einzuführen. Es liegt nun an den Ländern, es umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
20.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

ich verfolge mit großem Unbehagen die Pläne zur Privatisierung der Deutschen Bahn.

Schon die Umwandlung der Bahn in eine AG war ein Fehler. Die Bahn konzentriert sich auf profitable Hochgeschwindigkeitsstrecken, aus dem (Inter-)Regionalverkehr zieht sie sich zurück; ich verweise nur darauf, dass der Bahnvorstand 210 von 308 bayerischen Bahnhöfen verkaufen will (SZ 14.02.07). Herr Mehdorn hat es außerdem mit seiner Expansion geschafft, die anfangs entschuldete DB AG wieder hoch zu verschulden.

Bei dem jetzt geplanten Modell hätte die DB AG weitgehende Verfügungsgewalt über das Netz. Also würden der Rückzug der Bahn aus der Fläche und die Verschuldung sich verstärken. Hinzu träten weitere negative Folgen, wie der Verkauf unter Wert oder die zukünftige hohe öffentliche Förderung trotz massivem Einflussverlust des Bundes.

Das Beispiel Großbritannien zeigt, dass es durch verschiedene Betreiber zu einem Flickenteppich bei Tarifen und Fahrplan und entsprechendem Ticketchaos kommt; sogar Unglücke gehen auf die Fragmentierung des Betriebs (d.h. der Verantwortung für die Sicherheit) zurück. Auch hat sich dort ein landesweites Oligopol gebildet. Die langfristigen Folgen lassen sich in den USA sehen: nachdem dort das Bahnnetz vor einigen Jahrzehnten privatisiert wurde, entfällt heute nur noch ein verschwindend geringer Anteil des Personenverkehrs auf die Bahn.

Diese Folgen sind keineswegs Zufall, sondern ergeben sich zwangsläufig aus der Untauglichkeit des Bahnverkehrs für den Wettbewerb. Da dieser niemals auf der Schiene stattfinden kann, werden langfristige Betriebserlaubnisse, sprich: private Monopole erteilt. Die Folgen sind absehbar, gerade für jemanden, der auf die Vorteile von Wettbewerb setzt.

Ich bitte Sie deshalb dringend, sich gegen jede Form der Privatisierung der Deutschen Bahn und für eine Rückführung in eine öffentlich-rechtliche Rechtsform einzusetzen.

Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
2Empfehlungen
21.02.2007
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

grundsätzlich befürworte ich die Privatisierung von staatlichem Eigentum und staatlichen Aufgaben, soweit dies sinnvoll ist. Entscheidende Kriterien dafür sind meiner Meinung nach zum einen, dass die zuvor vom Staat ausgeführten Aufgaben weiterhin im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ordnungsgemäß erfüllt werden.

Zum anderen darf der Staat kein verlustreiches Geschäft mit einer Privatisierung machen. Natürlich kann man nicht immer den vollen Geldwert verlangen und erreichen, doch die Tendenz muss eindeutig stimmen. Weiterhin muss man bei einer Privatisierung die Folgekosten im Blick haben und sichergehen, dass die Staatskasse in Zukunft nicht belastet wird.

Die Privatisierung der DB AG halte ich für richtig und sinnvoll. Allerdings muss zuvor das Schienennetz vom Betrieb getrennt werden. Es kann nicht sein, dass der Staat die Breitstellung und Instandhaltung des Straßennetzes als eine öffentliche Aufgabe ansieht, das Schienennetz aber aus der staatlichen Hand gibt. Der Staat ist für die Bereitstellung der Infrastruktur zuständig und dazu gehört eindeutig auch das Schienennetz.

Was allerdings auf der Schiene angeboten wird, ist nicht mehr Aufgabe des Staates. Hier schadet so mancher Konkurrenzdruck auf die DB AG sicherlich nicht, um das Kundenangebot zu verbessern. Daher unterstütze ich die Privatisierung des Betriebes der DB AG und erhoffe mir auch mehr zusätzliche private Anbieter.

Eine volle Ablehnung der Privatisierung der DB AG wie Sie sie fordern, kann ich folglich nicht unterstützen. Im Ziel sind wir uns sicherlich einig, doch werden wir dieses meiner Meinung nach nur über den Weg einer teilweisen Privatisierung erreichen.

Der Fahrplan für die Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG steht. Die Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen und der Bundesverkehrsminister haben sich auf die Eckpunkte und einen entsprechenden Antragsentwurf geeinigt. Auf dieser Basis kann die Bundesregierung bis Ende März 2007 ein Privatisierungsgesetz erarbeiten.

Erfreulicherweise ist es gelungen, die entscheidenden Anforderungen der Union an die Kapitalprivatisierung der DB AG festzuschreiben:
  • Die Infrastrukturverantwortung des Bundes (Art. 87e Abs. 4 GG) wird auch nach einer Teilprivatisierung der DB AG umfassend gesichert. Private Investoren werden nicht an der Eisenbahninfrastruktur beteiligt.
  • Die DB AG betreibt für einen noch zu vereinbarenden Zeitraum diese Infrastruktur; sie muss dabei vertraglich bzw. gesetzlich vorgegebene Aufgaben zur Pflege des Netzes strikt einhalten.
  • Zusätzliche Schulden und Risiken für den Bundeshaushalt werden ausgeschlossen.
  • Diskriminierungsfreier Netzzugang und fairer Wettbewerb auf der Schiene werden gesichert. Dazu werden die Regulierungsinstrumente der Bundesnetzagentur fortentwickelt.
  • Die Reversibilität der Entscheidung wird durch die Endschaftsregelung sichergestellt.
  • Es wird sichergestellt, dass der konzerninterne Arbeitsmarkt der DB AG und das Beschäftigungsbündnis fortgeführt werden können.

Für CDU und CSU war immer klar: Deutschland braucht eine starke Bahn und ein erfolgreiches Unternehmen DB AG. Die Privatisierung leistet dazu einen Beitrag.
Gleichzeitig darf das vom Steuerzahler in über 100-jähriger Eisenbahngeschichte finanzierte Schienennetz nicht zum Renditeobjekt des Kapitalmarkts werden. Die Infrastrukturverantwortung des Bundes muss nach der Kapitalprivatisierung der DB AG ebenso gesichert sein wie das Wohl der Beschäftigten.
Für die Fortsetzung der Bahnreform in diesem Sinne sind die Weichen gestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl, MdB
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Frage zum Thema Integration
21.02.2007
Von:
-

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

bald steht die Entscheidung im Bundestag zum Bleiberecht, bzw. der Novellierung des Aufenthaltsgesetzes an. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie uns Ihre Position zu diesem Thema zu erläutern.
Auf Ihrer Website ist zu lesen: "Bevor wir weitere Zuwanderung in engen Grenzen zulassen können, müssen wir uns zuerst um die Integration der Ausländer kümmern, die schon bei uns sind." Wie könnte Ihrer Meinung nach die erfolgreiche Integration von langjährig Geduldeten aussehen? Der Beschluss der Innenministerkonferenz bedeutet einen einmaligen "Gnadenerlass", der nur für Menschen gilt, die vor einem bestimmten Stichtag eingereist sind. Eigentlich sollte das Zuwanderungsgesetz die Praxis von "Kettenduldungen" abschaffen, bislang ist das leider nicht passiert - und die Situation ist für die ungefähr 200.000 Geduldeten unerträglich. Wie stehen Sie zu der Alternative eines verankerten Rechtsanspruchs auf gesicherten Aufenthalt, der auch später eingereisten ein "Hineinwachsen" in ein Aufenthaltsrecht ermöglicht?
Um ein Bleiberecht zu erhalten, muss der zuvor Geduldete Arbeit finden - das würden die Betroffenen ja auch sehr gerne, aber nur allzu oft ist es ihnen aus Mangel an Arbeitsplätzen nicht möglich. Die inhumane Konsequenz ist dann, dass eine Familie, die mehr als sechs Jahre hier lebt und Kinder hat, die hier geboren wurden und zur Schule gehen, abgeschoben wird - finden Sie das angemessen und menschenwürdig, geschweige denn christlich und barmherzig?
Eine Fülle von Ausschlusskriterien führt dazu, dass die meisten Geduldeten kein Bleiberecht erhalten - wie stehen Sie dazu?
Nicht zuletzt werden im Zuge der Bleibrechtsregelung weitere Verschärfungen im Ausländerrecht angekündigt - glauben Sie, dass derartige Neuregelungen tatsächlich zur besseren Integration beitragen werden?

A. -
Karawane München
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
2Empfehlungen
27.02.2007
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrte Frau -,

in der Tat arbeitet die große Koalition aktuell an einem Kompromiss zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher EU-Richtlinien, der im Paket mit Beschränkungen beim Familiennachzug und einigen integrationspolitischen Maßnahmen auch eine Altfallregelung zum Bleiberecht von Geduldeten enthalten soll.

Nach der gesetzlichen Altfallregelung soll eine Aufenthaltserlaubnis bis zum 31.12.2009 erteilt werden. Die Voraussetzungen orientieren sich in einigen Punkten, wie z.B. bei den Voraufenthaltszeiten (6 Jahre bei Familien, 8 Jahre bei Unverheirateten) sowie bei den Ausschlussgründen am IMK-Beschluss vom November 2006. Wenn die Betroffenen entweder bis Ende 2009 ihren Lebensunterhalt überwiegend oder in den letzten neun Monaten vollständig gesichert haben, kann nach der gesetzlichen Altfallregelung ein dauerhaftes Bleiberecht gewährt werden.

Dies wäre ein einmaliges, pragmatisches Entgegenkommen der Politik gegenüber langjährig Geduldeten, die ausreisepflichtig sind aber nicht abgeschoben werden können.

Generell kann es nicht darum gehen, Geduldete zu integrieren. Integration ist zwar ein wichtiges, bislang unzureichend verfolgtes politisches Ziel. Es bezieht sich jedoch auf Ausländer, die ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erworben haben. Bei ausreisepflichtigen Ausländern muss es zunächst darum gehen, nach Recht und Gesetz den Aufenthalt möglichst zu beenden.
Nicht zu übersehen ist, dass Geduldete in aller Regel das Asylverfahren durchlaufen und den Rechtsweg bereits ausgeschöpft haben. D.h., dass letztinstanzlich geurteilt wurde, dass ein Asylgrund nicht vorliegt und der betreffende Ausländer wieder in seine Heimat ausreisen muss.

Unser Asylrecht, das in weltweitem Maßstab einen einzigartigen Rechtsschutz für den Antragsteller vorsieht – einschließlich individueller Klagemöglichkeit –, würde ad absurdum geführt, wenn ablehnende Entscheide nicht umgesetzt würden. Das ganze Verfahren würde zur Farce. Das Ergebnis wäre eine Art "Weltbürgerrecht auf freie Niederlassung". So etwas wäre aber ganz und gar unpraktikabel und hätte verheerende Folgen für unser Land. Die Akzeptanz der Zuwanderung auf dem Wege des Asylrechts hängt vielmehr entscheidend von seiner konsequenten Kontrolle ab.

Demnach darf die Politik keine falschen Anreize setzen und die Regeln zur Zuwanderungsbeschränkung nicht selbst aushöhlen. Schon eine einmalige Altfallregelung – und sei sie noch so begrenzt – ist im Grunde rechtswidersprüchlich und daher problematisch.

Zum Mindesten muss das Ziel im Vordergrund stehen, die Belastung der Sozialkassen im Saldo zu verringern. Diese Chance bietet sich, wenn die Geduldeten die Möglichkeit erhalten, zu arbeiten statt weiterhin Sozialleistungen zu empfangen. Schließlich lehrt die Erfahrung, dass nur eine Minderheit der hier seit über 6 bzw. 8 Jahren lebenden Geduldeten abgeschoben werden kann.

In der modernen Welt kann es keine Abschottung geben, weder gegen Asylbewerber noch sonst. Doch ohne Begrenzung und Kontrolle geht es nicht. Die Politik darf sich mit der Zuwanderung in die Sozialsysteme nicht abfinden. Dies wäre weder sozial, noch christlich oder barmherzig, weil es die berechtigten Interessen aller untergräbt, die hier – als Deutsche oder Ausländer – mit Steuern und Beiträgen die Sozialsysteme aufrechterhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl, MdB
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