Dr. Hans-Peter Uhl (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Hans-Peter Uhl
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
Kreisverwaltungsreferent a. D., Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
München West/Mitte
Landeslistenplatz
22, Bayern
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(...) Die Politik muss den Mut haben, Integrationsverweigerern mit Sanktionen auf die Sprünge zu helfen. Auf der anderen Seite haben integrationswillige Muslime letztlich Anspruch auf eine Kultur der Anerkennung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.11.2007
Von:
Tim

Sehr geehrter Herr Uhl,

gerne würde ich Ihre Position zum Fall des Berliner Soziologen Andrej Holm wissen. Finden Sie es gut, dass Staatsbürger, die im übrigen auch ihr Gehalt zahlen, aufgrund extrem vager Verdachtsmomente lückenlos überwacht werden? Dass sie, wie der BGH kürzlich festgestellt hat, rechtswidrig in Haft saßen? Dass sie absolut keine Privatssphäre mehr besitzen?

Mich erinnert dieser Fall sehr an die ehemalige DDR. Politisch Oppositionelle werden überwacht. Gnadenlos. Und damit auch die Richter - dummerweiße setzt unser unpraktisches Grundgesetz das immer noch voraus - alle drei Monate ihre Unterschrift unter die Anordnungen setzen, konstruiert man eben einen Verdacht auf §129a. Herzlichen Glückwunsch, Herr Uhl, so muss ein Rechtsstaat aussehen.

Ich hoffe, Sie nehmen mir die Ironie in meinem letzten Satz nicht allzu übel. Ich verstehe ja, dass der Staat alles unternehmen muss, um seine Bürger vor der Gefahr des internationalen Terrorismus zu schützen etc. pp. und dementsprechend Menschenrechte eben mal Sendepause haben. Mein Vorschlag: Postieren Sie doch einen Polizisten in jedem Wohnzimmer in Deutschland. So können wir sicher sein, das niemand heimlich Terrorpläne schmiedet und seien wir doch mal ehrlich, wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten, oder? Das erkennt man ja am Beispiel Andrej Holm.

Als Antwort werde ich wieder gefühlte 4 Millionen Buchstaben erhalten, die trotz wiederholtem aufmerksamen Lesens am Ende keinerlei Sinn ergeben. Eine übliche Politikerantwort eben.

Mit trotzdem freundlichen Grüßen
Tim
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
8Empfehlungen
05.11.2007
Dr. Hans-Peter Uhl
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem kritischen Bewusstsein - noch dazu so originell und witzig!

"Seien wir doch mal ehrlich", wer alles schon so genau weiß wie Sie, hat doch nichts zu fragen, oder?

Gerne will ich Ihnen "gefühlte 4 Millionen Buchstaben" ersparen.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Internationales
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl!

Warum haben Sie für eine Fortsetzung der ISAF- bzw. Tornadoeinsätze in Afghanistan gestimmt?
Für eine konstruktive Friedenspolitik, die sich in dem geschundenen Afghanistan für den
zivilgesellschaftlichen Aufbau einsetzt, wäre es notwendig, die 450 Mio Euro, die gegenwärtig für den
Krieg am Hindukusch ausgegeben werden , in die Entwicklung von Landwirtschaft, Gesundheit, Bildung, Wohnungs- und Straßenbau, sowie an der Basis in Trauma- und Versöhnungsarbeit zu investieren. Hier kann Deutschland effektiv, nachhaltig und gewaltfrei mehr für die afghanische Bevölkerung leisten als mit dem Einsatz von KSK, durch Beihilfe zu Angriffen mittels Tornadoaufklärung oder durch militärische Begleitung humanitärer Organisationen und ziviler Ausfbauhelfer, die durch jene mehr gefährdet als geschützt sind.

Durch die Verwischung der Grenzen zwischen zivilen und militärischen Operationen sind aber nicht nur zivile Aufbauhelfer sondern auch deutsche Soldaten mehr und mehr Opfer von Selbstmordattentaten geworden.

So bitte ich, Sie herzlich,

1.sich dafür einzusetzen, dass ISAF dem NATO-Oberbefehl entzogen und unter das Mandat der VN gestellt wird, um die Vermischung mit OEF zu vermeiden und

2. gegen eine Fortsetzung des OEF-Mandates zu stimmen.
Denn Terrorismus ist nicht militärisch zu bekämpfen, wie allmählich deutlich wird. "Mehr Sicherheit gibt es nur durch eine Politik größerer sozialer Gerechtigkeit auf der Basis der Ebenbürtigkeit und Gleichberechtigung. Das allein ist eine konstruktive Friedenspolitik, die den Terrorismus seines Nährbodens beraubt."
Mit diesem Zitat von Horst Eberhard Richter möchte ich meinen Appell an das vernunft- und menschenrechtsorientierte Denken und Handeln eines Juristen und Politikers beenden, der mir schon einmal die Wichtigkeit des Vorrangs ziviler Friedensmissionen vor militärischen bestätigt hat.

Freundliche Grüße!
.
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
6Empfehlungen
13.11.2007
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrte Frau ,

Ihre Forderung nach einem Verzicht auf das OEF-Mandat in Afghanistan - bzw. auf militärische Mittel überhaupt - kann ich nicht unterstützen. Lassen Sie mich das im Folgenden begründen.

Das Ziel Deutschlands und seiner NATO-Partner in Afghanistan ist die Hilfe zur Selbsthilfe, um Fortschritte für den Frieden und eine gerechte Entwicklung zu erreichen.

Trotz aller Probleme haben wir dabei bereits eindeutige Erfolge vorzuweisen. Die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit wurden durch die Verabschiedung der Verfassung und einzelner Gesetze auf ein in Afghanistan bisher unbekanntes Niveau gehoben. So werden in der Verfassung z.B. Frauen und Männer gleichgestellt, die wichtigsten internationalen Menschenrechtsabkommen haben Verfassungsrang und traditionelle Formen der Unterdrückung wie Ehrenmorde oder Zwangsehen sind verboten worden. Gemeinsam mit der afghanischen Regierung konnte eine beachtliche Entwicklung im zivilen Wiederaufbau angestoßen werden. Seit 2001 entstanden mehr als 3500 Schulen, die Alphabetisierungsrate – auch unter Mädchen – steigt kontinuierlich an. Drei Viertel der Bevölkerung haben eine medizinische Grundversorgung. Die Infrastruktur befindet sich im Aufbau und ist besonders im städtischen Bereich bereits deutlich verbessert worden. In ländlichen Gebieten versucht die Bundeswehr mit ihrem "PRT Konzept" (Provincial Reconstruction Team) die Entwicklung zu fördern. Um möglichst große Nachhaltigkeit zu erreichen, werden nach Möglichkeit einheimische Organisationen eingebunden.

Nach wie vor sind diese guten Entwicklungen durch terroristische und kriminelle Aktivitäten bedroht. Da den afghanischen Behörden in vielen Bereichen noch die Mittel zur Durchsetzung des Gewaltmonopols fehlen, nimmt die ISAF-Mission eine Reihe von militärischen Schutz- und Unterstützungsaufgaben wahr. Gerade die Aufklärungstornados der Bundeswehr leisten hierbei einen wichtigen Beitrag, da sie helfen, die Bewegungen feindlicher Kräfte frühzeitig zu erkennen. Auch die OEF-Einsatzkräfte sind in diesem Zusammenhang unabdingbar, da sie durch ihren Kampfauftrag einem erneuten Einsickern und Festsetzen von Terroristen entgegentreten. Da die afghanischen Behörden alle Sicherheitsaufgaben so bald wie möglich selbst wahrzunehmen sollen, engagieren wir uns unter anderem in der Ausbildung von afghanischen Militär- und Polizeikräften.

Die ISAF-Mission in Afghanistan kann nicht ohne einen nachhaltigen zivilen Aufbau erfolgreich sein. Auf der anderen Seite ist dieser Aufbau momentan unmöglich ohne robusten militärischen Schutz. Aktuell können staatliche Hilfsorganisationen und NGOs nur in den Sphären relativer militärischer Sicherheit, wie etwa in Kabul oder im Norden, erfolgreich arbeiten. In den umkämpften Gebieten im Süden Afghanistans – wo zivile Organisationen Anschläge und Entführungen befürchten müssen – ist die humanitäre Hilfe fast gänzlich zum Erliegen gekommen.

Eine rein politische Lösung für den Aufbau der afghanischen Zivilgesellschaft – ohne Militär – stellt momentan keine Perspektive dar. Die meisten Talibankommandeure und Warlords haben kein Interesse an Kooperation, da sie auf eine Wiederherstellung der alten Zustände hinarbeiten. Ein Rückzug der Bundeswehr zum jetzigen Zeitpunkt würde lediglich dazu führen, alle erreichten Fortschritte aufzugeben. In kürzester Zeit würde das Land wieder zu einer Ausbildungsstätte für Terroristen werden, von denen auch für die deutsche Bevölkerung eine direkte Bedrohung ausgehen würde. Viel dramatischer wären die Auswirkungen in Afghanistan selbst. Durch einen Rückzug würden wir alle Afghanen im Stich lassen, die sich keine Rückkehr in das Mittelalter und zu den Gewaltorgien der Taliban wünschen. Deutschlands Glaubwürdigkeit als Schützer seiner Bürger – aber auch als ehrlicher Vertreter humanitärer Grundwerte – wäre dahin, wenn wir uns unserer Verantwortung bequem entziehen wollten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
25.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl,

die Vorratsdatenspeicherung, die sie ja vehement gefordert haben, ist mittlerweile im Bundestag beschlossen worden. Das Argument dafür war immer, man wolle den Terrorismus und schwerste Straftaten damit bekämpfen.

Der Zugriff auf die Daten soll im Rahmen der Strafprozessordung aber auch dann möglich sein, wenn Straftaten mittels Telekommunikation begangen wurden. Die Worte "schwere Straftat" sind dort nicht zu finden)
Das schließt natürlich mittels Telekommunikation begangene Urheberrechtsverletzungen mit ein.

Wie ich gestern auf heise.de las sind im Bundesrat bereits Bestrebungen im Gange, den Gesetzentwurf dahingehend zu erweitern, dass "auch Rechteinhabern zur zivilrechtlichen Verfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen Zugang zu den Datenbergen zu gewähren ist." Also ohne den Umweg über ein Strafverfahren, wie im Gesetzesentwurf.

Sind Sie sicher, dass dieses Gesetz wirklich vorrangig dem Schutz der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland dient? Man vermutet beim Lesen derartiger Meldungen eher einen Gefallen an die Medienindustrie.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
7Empfehlungen
05.12.2007
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

vereinzelt ist aus meiner Fraktion ein Ländervorschlag unterstützt worden, demnach ein Zugriff auf Verbindungsdaten auch bei einfachen Urheberrechtsverletzungen gewährt werden solle. Dies widerspricht jedoch der verbindlich erklärten und beschlossenen Zweckbindung der Vorratsdatenspeicherung, die nur zur Verfolgung schwerer Straftaten mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren genutzt werden darf.

Die jüngsten Debatten zur Vorratsdatenspeicherung haben gezeigt, dass in der Öffentlichkeit dieses Thema gerne dazu benutzt wird, zu Unrecht die von Bundesinnenminister Dr.Schäuble geplanten Veränderungen der Sicherheitsgesetze als "Schaffung eines Überwachungsstaates" zu diffamieren. Deshalb halte ich plötzlich nachgeschobene Forderungen nach zivilrechtlichem Zugriff Privater auf die Verbindungsdaten in diesem Zusammenhang für sehr unglücklich.

Zwar steht der Schutz des geistigen Eigentums im Zeitalter des Internets vor neuen Herausforderungen. Auch will ich keinen Zweifel daran lassen, dass ich den Schutz des geistigen Eigentums für eine sehr wichtige Rechtsaufgabe halte. Aber es geht nicht an, dass neue Rechtsregeln mit klaren Restriktionen beschlossen werden, um sie anschließend mit neuen Begründungen sofort wieder aufzuweichen.

Die AG Innen der CDU/CSU-Fraktion wird einer Änderung der Zweckbindung der Daten aus der Vorratsdatenspeicherung nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
25.11.2007
Von:
Tim

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

wie beurteilen Sie und ihre Fraktion die Pläne des Bundesrates, Urheberrechtsinhabern Zugriff auf die gespeicherten Verbindungsdaten zu erteilen, ohne dass dafür ein richterlicher Beschluss notwendig ist?

Mit freundlichen Grüßen
Tim

Quelle: netzpolitik.org
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
3Empfehlungen
05.12.2007
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

die AG Innen der CDU/CSU-Fraktion wird einer Änderung der Zweckbindung der Daten aus der Vorratsdatenspeicherung nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Sicherheit
26.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

bei Durchlesen Der Fragen und Antwort auf Ihrer Seite, ist bei mir eine Frage auf einen Absatz Ihrer Antwort an die Anfrage bzgl. "Messer als Waffe" aufgetaucht.

In Ihrer Antwort bewerten Sie die Meinung des Fragenden "Bürger werden pauschal als Kriminelle verdächtigt" als falsch. Von Ihnen - und da sind Sie leider keine Ausnahme - wird die Bewertung vorgenommen mittels eines Verweis auf "Länder auf dieser Erde, in denen die Freiheit und die Menschenrechte wirklich eingeschränkt sind". Damit ignorieren Sie die Besorgnis des Fragenden, das sich die BRD auch in Richtung dieser Länder entwickelt.

Entsteht nach Ihrer Einschätzung durch die Protokollierung der Rahmendaten jeder elektronischen Kommunikation (wer, wann, mit wem) keine Einschränkung der Informationelle Selbstbestimmung oder der Freiheit, sich frei von Überwachungsbefürchtungen kritisch auszutauschen?

Ist es das Wert, um einen nicht fassbaren Vorteil bei der Verhinderung von Terrorakten zu erzielen? (Ist dieser Mehrwert irgendwo belegt?)

Ist es das Wert, für die - wie sich abzeichnet - viel wahrscheinlichere Anwendung bei kleineren Betrügereien (z.B. ebay) oder Urheberrechtsverletzungen, die zwar illegal, im Vergleich mit den Freiheitsrechten allerdings Lapalien sind?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
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27.11.2007
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

als guter Demokrat respektiere ich natürlich auch die Befürchtung, die "BRD" könne sich in eine Diktatur verwandeln, wenngleich ich sie für vollkommen abwegig halte - zumindest im Zusammenhang mit den aktuellen Sicherheits- und Rechtsdiskussionen.

Die Vorratsdatenspeicherung kann selbstverständlich keinen Terroranschlag verhindern. Sie kann nur genutzt werden - und dazu kann sie hilfreich sein -, Straftaten im Nachhinein aufzuklären. Also ergibt sich daraus keinerlei Einschränkung Ihrer Freiheit, sich frei von Überwachung kritisch auszutauschen, solange Sie keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen sich hervorgerufen haben.

Eine bedenkliche Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ergibt sich auch daraus nicht. Schließlich können die meisten Grundrechte nicht absolut gesetzt werden. Da sie in spannungsvoller Ergänzung zueinander stehen, müssen sie immer gegeneinander abgewogen werden.

Eine Abfrage der gespeicherten Daten darf nur zu hoheitlichen Zwecken erfolgen.

Trotzdem möchte ich Ihrer Behauptung entschieden widersprechen, dass Betrügereien und Urheberrechtsverletzungen Lappalien seien: Unverzichtbar für die Freihaltung eines Lebens- und Wirkbereichs für die menschliche Person sind auch das private Eigentum und die Möglichkeit, darauf wirtschaftliche Betätigung zu gründen. Das private Eigentum (auch geistiges Eigentum) und fairer Handel dienen nicht nur der privaten Lebensgestaltung, sondern sind zugleich Grundlage für die wirtschaftliche Wohlfahrt der Gesamtheit. Darum hat der Staat auch die Verpflichtung, dies wirksam zu schützen.

Derjenige, dessen Waren oder Dienstleitungen ohne Achtung seiner Eigentumsrechte von "freiheitsliebenden" Mitbürgern ausgebeutet werden, wird sich nämlich weniger frei als vogelfrei fühlen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl
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