Dr. Hans-Peter Uhl (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Hans-Peter Uhl
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
Kreisverwaltungsreferent a. D., Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
München West/Mitte
Landeslistenplatz
22, Bayern
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(...) Für CDU und CSU gilt dies jedoch nicht. Wir sehen keinen Grund für ständiges Misstrauen und gehen im Gegenteil davon aus, dass der Schießsport in Vereinen eine sinnvolle und gemeinschaftsdienliche Betätigung ist, die in der Regel auch mit angemessenen Sicherheitsstandards betrieben wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl

Es geht um Internetfilterung, die von Ihnen befürwortet wird.
Dem Entwurf des Gesetzes ist zu entnehmen, dass das BKA eine Liste der Seiten erstellt, die gefiltert werden sollen. Wie wir aus durchgesickerten Filterlisten anderer Länder wissen, wurden hauptsächlich legale Seiten geblockt.

Sehen Sie eine Gefahr des Missbrauchs der Filter, so dass andere Seiten gefiltert werden?

Halten Sie eine Kontrolle des BKA für erforderlich?

Wie kann diese Kontrolle aussehen, wenn man sich dem Risiko der Strafverfolgung und gesellschaftlichen Ächtung aussetzt, wenn man eine Seite überprüfen will?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
5Empfehlungen
11.05.2009
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

ich darf daran erinnern, um welche Art von Inhalten es geht: Die geplanten Internetsperren richten sich gegen Darstellungen vorsätzlich sexuell missbrauchter bzw. vergewaltigter Kinder.

Ich glaube kaum, dass es bei solchen Bildern einen Interpretationsspielraum gibt. Der Charakter solcher Bilder wird in der Praxis nicht strittig sein können. Entweder es handelt sich um solche Bilder oder nicht. Diese Ja/Nein-Entscheidung angemessen zu treffen, ist fachlich spezialisierten, vereidigten und dem Gesetz verpflichteten Beamten des BKA durchaus zuzutrauen.

Deshalb brauchen wir hier nach meiner Einschätzung weder einen Richter noch einen sonstigen Gutachter, der seinen Stempel drauf setzt und sagt: Ja, tatsächlich, es handelt sich um kinderpornographische Inhalte.

Die Gefahr, dass der Internetfilter für andere Zwecke missbraucht wird, sehe ich nicht. Wenn ein Provider einen auf seinem Server befindlichen Inhalt zu Unrecht geblockt und mit einem Stoppschild verstellt vorfindet, muss er sich ans BKA wenden. Das BKA muss belegen, dass das access-blocking begründet war und haftet ansonsten für den entstandenen Schaden.

Die kritische Rückfrage ans BKA steht auch dem Internet-Nutzer frei, der unverhofft auf ein Stopp-Schild stößt. Vor eigenen Recherchen im Internet nach kinderpornographischen Inhalten ist jedoch zu warnen.

Für den unbefangenen Internetnutzer wird das access-blocking keinerlei Unterschied bewirken. Er wird auf keine Stopp-Schilder gelangen, ebenso wenig wie er bislang über kinderpornographische Angebote gestolpert ist
(hoffentlich).

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
22.04.2009
Von:
Cap

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

die Diskussion zu Internet-Sperren habe ich mit Interesse verfolgt.

Ein ganz zentrales, wesensprägendes Element der Demokratie ist die fortdauernde Kontrolle durch das Volk als Souverän oder durch unabhängige Instanzen. Man denke an die Gewaltenteilung, an öffentliche Gerichtsverfahren, an parlamentarische Debatten, an Untersuchungsausschüsse, an föderalistische Strukturen, an den Richtervorbehalt bei vielen Rechtseingriffen und vieles mehr. Sowohl dem aktuellen Vertrag mit den fünf Providern als auch dem geplanten Gesetzesentwurf (Version vom 25. 03.) fehlen solche Kontroll-Elemente fast vollständig - sogar die Novelle des BKA Gesetzes vom Dezember 2008 enthält deutlich mehr Kontrollmechanismen als der nun debattierte Entwurf.

1) Welche demokratischen Kontrollelemente sind aus Ihrer Sicht erforderlich, um Internet-Zugangsbeschränkungen zu begleiten, zu überwachen und - wie alle anderen staatlichen Eingriffe auch - einer Kontrolle durch das Volk zu unterstellen?

2) Ich will durch diese Frage nicht implizieren, daß Mißbrauch von Infrastruktur bereits heute geplant ist, aber die deutsche Geschichte in West und Ost der letzten 2 Generationen zeigt, daß Mißbrauch nicht so selten vorkommt, wie man es vielleicht hofft. Welche Maßnahmen halten Sie für notwendig um zu vermeiden, daß nach einer Radikalisierung der politischen Landschaft in der Zukunft eine dann an der Macht befindliche Regierung die jetzt aufgebauten Mechanismen mißbraucht?

3) Bei vielen Datenerhebungen wurde zunächst Zweckbeschränkung zugesichert (zB: Genetische Daten, Toll Collect Daten auf Autobahn). Nach Etablierung der Systeme wurden die Zwecke dann entgegen früheren Zusicherungen aufgeweitet. Wie kann bei Internet-Zugangsbeschränkungen wirksam kontrolliert und vermieden werden, daß diese aufgeweitet werden (Bsp: Kritik, Satire, Aufruf zu grundgesetzlich gedeckten Protestmaßnahmen)?

Vielen Dank.
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
3Empfehlungen
12.05.2009
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr Cap,

was halten Sie von folgender Idee: Das BKA veröffentlicht alle Inhalte, die es auf die Sperrliste setzen will. Dann gibt es jedesmal eine Volksabstimmung darüber, ob dieser Inhalt tatsächlich kinderpornographisch ist und auf die Sperrliste gesetzt werden soll oder nicht.

Merken Sie was?

Ich glaube, das BKA identifiziert diese Seiten doch besser eigenverantwortlich, wie es der Gesetzentwurf vorsieht. Das BKA ist eine dem Grundgesetz und den den Gesetzen verpflichtete Polizeibehörde. Sie ist in unseren - weltweit vorbildlichen - Rechtsstaat integriert und unterliegt vielfältigen internen und externen Kontrollen. Ein generelles Misstrauen gegen die Arbeit der Beamten zu schüren, halte ich für vollkommen unangemessen und unverantwortlich.

Ich könnte persönlich auch besser leben ohne BKA-Sperrlisten und gesetzlichen Internetfilter. Voraussetzung wäre jedoch, dass die Internet-Branche von sich aus mehr gegen Kinderpornographie im Netz unternehmen würde. "Wer [deshalb] nun von ´Zensurinfrastruktur´ spricht, sollte sich nicht an die Politiker wenden, die sich dazu gezwungen sehen, sondern an die Betreiber, die keinen Finger gerührt hätten, um von ihren Seiten den Bodensatz der Gesellschaft fernzuhalten." (F.A.Z. vom 18.4.09, Seite 1)

Wenn der Gesetzgeber erst einmal tätig werden muss, ist das ein Zeichen, dass Selbstverantwortung und Selbstregulierung leider nicht ausreichend vorhanden gewesen sind.

Zum Thema ´Ausweitung der Zwecke´ verweise ich auf eine bereits gegebene Antwort:
www.abgeordnetenwatch.de

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

in der Ergänzung zu Ihrer Antwort vom 17.4. entschuldigen Sie sich zwar für Ihren polemischen Ausrutscher bezüglich des CCC, dennoch zeigt sich hier deutlich der Geist, in dem die Debatte zur Internetsperre geführt wird: der ins Ziel genommene Tatbestand ist so schrecklich, daß sich jede Diskussion verbietet und auch Einschnitte der im Grundgesetz festgeschriebenen Rechte, wie etwa durch eine Zensur über geheime Sperrlisten, hinzunehmen sind.

Gleichzeitig wird in anderen Quellen deutlich, daß der Kampf gegen Kinderpornografie im Internet doch nicht ganz so ernst genommen wird: Server, die in den Sperrlisten anderer Länder gelistet sind, bleiben über mehrere Jahre in Deutschland aktiv und erreichbar (vgl. www.zeit.de ). Daher stellen sich mir drei Fragen:

1. Welche Maßnahmen sind geplant, die eine bessere internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich zum Ziel haben oder sonst geeignet wären, entsprechende Server außer Betrieb zu setzen und die Strafverfolgung der Betreiber effektiver zu gestalten?

2. Die geheimen Sperrlisten werden vom BKA erstellt und ohne weitere Überprüfung umgesetzt, damit sind die unschuldig Betroffenen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel erheblich eingeschränkt. Das BKA kann auch nicht rechtsverbindlich das Vorliegen einer Straftat feststellen. Wieso wird hier die Gewaltenteilung ausgehebelt und nicht z.B. der Weg über eine richterliche Verfügung gewählt, zumal die für eine Beurteilung erforderlichen Nachweise vom BKA ohnehin vorzuhalten sind?

3. Mögliche "Nebennutzer" des geplanten Gesetzes sind leicht auszumachen, daher eine letzte Frage: Wird die Weitergabe der der auf den Stop-Seiten gewonnenen Daten auf die Verfolgung von Straftaten nach §184b StGB beschränkt bleiben, oder ist eine Ausweitung - etwa auf Urheberrechtsverletzungen - angedacht?

Mit freundlichem Gruß,
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
3Empfehlungen
12.05.2009
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

ich habe mich nicht zu entschuldigen, sondern klar zu stellen: Kritik an den Internetsperren ist natürlich grundsätzlich nicht ´pervers´. Ich habe lediglich deutlich machen wollen, dass der Konsum von Kinderpornographie keinesfalls unter die grundgesetzlich geschützte Informationsfreiheit fällt.

Ferner möchte ich daran erinnern, um welche Art von Inhalten es geht: Die geplanten Internetsperren richten sich gegen Darstellungen vorsätzlich sexuell missbrauchter bzw. vergewaltigter Kinder. Ich glaube kaum, dass es bei solchen Bildern einen Interpretationsspielraum gibt. Der Charakter solcher Bilder wird in der Praxis nicht strittig sein können. Entweder es handelt sich um solche Bilder oder nicht. Diese Ja/Nein-Entscheidung angemessen zu treffen, ist fachlich spezialisierten, vereidigten und dem Gesetz verpflichteten Beamten des BKA durchaus zuzutrauen. Deshalb brauchen wir hier nach meiner Einschätzung weder einen Richter noch einen sonstigen Gutachter, der seinen Stempel drauf setzt und sagt: Ja, tatsächlich, es handelt sich um kinderpornographische Inhalte.

Eine grenzüberschreitende strafrechtliche Verfolgung von Anbietern der Kinderpornographie findet übrigens statt.

Ich verweise zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen auf bereits gegebene
Erklärungen:
www.abgeordnetenwatch.de
www.abgeordnetenwatch.de
www.abgeordnetenwatch.de
www.abgeordnetenwatch.de
www.abgeordnetenwatch.de

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.04.2009
Von:

Werter Herr Dr. Uhl,

Inwiefern stellen die doch relativ leicht widerlegbaren Behauptungen diverser Holocaustleugner "eine inakzeptable Bedrohung unserer verfassungsmäßigen Ordnung" dar?

Mit freundlichen Grüßen,
.
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
bisher keineEmpfehlungen
11.05.2009
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

zum Thema Holocoustleugnung habe ich ausreichend Stellung genommen. Eine vertiefende Erörterung meiner Wortwahl erscheint mir in diesem Fall unproduktiv. Zur weiterführenden Lektüre empfehle ich den Verfassungsschutzbericht des Bundes (2007), insbesondere die Seiten 111ff. und 121ff.: www.verfassungsschutz.de

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.04.2009
Von:
Dr.

Sehr geehrter Dr. Uhl,

bitte begruenden Sie mir, warum PC-Kriegsspiele anggeblich schaedlich sind, aber das Rumballern mit grosskalibrigen Waffen als Sport akzeptiert wird?
Insbesondere frage ich Sie warum die Waffen zuhause gelagert werden duerfen, warum nicht ausschliesslich im Schuetzenverein? Was spricht dagegen, man haette doch steigende Skalenertraege hinsichtlich des unerlaubten Zugriffs von Dritten.

Mit besten Gruessen aus einer Diktatur (Fiji)

Dr. Pter
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
4Empfehlungen
11.05.2009
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr Dr. ,

der Vergleich von "PC-Kriegsspielen" und dem Schießsport ist in jeder Hinsicht unpassend.

Ob und inwiefern Computerspiele schädlich sind, ist in jedem Einzelfall zu diskutieren. Diese Problematik darf generell nicht unterschätzt und tabuisiert werden.

Beim Gebrauch großkalibriger Feuerwaffen im Sport geht es gerade nicht um "Herumballern", sondern um Präzision und verantwortlichen Umgang mit der Waffe. Im Schützensport ist klar, dass mit Waffen nicht spielerisch umgegangen werden darf und niemals - auch nicht zum Spaß - auf Menschen gezielt bzw. auf Darstellungen von Menschen oder menschenähnlichen Wesen gezielt oder geschossen wird.

Die Schützenverbände und ihre Mitglieder sind verantwortlich, dass Ausbildung und Aufbewahrungsmodalitäten der Norm entsprechen. Aufgabe des Gesetzgebers ist, das Tragen dieser Verantwortung einzufordern und zu kontrollieren. Unverhältnismäßig wäre es, den Schützen und Jägern das Tragen der Verantwortung nicht mehr zuzugestehen - durch pauschale Verbote.

Die Lagerung von Waffen und Munition ausschließlich in Vereinsheimen wäre unpraktikabel und würde neue Risiken eröffnen. Die derzeit in Vorbereitung befindlichen Regelungen der großen Koalition erscheinen mir zielführender und verhältnismäßiger.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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