Dr. Hans-Peter Uhl (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Hans-Peter Uhl
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
Kreisverwaltungsreferent a. D., Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
München West/Mitte
Landeslistenplatz
22, Bayern
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(...) Ein Jahreswagen (im Sinne der Bestimmung zur Abwrackprämie) ist ein PKW, der längstens ein Jahr auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisation oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen war. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
09.12.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

die strikte Ablehnung der Union bzgl. Konsumgutscheinen und einer Anhebung des ALG-II-Regelsatzes kann ich nicht nachvollziehen. Gerade ich als Betroffener würde mich über einen Konsumgutschein in Höhe von 500,00 Euro sehr freuen und diesen auch ohne Verzögerung in den Umlauf bringen. Mir ist bewusst, dass unsere Wirtschaft exportabhängig ist und deshalb die heimische Wirtschaft nur bedingt davon profitieren würde. Dennoch wäre dies ein Zeichen zum Abbau sozialer Kälte, die in unserer Gesellschaft leider immer mehr um sich greift. Viele Arbeitslose könnten so beispielsweise neue Kühlschränke kaufen, um Energie zu sparen.
Warum stemmt sich die Union permanent so vehement gegen höhere Regelsätze bei Hartz IV? Können Sie sich so in etwa vorstellen, was es bedeutet, an Heiligabend mit einer Tütensuppe zu feiern, weil das Geld eine Woche vor Ultimo schon sehr knapp ist? Sie werden so krank und sterben im Durchschnitt 10 Jahre früher.
Sie tun damit den Menschen weh, die trotz intensiver Bemühungen keine Arbeit mehr finden. Sollen diese Menschen wirklich am Rande der Gesellschaft vor sich hinvegetieren? Herr Mißfelder von der CDU ist in dieser Hinsicht erbarmungslos und unsozial. Lieber jetzt neue Schulden machen und dann diese abbauen, wenn die Rezession überwunden ist. England und andere europ. Staaten machen es doch vor.
Ich bitte Sie nun um eine ehrliche Antwort und wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest, welches Sie sicherlich dank Ihres sehr guten Einkommens auch gebührend feiern können. Vielleicht denken Sie an dieser Stelle auch einmal an all die Menschen, die stundenlang an den Tafeln anstehen müssen, nur um verwelktes Gemüse und abgelaufene Viktualien zu erhalten.

Mit freundlichem Gruß



PS: auch ich möchte wieder einmal sagen können: "ego sum lux mundi". Sie merken also, Sie haben einen gebildeten ALG-II-Empfänger vor sich. Die meisten sind nämlich gut ausgebildet.
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
5Empfehlungen
15.12.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

mit Ihrer Beanspruchung des Jesus-Worts "Ich bin das Licht der Welt" (Joh. 8,12) geben Sie mir ein echtes Rätsel auf. Was soll das?

Unabhängig davon glaube ich Ihnen gern, dass Sie gut ausgebildet und momentan trotz intensiver Bemühungen ohne Arbeit sind. Ich bedaure dies und kann nachvollziehen, dass dies eine psychisch belastende Situation ist, die im Lauf der Zeit einen gewissen ‚Weltschmerz’ bzw. den Eindruck "sozialer Kälte" erwecken kann. Vor diesem Hintergrund verstehe ich gut, dass Sie auch die finanzielle Ausstattung gemäß SGB-II als einschränkend empfinden und sich eine Aufbesserung sehr wünschen würden.

Auf die Diskussion, ob ein Hartz-IV-Bezieher sich wirklich nichts anderes leisten kann als an Weihnachten nur Tütensuppe zu essen – ich bezweifle dies sehr –, möchte ich mich nicht einlassen.

Als Abgeordneter bin ich jedoch dem gesamten Volk und somit dem Gemeinwohl verpflichtet und muss bei objektiver Betrachtung feststellen, dass die SBG-II-Leistungen
  • im europäischen Maßstab sehr großzügig bemessen sind,
  • für die Steuerzahler, denen von ihrem Bruttogehalt nur ein unverhältnismäßig geringes Nettogehalt verbleibt, eine beachtliche Belastung darstellen (2008: ca. 35 Mrd. Euro)
  • und dass der Einkommensabstand zwischen Transferempfängern und Beziehern geringerer Arbeitseinkommen – zumal bei einer Familie mit Kindern – sehr gering und z.T. nicht mehr gegeben ist. Vor diesem Hintergrund halte ich eine außerplanmäßige Erhöhung der Regelsätze für nicht angezeigt und – gerade unter Gerechtigkeitsaspekten
– für problematisch. Ein Konsumgutschein, den überwältigende Mehrheiten in allen Umfragen abgelehnt haben, würde nicht nur ebenfalls die Gerechtigkeitsfrage aufwerfen, sondern wäre auch konjunkturpolitisch zweifelhaft.

Den Konsumgutschein und eine außerplanmäßige Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze kann ich daher – letztlich aus sozialen Gründen – nicht unterstützen. Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können.

Für Sie persönlich Glück- und Segenswünsche zum Advent.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Finanzen
10.12.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

das Bundesfinanzministerium gewährt Island einen Kredit über € 300 Mio., um deutschen Anlegern auch über die Garantiesumme von € 20.000 hinaus ihre Einlagen zurückzuzahlen. Welche Rechtsgrundlage besteht für diesen Kredit, der wegen der Verschuldung Islands nie vollständig getilgt werden kann? Diese Anleger haben ihre Einlagen getätigt in Kenntnis der begrenzten Garantie! Ich halte dies für einen Mißbrauch meiner Steuern.

Mit nachbarlichn Grüßen

Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
5Empfehlungen
12.01.2009
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre interessante Frage herzlichen Dank. Sie teilen damit - über die konkrete Kaupthing/Island-Problematik hinaus - einen grundlegenden und ordnungspolitisch sehr berechtigten Zweifel an den Maßnahmen staatlicher Risikoübernahmen mit. Ich teile diesen Zweifel und meine folgende Antwort stellt einen Erklärungs- und Rechtfertigungsversuch auf empirisch unsicherer Grundlage dar.

Rechtsgrundlage des in den Medien berichteten "Island-Kredits" ist - juristisch ausgedrückt - das autonome Regierungshandeln auf Grund der im Haushaltsgesetz beschriebenen Freiheitsgrade der Exekutive. Das heißt: Im Rahmen der haushaltsrechtlichen Bewirtschaftung hat die Bundesregierung das Recht, freihändig diplomatische Zusagen zu machen und Garantien zu geben auch ohne Beteiligung des Bundestags. Dies hat - Medienberichten zufolge - der Bundesfinanzminister in Bezug auf Island getan in Abwägung aller beteiligten Einzelinteressen mit dem gesamtstaatlichen Interesse.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags ist demnach (meines Wissens) noch nicht damit befasst gewesen.

Meines Wissens ist eine außerplanmäßige Ausgabe noch nicht erfolgt und somit kein Geld nach Island geflossen. Wenn der isländische Einlagensicherungsfonds einen Überblick über die Ansprüche hat, wird er mit der Entschädigung beginnen; Dazu könnten (nicht: müssen) die zugesagten Gelder aus Deutschland als verzinsliches Darlehen in Anspruch genommen werden.

Wichtiger als die technisch-rechtliche Seite ist wohl die Frage der Legitimität: Ich habe mich auch gewundert über die - teilweise in sehr emotionalen Briefen dokumentierte - lautstarke Anspruchsmentalität der geschädigten Kaupthing-Sparer, die wie selbstverständlich forderten, dass der Bund ihnen über die von ihnen vertraglich eingegangenen Risiken hinweghilft. Wurde hier eine Gruppe, die besonders laut geschrien hat, von eingeschüchterten Politikern mit Steuergeld besänftigt?

Ich bin einigermaßen überzeugt, dass dies NICHT der Fall ist: Das Bundesfinanzministerium (und die Bundesregierung insgesamt) haben abgewogen mit den erwartbaren Folgekosten für Deutschland, die zu befürchten gewesen wären, wenn sich die Finanzkrise durch einen völligen Zusammenbruch in Island weiter verschärft hätte. Die Kreditzusage an den isländischen Einlagensicherungsfonds dient primär der Stabilisierung der Finanzmärkte und ist somit über den konkreten Geschädigtenkreis hinaus im Gemeinwohlinteresse zu rechtfertigen. Dennoch wäre die Zusage nicht erfolgt, wenn nach menschlichem Ermessen auf Fachebene nicht mit einer vollständigen Rückzahlung des verzinslichen Darlehens zu rechnen gewesen wäre. Ich glaube (und hoffe) somit, dass die Bundesregierung hier (zwar riskant aber) verantwortlich gehandelt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Familie
13.12.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Hans-Peter Uhl,

Ich bin gebürtige Türkin aber habe die Deutschestaatsangehörigkeit. Habe vor 4 Monaten in der Türkei geheiratet und bin im 3 Monat schwanger. Bin seit 3 Wochen wieder in Deutschland.

Kann mein Mann in diesem Fall, ohne dass er einfache Deutschkenntnisse nachweisen muss, ein Visum bekommen??
Gehört das auch zu den Ausnahmefällen??

E.K
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
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15.12.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrte Frau ,

Antwort: Nein, einen Ausnahmetatbestand kann ich - soweit Sie den Sachverhalt dargelegt haben - nicht erkennen. Ihr Mann muss erst einfache Deutschkenntnisse nachweisen, bevor er nach Deutschland zuwandern darf.

Ich verweise auf mein Positionspapier zum Thema: www.uhl-csu.de

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
14.12.2008
Von:
Max

Sehr geehrter Frau Bundestagsabgeordneter Dr. Uhl,

es ist unglaublich, daß in der Schülerzeitung Q-rage, die durch die Bundesregierung in Schulen mit einer Auflage von einer Million kostenlos verteilt und von meinen Steuergeldern mit finanziert wird, Werbung für den Islam und eine multikulturelle Gesellschaft gemacht wird. Bereits das Titelblatt suggeriert den Islam "über alles stehend" und diffamiert die Bayern mit ihren Kirchen als glatzköpfige Deppen. Auch bekennende evangelische Christen werden im Text verunglimpft und beleidigt.

Ich frage Sie alls Volksvertreter nun, was will die Bundesregierung damit bezwecken? Unternehmen Sie als Bundestagsabgeordneter der CSU etwas gegen dieses Machwerk, das unsere Kinder gegen unsere demokratische, christliche und deutsche Identität beeinflussen soll? Setzen Sie sich dafür ein, dieses Heft zu stoppen? Wirken Sie darauf ein, den Schaden, den unseren Kindern mit falschen Behauptungen zugefügt wird, mit aller Deutlichkeit wieder zu Recht zu rücken und richtig zu stellen? Wie sieht das die Fraktion der CDU/CSU?

Hier als Beweis der Link zu dieser "Schülerzeitung" www.schule-ohne-rassismus.org

Im Impressum dieser Zeitung finden Sie als Herausgeber oder Mitbeteiligte die EU, Bundesministerium für Arbeit, Bundeszentrale für politische Bildung, Pressedienst der Bundesregierung und die "taz".

Zusatzfrage, wissen Sie, daß diese sogenannte Bewegung "Schule ohne Rassismus" mit zahlreichen linken und linksextremen Organisationen zusammenarbeitet. Unter den Partnern finden Sie zum Beispiel solche www.apabiz.de . Halten Sie diese für "Demokraten", die wir auf unsere Jugend loslassen können?

Mit freundlichen Grüßen
Max
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
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12.01.2009
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

was soll die Anrede als "Frau Bundestagsabgeordneter"? Ein wenig mehr Sorgfalt sollten Sie schon aufbringen. Auch in einem Internetmedium wie diesem ist das wohl nicht zu viel verlangt.

Zum Thema "Schule-ohne-Rassismus" habe ich grundsätzlich bereits Stellung bezogen:
www.abgeordnetenwatch.de
Meine skeptische Auffassung bleibt und wurde durch die jüngste Ausgabe von "Q-Rage" verstärkt.

Wenn die Bedeutung des Christentums für Jugendliche erstens auf die Aktivitäten von Evangelikalen reduziert wird und diese Evangelikalen zweitens einseitig negativ dargestellt werden und zugleich der Islam unter Jugendlichen in Deutschland sehr ausführlich, teils wertneutral und teils positiv dargestellt wird, widerspricht dies elementaren Grundsätzen der Ausgewogenheit, Verhältnismäßigkeit und Fairness. Besonders problematisch war die Gleichsetzung von Evangelikalen und Islamisten, die der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung in einem Begleitschreiben vorgenommen hat.

Mit Spannung ist die nächste Ausgabe von "Q-Rage" zu erwarten. Eine Klarstellung ist erforderlich. Wenn sich diese Publikation künftig nicht um mehr Balance und Fairness bemüht, muss die Beteiligung der BpB dringend auf den Prüfstand.

Initiativen, auch wenn Sie zum Zwecke der politischen Bildung staatliche Zuschüsse erhalten, behalten im Kern ihre Freiheit und Unabhängigkeit. Nicht jede Veröffentlichung, die Anlass zu berechtigtem Ärger gibt, kann die Förderungswürdigkeit insgesamt in Frage stellen. Eine durchgängige parteipolitische und kulturkämpferische Propaganda darf jedoch nicht dauerhaft im Schafspelz der ‚politischen Bildung’ ihr Unwesen treiben. Die CDU/CSU-Fraktion hat in der Vergangenheit bewiesen – einige ‚zivilgesellschaftliche’ Projekte werden seit 2005 nicht mehr staatlich bezuschusst -, dass sie nötigenfalls in der Lage ist, die Bremse zu ziehen.

Früher wurde alles bezuschusst, was "gegen rechts" auftrat. Weil CDU und CSU an der Bundesregierung beteiligt sind, fallen nun linksradikale Grüppchen aus dem Förderprogramm heraus. Zudem haben wir durchgesetzt, dass auch Initiativen gegen den Linksextremismus grundsätzlich aus 19 Millionen Euro-Topf des Bundes förderfähig sind. Das Geld wird ausgeschüttet vom "Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt"; meine Fraktionskollegin Kristina Köhler (CDU) ist dort Mitglied im Beirat und achtet sorgsam darauf, dass kein Geld (mehr) an Linksextreme fließt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Arbeit
16.12.2008
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

in Ihrer Antwort an Herrn Nawrath vom 15.12.2008 meinen Sie, dass die SGB-II-Leistungen in Deutschland " sehr großzügig bemessen sind".

Die "BamS" hatte letztens eine Tabelle abgedruckt, auf der ein anderes Bild ersichtlich ist, ich zitiere die Zahlen wortwörtlich:

"In Belgien werden 644,48 Euro bezahlt, in Dänemarkr 1201, in Finnland 389,37 plus gesamte Wohnkosten und Strom, in Frankreich 440,86 plus allen Wohn-und Nebenkosten, in Großbritannien 742 Euro plus Wohn-und Nebenksoten, in Island 933 zzgl. Wohngeld, in Schweden 385 Euro plus alle Wohn-und Nebenkosten. Nur Italien hat mit 232 bis 269 für Langzeitarbeitslose niedrigere Leistungen".

Das war für mich verwunderlich, da die "Bild" im Gegensatz zur "BamS" ständig über die angeblichen "Hartz IV-Abzocker" schreibt. Meines Erachtens ist Unwissenhheit mit ein Grund, weshalb so pauschal gegen ALG II Bezieher hergezogen wird ( z.B. in den Medien).

Ich möchte die Probleme Italiens in Deutschland nicht haben. Zum anderen sieht man, dass gerade die Staaten mit hohen Leistungen wie z.B. Dänemark, sehr erfolgreich sind.
Warum nehmen Sie das nicht als Beispiel?

Sie bezweifeln außerdem, dass sich ALG II Empfänger zu Weihnachten nicht mehr als eine Tütensuppe leisten könnten. Bitte schauen Sie mal bei www.wikipedia.de mit der Eingabe "Hartz IV", "Sozialhilfe" und "ALG II".

Sie sehen erstens, dass ca. 130 Euro für das Essen vorgesehen sind. Teilen Sie das durch 31 Dezembertage, so erhalten Sie etwas mehr als 4 Euro als Ergebnisl, die einem ALG Bezieher pro Tag zur Verfügung stehen. Wo kann man sich für 4 Euro eine Gans kaufen?

Es ist zudem so, dass das ALG II gemessen an der früheren Sozialhilfe laut Wikipedia.de gesenkt wurde. Stehen Sie zu diesem Schritt?

Ich denke, viele Langzeitarbeitslose sind ohne Chance, schreiben sehr viele Bewerbungen . Glauben Sie, man kann diese Menschen wirklich nur mit Wirtschaftswachstum in Arbeit bringen?

Mit freundlichen Grüßen

Dr.
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
2Empfehlungen
22.12.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr Dr. ,

"Hartz IV hat trotz der damit verbundenen Erhöhung des Sozialbudgets die Stimmung nachhaltig verdorben, und zwar bei den Betroffenen ebenso wie bei den Nichtbetroffenen. Die einen fühlen sich ungerecht behandelt und diskriminiert, die anderen artikulieren Mitleid oder fürchten die veränderte Ausstattung des sozialen Netzes für den Fall des eigenen Absturzes. Die Tatsache, dass in großem Umfang Menschen aus der Sozialhilfe erstmals in die Arbeitsförderung einbezogen wurden und damit neue Chancen der Vermittlung erhielten, wird verdrängt." Soweit Prof. Hüther vom IW. Fundstelle:
www.iwkoeln.de

Das ALG II hat für einige Betroffenen eine Kürzung gegenüber den früheren SGB-Leistungen mit sich gebracht. Für andere hingegen – je nach Konstellation – eine Erhöhung. Von pauschaler Senkung zu sprechen, wäre unredlich. Insgesamt hat dieser angebliche Sozialabbau zu einer Ausweitung der Leistungen geführt. Im Übrigen führen weder rhetorische noch statistische Tricks an der Einsicht vorbei, dass die SBG-Transferleistungen allein beim Bund (zuletzt) mit jährlich ca. 35 Mrd. Euro einen der größten Ausgabenposten der öffentlichen Hand darstellen.

Wie gesagt: Auf die Diskussion um "Nur-Tütensuppe-zu-Weihnachten" will ich mich nicht einlassen. Ich bin jedoch überzeugt, dass – intelligentes Einkaufen und elementare Kochkünste vorausgesetzt – die Regelbeträge eine ausreichende und gelegentlich auch ‚festliche’ Verpflegung zulassen. Es gibt ja Untersuchungen, die die Regelsätze deswegen sogar – diese Einschätzung teile ich ausdrücklich nicht – für zu hoch halten:
www.welt.de

Zu den europäischen Vergleichswerten: Wenn Sie meine Darstellung widerlegen wollen, müssten Sie belegen, dass die Sozialtransfers im Gesamtbild (Nettoleistungen, Leistungsdauer und –Voraussetzungen, Budgetanteil, Einkommensniveau etc.) in Deutschland vergleichsweise niedrig sind. Dies glaube ich nämlich nicht.

Zur Frage, wie "großzügig" die SGB-II-Leistungen bemessen sind, möchte ich erklären, dass die Regelsätze natürlich keine großen Sprünge erlauben und – gemessen an manchen Konsumgewohnheiten – relativ gesehen wenig Geld sind. Andererseits erlauben diese Regelsätze (würdige Versorgung mit Wohnraum kommt hinzu) einen menschenwürdigen Lebensstandard, der weit über das ‚nackte Überleben’ hinausgeht und den verfassungsmäßigen Vorgaben entspricht. Über die Frage, ob der Staat (also der Steuerzahler) einen darüber hinausgehenden Lebensstandard finanzieren soll, der dem Einkommensniveau nicht nur von Geringverdienern, sondern dem unteren Normalverdienerniveau entsprechen würde, wird man wohl unterschiedlicher Meinung sein dürfen: Gehört es wirklich zu den moralischen Pflichten des Steuerzahlers – und zur Definition des Sozialstaats –, die Einkommensunterschiede zwischen denen, die arbeiten, und denen, die nicht arbeiten, einzuebnen?

Um es klar zu sagen: Ich bestreite nicht, dass viele SBG-II-Leistungsempfänger sich eine Beschäftigung sehr wünschen, darum auch kämpfen und dennoch über lange Zeit keine erhalten. Dies ist in der Tat für die Betroffenen deprimierend und für die gesamte Gesellschaft eine Herausforderung. Verbesserungen verspreche ich mir nur
a) von mehr Aus- und Weiterbildung (selbstverantwortliche Eigenanstrengungen jedes einzelnen + bessere Rahmenbedingungen im staatlichen Bildungs- und Erziehungssystem)
b) und von einer Politik für wirtschaftliches Wachstum und Effizienz mithilfe – nicht gegen – Markt und Wettbewerb.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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