Dr. Hans-Peter Uhl (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Hans-Peter Uhl
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
Kreisverwaltungsreferent a. D., Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
München West/Mitte
Landeslistenplatz
22, Bayern
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Welche Bundestagsabgeordneten bei der "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" engagiert sind, weiß ich nicht; ich bin es jedenfalls nicht. Auf der anderen Seite reichen mir ein paar vage Hinweise, die über wikipedia.org verbreitet werden nicht, aus um die Seriosität einer Informationsquelle prinzipiell in Frage zu stellen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
03.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

mit großem Interesse habe ich Berichte über ihre Aussagen zum Thema "Killerspiele" verfolgt. Ich möchte sagen, daß ich angehender Diplombiologe (Nachwuchsnaturwissenschaftler) bin und mich für einen rationalen und gebildeten Menschen halte. Trotzdem verspüre ich gelegentlich das Bedürfnis, sogenannte Killerspiele zu konsumieren. Nun befürchte ich, durch diese Diskussion zu Unrecht als ein negativer Teil der Gesellschaft abgestempelt zu werden. Sicherlich stimme ich ihnen zu, daß Minderjährige und Jugendliche vor derartigen Spielen geschützt werden und diese nicht konsumieren sollten. Doch traue ich mir als 26 jähriger Bürger durchaus selbst zu, zu entscheiden, was und in welchen Mengen ich es konsumiere. Aus den selben Gründen müsste man auch Alkohol generell verbieten, denn dieser wird von vielen Jugendlichen ebenfalls immer noch unverantwortungsvoll konsumiert, doch würde das selbstverständlich niemand tun, da man auf die Vernunft der Leute spekuliert und damit auch jene treffen würde die nach Feierabend nur ein Bierchen trinken. Darum halte ich ein Killerspieleverbot für völlig überzogen, es werden gleichsam Personen getroffen, die in verantwortungsvoller Weise mit dem Medium umgehen, obwohl diese niemandem etwas zu leide tun und nur ihrem Hobby nachgehen. Im Zeitalter von youtube, youporn und der Möglichkeit jedes beliebige Video/Spiel herunterzuladen (z.B. über Proxyserever, was jeder interessierte 15jährige realisieren kann) oder zu importieren ist dieses Vorgehen von ihnen für mich nicht nachvollziehbar, zumal ein Verbot solche Dinge für Kinder nur noch interessanter macht.
Vielmehr sollten sie durch stärkere Aufklärung der Eltern (die vielfach einfach nicht kontrollieren was ihre Kinder spielen) und Kontrolle des Einzelhandels die existierenden Regulierungen unterstützen.

Über eine Stellungnahme zu meinen Aussagen wäre ich sehr dankbar!
Vielen Dank für ihre Zeit und Mühe, mit freundlichen Grüssen

Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
3Empfehlungen
04.09.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

gerne nutze ich die Gelegenheit, meine Position zum Thema "Killerspiele" darzulegen und so vielleicht ein paar Missverständnisse auszuräumen.

Am 1. Juli 2008 ist mit den Stimmen der großen Koalition unter Federführung der Bundesfamilienministerin von der Leyen eine Reform des Jugendschutzgesetzes in Kraft getreten – nicht zuletzt mit dem Ziel, den Jugendschutz im Hinblick auf Computerspiele zu verbessern.

Wenn heute erneut über weitergehende Maßnahmen gegen jugendgefährdende Trägermedien bzw. Computerspiele beraten wird, soll das keine unbotmäßige Kritik an dem eben erst geänderten Gesetz sein. Vielmehr hat die Bundesfamilienministerin selbst erklärt, dass die Neuregelung nur Teil eines Sofortprogramms der Bundesregierung ist und damit vorläufigen Charakter hat. Ein weiteres Nachdenken über geeignete Maßnahmen des Jugendschutzes ist somit nicht nur nicht verboten, sondern im Gegenteil geboten.

Dabei geht es mir selbstverständlich nicht um altbacken-spießiges Sittenwächtertum und nicht um Vorurteile gegen neue kulturelle Formen in Spiel und Freizeit: Natürlich gehören PC-Spiele und auch gewalthaltige Spiele zur Realität. Die ganze Diskussion um Verbotsmöglichkeiten kann sich natürlich nur auf extreme Ausreißer beziehen. Das verfassungsmäßige Wächteramt des Staates darf nicht unverhältnismäßig in die Freiheit des einzelnen und in das Erziehungsrecht der Eltern eingreifen. Aufgabe der Politik kann es lediglich sein, genau zu prüfen, auf welchen Wegen erheblich jugendgefährdende Medien Jugendliche erreichen, und nach Wegen zu suchen, die Maschen enger zu ziehen.

Entscheidend ist die Frage, wie die Alterskennzeichnung zustande kommt. In der Vergangenheit ist die Politik vor allem durch den Missstand auf den Plan gerufen worden, dass nach Expertenurteil Alterskennzeichnungen immer wieder zu lax und damit irrtümlich bzw. vorsätzlich missbräuchlich vergeben worden sind. So kam Professor Pfeiffer in einer Analyse zu 72 Computerspielen zum Ergebnis, dass die Alterskennzeichnung der USK in über einem Drittel der Fälle unangemessen lax war. Auch eine Studie des angesehenen Hans-Bredow-Instituts hat ergeben, dass die Einstufungen der USK von der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien losgelöst sind und von deren Indizierungskriterien deshalb erheblich abweichen können. Lesen Sie dazu die Studie, insbesondere die Seiten 44-47: www.hans-bredow-institut.de Auf Seite 32f. bestätigt die Studie übrigens, dass schwere Jugendgefährdung auch mit strafrechtlichen Mitteln (Verboten)sinnvoll geahndet werden könnte.

Auch wenn dieses Thema sicherlich nicht Deutschlands Problem Nr. 1 ist - wir können nicht einfach über diese Missstände hinwegsehen. Obwohl ich mir bewusst bin, dass dies politisch kein Gewinner-Thema ist, weil ich für Überlegungen zu "Killerspielen" kein Lob, sondern nur kritische Bürgerpost bekomme, halte ich es nicht für meine Aufgabe als Abgeordneter, bei ungelösten Problemen einfach wegzuschauen. Wir werden sehen: Entweder zeigt die Neufassung des Jugendschutzgesetzes (mit konkreteren Formulierungen zu den Indizierungskriterien) Wirkung und die USK nimmt den Jugendschutz endlich gebührend ernst oder der Gesetzgeber muss nachbessern und die Alterskennzeichnungs- bzw. Indizierungspraxis enger an die Leine nehmen. Ganz einfach.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl,

Sie verteidigen Ihr Begehren nach einer Internetzensur damit, dass andere Länder dies schon praktizieren:

"Es wird wohl noch erlaubt sein, darüber nachzudenken, ob das, was in zahlreichen europäischen Demokratien sowie Neuseeland, Kanada und Südkorea praktiziert wird, nicht auch für Deutschland in Frage kommen könnte."

Wenn Sie es für legitim erachten, tun zu dürfen, was andere Demokratien auch tun, dann könnten Sie sich die USA zum Vorbild nehmen und ein deutsches Guantanamo einrichten. Oder nehmen Sie sich Großbritannien zum Vorbild. Die staatliche Überwachung der Bürger hat dort menschenunwürdige Ausmaße angenommen, ohne dass die Sicherheit deretwillen sie angeblich stattfindet, maßgeblich gestiegen wäre.

Zum Thema Zensur im Internet. Auch ich bin natürlich gegen Kinderpornografie. Aber finden Sie es nicht selbst etwas naiv zu glauben, den Konsum von Kinderpornographie mit Zensur unterbinden zu können? Diese Leute sind krank und werden immer Mittel und Wege finden.

Die wahren Leidtragenden werden die Normalbürger sein, welche die Auswirkungen entsprechender Gesetze insoweit spüren werden, dass die einmal eingerichtete Technik zur Zensur zunehmend auch für andere Inhalte angewendet werden wird. Es könnte damit anfangen, dass die bekannten Sittenwächter in der Politik fordern werden, auch unmoralische, unsittliche oder gefährliche Angebote zu sperren, wobei widerum der Kinder- und Jugendschutz vorgeschoben werden wird, für den eigentlich die Eltern verantwortlich sind! Als nächstes käme dann wohl die Zensur politisch unbequemer Meinungsäußerungen.

Meine Fragen:

1. Wollen Sie wirklich Zensur im Internet?
2. Sind Sie sich des Mißbrauchspotentials bewußt?

Zur Beantwortung meiner Fragen möchte ich, dass Sie sich dringend vergegenwärtigen, dass bis heute ALLE Gesetze, die einst unter dem Vorwand der Bekämpfung schwerster Kriminalität eingeführt wurden, inzwischen völlig ungeniert gegen Alles und Jeden eingesetzt werden.

mfg K.
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
3Empfehlungen
05.09.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

Sie sollten sich damit beschäftigen, was ich konkret zur Diskussion gestellt habe (Netfilter gegen kinderpornographische Seiten), und nicht damit, was ich niemals gefordert habe (Guantanamo etc.).

Was sollen diese Unterstellungen? Wie würden Sie es finden, wenn ich im Gegenzug allen Kritikern unterstellen würde, sie wollten kinderpornographische Angebote schützen? Sie wären zu Recht empört. Also bitte ich Sie, diese Art der Diskussion bleiben zu lassen.

Eine "einmal eingerichtete Technik zur Zensur zunehmend auch für andere Inhalte" beliebig zu verwenden, ist ausgeschlossen. Dies geht nur, wenn das betreffende Gesetz entsprechend geändert wird. Und eine Rechtsänderung vollzieht sich nicht heimlich und auf leisen Sohlen, sondern öffentlich und auf geregelten demokratischen Wegen.

Im Übrigen bin nicht so "naiv" zu glauben, mit technischen Mitteln die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte unterbinden zu können. Aber was spricht dagegen, diese Verbreitung so gut es geht wenigstens zu erschweren?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Arbeit
04.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl

ich hätte eine Frage zur Vererbung von Firmen.
Warum ist die Erbschaftspolitik eigentlich so schwierig aufgebaut wenn ein Vater seinem Sohn die Firma vererben will? Die Junge Generation ist gewillt ein Geschäft zu übernehmen und erfolgreich weiterzuführen. Aber schon beim Start, also bei der Vererbung, werden Ihr Steine in den Weg gelegt. Warum wird die Vererbung mit so hohen Steuern belastet? Nur wenn man das Geschäft 10 Jahre so weiterführt wie es ist, wird die Erbschaftssteuer günstiger. Wer aber bitte kann 10 Jahre gewährleisten die Firma auf den gleichen Stand zu halten? Wenn man nun nach 6-7 Jahren die Mitarbeiterzahl reduzieren muss, um sich "Gesund zu schrumpfen", kommt der Staat und will auch nochmal abkassieren weil man ja das Versprechen der 10 Jahre nicht eingehalten hat. Das reißt nochmal ein Loch in die Kasse. Das finde ich ist nicht gerecht.
Das ist ein Thema bei dem sich Politiker die solche Gesetze machen, glaube ich, nicht in ein mittelständisches Unternehmen hineinversetzen können.

Vielen Dank schon im Voraus für die Antwort

viele Grüße
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
7Empfehlungen
05.09.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

ich gebe Ihnen völlig Recht. Ich persönlich habe den Sinn der Erbschaftsteuer nie ganz verstanden.

Ein Grundeigentümer verfügt über Kapital, das aus bereits versteuertem Einkommen aufgebaut worden ist. Und um jeden Unternehmer, der sich mit Gütern und Dienstleistungen am Markt behauptet und damit zwei gute Werke tut, nämlich
  • Versorgung mit nachgefragten Gütern und Dienstleistungen
  • und Bereitstellung von Arbeitsplätzen,
sollten Staat und Gesellschaft eigentlich froh und dankbar sein anstatt ihn noch mit einer zusätzlichen Steuer zu bestrafen.

Meine Meinung: Wenn es schon demokratischer Wille ist, eine Erbschaftsteuer zu erheben, dann sollten von dieser Steuer wenigstens keine Fehlanreize ausgehen, die es Familienunternehmern geraten erscheinen lassen, ihren Betrieb aufzugeben und an Kapitalgesellschaften zu veräußern.

Genau diese unsoziale, mittelstandsfeindliche Wirkung geht jedoch von den Behaltensfristen und Lohnsummenklauseln, wie sie der Entwurf vorsieht, aus. Die CDU/CSU-Fraktion ringt deshalb weiter um eine dringend erforderliche Entschärfung.

Allerdings muss ich daran erinnern, dass CDU und CSU lediglich in einer Koalition mit dem gleichstarken Partner SPD regieren. Die SPD – das bitte ich genau zu sehen – möchte leider an der Erbschaftsteuer unbedingt festhalten und macht seine Zustimmung zur Reform davon abhängig, dass auch das bisherige Volumen an Erbschaftsteuer mindestens erhalten bleibt. Angesichts dieser sehr ernsten, parteipolitischen Konfliktsituation brauchen wir nicht darüber reden, was Sie und ich für richtig halten, sondern können allenfalls um "Verbesserungen" im Sinne der Kompromissfindung kämpfen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl,

Sie schreiben, dass Überwachungsgesetze nicht übers Ziel hinausschießen könnten, da im Falle der Verschärfung eines Gesetzes, Diskussionen in der Politik und in der Öffentlichkeit stattfinden müßten und letztendlich der Bürger solche Gesetze dadurch verhindern könne, dass er alle 4 Jahre wählen darf:

"Und zur Gesetzgebung gehören öffentliche Debatten in Funk und Presse, kritische Kommentare und Sachverständigenurteile, Fragen und Antworten auf www.abgeordnetenwatch.de etc.etc. - letztlich entscheidet der Wähler, der die Kräfteverhältnisse im Parlament bestimmt, den Streit über konkurrierende Gesetzgebungsabsichten."

Diese Behauptung ist doch wohl ein schlechter Witz? Mein Eindruck ist, dass sich Abgeordnete nicht mehr um den Volkeswillen kümmern, sobald Sie erstmal gewählt sind. Dann steht der Parteiwille im Vordergrund, Stichwort Fraktionszwang. Ein sehr schönes Beispiel hierfür war die Abstimmung über die Vorratsdatenspeicherung, bei der einige SPD-ler trotz erheblicher Bauchschmerzen dafür gestimmt haben. Auch sonst fällt quer durch alle Parteien diese merkwürdige Meinungsgleichheit in den jeweiligen Parteien auf, die nicht real sein kann.

Abgesehen davon werden Gesetze nicht im 4-Jahres Rhytmus verabschiedet, so dass der Wähler absolut keinen Einfluß darauf nehmen kann. Was den Überwachungsstaat anbelangt, hätte der Bürger selbst dann keinen Einfluss, wenn alle 4 Wochen gewählt würde, da sich alle großen Volksparteien im Sicherheitswahn verrannt haben und das Prinzip der Verhältnismäßig völlig aus den Augen verloren haben.

Es ist also egal, ob man CDU/CSU oder SPD wählt, man kommt nur vom Regen in die Traufe. Das Schlimme ist derzeit, dass sogar beide großen Volksparteien, dasselbe Ziel verfolgen und gemeinsam regieren. Es gibt praktisch keine wirksame Opposition.

Was also fehlt, ist die direkte Einflußnahme des Volkes auf die Politik. Meine Frage: Setzten Sie sich aktiv für mehr plebiszitäre Elemente in Deutschland ein?

mfg K.
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
4Empfehlungen
10.09.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

ich will Ihnen Ihre Meinung nicht ausreden. Aber wenn Sie mir Ihre eigensinnigen Werturteile an den Kopf werfen, muss es erlaubt sein zu widersprechen: Ich weise entschieden zurück, dass sich die Volksparteien im Sicherheitswahn verrannt und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit aus den Augen verloren hätten.

Ebenso wenig gibt es den berüchtigten "Fraktionszwang"; das parlamentarische Mehrheitsprinzips bringt lediglich die Notwendigkeit mit sich, sich zuerst intern nach kontroverser Diskussion demokratisch zu einigen (Kompromisse und Mehrheiten zu akzeptieren) und dann nach außen geschlossen an die Rampe zu gehen. Der "Parteiwille" bzw. die Fraktionslinie kommt dabei nicht aus heiterem Himmel über die Abgeordneten, sondern jeder hatte zuvor die Möglichkeit, daran mitzuwirken.

Plebiszitäre Elemente auf kommunaler Ebene haben sich bewährt. Auch auf Landesebene sind sie sinnvoll einzusetzen. Die diesbezüglichen Bestimmungen der Bayerischen Verfassung halte ich für vorbildlich. Auch auf Bundesebene wären Volksentscheide grundsätzlich eine Möglichkeit. Sie könnten eine Chance bedeuten, der Politikverdrossenheit entgegenzuwirken und Verantwortlichkeit und Interesse unter den Bürgern zu fördern.

Umgekehrt können direktdemokratische Entscheidungen in der Bundespolitik eine Gefahr für die Demokratie bedeuten:
  • Die parlamentarische Gesetzgebung ist ein lernendes Verfahren, das komplexe Interessengegensätze integrieren und aufheben kann. Die direkte Demokratie reduziert die politische Fragestellung auf Ja-Nein-Alternativen.
  • "Die Bevölkerung ist zu groß und die Probleme sind zu komplex" (Richard von Weizsäcker): Die Anfälligkeit der Bürger für Stimmungsmache würde durch Volksabstimmungen erhöht. Bei einem Referendum bestünde die Gefahr, dass der Abstimmungsgegenstand mit allerlei sachfremden Themen befrachtet würde (z.B. in Irland wurde die Abstimmung über den EU-Vertrag mit dem Thema Abtreibung verknüpft). Finanzkräftige Eiferer am Rande des politischen Spektrums bekämen eine unverhältnismäßige Plattform. Eine reine Nein-Kampagne ließe sich leichter organisieren und finanzieren als ein Wahlkampf mit vielseitigem Parteiprogramm.
  • Die historische Entwicklung unserer Verfassungstradition belegt den Erfolg der repräsentativ-parlamentarischen Staatsform. Die repräsentative Demokratie beruht darauf, dass die gewählten Politiker verantwortlich handeln und nicht ihre Entscheidungskompetenz von Fall zu Fall willkürlich an das Volk delegieren.

Meiner Ansicht nach überwiegen die Nachteile von Volksentscheiden auf Bundesebene deutlich die Vorteile.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl,

gestatten Sie bitte, dass ich einmalig nachhake. Sie antworten mir auf meinen Einwand, dass die einmal eingerichtete Technik zur Zensur des Internets irgendwann auch gegen andere Inhalte als Kinderpornographie eingesetzt werden wird:

"Eine "einmal eingerichtete Technik zur Zensur zunehmend auch für andere Inhalte" beliebig zu verwenden, ist ausgeschlossen."

Und danach wiedersprechen Sie sich sofort selbst:

"Dies geht nur, wenn das betreffende Gesetz entsprechend geändert wird."

Danke. Also ist es gerade NICHT ausgeschlossen weil jedes Gesetz jederzeit geändert werden kann. Und es wird daher mit Sicherheit genauso kommen, wie es bis jetzt immer in der Politik war: Der Zweck heiligt die Mittel. Da Sie sich auch für ein Verbot von Killerspielen einsetzen [1], möchte ich gerne eine Zusatzfrage stellen. Können Sie sich vorstellen, auch Internetseiten blockieren zu lassen, auf denen sogenannte Killerspiele angeboten werden?

[1]
www.stern.de

mfg K.
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
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10.09.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

ich widerspreche mir nicht. Ich bin lediglich dem Gerücht entgegengetreten, als könnten staatliche Behörden ohne Rechtsgrundlage, die auf einwandfrei demokratischen Weg zustande gekommen ist, beliebig und ausufernd tätig werden.

Ich finde es unglücklich, wenn "Killerspiele" und Kinderpornographie in einem Atemzug erwähnt werden. Beide Themen haben völlig unterschiedlichen Gehalt und gehören nicht auf dieselbe Stufe. Kinderpornographie ist ein Verbrechen, während Computerspiele grundsätzlich unproblematisch sind. Diese Spiele können meinetwegen auch gewalthaltig sein. Wichtig ist nur, dass Herstellung und kommerzielle Verbreitung solcher Spiele in angemessener Weise dem Jugendschutz verpflichtet sind. Wenn dies nicht der Fall ist, bedarf es funktionsfähiger staatlicher Sanktionen - wie ich finde in bestimmten Fällen auch mit strafrechtlichen Mitteln.

Ich habe Zweifel, dass die bestehenden Regeln und Institutionen in dieser Hinsicht genau genug formuliert und angeordnet sind; hier gibt es Verbesserungsmöglichkeiten - nicht mehr und nicht weniger. Eine Sperrung bestimmter Internetangebote kann ich mir dazu nicht vorstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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