Dr. Hans-Peter Uhl (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Hans-Peter Uhl
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
Kreisverwaltungsreferent a. D., Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
München West/Mitte
Landeslistenplatz
22, Bayern
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(...) Ich stimme Ihnen jedoch zu, dass Normal- und Geringverdiener zu stark steuerlich belastet sind. Die CSU hat deshalb Vorschläge gemacht, wie der Staat seine Steuerforderungen auf ein gerechteres Maß reduzieren könnte. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Aufenthalts- und Asylrecht
23.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr Uhl,

als Betroffener habe ich Ihre Antwort zur Frage des Herrn Robert Stuhr vom 18.08.2008 sehr aufmerksam gelesen . Und möchte dazu noch einige Fragen stellen .
Sie antworten dort, dass sich die Ehegatten in den elementaren Alltagssituationen verständigen sollen. Und führen 3 Punkte auf .
wie jedoch erklären Sie sich die tatsächliche Praxis , dass der Start A1 Deutsch weit mehr fordert , und das Goethe Institut die Hürden weit höher legt , wie Sie beschrieben haben bzw im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen nachzulesen ist

Warum , darf nur das Goethe Institut dieses Zertifikat zum A1 prüfen und ausstellen , obwohl es sehr gute andere Schulen in anderen Ländern gibt , die nach den gleichen Vorgaben lehren und prüfen könnten . ( eigenen Erfahrungen )

Warum werden die Zuzugswilligen Ehegatten gezwungen nur das Goethe Institut über Monate zu besuchen obwohl es ebenso gute andere Schulen in der Nähe des Wohnortes gibt.

Viele Schüler sind gezwungen , den Beruf aufzugeben , um am Goethe Insitut den Unterricht zu besuchen , teilweise müssen Sie bis zu 200 Euro nur an Unterkunft aufbringen , in ihrem Land jedoch ein durchschnittliches Monatseinkommen von 150, bis 200 Euro zu erzielen ist.

wie kann dies nach Ihrer Meinung nach gelöst werden .

Als Betroffener habe ich mich sehr gut in diese Thematik eingearbeitet und eine Petition eingereicht .
Ich hoffe und wünsche , dass die Podiumsdiskussion am 25.9.2008 in Berlin eine ehrliche, offene und sachliche Diskussion seitens der Politik wird . Und dass unsere Politiker sich ernsthaft damit auseinandersetzen

Vielen herzliceh Dank für Ihre Mühe
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
3Empfehlungen
25.08.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

der Sprachnachweis muss möglichst einheitlich und zuverlässig erfolgen.
Daher wird grundsätzlich auf die Sprachprüfung der deutschen Kulturinstitute abgestellt. Nicht jede beliebige andere Sprachprüfung kann anerkannt werden. Antragsteller haben jedoch im Visumverfahren – ggf. nachdem sie eine andere Sprachschule besucht haben – die Möglichkeit, bei der persönlichen Vorsprache die Offenkundigkeit ihrer einfachen Sprachkenntnisse darzulegen, so dass ein gesonderter Sprachnachweis (Zertifikat) entbehrlich ist. Nach Weisung des Auswärtigen Amts ist den Antragstellern stets die persönliche Vorsprache in der Auslandsvertretung zu gewähren, damit diese u. U. auch gesetzliche Ausnahmetatbestände vom Sprachnachweis geltend machen können.

Dass es sich bei diesen Ausnahmetatbeständen nicht um schönsprecherische Theorie, sondern um gelebte Praxis handelt, können Sie u.a. daraus ersehen, dass z.B. in den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei im IV. Quartal 2007 88 Visa ohne Zertifikat wegen Offenkundigkeit der Deutschkenntnisse erteilt worden sind, während nur 31 Visumsanträge wegen mangelnder Sprachkenntnis bzw. Nichterbringung eines Zertifikats abgelehnt worden sind!

Zu den angeblichen "Hürden" des Goethe-Instituts:
  • Die Prüfungsvorbereitung kann via Fernkurse und via Internet erfolgen.
  • In den Sprachprüfungen "Start Deutsch 1" des Goethe-Instituts können innerhalb der Hör- und Lesetexte der Prüfung einzelne Wörter vorkommen, die nicht in der prüfungsrelevanten Wortliste für dieses Sprachniveau enthalten sind. Diese Wörter sind allerdings zum Verständnis und zur Erfüllung der gestellten Aufgaben nicht lösungsrelevant. Hierauf wird in Prüfungsinformationen des Goethe-Instituts, insbesondere der Broschüre "Start Deutsch 1 – Prüfungsziele/Testbeschreibung" auch öffentlich hingewiesen. Alle Prüfungssätze werden einer sorgfältigen Erprobung an einer repräsentativen Anzahl von Testpersonen dieser Lernstufe unterzogen.
  • Die Wortliste zur Sprachprüfung "Start Deutsch 1" umfasst ca. 650 Wörter. Diese sollten passiv verstanden werden, wenn sie den Lernenden in Lese- oder Hörtexten begegnen. Etwa die Hälfte dieser Wörter sollte als produktiver Wortschatz, den die Prüfungsteilnehmer in den Prüfungsteilen "Schreiben" und "Sprechen" aktiv verwenden können, zur Verfügung stehen.

Ich bekenne mich dazu, dass ich weniger "hohe Hürden" für zu niedrig halten würde.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl

in einem Interview, welches in Ausschnitten unter folgendem Link lesbar ist:
magazine.web.de

forden Sie wörtlich:
"Was die Chinesen können, sollten wir auch können. Da bin ich gern obrigkeitsstaatlich."

Sie beziehen sich hiermit darauf, Providern aufzuerlegen bestimmte Seiten des Internets zu sperren. Sie ziehen diese Überlegung aus dem Hintergrund der Kinderpornographie und sogenannter "Killerspiele" heran.

Ich möchte Ihnen hiermit die Frage stellen, ob Sie, bzw. ihre Fraktion, tatsächlich vorhat das Grundgesetz ändern zu wollen, insbesondere Artikel 5, in welchem der freie Zugang zu jedweder Informationsquelle sichergestellt ist.
Sie versuchen zwar, durch den Verweis auf Kinderpornographie, welche natürlich verboten und schwer bestraft gehört, die Aufweichung dieses Grundrechts zu rechtfertigen, Sie werden mir aber hoffentlich zustimmen, dass selbst ein geringer Schritt in Richtung staatlicher Zensur dem Tenor des Grundrechts widerspricht. Insbesondere der Vergleich mit China erscheint mir in diesem Zusammenhang sehr bedenklich.

Ich möchte Sie bitten in dieser Sache mir klärend Ihre und die offizielle Position der CDU/CSU Bundestagsfraktion zur Presse und Informationsfreiheit aus Artikel 5 GG mitzuteilen und ob geplant ist, diese durch "Ausnahmen" aufzuweichen, indem Einfluss auf die Verfügbarkeit des Internetangebots genommen wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
4Empfehlungen
03.09.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

ich habe meine Position zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage auf www.abgeordnetenwatch.de bereits umfangreich dargestellt:

www.abgeordnetenwatch.de

Ich gebe zu, dass der Hinweis auf China etwas drastisch und provozierend ist. Aber leider findet man oft nur mit derart zugespitzten Formulierungen Gehör. Für einen durchschnittlich intelligenten Leser sollte es dennoch ein Leichtes sein, meine Aussageabsicht aus dem Sachzusammenhang richtig zu interpretieren:

Mir geht es darum, das Für und Wider abzuwägen, Zugriffsmöglichkeiten speziell auf bekannte kinderpornographische Webseiten nach Möglichkeit zu blockieren. Es wird wohl noch erlaubt sein, darüber nachzudenken, ob ein solcher "Webfilter", wie er in zahlreichen wohlgeordneten Demokratien wie Dänemark, Norwegen, Neuseeland, Kanada oder Südkorea angewandt wird, nicht auch für Deutschland in Frage kommen könnte. Lesen Sie dazu auch folgenden Bericht:

www.fr-online.de

Einen Konflikt mit dem Grundgesetz sehe ich deshalb nicht, weil natürlich jedes Grundrecht letztlich wiederum von anderen verfassungsmäßigen Rechten beschränkt wird. Eine Änderung des Artikels 5 GG wünschen oder beabsichtigen selbstverständlich weder ich noch meine Fraktion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.09.2008
Von:

Hallo Herr Uhl,

auf www.focus.de ist zu lesen, dass sie die Chinesische Internetzensur befürworten und sich ein ähnliches Konzept für Deutschland wünschen.

Dort werden sie wie folgt zitiert: "Was die Chinesen können, sollten wir auch können. Da bin ich gern obrigkeitsstaatlich."

In dem Artikel benutzen sie als Vorwand für diese unfassbare Einstellung das Vorgehen gegen kinderpornographische Inhalte im Netz. Möglicherweise ist ihnen nicht bewusst, dass verschlüsselte Netzwerke nicht gefiltert werden können und dass es sehr viel wirkungsvoller wäre, an der Quelle -- der Produktion von Kinderpornographie -- anzusetzen, anstatt einen Kampf gegen Windmühlen aufnehmen zu wollen und die Darstellung im Internet einzudämmen.

Bleibt ihr Hang zur Internetzensur, bei dem sie sich nicht einmal entblößen, den Vergleich mit China nicht nur anzustellen, sondern ein solches Regime auch als Vorbild zu betrachten.

Wo liegt für sie die Grenze? Oder gibt es keine und sollen demnächst auch in Deutschland dann willkürzlich Inhalte aus dem Netz gefiltert werden?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
7Empfehlungen
02.09.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Unterstellung, ich wünschte mir unter dem Vorwand, Kinderpornographie zu erschweren, eine Internetzensur nach chinesischem Vorbild, weise ich mit Empörung zurück.

Sie haben offenbar einen ausgeprägten Willen, meine zitierte Äußerung misszuverstehen. Was ich in Wahrheit gemeint habe, interessiert Sie wahrscheinlich gar nicht.

Dennoch will ich meinen Standpunkt erklären: Mir geht es darum, das Für und Wider abzuwägen, Zugriffsmöglichkeiten auf bekannte kinderpornographische Webseiten nach Möglichkeit zu blockieren.

Hinsichtlich derartiger Verfahren werden aktuell verschiedene Begriffe wie "access-blocking", "NetFilter" oder "Webfilter" herausgebildet. Zu berücksichtigen ist natürlich, dass das "access-blocking" nur kommerzielle kinderpornographische Webseiten betreffen könnte, nicht jedoch Online-Tauschbörsen, Chaträume, Online-Foren, Kommunikation per eMail oder MMS-Handy oder andere denkbare Wege des Datenaustausches. Insofern ist bei realistischer Betrachtung nicht davon auszugehen, dass Kinderpornographie aus dem Internet entfernt werden kann. Dies gilt umso mehr, als kommerzielle kinderpornographische Webseiten meist nur wenige Tage (häufig weniger als eine Woche) unter einer bestimmten Adresse im Netz verfügbar sind und danach umgehend mit neuer Eingangsseite auf anderen Servern und mit veränderter Adresse erneut ins Netz gestellt werden.

Gleichwohl würde ich mir die Realisierung eines derartigen Verfahrens wünschen, da hierdurch
• der Zugang zu kinderpornographischem Material zumindest erschwert wird, auch mit der möglichen Folge einer Reduzierung der Ermittlungsverfahren wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie,
• die Möglichkeit, auf ein konkretes kinderpornographisches Angebot zuzugreifen, mit der Folge unterbunden wird, dass die Geldflüsse an die Verantwortlichen bzw. Betreiber kinderpornographischer Seiten empfindlich gestört werden können.

Beispiel: Aufgrund des sprunghaften Anstiegs der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet haben die Serviceprovider einiger europäischer Länder (z.B. Norwegen, Dänemark) sich dazu verpflichtet, in Kooperation mit den jeweiligen Strafverfolgungsbehörden den Zugang zu bekannten kinderpornographischen Webseiten zu sperren.

Es wird wohl noch erlaubt sein, darüber nachzudenken, ob das, was in zahlreichen europäischen Demokratien sowie Neuseeland, Kanada und Südkorea praktiziert wird, nicht auch für Deutschland in Frage kommen könnte.

Lesen Sie dazu auch folgenden Bericht:
www.fr-online.de

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

ich kann in der Tat nicht glauben und nicht fassen, was ich hier im Focus online lese:
"Was die Chinesen können, sollten wir auch können. Da bin ich gern obrigkeitsstaatlich."

Bitte erklären Sie, was wir für unsere Demokratie von den Chinesen in Sachen Staatsführung zu lernen haben.

Ein empörter Bürger.

Mit demokratisch freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
2Empfehlungen
02.09.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

ich habe den Gegenstand Ihrer Frage auf www.abgeordnetenwatch.de heute
bereits umfangreich beantwortet:
www.abgeordnetenwatch.de

Auch wenn Sie das Stichwort "China" schreckt, sollten Sie schon auf den Sachzusammenhang meiner Äußerung achten: Mir geht es darum, das Für und Wider abzuwägen, Zugriffsmöglichkeiten auf bekannte kinderpornographische Webseiten nach Möglichkeit zu blockieren.

Es wird wohl noch erlaubt sein, darüber nachzudenken, ob ein solcher Webfilter, wie er in zahlreichen wohlgeordneten Demokratien wie Dänemark, Norwegen, Neuseeland, Kanada oder Südkorea angewandt wird, nicht auch für Deutschland in Frage kommen könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,
ich bin mir bewusst, dass Sie bereits mehrfach zu Ihrer "China-Aussage" Stellung genommen haben. Ein Aspekt, der mir aber bei dieser Thematik besonders wichtig ist, wurde aber in den gegenwärtigen Fragen nicht behandelt. Es wäre mir wichtig, diese zwei Fragen noch stellen zu können:

1. Frage:

Wenn man Filter installieren wird, wie kann man sich - ganz untechnisch - eine Erfolgskontrolle vorstellen? Wie lässt sich objektiv der Erfolg einer solchen Maßnahme messen? Würden Sie sich der Forderung anschließen parallel zur Zensurmaßnahme unabhängige, möglichst international renomierte Wissenschaftler mit der Evaluation der Maßnahme zu beauftragen? Wäre es aufgrund der der tiefe des Eingriffs in Freiheitsrechte des einzelnen nicht auch zu überlegen, die Perpetuierung und ein mögliches Nachsteuern von dem Ergebnis einer solchen unabhängigen, zeitnahen Evaluation abhängig zu machen?

2. Frage:

Wie schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit ein, dass Innenministerien der Zensur von Inhalten bei anderen Inhalten folgen werden? Zweifelsfrei ist Kinderpornographie ein abscheuliches Verbrechen. Ohne viel Phantasie wird man sich wortgleiche Forderungen auch in anderen vorstellen können: Z.B. Beschreibungen von Bombenbau, Folter, Sabotage, systematischen Steuerhinterziehung, etc. Ich frage mich aber, wo hier die Grenze liegt, wenn der Damm erst einmal gebrochen und Begehrlichkeiten geweckt sein werden.

Wie wollte man verhindern, dass sich eine Zensur schleichend auf alle Bereiche ausdehnt, die eine herrschende Politik und oder eine Elite als potenziell(!) schädlich oder gefährlich empfindet (!). Wo enden wir bitte, wenn wir eine solche - letztlich willkürliche - Entwicklung nicht einplanen, keine "Checks & Balances" implementieren, die bei Fehlentwicklungen frühzeitig "anschlagen" und gegen steuern können? Wie werden Sie als Politiker, der eine Zensur beim drastischen Einzelthema fordert, deren beliebiges Ausufern verhindern können?

Vielen Dank für Ihre Mühe,
F.
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
6Empfehlungen
04.09.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

1. Evaluation:
Beim Thema Netfilter gegen Kinderpornographie stecken wir in ersten Überlegungen und sind noch weit weg von einer Gesetzgebung. Ihren Vorschlag einer externen Evaluation nehme ich aber gerne auf. Dieses Mittel ist bereits angewandt worden, z.B. beim Terrorismusbekämpfungsgesetz. Generell halte ich aber nicht viel von solchen externen Evaluationen, weil sie sehr teuer und bürokratisch sind (Ausschreibungen, hohe Vergütung für die Externen) und im Grunde keinen Gewinn bringen. Schließlich wird jede rechtliche Regelung ohnehin in ihrer Praxis umfangreich überprüft und auf Schwachstellen untersucht - von der Verwaltung und v.a. von der Öffentlichkeit (Medien, Experten etc.) Wenn sich herausstellt, dass ein Gesetz zu kurz greift oder zu weit geht, steht es dem Gesetzgeber jederzeit frei, das Gesetz wieder abzuschaffen oder entsprechend zu ändern.

2. "Ausufern der Zensur":
Die "schleichende Entwicklung" des Rechts (hin zum Überwachungsstaat o.ä) ist ein beliebter Mythos, der wohl leider niemals aussterben wird. Eine solche schleichende, selbstläufige Entwicklung - bei einer Befugnis fängt es an, es folgen wie im Sog weitere Befugnisse - kann es gar nicht geben, weil wir in einem Rechtsstaat leben, in dem alle staatlichen Befugnisse und Zwangsmaßnahmen ausdrücklich per Gesetz definiert werden müssen! Angenommen wir hätten bereits einen Netfilter gegen Kinderpornographie und eine politische Kraft im Bundestag wollte dies z.B. auf Neonazismus ausweiten, müsste in aller Öffentlichkeit ein neues Gesetzgebungsverfahren begonnen und für diese konkrete Erweiterung Mehrheiten gefunden werden.
Und zur Gesetzgebung gehören öffentliche Debatten in Funk und Presse, kritische Kommentare und Sachverständigenurteile, Fragen und Antworten auf www.abgeordnetenwatch.de etc.etc. - letztlich entscheidet der Wähler, der die Kräfteverhältnisse im Parlament bestimmt, den Streit über konkurrierende Gesetzgebungsabsichten.
Demokratie und Öffentlichkeit: Ein effektiveres System von Checks&Balances gibt es nicht; und wir haben es bereits.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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