Dr. Hans-Peter Uhl (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Hans-Peter Uhl
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
Kreisverwaltungsreferent a. D., Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
München West/Mitte
Landeslistenplatz
22, Bayern
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(...) Sie teilen damit - über die konkrete Kaupthing/Island-Problematik hinaus - einen grundlegenden und ordnungspolitisch sehr berechtigten Zweifel an den Maßnahmen staatlicher Risikoübernahmen mit. (...) Das Bundesfinanzministerium (und die Bundesregierung insgesamt) haben abgewogen mit den erwartbaren Folgekosten für Deutschland, die zu befürchten gewesen wären, wenn sich die Finanzkrise durch einen völligen Zusammenbruch in Island weiter verschärft hätte. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
04.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl,

ich wende mich heute mit ein paar Fragen an Sie, weil Sie Mitglied der CSU-Fraktion im BT sind und auch immer sehr bereitwillig die Fragen hier beantworten (was ich sehr zu schätzen weiß).

Es geht um die Pendlerpauschale, die die CSU wieder ab dem ersten km bezahlt haben möchte:

1.) Warum werden derzeit ab dem 21.km gleich 30 Ct erstattet? Das bedeutet doch, dass ich bei einem derzeitigen Benzinpreisniveau von 1,50 €/l alle 5 km einen Liter Benzin erstattet bekomme, obwohl ich damit bei einem unterstellten Verbrauch von 8 l auf 100km 12,5 fahren könnte. Das geht doch weit über das hinaus, was man tatsächlich an Treibstoffkosten verbraucht, so dass man auch noch richtig dazu verdienen kann, wenn der Arbeitsort möglichst weit vom Wohnort weg ist, weil man auf diese Weise das zu versteuernde Einkommen nach unten schrauben kann.

2.) Warum gibt es für diejenigen, die arbeiten gehen, aber keine Steuern zahlen, weil sie schlichtweg zu wenig verdienen, d.h. mit ihrem Einkommen nicht über dem Grundfreibetrag liegen, keine Teilerstattung ihrer Fahrt- und Werbungskosten. Sie tragen durch ihre Leistung doch auch zum Wohle unserer Gesellschaft bei, bleiben aber auf ihren Aufwendungen sitzen, die sie steuerlich nicht absetzen können, so dass sie ihren existenzsichernden Grundfreibetrag gar nicht in vollem Maße ausschöpfen können, weil sich dieser um die nicht absetzbaren Werbungskosten reduziert.
Wie gedenken Sie bzw. die CSU gegen diese Ungerechtigkeit vorzugehen?

3.) Ich finde es ja gut, wenn die Pendlerpauschale wieder für alle ab dem 1.km gezahlt wird. Aber kann man diese nicht nach oben hin deckeln (vielleicht auf 50 km einfache Fahrt)?
Das fände ich zumindest einen fairen Kompromiss.


Über die Beantwortung der Fragen würde ich mich sehr freuen

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
3Empfehlungen
14.08.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

zunächst möchte ich erklären, warum ich vor zwei Jahren die Kürzung der Pendlerpauschale für vertretbar gehalten und mitbeschlossen habe: Damals war die dominierende Frage, warum diejenigen, die z.B. in München arbeiten und eine teure Stadtwohnung finanzieren (die sie natürlich steuerlich nicht geltend machen können), denjenigen, die preiswerter im Münchner Umland wohnen, die Fahrkosten in Form einer Steuererleichterung bezuschussen sollen.

Nun kann man darüber streiten, ob die beschlossene Kürzung – Erstattung erst ab dem 21. Kilometer – unter Gerechtigkeits- und Umweltaspekten die intelligenteste Lösung war. Ihre Fragen sind berechtigt - womöglich wäre eine Deckelung nach oben (z.B. nach 50 km) oder eine Kürzung der Kilometerpauschale (z.B. auf 20 ct.) schlüssiger gewesen. Letztlich hat man sich nach komplizierten Koalitionsberatungen für die bekannte Lösung entschieden, weil man gerade Fernpendler (bei denen am ehesten eine Härte eintritt) nicht besonders treffen wollte und weil man die Anschaffungs-, Haltungs- und Verschleißkosten für Kfz in der Kilometerpauschale noch einigermaßen abbilden wollte.

Wie Sie sehen: es gibt hier verschiedene Stellschrauben und keine objektive Wahrheit. Je nach subjektiver Betroffenheit stellen sich die Vor- und Nachteile einer jeden Regelung anders dar. Naturgemäß ist jede Regelung einer Pendlerpauschale angreifbar, weil jede Steuerentlastung zugleich eine Steuerbelastung für alle diejenigen Steuerzahler ist, welche von der Entlastung weniger als andere oder gar nicht profitieren.

In der aktuellen Diskussion unterstütze ich die Position der CSU, die Pendlerpauschale von 2006 wiederherzustellen. Erstens sind die Mobilitätskosten seither stark angestiegen. Zweitens können wir die Pendler, die ihren Wohnsitz ja langfristig geplant haben und in den meisten Fällen nicht kurzfristig umziehen können, nicht für diese Verteuerung einseitig büßen lassen. Um beim Beispiel München zu bleiben: Der Wohnraum in der Stadt ist so knapp, dass die Einpendler aus dem Umland – auch wenn sie wollten – großteils gar nicht in die Stadt umziehen könnten.

Zum Thema Geringverdiener/mangelnde Steuerentlastungsmöglichkeit: Wir haben in Deutschland das System des progressiven Steuertarifs. Das heißt: Je mehr jemand verdient, desto mehr Steuern muss er bezahlen. Diese Progression ist jedoch keine Einbahnstraße – je höher das Einkommen und die Steuerlast, desto höher fallen auch die Steuerentlastungseffekte infolge von Absetzungsmöglichkeiten aus. Umgekehrt gilt schlicht und einfach: Wer steuerlich wenig oder nicht belastet ist, kann nur wenig oder nicht entlastet werden.

Wenn Ihnen dies grundsätzlich ungerecht erscheint, müssten Sie ein Fan des Paul-Kirchhof-Modells sein: einheitlicher Steuersatz, Entlastung nach unten durch hohe Grundfreibeträge, nach oben keine weiteren Abzugsmöglichkeiten. Es hat sich aber gezeigt, dass solche Modelle als ungerecht gelten und nicht mehrheitsfähig sind. Ich persönlich – meine private Meinung als ehemaliger Finanzbeamter – könnte mich anfreunden mit einer einfachen und neutralen Regelung, wie es sie in anderen Ländern gibt: Abschaffung der Pendlerpauschale und anderer Abzugsmöglichkeiten, dafür entsprechende Senkung der Steuersätze. Ich glaube jedoch nicht, dass dies bei uns politisch möglich ist. Das Scheitern von Kirchhof hat gezeigt, dass Ideen für eine durchgreifende Einkommenssteuerreform leider nicht sachlich diskutiert werden können. Stattdessen sollten wir uns auf sinnvolle Schritte für mehr Steuergerechtigkeit konzentrieren, die auch realistisch sind. In diesem Zusammenhang will ich Ihnen das Steuermodell des CSU-Vorsitzenden Erwin Huber, das weit über das Thema Pendlerpauschale hinausgeht, sehr ans Herz legen:
www.csu.de

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Aufenthalts- und Asylrecht
18.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

Sie werden am 25.09.08 in Berlin an einer Podiumsdiskussion des Verbandes Binationaler Familien und der Türkischen Gemeinde teilnehmen und zwar als Vertreter der CDU/CSU. Zu dieser Veranstaltung habe ich mich nach Absprache mit dem Verband Binationaler gleichfalls angemeldet, und zwar als Redakteur des Online-Magazins Recht & Migration (und Anwalt mit fast 20 Jahren Erfahrung im Ausländerrecht). Ich habe im Vorfeld auf die Tagung aufmerksam gemacht und werde danach ausführlich darüber berichten.

Ich wäre Ihnen daher sehr verbunden, wenn Sie mir Ihre persönliche Meinung zu den eingeführten Hindernissen beim Ehegattennachzug schildern könnten, damit ich Ihre Argumente in dem geplanten Artikel angemessen berücksichtigen, Ihren Standpunkt korrekt wiedergeben und mich als Zuhörer auf die Podiumsdiskussion vorbereiten kann.

Die tägliche Beratungspraxis zeigt, daß beim Ehegattennachzug vor allem zwei Dinge sehr problematisch sind: Erstens der Nachweis von Sprachkenntnissen vor der Einreise ohne Rücksicht auf die konkrete Situation im Herkunftsland des Ehegatten und ohne Rücksicht auf dessen persönliche Lage. Und zweitens die Möglichkeit für die Ausländerbehörden, deutschen Staatsbürgern bei unzureichendem Einkommen eine Eheführung im Ausland (!) vorschreiben zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
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22.08.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

für Ihr Interesse danke ich Ihnen. Meine Position zum Thema Ehegattennachzug können Sie in ausführlicher Form auf meiner Homepage nachlesen:
www.uhl-csu.de

Von den zuziehenden Ehegatten wird nicht mehr als der unterste erreichbare Sprachkenntnisstand verlangt (A1). Es geht nicht um "gutes" und auch nicht um korrektes Deutsch. Es geht lediglich darum, sich in elementaren Alltagssituationen verständigen zu können:
  • Verstehen und Verwenden alltäglicher Ausdrücke und ganz einfacher Sätze, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen,
  • sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen und auf Fragen dieser Art Antwort geben,
  • Verständigung auf einfache Art, wenn die Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.
Diese Lernleistung ist zumutbar und grundsätzlich in jeder Lebenssituation zu bewältigen.

Wenn ein Ehepartner diese einfachen Deutschkenntnisse dennoch nicht erwerben kann, ist die Aussicht auf eine gelingende Integration in Deutschland so gering einzustufen, dass sein Zuzug dem öffentlichen Interesse widerspricht.
In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass es keinen Rechtsanspruch darauf gibt, eine Ehe in Deutschland zu führen: Das Grundrecht auf freie Eheschließung bedeutet nicht, dass der Staat in jedem Fall den Lebensmittelpunkt der Ehe in Deutschland gewährleisten muss.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

ich verfolge nun seit geraumer Zeit die Einstellungszahlen der bayerischen Polizei. Immer befriedigendere Leistungen werden akzeptiert wenn es um eine Einstellung im mittleren Polizeivollzugsdienst kommt.

Hintergrund:
Ich habe 2006 zweimal die Sportprüfung nicht erfolgreich abgelegt aufgrund meiner ersten Anfänge ein besseres, gesünderes und sportlicheres Leben zu führen.In Zwischenzeit hat sich das vollkommen geändert. In meinen theoretischen Leistungen beim Auswahlverfahren erzielte ich gute bis sehr gute Resultate.
Meine Frage:
Kann ich durch Stellen eines Petitionsantrag eine eventuelle Neuprüfung meiner sportlichen Leistungen beantragen?

Wenn ja, wie hoch ist Erfolgsmöglichkeit einer Zustimmung des Antrages bzw.die Gefahr der Ablehnung meines Antrages?

Für ihre Auskunft danke ich Ihnen schon vorab sehr.

Mit freundlichen Grüßen,


Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
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21.08.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

natürlich ist es Ihr gutes Recht, eine Petition an den Bayerischen Landtag zu richten. Nach meiner Einschätzung tendieren Ihre Erfolgschancen jedoch gegen Null, weil die Prüfungsordnung für den mittleren Polizeivollzugsdienst hier keinen Ermessensspielraum der Verwaltung vorsieht.

Im Gegenteil: In der Prüfungsordnung ist verbindlich festgelegt, dass das Auswahlverfahren (oder ein Prüfungsteil) nur einmal wiederholt werden kann.

Eine solche Beschränkung ist aus praktischen Gründen notwendig, weil aufgrund der hohen Personalfluktuation und der entsprechend um ein vielfaches höheren Bewerberzahl das aufwendige Auswahlverfahren nicht mehr durchführbar wäre, wenn alle Abgelehnten halbjährlich immer wieder zur Prüfung antreten könnten.

Allerdings besteht Hoffnung für Sie: Die Prüfungsordnung ist geändert worden; künftig soll es nach Ablauf von zwei Jahren die Möglichkeit einer zweiten Prüfungswiederholung geben. Diese Regelung wird jedoch erst 2010 in Kraft treten, weil bis dahin das gesamte Prüfungsverfahren überarbeitet wird. Wenn Sie 2010 noch nicht 26 Jahre alt sind (Einstellungsaltergrenze), könnten Sie sich dann zum Drittversuch anmelden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
20.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

meine Frage betrifft den leider stark eingeschränkten Zugang zu deutschen Hochschulen für äußerst qualifizierte junge Leute. Vor kurzem wurden von der ZVS die Zusagen und Ablehnungen an die diesjährigen Bewerber für den Studiengang Medizin versendet. Leider werden gerade Studienplätze in Medizin noch deutschlandweit über die ZVS vergeben, anstatt den Universitäten ein größeres Mitspracherecht einzuräumen, das diesen ermöglichen könnte, mit größerer Sorgfalt die richtigen Kandidaten für die zur Verfügung stehenden Studienplätze auszuwählen. Ich könnte mir vorstellen, dass in diesem Fall mehr Auswahlkriterien als nur das äußerst zweifelhafte Kriterium der Abiturnote zur Geltung kommen würde. Der Fall meiner Mitbewohnerin zeigt beispielsweise, dass Studienplatzanwärter trotz herausragender Leistungsnachweise bei Ausbildungen o.ä. im medizinischen Umfeld (in diesem Fall staatlich geprüfte Physiotherapie) nur anhand ihrer Abiturnote als geeignet oder nicht geeignet klassifiziert werden. Ich frage mich, wie es sich das deutsche Hochschulsystem leisten kann, im medizinischen Bereich bereits ausgezeichnet geschulte junge Leute abzulehnen, die das erste Drittel des Studiengangs Medizin aufgrund ihrer Vorkenntnisse in kürzester Zeit und mit Glanz absolvieren würden. Dazu kommt, dass Medizin doch immer noch in gewisser Weise ein Studiengang für Idealisten ist und bleiben sollte, und der offensichtliche Nachweis von bekundetem Interesse, den eine langjährige Ausbildung auf diesem Gebiet erbringt, meines Erachtens nicht ignoriert werden kann. Sehen Sie einen Weg, die deutschen Universitäten direkt auf vielversprechende Talente aufmerksam zu machen oder muss es noch öfter geschehen, dass ausgezeichnete und ehrgeizige Studienplatzanwärter an der ZVS-Bürokratie scheitern und nach einem nach zehn Warte-Semestern immer noch ausbleibenden Erfolg schließlich frustriert aufgeben müssen?

Mit freundlichen Grüßen, .
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
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21.08.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrte Frau ,

die Hochschulzulassung ist bereits vor einigen Jahren dahingehend reformiert worden, dass 60% der zulassungsbeschränkten Studienplätze von den Hochschulen vergeben werden. Die Einzelheiten können Sie hier nachlesen:

www.bmbf.de

In der Praxis läuft es an Bayerischen Hochschulen so, dass die ZVS die Bewerbungen weiterhin bearbeitet, allerdings im Auftrag und nach Vorgaben der Hochschulen. Diese Vorgaben unterscheiden sich im Detail, doch fachverwandte Ausbildung und Berufstätigkeit werden immer (!) berücksichtigt. Allerdings muss die Abiturnote weiterhin maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung haben. So kann es im Einzelfall sein, dass trotz geeigneter Berufsausbildung eine Studienzulassung aufgrund der relativ "schlechten" Abiturnoten versagt wird.

Die starke Stellung der Abiturnoten (Notenschnitt bzw. einzelne fachrelevante Fächer) wird von Bildungsexperten in Bund und Ländern mit Ergebnissen aus der Begabungsforschung begründet: Abiturnoten spiegeln ein langfristiges Leistungsbild wider (nicht nur Tagesform etc.) und erlauben daher eine fundiertere Erfolgsprognose für das angestrebte Studienfach als andere Auswahlmethoden (z.B. Eingangsprüfungen, Auswahlgespräche). Berufliche Bildung – auch wenn sie fachrelevant ist – unterscheidet sich von Abiturleistungen hinsichtlich der Art der Leistungserbringung und –Prüfung und wird daher nicht als gleichrangig aussagekräftiger Eignungsnachweis für das Studium betrachtet.

Das Bild, das Abiturzeugnisse vermitteln, kann und soll daher durch weitere Kriterien (nicht zuletzt fachrelevante berufliche Bildung) und Auswahlmethoden präzisiert werden, kann dadurch aber nicht vollständig korrigiert bzw. ersetzt werden. Letztlich geht es um das Rechtsproblem, das knappe Gut bestimmter Studienplätze möglichst gerecht (nicht zuletzt gerichtsfest!) auf die Bewerber zu verteilen. Hierfür kann auf die Abiturnote als das (in Wissenschaft und Rechtsprechung anerkanntermaßen) objektivste Kriterium nicht verzichtet werden.

Ich glaube gern, dass dies im Einzelnen immer noch ungerecht und willkürlich erscheinen mag. Allerdings betrachte ich das neue Hochschulrecht (Abkehr vom reinen Abiturnoten-Prinzip) schon als großen Fortschritt und kann Ihnen darüber hinaus leider keine günstigere Mitteilung machen. Ich kann Ihnen (bzw. Ihrer Mitbewohnerin) nur raten, die gegebenen Wege (Wartesemester, Losverfahren) zu versuchen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Arbeit
21.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Uhl,

auf die Frage von Herrn Stockert zur Kürzung der Pendlerpauschale und warum Sie dieser vor zwei Jahren zugestimmt hatten, antworteten Sie mit einem Vergleich von Stadt- und Landwohnungen im Raum München.

Als in München arbeitende und im Landkreis München (Ismaning) wohnende Arbeitnehmerin hab ich den Verdacht, dass Sie über die realen Wohn- und Kostensituation in und um München nicht informiert sind:

  • Eine kleine Lektion Geometrie schafft Klarheit: Bitte ziehen Sie um die Landeshauptstadt München einen Kreis mit einem Radius von 20 Kilometern. In und an diesem Kreis liegen Städte wie Unterschleißheim oder Garching, die Gemeinden Gräfelfing, Ottobrunn, Germering, Unterföhring, Ismaning usw. (das S-Bahn-Netz des MVV´s geht weit darüber hinaus).

Wenn Sie sich die Immobilienpreise näher betrachten, dann werden Sie feststellen, dass man im Münchner Umland ähnlich viel bezahlt als direkt in München (innerhalb des Altstadtrings bauen gewöhnlich Mitbürger die nicht auf die Pendlerpauschale angewiesen sind). Was Sie als "preiswertes wohnen im Münchner Umland" bezeichnen beginnt nördlich von Freising, östlich von Ebersberg, westlich von Fürstenfeldbruck und südlich von Wolfratshausen.

Zusammenfassend: Im Landkreis München ist der Wohnraum nicht wesentlich günstiger als in der Landeshauptstadt, die Fahrt in die Stadt kann steuerlich aber nicht mehr abgesetzt werden - da der Weg zur Arbeit weniger als 20 km beträgt.

München und der Landkreis München sind folglich höchst unpassende Beispiele um für diese Form der Kürzung bei der Pendlerpauschale ( bis 20 Kilometer keine Berücksichtigung) zu argumentieren. Sie müssten das eigentlich wissen!?

Warum argumentieren Sie mit diesem falschen Vergleich?

Mit freundlichen Grüßen aus dem "preiswerten Münchner Umland"

Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
4Empfehlungen
22.08.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrte Frau ,

mit der Bezeichnung "Münchner Umland" meinte ich durchaus den weiteren Umgriff bzw. den "Großraum" München - und nicht speziell den Landkreis München.

Wie Sie bereits meiner Antwort an Herrn Stockert hätten entnehmen können, halte ich (nicht zuletzt aufgrund der Münchner Gegebenheiten) die geltende Kürzung der Pendlerpauschale mittlerweile auch für unschlüssig und unangebracht und befürworte zusammen mit der CSU-Landesgruppe deren Rücknahme.

Eine "kleine Lektion Geometrie" (müsste richtig heißen: Geographie) brauche ich von Ihnen nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Ihre Frage an Dr. Hans-Peter Uhl
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