Dr. Hans-Peter Uhl (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Hans-Peter Uhl
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
Kreisverwaltungsreferent a. D., Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
München West/Mitte
Landeslistenplatz
22, Bayern
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(...) Die allgemeine Handlungsfreiheit im Wirtschaftsverkehr ist die zentrale Grundlage unseres freiheitlichen Wirtschaftssystems. Leider wird sie in Eimzelfällen immer wieder auch genutzt, um auf zweifelhafte Weise - am Rande der Legalität - Menschen gegen ihren Willen in Verträge zu locken.


Der wirtschaftlich-rechtliche Verbraucherschutz ist deshalb seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen der CSU. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
01.07.2008
Von:

Grüß Gott Herr Dr. Uhl,

der Innenminister von Italien, Roberto Maroni, hat einen interessanten Vorstoß zu Bekämpfung der ausufernden Ausländerkriminalität unternommen: Kindern von Zigeunern werden bald routinemäßig die Fingerabdrücke abgenommen, um sie später als Straftäter bzw. illegale Einwanderer besser identifizieren zu können. (siehe Artikel im britischen Telegraph www.telegraph.co.uk

Dazu habe ich folgende Fragen an Sie, unter Bezug auf Ihre Funktion als Mitglied des Innenausschuss des Deutschen Bundestags:

1. Könnte eine solche Maßnahme nicht auch für die Sicherheit in Deutschland hilfreich sein? (Aus den täglichen Berichten über die Polizeiarbeit ist hinlänglich bekannt, dass ein nicht geringer Teil der Diebstahlsdelikte von Zigeunern bzw. ihren Kindern begangen wird. Die Sicherheit des Eigentums von deutschen Staatsbürgern ist Ihnen als gewählter Abgeordneter doch sicherlich ein wichtiges Anliegen?!)

2. Könnte Deutschland im Rahmen der Verträge von Prüm (Kooperation bei der Strafverfolgung) auf die italienischen Fingerabdruckdaten der Zigeunerkinder zugreifen und diese dann in der tagtäglichen Polizeiarbeit verwenden?

3. Wäre es nicht sinnvoll, auch von anderen ethnischen Gruppen pauschal Fingerabdrücke zu erheben, um die Strafverfolgung in diesen Bereichen zu erleichern?

4. Wie stellen Sie sich die weitere Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden in dieser Angelegenheit vor? Wo gibt es Anknüpfungspunkte zu anderen EU-Mitgliedesstaaten (Rumänien)?

Hochachtungsvoll,
Ihr .
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
6Empfehlungen
03.07.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

den Prümer Vertrag können Sie auf meiner Homepage nachlesen: www.uhl-csu.de

Er sieht zur Verbesserung des Informationsaustauschs einen gegenseitigen automatisierten Abruf auf bestimmte nationale Datenbanken vor:
  • Fahrzeugregisterdaten können die Vertragsparteien im Wege eines vollen Online-Zugriffs abrufen.
  • auf Fingerabdruck- und DNA-Analyse-Dateien wird der Zugriff lediglich im Wege des Hit-/No-Hit-Systems eröffnet, d.h. es wird lediglich angezeigt, ob der andere Staat in seiner Datenbank Daten zu dem abgefragten Fingerabdruck bzw. DNA-Identifizierungmuster gespeichert hat. Im Trefferfall muss der Datenaustausch über den üblichen Rechtshilfeweg erfolgen. Fingerabdrücke und DNA-Daten dürfen nur zur Straftatenverfolgung ausgetauscht werden. Zu präventiven Zwecken können Informationen über reisende Gewalttäter ausgetauscht werden (Fußballspiele, Gipfeltreffen).

Der Prümer Vertrag ist ursprünglich von sieben Staaten (D, BE, ES, F, LUX, NL, A) geschlossen worden, vier Länder (FIN, POR, I, SLO) sind beigetreten. Der Vertrag soll auch für die übrigen EU-Staaten (in etwas abgespeckter Version) zur Anwendung kommen (Überführung in EU-Recht durch Ratsbeschluss).

In Deutschland werden Fingerabdrücke bei Straftätern und Verdächtigen erhoben, im Bereich des Ausländerrechts lediglich bei Asylbewerbern und illegalen Einwanderern, sofern sie das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Eine verdachtsunabhängige Erhebung von Fingerabdrücken, differenziert nach ethnischen Gruppen, findet selbstverständlich nicht statt. Dies kommt weder für Deutschland noch für ein anderes EU-Land in Betracht, weil es im hohen Maß diskriminierend und menschenrechtswidrig wäre.

Auch wenn einzelne ethnische Gruppen überproportional in der Tatverdächtigenstatistik vertreten sind, rechtfertigt dies nicht den Umkehrschluss, dass alle Angehörigen dieser Gruppe verdächtig seien. Es gilt im Einzelnen immer die Unschuldsvermutung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

in Ihrem Wahlkreis befindet sich eine dubiose Firma, die vorgibt eine kostenlose Mitfahrzentrale zu sein. Nach der Registrierung sieht man erst, dass man einen Zweijahresvertrag abgeschlossen hat.
Geben Sie unter google bitte Mitfahrzentrale, dubiose Firma und München ein. Sie werden sehen, dass es sogar Seite von Geschädigten gibt. Dennoch möchte ich hier den Namen nicht nennen.

Warum tut sich die Justiz so schwer, diesen Geschäftemachern das Handwerk zu legen? Ich werde mit E-Mails und Briefen sowie Drohungen von besagter Firma belästigt!
Was kann man da machen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
4Empfehlungen
15.07.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

die allgemeine Handlungsfreiheit im Wirtschaftsverkehr ist die zentrale Grundlage unseres freiheitlichen Wirtschaftssystems. Leider wird sie in Eimzelfällen immer wieder auch genutzt, um auf zweifelhafte Weise - am Rande der Legalität - Menschen gegen ihren Willen in Verträge zu locken.

Der wirtschaftlich-rechtliche Verbraucherschutz ist deshalb seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen der CSU. Die Bayerische Staatsregierung hat zu diesem Zweck u.a. ein umfangreiches Service-Portal im Internet eingerichtet.

Sie finden dort hilfreiche Informationen auch in Bezug auf Abonnements und insbesondere zu Abonnement-Fallen im Internet inklusive Musterbriefe für Vertragsanfechtungen und Widerrufserklärungen: www.vis.bayern.de

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl, MdB
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Frage zum Thema Internationales
17.07.2008
Von:

Sehr geehrter Dr.Uhl,

1)Was soll eigentlich das Ziel des Dialogs zwischen Peking und dem Dalai Lama aus Sicht der Bundesregierung sein?Die Rückkehr des Dalai Lamas?Der Dalai Lama befürwortet in seinem "Mittleren Weg"die Umwandlung Tibets in eine "Friedenszone".Für Peking hört sich dies eher nach der Forderung nach Truppenabzug und einer Internationalisierung der Tibet-Frage an.Wie sollte Peking im Unruhefall in Tibet noch agieren, wenn sie keine Truppen mehr dort hinschicken dürften--ebenso würde es dann nicht mehr voller souveräner Teil Chinas sein--bei Verletzung der Friedenszone könnten Sanktionen angedroht werden.Es ist also sehr unwahrscheinlich, daß China auf dieses Angebot eingehen wird.Warum unterstützt die Bundesregierung dann den Mittleren Weg des Dalai Lama?

2)Wie beurteilen Sie die Ankündigung von Taiwans Präsidenten Ma Yingjiu mit China einen gemeinsamen Markt herzustellen und einen Friedensvertrag abschließen zu wollen, sowie die Tatsache, dass die Bush-Regierung scheinbar die Waffenlieferungen nach Taiwan eingefroren hat?Sollte sich die EU mittelfristig auf eine Wiedervereinigung Chinas mit Taiwan einstellen, z.B. nach dem Modell "Ein Land-zwei Systeme"?

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
4Empfehlungen
18.07.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

1) Dass der Dalai Lama in den letzten Jahren einen chinesischen Truppenabzug aus Tibet oder eine Internationalisierung Tibets gefordert hätte, ist mir nicht bekannt. Jedenfalls unterstützt die Bundesregierung den Dalai Lama im Hinblick auf Gespräche mit der chinesischen Regierung nur hinsichtlich kultureller Autonomie (v.a. Schutz der Sprache und regionaler Besonderheiten und Traditionen).

2) Eine Entspannung zwischen der VR China und Taiwan begrüße ich natürlich. Ungeachtet dessen unterstütze ich grundsätzlich die Ein-China-Politik der VR China und bin unverändert der Auffassung, dass eine Änderung des Status quo nur friedlich und einvernehmlich bewirkt werden darf. Die Politik des neuen taiwanesischen Präsidenten läuft nicht auf eine Änderung des Status quo hinaus, sondern auf Entspannung/Annäherung und gleichzeitige Beibehaltung des Status quo (keine Unabhängigkeit, keine Wiedervereinigung).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
28.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

ich bin zur Zeit ein Schüler der 10. Klasse und bin sehr an Politik interessiert. Doch eine Frage beschäftigt mich in diesen Tagen permanent: Was für eine Ausbildung sollte ein sehr guter Politiker haben, um unser Land wieder weiter nach vorne zu bringen? Was sollte er studieren? Und was mir persönlich noch sehr wichtig ist: Wie sieht es mit einem Auslandsaufenthalt, ja sogar einem 2-jährigen Besuch eines Schülerinternates, und anschließendem Studium im Ausland aus ?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
4Empfehlungen
01.08.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

um ein würdiger Volksvertreter werden zu können, muss man nicht unbedingt ein Studium absolvieren. Auch eine berufliche Ausbildung ist ein ehrenwerter Weg in eine bürgerliche Existenz. Wenn Sie studieren wollen, sollten Sie sich beraten lassen, welches Fach für Ihre Interessen und Begabungen besonders geeignet sein könnte. Es gibt keinen Studiengang, der in besonderer Weise dafür angelegt wäre, künftige Politiker zu qualifizieren.

Wichtig finde ich persönlich, dass ein politisch interessierter Mensch zuerst eigene berufliche Erfahrungen gemacht hat und sich über längere Zeit ehrenamtlich in der Politik engagiert hat, bevor er den professionellen Einstieg in die Politik versucht (z.B. als Bundestagsabgeordneter).

Auch eine sehr gute Ausbildung und guter beruflicher Erfolg allein sind noch keine hinreichende Voraussetzung für politischen Erfolg. Wichtig ist dafür auch, gewisse soziale Fähigkeiten auszubilden, z.B. zuhören können, andere Meinungen ertragen können, Streit auf gemäßigte und friedensorientierte Weise austragen wollen, kompromissfähig sein u.v.m..

Als Einzelkämpfer politisch etwas zu bewirken, ist meistens sehr schwierig und kaum möglich. Aus diesem Grund gibt es die Parteien, um den politisch interessierten Bürgern eine organisatorische und gedankliche Basis für politische Diskussionen und abgewogene Standpunkte zu bieten. Wenn Sie sich selbst engagieren wollen, erscheint es mir daher ratsam, wenn Sie sich unter den Parteien umschauen, welche Grundwerte am ehesten Ihren Vorstellungen entsprechen.

Ein Auslandsaufenthalt ist für einen jungen Menschen auf jeden Fall eine sehr gute Erfahrung, die den eigenen Blickwinkel weitet und für das ganze spätere Leben sehr nützlich sein kann. Ich selbst hatte als Student Aufenthalte in London, Lissabon und Straßburg, die ich bis heute als große Bereicherung betrachte. Wenn Sie schon als Schüler die Möglichkeit haben, auf einen Austausch ins Ausland zu gehen, sollten Sie diese Gelegenheit nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Soziales
02.08.2008
Von:
Udo

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl.

In letzter Zeit kommen mir vermehrt Zweifel am Sinn unseres sozialen Systems. Die Soziale Sicherung war urprünglich wohl dazu gedacht, Menschen in äußerster Not zu helfen. Das Leben außerhalb solcher Notfälle sollte und konnte der Einzelne durch den Lohn für seine Arbeit meistern. Dann wurde die Soziale Sicherung um den sozialen Ausgleich erweitert. Dieser sollte durch eine Umverteilung von Vermögenden hin zu weniger Vermögenden realisiert werden. Nun stellen wir aber fest, daß Reichtum und Armut sich entgegengesetzt entwickeln, statt in gleicher Weise.

Ist das vielleicht so zu erklären, daß keine Umverteilung im Sinne des sozialen Ausgleichs mehr stattfindet, aber die Leistungen weiter bestehen und sogar erhöht werden? Hat der soziale Ausgleich somit zu einer Entlastung der Wirtschaft geführt, da die Funktion des Arbeitslohnes dadurch unterlaufen wird? Ist das soziale System dadurch, daß es überwiegend nur noch von den Anspruchnehmern selbst finanziert wird, mehr und mehr unbezahlbar geworden? Handelt es sich mittlerweile (nicht nur) beim sozialen Ausgleich nicht vielmehr um eine Subvention der Wirtschaft? Ist Ihnen bekannt, wieviel Prozent der Kosten des sozialen Ausgleichs tatsächlich durch selbigen abgedeckt sind? Ist sozial denn noch sozial?

Um mal anhand eines Beispieles konkret zu fragen: Ist Kombilohn sozialer Ausgleich oder Subvention? Wie wird er - und warum - im Haushalt deklariert?

Mit freundlichen Grüßen
Udo
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
3Empfehlungen
14.08.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

zunächst müssten wir klären, was unter dem Begriff "Wirtschaft" zu verstehen ist. Nach meinem Verständnis gehören alle Menschen zur Wirtschaft, die keine autarken Selbstversorger sind – also so gut wie alle. Die drei großen Akteure der Wirtschaft sind die Privathaushalte (Arbeitnehmer, Beamte, Freiberufler, Betriebsinhaber und Transferbezieher), die Unternehmen (juristische Personen) und der Staat. Die Grundform des Wirtschaftskreislaufs spielt sich in den Beziehungen des privaten Sektors ab: Selbständige und Unternehmen geben Arbeit und Einkommen und sorgen für eine angemessene Versorgung mit Waren und Dienstleistungen. Die Arbeitnehmer tragen mit ihrer Arbeitsleistung dazu bei. Hinzu kommt der Staat als Nachfrager und Arbeitgeber und als Schöpfer und Hüter der rechtlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftens. Da der Staat mit Transferleistungen die Nachfragekraft der Transferempfänger stützt, "subventioniert" er in gewisser Weise die "Wirtschaft" – dies ist ein Effekt, aber nicht die Begründung der Transfers.

Mit "Wirtschaft" meinen Sie jedoch anscheinend etwas anderes: die (großen) Unternehmen, deren gutbezahlte Führungskräfte und die (erfolgreichen) Freiberufler – sozusagen das, was die Marxisten das "Kapital" genannt haben. Wenn ich Ihre Vermutung richtig verstanden habe, meinen Sie, dass diese wirtschaftlich Stärkeren nicht mehr angemessen an der staatlichen Umverteilung zugunsten der Schwächeren beteiligt würden, sondern dass letztere die Transferleistungen im Grunde überwiegend selbst bezahlten.

Jeder, der sich mit diesem Thema beschäftigt, steht vor dem Problem, dass unser Sozialstaat sich so komplex entwickelt hat, dass (staatliche) Direkt-Sozialtransfers und (gesetzliche) Sozialversicherungsleistungen kaum auseinander zu halten sind. Die offizielle Zählung der "Sozialleistungen" vermengt beides und kommt somit auf jährlich ca. 700 Mrd. Euro Ausgaben in Deutschland. Etwa zwei Drittel davon umfassen die Leistungen der Sozialversicherung (Krankenkassen, Renten- Arbeitslosen und Pflegeversicherung), die wiederum zum Teil aus Steuermitteln bezuschusst werden – der größte Posten ist hier der jährliche Zuschuss von knapp 80 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt für die Rentenkasse.

Im Ergebnis haben wir einen schwer zu durchschauenden Knäuel von Steuern und Sozialabgaben einerseits und Transferleistungen andererseits. Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) hat untersucht, welche Umverteilungswirkung aus diesem Komplex hervorgeht, und kam zu dem Ergebnis, dass die Umverteilung "von oben nach unten" durchaus effektiv ist: Die einkommensstärksten 10 Prozent der Haushalte zahlen fast zwei Fünftel des Einkommenssteueraufkommens; die drei Zehntel der einkommensstärksten Haushalte kommen für 61,9 Prozent aller Steuern und Sozialabgaben auf.
www.iwkoeln.de

Zum Thema "Reichtum und Armut" und zu den Fallstricken entsprechender Statistiken empfehle ich folgenden Artikel:
www.faz.net

Thema Kombilohn: Grundsätzlich sollte eine volle Arbeitsstelle einen auskömmlichen Lohn ergeben. Die Tarifautonomie sieht vor, dass Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sich auf Löhne einigen, die gegenüber den Arbeitnehmern fair sind (sie angemessen am Unternehmenserfolg beteiligen) und zugleich der Wettbewerbssituation des Unternehmens angemessen Rechnung tragen.
Wenn die Wettbewerbssituation einen auskömmlichen Lohn für (einige) Beschäftigte nicht zulässt, sind Kombilöhne eine sinnvolle Transfermaßnahme, weil die relevante Alternative für den Beschäftigten sonst Arbeitslosigkeit und volle Transferabhängigkeit wäre. Begünstigter des Kombilohns ist in diesem Fall der Beschäftigte. Auch für das Gemeinwohl ist ein Fall von Kombilohn vorteilhafter als ein zusätzlicher Fall von Arbeitslosigkeit.
Die Gefahr besteht jedoch durchaus, dass Unternehmen in Wahrheit schon einen höheren Lohn zahlen könnten, sich dies infolge staatlicher Lohnzuschüssen jedoch sparen. Dies wäre tatsächlich ein Fall von "Subvention", der dem Gemeinwohl und dem berechtigten Anspruch des Beschäftigten zuwider liefe. Deshalb müssen Kombilohnmodelle mit Augenmaß und zeitlicher Befristung gehandhabt werden. Gegen die Aufstockung von Geringverdiensten ("ergänzendes Hartz-IV") als Dauerzustand können branchenspezifische Mindestlöhne teilweise eine sinnvolle Abhilfe schaffen. Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn wäre hingegen zu undifferenziert und würde mehr schaden als nützen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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