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Hallo Herr Dr. Uhl !
Sie meinen zu den Diäten: .... hier handelt es sich um eine gesetzmäßige Anpassung an
die beamtenrechtliche Besoldungserhöhung.
Falls es Ihnen noch nicht aufgefallen sein sollte: Sie sind kein beamteter Abgeordneter und haben folglich auch keinen Anspruch auf Alimentation für diese Tätigkeit.
Wir, die Wähler, würden Ihnen selbstverständlich ausreichende Diäten zahlen, wenn Sie Ihre sonstigen Privilegien – steuerfreie Pauschale, u.ä. - von den eigenen Diäten selber zahlen, wie in Nordrhein- Westfalen.
Im Übrigen hatten Sie doch im Bundestag beschlossen, vor 2010 keine weitere Diätenerhöhung zu fordern, oder haben Sie das vergessen.
Wenn es stimmt, dass Sie es als eine Unverschämtheit betrachten, Diäten nicht nach R 6
zu erhalten, was sollen dann erst die Wähler sagen, wenn sie Ihre üppige Altersversorgung einmal durchleuchten.
Wenn Sie schon die beamtenrechtliche Besoldungen erwähnen, dann gehört dazu auch der Pensionsanspruch.
Ich habe z.B in 10 Dienstjahren je Jahr 2 bzw. 1 % meines Gehaltes Brutto und vollversteuert als Pensionsversprechen bekommen.
Ich habe dafür 7% meines Gehaltes eingezahlt (Siehe Urteil des BVVG), das Geld haben
die regierenden Politiker – auch Sie - für andere Zwecke verschleudert.
Ich habe 45 Jahre dafür arbeiten müssen – als Techniker – um eine Pension zu bekommen, die Sie sich - ohne dafür zu zahlen - für 8 Jahre Bundestag verordnet haben.
Bereits in den 80er-Jahren wollte der Bundestag die Pensionsregelung für Abgeordnete
ändern und damit der Normalität anpassen und nicht mehr den Eindruck der Masslosigkeit
vermitteln.
Offenkundig ist diese Gesetzesänderung aber für Abgeordnete nicht mit dem Beamtenrecht zu verknüpfen und damit uninteressant.
Ich wuerde von Ihnen gerne wissen, wann Sie das Gesetz zur Aenderung der Abgeordnetenpensionen einbringen werden.
Mit zornigen Grüssen
Günther