Dr. Hans-Peter Uhl (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Hans-Peter Uhl
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
Kreisverwaltungsreferent a. D., Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
München West/Mitte
Landeslistenplatz
22, Bayern
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(...) Extra für Sie wiederhole ich es gerne noch einmal: Beim geplanten access-blocking mittels Sperrliste wird es sich um einen begrenzt wirksamen, FLANKIERENDEN Ansatz handeln, nicht mehr und nicht weniger. Wenn dies dazu führt, dass den entsprechend kriminellen Betreibern und Konsumenten das Leben schwerer gemacht wird und sie deshalb in gewisser Weise fortlaufend ‚reagieren’ müssen, hat es sich schon gelohnt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.05.2008
Von:

Hallo Herr Dr. Uhl !

Sie meinen zu den Diäten: .... hier handelt es sich um eine gesetzmäßige Anpassung an
die beamtenrechtliche Besoldungserhöhung.

Falls es Ihnen noch nicht aufgefallen sein sollte: Sie sind kein beamteter Abgeordneter und haben folglich auch keinen Anspruch auf Alimentation für diese Tätigkeit.

Wir, die Wähler, würden Ihnen selbstverständlich ausreichende Diäten zahlen, wenn Sie Ihre sonstigen Privilegien – steuerfreie Pauschale, u.ä. - von den eigenen Diäten selber zahlen, wie in Nordrhein- Westfalen.

Im Übrigen hatten Sie doch im Bundestag beschlossen, vor 2010 keine weitere Diätenerhöhung zu fordern, oder haben Sie das vergessen.

Wenn es stimmt, dass Sie es als eine Unverschämtheit betrachten, Diäten nicht nach R 6
zu erhalten, was sollen dann erst die Wähler sagen, wenn sie Ihre üppige Altersversorgung einmal durchleuchten.

Wenn Sie schon die beamtenrechtliche Besoldungen erwähnen, dann gehört dazu auch der Pensionsanspruch.

Ich habe z.B in 10 Dienstjahren je Jahr 2 bzw. 1 % meines Gehaltes Brutto und vollversteuert als Pensionsversprechen bekommen.
Ich habe dafür 7% meines Gehaltes eingezahlt (Siehe Urteil des BVVG), das Geld haben
die regierenden Politiker – auch Sie - für andere Zwecke verschleudert.
Ich habe 45 Jahre dafür arbeiten müssen – als Techniker – um eine Pension zu bekommen, die Sie sich - ohne dafür zu zahlen - für 8 Jahre Bundestag verordnet haben.

Bereits in den 80er-Jahren wollte der Bundestag die Pensionsregelung für Abgeordnete
ändern und damit der Normalität anpassen und nicht mehr den Eindruck der Masslosigkeit
vermitteln.
Offenkundig ist diese Gesetzesänderung aber für Abgeordnete nicht mit dem Beamtenrecht zu verknüpfen und damit uninteressant.


Ich wuerde von Ihnen gerne wissen, wann Sie das Gesetz zur Aenderung der Abgeordnetenpensionen einbringen werden.


Mit zornigen Grüssen

Günther
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
7Empfehlungen
28.05.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

Ihre "zornigen Grüße" seien Ihnen zugestanden. Dennoch wäre es mir lieber, wenn Sie mich nicht mit "Hallo" anreden würden.

Die Trennung von Aufwandsentschädigung, Kostenpauschale und Pension hat gegenüber alternativen Modellen den Vorteil, dass die Aufwandsentschädigung an vergleichbaren Gehältern von Richtern und kommunalen Wahlbeamten orientiert werden kann. Das alternative "All-Inclusive-Gehalt" (vgl. NRW) könnte auf keinerlei Vergleichswert abstellen. Festsetzung und jedwede spätere Erhöhung würden wohl erst recht als Willkürakte erscheinen und kaum größere Akzeptanz finden.

Zur Altersversorgung: Die öffentlich-rechtliche Altersversorgung wurde gewählt, um für Abgeordnete keine Sonderrolle gegenüber allen anderen öffentlichen Ämtern zu konstruieren. Schließlich sind auch kommunale Wahlbeamte, die auch keine Beamten auf Lebenszeit sind, pensionsberechtigt. Das neue Recht, gültig seit 1.1.2008, sieht vor, dass ab dem 65., künftig dem 67. Geburtstag eine Pension gewährt wird, die pro volles Jahr der Mitgliedschaft 2,5% der Monatsdiäten beträgt. Nach einer durchschnittlichen Verweildauer von 9 Jahren im Deutschen Bundestag ergibt sich somit eine (voll zu versteuernde) Altersversorgung von 22,5 % der Monatsdiäten. Allerdings werden die infolge gesteigerter Diäten (z.B. am 1.1.2008) erworbenen Steigerungen bei der Pension um 0,5 % gemindert.
Eine unabhängige Kommission kam 1993 zu dem Ergebnis, dass eine Altersversorgung auf Versicherungsbasis für die öffentliche Hand nicht kostengünstiger wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
21.05.2008
Von:

Seher geehrter Herr Dr. Uhl
Ich kann in dem Rückzieher keine Populistische Entscheidung erkennen. Ganz im Gegenteil ist die Möglichkeit der Änderung einer grundfalschen Entscheidung die Stärke der Demokratie gegenüber einer Diktatur. Wer jetzt von Populismus kräht sollte sich selber mal fragen inwiefern er überhaupt ein Demokrat ist. Von Bundestagsabgeordneten erwarte ich einen professionelleren Umgang mit Frust.
Ich habe 45 Jahre in die Sozialversicherung eingezahlt und habe mich auf die Regelungen der Auszahlung verlassen. Kurz vor meinem Renteneintritt hat man die Versteuerung massiv verschlechtert und den vollen Krankenkassenbeitrag dem Rentner aufgebürdet. Hätte ich vorher gewußt, dass am Zahltag einseitig die Konditionen geändert werden, hätte ich lange vorher die Konsequenzen gezogen und mich anders abgesichert.
Sie reklamieren eine bessere Bezahlung der Abgeordneten. Wofür bitte? Erst kommt die Leitsung und dann die Bezahlung. Wenn ich mir unser Steuersystem, das Gesundheitswesen, das Schulsystem, das Rechtswesen ansehe, dann sehe ich nur Murks und erhebliche Defizite. Einem Mörder wie Herrn Gäfken wird Rechtschutz gewährt, ein Häuslebesitzer, der einem Mietnomaden aufsitzt muss für diesen weiter alle Nebenkosten aus der eigenen Tasche zahlen und für die Verwahrung des Mülls aufkommen. Er wird von der Rechtsprechung geradezu verhöhnt. Seit Jahren sind all dies Themen bekannt, aber es wird Nichts getan. Das einzige wo Politiker schnell arbeiten ist, wenn es um die Belastung der Bürger und die eigene Tasche geht .
Sehen Sie nicht, dass Sie die Bürger geradezu zwingen Rechts- oder Linksradikale Parteien zu wählen? Nicht weil man sich mit diesen Parteien identifiziert, sondern weil man nur auf diese Weise die etablierten Parteien endlich zum Handeln zwingt.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
8Empfehlungen
28.05.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

ich kann keinerlei Zwang für die Bürger erkennen, "rechts- oder linksradikale Parteien zu wählen". Die pauschale Behauptung, "die etablierten Parteien" würden "nur Murks und erhebliche Defizite" bewirken, weise ich als hochfahrendes und demokratiefeindliches Gerede zurück.

Wenn Sie eine konkrete Frage zu einem der erwähnten Themen haben, stellen Sie sie bitte in geeigneter Form.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl,

mit sichtlichem Vergnügen habe sicher nicht nur ich die Bauchlandung in Sachen Diätenerhöhung für die sogenannten Volksparteien venommen.
Dass gerade Sie, welcher sicher nicht am Hungertuche nagen muss, dies als Unverschämtheit bezeichnet, müßte wohl auf das Ansinnen um weitere Diätenerhöhung anzuwenden sein. Hierzu noch einige Fragen:
Wurden Sie gezwungen den ach so anstrengenden Beruf eines Abgeordneten zu ergreifen ? Ist nicht Zwang abzulehnen ?
Haben Sie vor Ihrer Abgeordnetenzeit besser oder schlechter verdient ?
Üben Sie Ihren Beruf als Rechtsanwalt weiterhin noch aus ?
Haben Sie vergessen, dass die steuerfreie Kostenpauschale und noch weitere Privilegien auch ein nicht unerheblicher Teil Ihrer Abgeordnetenbezahlung darstellt ?
Haben Sie vergessen, dass viele Bürger, z.B. Rentner, Arbeitslose usw. einige " Nullrunden " mehr zu verkraften hatten als Ihr Abgordneten ?
Ist Ihnen überhaupt schon bewußt geworden, dass diese Art von
" Maßlosigkeit " der jetzigen Politiker die Extremparteien stärkt ?
In unserem Lande gibt es keine " Rentnerdemokratie " a la Roman Herzog, sondern eine ausufernde " Politikerdemokratie ", welche es einzudämmen gilt. Die zwangsweise Rücknahme der weiteren Diätenerhöhung sollten Sie als Beweis von " Volksdemokratie " ansehen und sich als wirklicher Demokrat hierüber auch mal freuen, auch wenn es Ihnen sichtlich schwer fällt.

MfG,
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
8Empfehlungen
28.05.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

in einem Presseartikel, der später ungeprüft vervielfältigt wurde, bin ich so zitiert worden, als würde ich die Zurücknahme der Diätenerhöhung als "unverschämt" empfinden. Dies ist natürlich nicht der Fall. Mein Ärger bezog sich in Wahrheit nicht auf die unterbleibende Erhöhung an sich, sondern auf das ungelenke Verfahren: zuerst Erhöhung beschließen, dann verschämt wieder kassieren.

Mir wäre es lieber gewesen, die SPD-Fraktion hätte sich vorher genau überlegt, welchen Standpunkt sie vertreten will. Gemeinsam hätten wir dann auf die Absicht, die Diäten an den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst zu koppeln, entweder gleich verzichten oder – im anderen Fall – entschlossen dafür eintreten können.

In der Sache stehe ich zu meiner Meinung, dass eine Koppelung an das Gehalt der Landräte und Oberbürgermeister in Mittelstädten angemessen gewesen wäre. Abgeordnete im Bundestag (Gesetzgeber) repräsentieren 250.000 Bürger, Oberbürgermeister (Verwaltung) in Mittelstädten 50.000 bis 100.000 Bürger.

Darüber, ob die Größenordnung der Abgeordnetenentschädigung angemessen ist, werden die Meinungen immer auseinander gehen. Dies hängt auch mit der Besonderheit zusammen, dass die Abgeordneten über ihr Gehalt selbst bestimmen müssen. Als Gesetzgeber muss der Bundestag in diesem Fall eben in eigener Sache tätig werden – so hat es das Bundesverfassungsgericht bestimmt.

Zur Kostenpauschale: Bundestagsabgeordnete dürfen keinerlei Werbungskosten steuerlich geltend machen. Stattdessen erhalten sie eine Kostenpauschale. Eine unabhängige Kommission, der u.a. der DGB-Präsident und der Präsident des Anwaltsvereins angehörten, hat 1990 geurteilt, dass die Abkehr von der Pauschale und die Hinwendung zur Kostenerstattung und zum Werbungskostenprinzip natürlich eine höhere Einzelfallgerechtigkeit bewirken würden. Dennoch wurde die Beibehaltung der Pauschale empfohlen, da die Entscheidungsfreiheit des Abgeordneten bei der Wahrnehmung seines Mandats einen verfassungsmäßig sehr hohen Stellenwert hat (Art. 38 Abs. 1 GG). Wenn der Abgeordnete jedoch über jede Ausgabe mit der Bundestagsverwaltung und dem Finanzamt verhandeln müsste, wäre seine Entscheidungsfreiheit nicht sichergestellt. Das "Privileg" der Pauschale gegenüber dem normalen Steuerbürger ist also eines, das im GG angelegt und vom BVerfG ausdrücklich anerkannt worden ist. Die Pauschale garantiert zudem Statusgleichheit unter allen Abgeordneten, weil der steuerrechtliche Werbungskosteneffekt nicht vom Diäteneinkommen allein, sondern vom jeweiligen Gesamteinkommen abhinge.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
22.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl,

wenn Sie die Rücknahme der geplanten Diätenerhöhungen als falsch bezeichnen und kritisieren muss ich annehmen dass Sie nicht nachvollziehen können wie diese extremen Summen, die als Diätenerhöhung innerhalb von 2 Jahren geplant waren, bei normalen Arbeitnehrmern und Rentnern ankommen.

Ist Ihnen eigentlich bewusst dass die geplante Erhöhung von mehr als 1.100,- Euro pro Monat bis 2010 der Höhe einer durchschnittlichen Rente in Deutschland entspricht?

Können sie nicht verstehen dass bei einer als Wohltat der Politik verkündeten außerordentlichen Rentenerhöhung in diesem Jahr von durchschnittlich etwa 12,- Euro pro Monat eine Diätenerhöhung von mehr als 1.100,- Euro nur noch als Raffgier der Politiker gesehen werden kann und die Politikverdrossenheit weiter fördert?

Ist Ihnen bewusst dass Ihre Kritik (und die anderer Unionsabgeordneter) an der vor allem durch die SPD betriebene Absetzung der zusätzlichen Diätenerhöhung der CDU/CSU Wählerstimmen kostet?

Meine Stimme bekommen jedenfalls die Politiker die gegen die Erhöhung gestimmt haben!

Mit freundlichen Grüßen
baack
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
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02.06.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

eine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag – wenn sie entsprechend wahrgenommen wird – ist ein forderndes Führungsamt. Darüber, welche Entschädigung dafür "angemessen" ist, kann man lange debattieren. Mir ist bewusst, dass die meisten meiner Mitbürger weder das Gehalt leitender Angestellter in der Wirtschaft, noch das Einkommen gut verdienender Anwälte oder Ärzte, leitender Ministerialbeamter oder von Abgeordneten haben. Hinzu kommt die Besonderheit, dass die Abgeordneten über ihr Gehalt selbst bestimmen müssen. Als Gesetzgeber muss der Bundestag in diesem Fall eben in eigener Sache tätig werden – so hat es das Bundesverfassungsgericht nun einmal bestimmt. Daher ist klar, dass die Höhe der Diäten in der Öffentlichkeit gern kritisch bewertet wird.

Die durchschnittliche Rente erscheint mir jedoch kein geeigneter Vergleichsmaßstab. Abgesehen davon, dass die "Eckrente" als Durchschnittswert von allerlei Mini-Renten und der Beitragsbemessungsgrenze gedrückt wird, vergleichen Sie damit ein Ruhestandsgehalt mit einem Arbeitseinkommen (Diäten).

Es gibt in Deutschland eine problematische Tradition, Abgeordnete pauschal zu beschimpfen, der Untätigkeit zu bezichtigen und zu mutmaßen, ihre Position sei eines guten Einkommens nicht würdig. Mit der Demokratie, die unser Grundgesetz vorsieht, ist eine derartige Geringschätzung des Parlaments jedoch unvereinbar. Nach der Verfassung hat der Bundestag die zentrale Funktion bei der Gesetzgebung und Regierungskontrolle. Ich nehme für mich in Anspruch, dass ich meinen Pflichten diesbezüglich mit großem Arbeitseinsatz und nicht ohne Erfolge nachkomme.

Meiner Auffassung nach kommt es darauf an, dass Abgeordnete in ihren Fachgebieten unabhängig und sachkundig nach Lösungen suchen und ihren Wahlkreisbürgern so gut es geht für deren Belange zur Verfügung stehen. Wenn Sie Ihre Stimmabgabe lieber von anderen Kriterien abhängig machen wollen, ist das Ihre Sache.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Integration
23.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

zuerst einmal möchte ich Ihnen danken, dass Sie sich Zeit genommen haben für meine Frage vom 19.05. und so schnell geantwortet haben (Antwort am 23.05.). trotzdem muss ich noch einmal rückfragen:

Ich beziehe mich auf diesen Text den Zuwanderungsgesetzes, $28, Art. 2, der Ihnen sicher bestens bekannt ist:

(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.

In unserem Falle ist es so, dass meine Frau seit mehr als 3 Jahren legal die Auftenthaltserlaubnis hat, die Lebensgemeinschaft mit mir (verheiratet seit jetzt fast 3 Jahren) fortbesteht und die sonstigen Voraussetzungen natürlich auch erfüllt sind.

In diesem Absatz steht nichts davon, dass dies auch 3 Jahre eingetragen sein muss, die Rede ist nur von einer "einer" Aufenthaltserlaubnis (nicht welcher Art), und auch nicht, wie lange die Lebensgemeinschaft schon sein muss. Wir können weder die Ablehnung verstehen noch Ihre Antwort ganz nachvollziehen, wenn wir uns einfach an den Gesetzestext halten.

Von anderen Fällen weiss ich, dass die Regel ist, 3 Jahre Aufenthaltserlaubnis, 2 Jahre deutsch-verheiratet und so würde ich auch diesen Gesetzestext lesen.

Ich bedanke mich im Voraus noch einmal für Ihre Antwort.

Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
6Empfehlungen
26.05.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

meiner ersten Antwort kann ich leider nichts hinzufügen. Die Formulierung des § 28, Abs. 2 AufenthG mag Ihnen irreführend erscheinen. Dennoch ist der "Besitz einer Aufenthaltserlaubnis" hier nur im Sinne des § 28, Abs. 1 zu interpretieren. Im Übrigen gelten als Voraussetzung für eine Niederlassungserlaubnis die Bestimmungen des § 9 AufenthG.

Im einschlägigen Rechtskommentar (Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl., 2005) heißt es dazu:
"Die dreijährige Frist beginnt mit der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft. Grund der Privilegierung nach Absatz 2 Satz 1 ist die Annahme des Gesetzgebers, dass durch die familiäre Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen eine positive Integrationsprognose antizipiert und die soziale und wirtschaftliche Integration daher zu einem früheren Zeitpunkt als nach den Regelvoraussetzungen des § 9 angenommen werden kann. Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis zu anderen Zwecken können daher nicht berücksichtigt werden, da sie dieser immanenten Zweckausrichtung nicht entsprechen."

Das Recht ist nicht immer im Sinne der isolierten Buchstabenfolge zu verstehen, sondern sprichwörtlich "im Zusammenhang". Es lohnt sich daher, zu gegebener Zeit rechtlichen Rat einzuholen. Dafür wäre der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zuständig.

Als Abgeordneter sehe ich mich gefragt nach der politischen Absicht hinter der gesetzlichen Regelung: Die im Rechtskommentar ausgedrückte Differenzierung hat meine Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Hans- Uhl
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