Dr. Hans-Peter Uhl (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Hans-Peter Uhl
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
05.08.1944
Berufliche Qualifikation
Kreisverwaltungsreferent a. D., Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
München
Wahlkreis
München-West/Mitte
Ergebnis
36,7%
Landeslistenplatz
19, Bayern
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(...) Ich habe dabei meine Bewertung keineswegs ausschließlich von der Geschwindigkeit abhängig gemacht, mit der eine Substanz Abhängigkeit hervorruft, sondern von der Erfahrungstatsache, dass es für eine sehr große Zahl von Menschen regelmäßig möglich ist, alkoholische Getränke maßvoll und ohne Schaden zu nehmen zu konsumieren. (...) Insofern ist mir Ihr Anliegen völlig schleierhaft. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2010
Von:

Sehr geehrter Dr. Uhl,

mit Bedauern las ich Ihre letzten Antworten, in denen Sie den Fragenden mangelnde Kenntnisse und Denkfehler vorwarfen und ich in Ihren Argumentationen wiederum auch einige "eklatante" Ungereimtheiten fand.

So erwähnen Sie u.a. "der Vorteil wäre, dass die Sperrung - sozusagen als Sofortmaßnahme - umgehend erfolgen kann, während sich der Erfolg der Löschungsbemühungen erst Tage oder Wochen später und in einigen Fällen gar nicht einstellt." als Argument für die Sperrung, sprechen allerdings später den Frühwarneffekt ab: "Wenn Sie meinen, die Betreiber der (kinderpornographischen) Websites würden durch Sperren gewarnt, so wäre dieser Warnungseffekt nicht größer als durch die Löschung, welche der Betreiber wohl eher mitbekommt."
Wenn die Löschung also angeblich so viel später als die Sperrung erfolgt, dann wird der Betreiber durch die Sperrung doch zweifelsohne vor der nachfolgenden Löschung (und ggf. weiteren rechtlichen Schritten) gewarnt.

Später erklärten Sie: "Wenn Sie meinen, die Konsumenten würden durch Access-Sperren vorgewarnt und würden somit nicht mehr auf die Seiten zugreifen, so wäre dies doch genau der gewollte Abschreckungseffekt." Dieses Argument sehe ich aus zweigespalten. Einerseits werden technisch unkundige und suchunwillige Leute von der Seite ferngehalten, andererseits ist es ja keine Neuigkeit, dass Verbotenes erst recht zur Neugier anregt, herauszufinden, was dahintersteckt, selbst wenn es einem nicht um z.B. Konsum von Kinderpornografie geht.
Weiterhin schrieben Sie, dass Overblocking "in unserem freien Land" durch eine "plurale Öffentlichkeit" effizient begegnet werden kann. Nun stellt sich mir die Frage: Wie kontrolliert ein mündiger Bürger die Arbeit des BKA, ohne dabei selbst die Sperren zu Umgehen? Ist das Umgehen der Sperren Voraussetzung für öffentliche Kontrolle? Wenn ja, halten Sie diesen Umstand für problematisch?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
1Empfehlung
24.04.2010
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

meine These ist, dass der mögliche Frühwarneffekt übertroffen wird durch die günstige Auswirkung, dass Access-Sperren den Zugang zu kinderpornographischen Netzinhalten quantitativ einschränken würde. Diese These kann ich natürlich ebenso wenig beweisen wie Sie die Ihre.

Uns fehlt bisher die empirische Basis für die abschließende Diskussion, d.h, eigene Erfahrungen mit Access-Sperren via Sperrlisten in Deutschland. Auslandserfahrungen im Guten wie im Schlechten - etwa Overblocking in Finnland - sind aufgrund der jeweils speziellen Ausgestaltung nur begrenzt relevant. Ich befürworte energisch einen Probelauf auf Basis des beschlossenen Zugangserschwerungsgesetzes. Danach werden wir alle klüger sein. Dieses ‚Experiment’ halte ich aufgrund der vorgesehenen rechtstaatlichen Begrenzung und Kontrolle voll und ganz für verantwortbar.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
15.04.2010
Von:

Sehr geehrter herr Uhl,

glauben sie das die Veröffentlichung und die Produktion von Kinderpornographien irgendwann eingestellt werden könnte? Dieses Thema ist ja Weltverbreitet darum interessiert mich ob es möglich wäre dieses ich sage jetzt mal Unternehmen vollständig zu unterbinden?
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
bisher keineEmpfehlungen
24.04.2010
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

natürlich sollten wir die Hoffnung auf eine bessere Welt nicht aufgeben. Bis auf weiteres gehe ich jedoch davon aus, dass wir in einer Welt leben, in der es leider Unrecht, Unterdrückung, Kriege und u.a. auch solche Verbrechen wie Kinderpornographie gibt. Trotzdem sind wir verpflichtet, etwas dagegen zu tun.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
15.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl,

einen Teil meiner vorherigen Frage ( www.abgeordnetenwatch.de ) hielten Sie für "unernst". Ich möchte Ihnen aber versichern, daß er im Kern durchaus ernst gemeint war und wollte den Teil deshalb (leicht umformuliert) wiederholen:

Sind Sie der Auffassung, der Effektivitätsgewinn durch Internetsperren (zusätzlich zum Löschen) wäre verhältnismäßig zu der Zensurgefahr, die damit einhergeht?

Läßt sich dieser Effektivitätsgewinn abschätzen?

Oder sind Sie der Ansicht, daß hier nicht mit Verhältnismäßigkeit argumentiert werden sollte?

Ich habe Ihre Aussage "Finden Sie nicht, es sollte zunächst moralischer Konsens sein, alle Möglichkeiten gegen Kinderpornographie auszuschöpfen, bevor hypothetische Behörden-Missbräuche in den Vordergrund gestellt werden?" in dieser Richtung gedeutet und wollte (in überspitzter Form, zugegeben) wissen, ob meine Deutung stimmt.

Weiter schrieben Sie in der Antwort zu meiner letzten Frage:

"Sollte sich bei der Anwendung des Gesetzes herausstellen, dass das Vorgehen des BKA häufig fehlerhaft wäre, könnte dies in unserem freien Land einer pluralen Öffentlichkeit nicht entgehen, die dies entsprechend kritisieren und der Politik als Handlungsaufforderung dringlich machen könnte."

Der aktuelle Protest (vor tatsächlicher Verwendung der Sperren) scheint Ihnen als Handlungsaufforderung nicht zu genügen.

Ist er noch zu klein?

Ist er zu wenig konkret, weil er sich (logischerweise) nicht auf Fehler in einer deutschen Sperrliste bezieht, sondern nur auf Fehler und Merkwürdigkeiten in z. B. der australischen, englischen oder finnischen Sperrliste?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
bisher keineEmpfehlungen
24.04.2010
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

ich glaube, im Moment hat die ganze Diskussion über möglichen "Effektivitätsgewinn" oder angeblich drohende "Zensurgefahr" gar keinen Sinn mehr, weil wir uns auf keine praktischen Erfahrungen mit dem Zugangserschwerungsgesetz beziehen können. Es käme schlicht und einfach auf einen Probelauf an. Ich verstehe nicht, warum wir ausgerechnet in Deutschland das Experiment mit rechtsstaatlich präzise definierten und kontrollierten Access-Sperren gegen Kinderpornographie nicht wagen sollten. Hinterher wären wir klüger.

Meine Erwartung ist jedenfalls, dass sich alle Schwarzmalerei als unbegründet herausstellen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Umwelt
20.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

mein Name ist . Ich bin Vertriebsleiter bei der SolConTec International AG mit Sitz in München-Zamdorf. Wir beschäftigen uns mit der Planung und Projektierung von PV-Kraftwerken. Zudem sind wir auch im Handelsgeschäft mit PV-Modulen tätig. Wir beschäftigen derzeit knapp 20 Mitarbeiter und machen einen Umsatz von zirka EUR 25 Mio. Durch die zahlreichen Ankündigungen (1. April, 1. Juli, 1. Oktober) zur Senkung der Einspeisevergütung für Solarstrom in 2010 durch den Bundesminister für Umwelt ist eine unglaubliche Verunsicherung in der gesamten Branche entstanden. Die vielen Gerüchte und Vorschläge aus den verschiedensten Ecken lassen derzeit keinerlei Planungssicherheit zu. Weder für Dachanlagen noch für Freiflächen noch für die Warenversorgung. Die Situation kann sogar Existenzbedrohend werden. Ist es Ihnen möglich mir/uns mit einer detailierten Aussage zum Thema Senkung "Einspeisevergütung für Solarstrom" zu helfen bzw. zu informieren.

Ich freue mich auf Ihre Antwort
und verbleibe
mit herzlichen Grüßen

Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
bisher keineEmpfehlungen
24.04.2010
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

die parlamentarischen Beratungen um die Novelle des EEG sind in vollem Gange. Zu welchem Ergebnis die Beratungen kommen werden, lässt sich im Moment nicht sagen. Ich persönlich bin an diesen Verhandlungen nicht beteiligt. Ich kann Ihnen einstweilen nur den Ausgangspunkt der Beratungen mitteilen, nämlich den Entwurf der Bundesregierung. Und zwar wurden folgende Eckpunkte im Koalitionsausschuss am 23. Februar vereinbart:

Bei Dach- und Fassadenflächen soll eine einmalige Absenkung der Einspeisevergütung um 16% ab 1. Juli 2010 erfolgen. Bei Freiflächen (außer Konversionsflächen) soll die Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 einmalig um 15 % gesenkt werden, bei Konversionsflächen nur um 11 % wegen möglicher Belastung durch Altlasten. Die im Gesetz bereits vorgesehene reguläre Absenkung der Vergütung (Degression) soll für Dach-, Fassaden- und Freiflächen für das Jahr 2010 um jeweils 1 % erhöht werden. Damit läge die jährliche Abschmelzung der Vergütung je nach Jahr und Anlagengröße bei 9 % - 11 %.

Die Höhe der Degression der Vergütungssätze würde sich ab 2011 ändern in Abhängigkeit vom Erreichen bzw. Überschreiten des Zielkorridors nach dem Prinzip des "Atmenden Deckels". Beim Überschreiten des Ausbauzieles würde die jährliche Vergütung zusätzlich reduziert, bei Nichterreichen weniger stark abgesenkt. Der Beobachtungszeitraum zur Festlegung des Ziel-Korridors würde auf den Zeitraum von Juni bis September 2010 festgelegt.

Neu aufgenommen in die Förderung würden Freiflächenanlagen auf bestehenden Gewerbeflächen sowie an Bundesautobahnen und Schienenwegen. Auch rückgebaute Wohnbebauung und nicht mehr genutzte Bahnflächen sollen genutzt werden können. Auf Ackerflächen gäbe es keine Vergütung mehr für Anlagen, die nach dem 1. Juli 2010 ans Netz gehen. Sollte vor dem 1. Januar 2010 ein gültiger Bebauungsplan vorgelegen haben, der den Bau von Photovoltaikanlagen vorsieht, dann soll sich diese Frist bis zum 31. Dezember 2010 mit der ursprünglichen Förderhöhe verlängern.

Der wirtschaftliche Vorteil aus dem Eigenverbrauch von Photovoltaikstrom würde auf 8 Cent erhöht (bislang 3,5 Cent), allerdings bis 31. Dezember 2011 (Termin der nächsten regulären Überprüfung des EEG) befristet sowie bei einer maximalen Anlagengröße von 0,8 MW gedeckelt.

Ich unterstütze diese Grundposition.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

Ihr Engagement auf diesen Seiten ist dankenswert. Rund um das sogenannte Stopschild ist auch hier eine Diskussion in Fluss gekommen. Dieser Fluss scheint mir jedoch mehr und mehr in rhetorischem Sand zu versickern. Das bedauere ich sehr.

Ich gehe davon aus, dass Sie aufgeschlossen sind, Argumente zu hören und abzuwägen, Ihre ersten von mir wahrgenommenen Äußerungen zum Thema kritisierten ja vorrangig die aus Ihrer Sicht vorschnelle Rücknahme der Option Stopschild durch Mitglieder der FDP.

Ich würde gern wissen, ob Sie sich des Kosten/Nutzen-Verhältnisses des Stopschildes noch genauso sicher sind wie zu Beginn der Debatte.

Der Mechanismus hinter dem sogenannten Stopschild ist zu schwach. Bereits mehrfach las ich das Argument, dann müsse der Mechanismus eben stärker gemacht werden. Das aber stößt aber genau die Spirale an, vor der ich Angst habe, und die zu immer tiefergehender Analyse der transportierten Inhalte verleiten wird.

Wenn ein Provider umfänglich Technik vorhalten muss, um tiefergehende Sperren gegen kinderpornographische Inhalte wirksam zu machen, kann er sie auch einsetzen, um zumindest wirtschaftlichen Druck auszuüben. Moral ist - leider! nicht das Regulativ des Marktes. Und ein Missbrauch dieser Mechanismen wird schwer nachzuweisen sein. Ich sehe dadurch die Neutralität der Kommunikation im Internet gefährdet.

Bisher sind Datenschutz-Vergehen aus meiner Sicht wie Bagatellen behandelt worden. Ich würde gern wissen, ob und wie Sie solchen Tendenzen begegnen wollen, insbesondere das Strafmaß betreffend.

Die Überwachung von Inhalten kann durch Verschlüsselungen ausgehebelt werden, wie sie von sicherheitsbewussten Internetnutzern längst eingesetzt werden. Würden Sie dazu tendieren, zugunsten des Zwecks Verschlüsselung zu verbieten, wie das z.B. in China, den USA und Frankreich praktiziert wird?

Freundliche Grüße,
.
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
1Empfehlung
21.05.2010
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

Sie weisen auf bedeutende Themen hin, u.a. Datensicherheit im Internet, Netzneutralität, Kryptographie. Die Entwicklungen in diesem Bereich werden von der Regierungskoalition aufmerksam verfolgt. Es gibt dazu jetzt auch eine neue Enquete-Kommission: www.cducsu.de

Was die Netzsperren anlangt, die hier bereits ausführlich und beinahe monothematisch abgehandelt worden sind, befürworte ich nicht mehr und nicht weniger als die Anwendung des ZugErschwG, das den Grundsatz Löschen vor Sperren kodifiziert und bereits Bestandteil des geltenden Rechts geworden ist, derzeit jedoch noch nicht angewandt wird.

Zum Thema Datenschutz sind wir bereits tätig geworden: www.cducsu.de
Weitere gesetzgeberische Maßnahmen, insbesondere zum Arbeitsnehmerdatenschutz, sind in Vorbereitung.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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