Dr. Hans-Peter Uhl (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Hans-Peter Uhl
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
05.08.1944
Berufliche Qualifikation
Kreisverwaltungsreferent a. D., Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
München
Wahlkreis
München-West/Mitte
Ergebnis
36,7%
Landeslistenplatz
19, Bayern
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(...) Jedenfalls ist Ihre Vermutung unzutreffend, dass wir in einem provisorischen bzw. irgendwie ungenügenden verfassungsrechtlichen Zustand leben würden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

in einem Interview mit Panorama vor etwa einem Jahr traf der Reporter die Schlussfolgerung, dass die Ermächtigung des BKA, Online-Durchsuchungen durchzuführen, nicht dringend gewesen sein kann, da eine solche fast drei Jahre lang nicht durchgeführt wurde. Sie wiederum betitelten diese Schlussfolgerung als naive Illusion. Grund dafür seien, Ihrer Aussage nach, einzig die vom Gesetzgeber angeblich zu hoch angesetzten Hürden, die eine solche Online-Durchsuchung erfordert. In diesem Zusammenhang habe ich ein paar Fragen an Sie:

1. So es denn auf die zu hohen Hürden zurückzuführen ist, dass eine solche Online-Durchsuchung nicht stattfand, wie erklären Sie es dann, dass es seitens des BKA im genannten Zeitraum von fast drei Jahren nicht einmal eine Anforderung der Maßnahme gab - welche daraufhin dann mit den bestehenden Hürden erst einmal zu prüfen gewesen wäre?

2. Wurde eine solche Anforderung seitens des BKA deshalb nicht vorgenommen, weil die Stattgabe ob der Hürden per se unwahrscheinlich erschien, oder ist der Grund darin zu sehen, dass eine solche Anforderung - unabhängig vom Ergebnis der Prüfung - früher oder später öffentlich gemacht worden wäre? Sollten Sie gemäß meiner ersten Alternative antworten, wie erklären Sie es sich, dass das BKA es nicht, aufgrund der vorgeblich hohen Dringlichkeit, zumindest probierte und "drauf ankommen" ließ?

3. Wie ist Ihre Antwort auf eine spätere Frage, die gefassten (nicht angewandten) Gesetze (z.B. BKA-Gesetz) seien in jedem Fall "sehr durchdacht" gewesen vor dem Hintergrund zu verstehen, dass Sie vorher ja noch behaupteten, die Hürden seien vom Gesetzgeber zu hoch gefasst worden? Waren die Gesetze jetzt notwendig und durchdacht, oder waren sie doch fehlerhaft?

4. Unabhängig von dem Interview: Wie stehen Sie als Jurist zur Möglichkeit der gezielten Beweisplatzierung bei dem nun entdeckten Trojaner?

MfG, T.

P.S.: Das Interview finden Sie hier: www.youtube.com
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
bisher keineEmpfehlungen
02.02.2012
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

in der Trojanerdebatte ging es (mir) wesentlich um die Frage der technischen Sicherungen und den Kernbereichsschutz, die gemäß BKAG bei Online-DS und Quellen-TKÜ nahezu identisch und in der Tat ´sehr durchdacht´ sind (vorbildlich etwa für die Anwendung gemäß StPO).

Meine von Ihnen angesprochene Aussage zur Online-DS zielte jedoch auf einen ganz anderen Punkt, nämlich auf die Hürden für einen Einsatz insgesamt. Hierbei stehe ich zu meiner grundsätzlichen Meinung, dass ich die in § 20k BKAG niedergelegten Einsatzgrundlagen für sehr hochgegriffen halte. Ich persönlich finde: Es ginge auch eine Nummer kleiner. Allerdings bin ich froh, dass es in dieser Frage nach dem Urteil des BVerfG einen politischen Konsens gegeben hat, so dass ich dieses politische ‚Fass‘ nicht wirklich erneut aufmachen möchte.

Im Übrigen hat es inzwischen wohl durchaus Einsätze der Online-DS gegeben. Leider wird es noch einige Zeit dauern, bis die entsprechenden Verfahren abgeschlossen sind. Erst dann kann volle Transparenz über Umfang und Erfolg der Maßnahme hergestellt werden:
dip21.bundestag.de

Jedenfalls wundere ich mich schon über die Stoßrichtung dieses ARD-Interviewers: Nachdem von interessierten Meinungsmachern jahrelang düstere Weltuntergangs-Prophezeihungen gestreut wurden, eine Online-DS würde, wenn sie erst einmal erlaubt sei, schrankenlos und inflationär von den Sicherheitsbehörden angewandt, wird jetzt bemängelt, dass die Regelung so wenig angewandt würde, weil sie womöglich nichts bringen würde. Beide Unterstellungen, die zueinander in Widerspruch stehen, entbehren einer sachlichen Grundlage.

Zu Ihrer Frage 4 habe ich bereits ausreichend Stellung genommen:
www.abgeordnetenwatch.de

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

bitte erklären Sie mir Ihre Aussage "Dieses Land ist nicht außer Kontrolle, sondern das Land wird von Sicherheitsbehörden geleitet, die sehr kontrolliert, sehr sorgfältig, sehr behutsam mit dem sensiblen Instrument der Quellen-TKÜ umgehen." aus Ihrem Redebeitrag um 16:27 Uhr zur aktuellen Stunde zur Online-Durchsuchung. Siehe auch hier: dbtg.tv

Weiter führen Sie aus: "..., es wird regiert von Sicherheitsbeamten, die dem Recht und dem Gesetz verpflichtet sind."

Mein Verständnis einer parlamentarischen Demokratie sieht anders aus. Sicherheit ist kein Verfassungsrecht, auch wenn die Koalition in den letzten Jahren immer darauf herumgeritten ist, Freiheit hingegen ist eines der höchsten Güter unserer Verfassung und somit sehr schützenswert.

Mit freundlichen Grüßen,
(Pirat)
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
4Empfehlungen
20.10.2011
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

der von Ihnen zitierte Satz ergibt so natürlich keinen Sinn. Ich bedaure den sprachlichen Missgriff; in freier Rede kann so etwas passieren.

Aus dem Zusammenhang wird jedoch deutlich, was meine eigentliche Aussage ist: Wir sind ein bewährter Rechtsstaat und haben Behörden und Gerichte, die Recht und Gesetz verpflichtet sind; entsprechend der verfassungsmäßigen Ordnung.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

in Ihrer Rede zur Aktuellen Stunde zum Staatstrojaner sagten Sie am 19. Okt. 2011, dass "unser Staat regiert [...] [wird] von Sicherheitsbeamten, die dem Recht und Gesetz verpflichtet sind." [1]

Stehen Sie zu dieser Aussage? Wenn ja, wie gedenken Sie sich dafür einzusetzen, dass dieses "Recht und Gesetz" in Zukunft nicht mehr vom Bundesverfassung kassiert? Insb. z.B. im Hinblick auf die zur Zeit debattierte Ausweitung der "Anti-Terror-/BKA-Gesetze" [2]?

Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße!




Quellen:
[1] netzpolitik.org
[2] www.heise.de
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
bisher keineEmpfehlungen
09.12.2011
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrte Frau ,

zur Trojaner-Diskussion habe ich bereits umfangreich Stellung genommen:
www.abgeordnetenwatch.de

Wenn ein Gesetz vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ganz oder teilweise als nicht verfassungsgemäß erachtet wird und der Bundes- oder Landesgesetzgeber zu einer Neuregelung aufgefordert wird, ist die bisherige Regelung verfassungswidrig. Dies heißt jedoch noch nicht, dass der Gesetzgeber sich eines absichtlichen Angriffs auf die Verfassung schuldig gemacht hätte. Bevor ein Bundesgesetz auf den Weg gebracht wird, prüfen die beiden Verfassungsressorts der Bundesregierung, das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Justiz, dieses auf seine Verfassungsmäßigkeit. Juristische Zweifelsfragen werden sich aber nicht immer ausräumen lassen. Dies sollte und darf den Gesetzgeber dann aber nicht der Aufgabe, eine zweckmäßige Regelung zu finden, entheben.

Manchmal wird erst eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht endgültige, in dem Sinne von abschließend verbindliche, Gewissheit über die verfassungsrechtlichen Fragen einer einfachgesetzlichen Regelung bringen. Zudem darf nicht vergessen werden, dass es sich bei der Klärung dieser Streitfragen oft um komplizierte Abwägungen entgegenstehender Rechtsgüter handelt, die nicht nur unter Juristen mit guten Gründen entsprechend kontrovers diskutiert worden sind.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.10.2011
Von:

Guten Abend Herr Dr. Uhl

Mit großem Interesse habe ich ihre Rede in der Aktuellen Stunde des Bundestages zur "Online-Durchsuchung" gesehen. www.youtube.com

Dort haben sie gesagt " Es wäre schlimm wenn unser Land am Ende regiert werden würde von Piraten und Chaoten aus dem Computer Club. Es wird regiert von Sicherheitsbeamten die dem Recht und dem Gesetz verpflichtet sind."

Hierzu habe ich 2 Fragen.

1. Was wäre so schlimm daran wenn unser Land von einer anderen Partei regiert werden würde.Bitte nennen sie auch einen genauen Grund warum sie glauben, dass es schlimm wäre wenn die Piratenpartei regieren würde.

2.Sie als Rechtsanwalt können mir als Bürger bestimmt erklären wie und welche Bereiche unseres Landes von Sicherheitsbeamten regiert werden und wie das mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Bitte nehmen sie insbesondere Bezug auf das Wort "regiert".

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
1Empfehlung
09.12.2011
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Fragen sind sinngemäß bereits mehrfach gestellt und von mir beantwortet worden.
Um es kurz zu wiederholen:

Politische Vorwürfe seitens der ‚Piraten‘ im Zuge der Trojaner-Diskussion empfand ich als unverhältnismäßig.

Selbstverständlich und offenkundig wird unser Land nicht von Sicherheitsbeamten regiert. Wir sind – bei aller möglichen Kritik im Detail – ein bewährter Rechtsstaat und haben Behörden und Gerichte, die Recht und Gesetz verpflichtet sind; entsprechend der verfassungsmäßigen Ordnung.

Vielleicht würden Sie sich in freier Rede und in hitziger Debatte immer zu 100% druckreif artikulieren. Aber ich nehme nicht an, dass es Ihnen ein seelisches Bedürfnis ist, mit dem Finger auf andere zu zeigen und verunglückte Formulierungen selbstgerecht auf die Goldwaage zu legen.


Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

auf der Seite des deutschen Bundestages ist zum Thema Plenarprotokolle folgendes zu lesen:

Zitat:
"Vor Veröffentlichung prüft der Redner die Niederschrift. Bei eventuellen Korrekturen darf der Sinn der Rede oder ihrer einzelnen Teile nicht geändert werden." Zitat Ende.

In ihrer Rede vor dem Bundestag zum Thema Staatstrojaner haben sie folgendes gesagt:

Zitat:
"Es wäre schlimm, wenn unser Land am Schluss regiert werden würde von Piraten und Chaoten aus dem Computerclub.
Es wird regiert von Sicherheitsbeamten, die dem Recht und dem Gesetz verpflichtet sind." Zitat Ende.


Im Protokoll allerdings wurde diese Aussage geändert zu:

Zitat:
"Es wäre schlimm, wenn unser Land von Piraten und Chaoten aus dem Chaos Computer Club regiert würde.
Wir haben Sicherheitsbeamte, die Recht und Gesetz verpflichtet sind." Zitat Ende.

Ich bin der Meinung, dass es durchaus einen Unterschied macht, ob "wir" Sicherheitsbeamte "haben", die Recht und Gesetz verpflichtet sind, oder ob diese uns "regieren".
Das eine würde nämlich für eine Demokratie stehen, das andere für den Polizeistaat.

Sie haben also meiner Meinung nach den Sinn ihrer Rede sehr wohl geändert und zwar wesentlich.

Wie erklären sie das?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
3Empfehlungen
21.10.2011
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

das Protokoll wurde vom stenographischen Dienst des Deutschen Bundestages autonom, also ohne jede Beeinflussung meinerseits, so erstellt.

Der stenographische Dienst schreibt das gesprochene Wort ins Reine und nimmt dazu ggf. Änderungen vor, die der Aussage sprachlich gerecht werden, insbesondere bei Schachtelsätzen. Das Protokoll dient der Übertragung des gesprochenen Worts in eine lesbare und die Intention des Redners treffende Textversion. Dies ist eine sinnvolle Ergänzung des Bild- und Tonmitschnitts.

Auf diese Art könnten sich Missverständnisse eigentlich ausräumen lassen.


Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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