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Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,
in einem Interview mit Panorama vor etwa einem Jahr traf der Reporter die Schlussfolgerung, dass die Ermächtigung des BKA, Online-Durchsuchungen durchzuführen, nicht dringend gewesen sein kann, da eine solche fast drei Jahre lang nicht durchgeführt wurde. Sie wiederum betitelten diese Schlussfolgerung als naive Illusion. Grund dafür seien, Ihrer Aussage nach, einzig die vom Gesetzgeber angeblich zu hoch angesetzten Hürden, die eine solche Online-Durchsuchung erfordert. In diesem Zusammenhang habe ich ein paar Fragen an Sie:
1. So es denn auf die zu hohen Hürden zurückzuführen ist, dass eine solche Online-Durchsuchung nicht stattfand, wie erklären Sie es dann, dass es seitens des BKA im genannten Zeitraum von fast drei Jahren nicht einmal eine Anforderung der Maßnahme gab - welche daraufhin dann mit den bestehenden Hürden erst einmal zu prüfen gewesen wäre?
2. Wurde eine solche Anforderung seitens des BKA deshalb nicht vorgenommen, weil die Stattgabe ob der Hürden per se unwahrscheinlich erschien, oder ist der Grund darin zu sehen, dass eine solche Anforderung - unabhängig vom Ergebnis der Prüfung - früher oder später öffentlich gemacht worden wäre? Sollten Sie gemäß meiner ersten Alternative antworten, wie erklären Sie es sich, dass das BKA es nicht, aufgrund der vorgeblich hohen Dringlichkeit, zumindest probierte und "drauf ankommen" ließ?
3. Wie ist Ihre Antwort auf eine spätere Frage, die gefassten (nicht angewandten) Gesetze (z.B. BKA-Gesetz) seien in jedem Fall "sehr durchdacht" gewesen vor dem Hintergrund zu verstehen, dass Sie vorher ja noch behaupteten, die Hürden seien vom Gesetzgeber zu hoch gefasst worden? Waren die Gesetze jetzt notwendig und durchdacht, oder waren sie doch fehlerhaft?
4. Unabhängig von dem Interview: Wie stehen Sie als Jurist zur Möglichkeit der gezielten Beweisplatzierung bei dem nun entdeckten Trojaner?
MfG, T.
P.S.: Das Interview finden Sie hier:
www.youtube.com