Dr. Hans-Peter Uhl (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2009-2013
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Angaben zur Person
Dr. Hans-Peter Uhl
Geburtstag
05.08.1944
Berufliche Qualifikation
Kreisverwaltungsreferent a. D., Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
München
Wahlkreis
München-West/Mitte
Ergebnis
36,7%
Landeslistenplatz
19, Bayern
(...) Wieso also hat das bisherige Melderecht noch niemand gerügt und eine Klage vor das BVerfG gebracht? (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
19.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl,

bezüglich der Waffenlieferungen an Saudiarabien erklärten Sie bei Anne Will, ein Blick auf die Landkarte würde genügen, um dies zu erklären. Sie brachten dann aber als einziges Beispiel nur Jemen. Überhaupt blieben Herr Baring und Sie äusserst nebulös und abstrakt, wenn Sie über strategische Interessen sprachen. Kurz: Wozu dienen diese Waffen konkret (neben der etwaigen Unterdrückung der Opposition)? Soll Sauiarabien nun Ordnungsmacht ala Bahrain in allen anliegenden Staaten werden, also z.B. in den Jemen, Kuweit oder Irak einmarschieren? Wäre Saudiarabien da militärisch nicht etwas überfordert? Auch wird gesagt, dass man ein Gegengewicht zum Iran schaffen wolle. Nun zeigt der Blick auf die Landkarte aber eben, dass Iran und Saudiarabien keine gemeinsamen Grenzen haben, der Irak und der Persische Golf dazwischen liegen. Irans Marine dürfte zudem kaum die Kapazität haben maritim-amphibische Operationen für eine Landoffensive zu stellen (z.B. Panzer mit Schiffen überzusetzen). Bliebe also nur der Landweg. Rechnet man ernsthaft mit einer Landoffensive Irans in den Irak oder mit einer etwaigen Koalition Iran/Irak, die Saudiarabien und die Golfstaaten bedrohen könnte oder wie ist das zu verstehen? Anderer Gesichtspunkt: Zumal lebt im Norden Saudiarabines ja auch noch eine schiitische Mehrheit, die als Brückenkopf dienen könnte. Ich fände es besser, die Bundesregierung würde sich nicht hinter der Geheimnishalterei verschanzen, sondern ihre Entscheidung argumentativ und offensiv verteidigen, also konkret benennen, was die stratgeischen Interessen sind. Warum rüstet man nicht den Irak gegen Iran auf? Weil er eine schiitische Mehrheit hat, die zu unverlässig ist? Oder will man diesen eher als zukünftigen Pufferstaat zwischen Saudiarabien und dem Iran positionieren? Hat der Irak keine ausreichende Armee mehr, um gegen einen Angriff Irans standzuhalten?
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
2Empfehlungen
22.07.2011
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

Sie sind auf der falschen Fährte: Es geht nicht darum, dass ‚wir‘ die Saudis als ein Gegengewicht zum Iran aufbauen bzw. "aufrüsten" wollen.

Es ist vielmehr so, dass die Regierung von Saudi-Arabien die Verteidigungsfähigkeit des Landes ihrerseits erhöhen will und dazu eine größere Anzahl moderner Kampfpanzer beschaffen möchte. Diese Rüstungsgüter könnte das Land in vielen Ländern der Welt problemlos einkaufen. Es ist nun aber so, dass Saudi-Arabien speziell Leopard-Panzer zu erwerben bemüht ist und sich bereits seit Jahren und Jahrzehnten um deren Lieferung aus Deutschland bemüht.

Die längste Zeit über war es aus deutscher Sicht gewiss richtig, dorthin keine Panzerlieferungen zuzulassen. Doch die Welt hat sich in den letzten Jahren gewaltig verändert. Saudi-Arabien spielt für uns heute eine wichtige Rolle, schon allein bei der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit gegen den Terrorismus. Hervorzuheben ist aus unserer Sicht die hervorragende Hilfe saudischer Behörden bei der Befreiung deutscher Entführungsopfer im Jemen und generell die vermittelnde Rolle des Landes zur Stabilisierung des Jemen, der ansonsten zu einem neuen Hort des islamistischen Terrorismus werden könnte. Die Sicherheitspartnerschaft mit dem großen Golfstaat und darüber hinaus die Regierungskonsultationen zu allen weiterführenden Fragen haben eine solche Qualität erlangt, dass mir die Genehmigung des Exports von Leopard-Panzern inzwischen als ein diplomatisch angemessener und in der Gesamtabwägung vertretbarer Schritt erscheint. Hundertprozentige Gewissheit darüber, ob diese oder jede andere Entscheidung richtig oder falsch ist, werden wir erst nach vielen Jahren haben. Aber dies ist in Fragen der internationalen Beziehungen immer so.

Im Übrigen liegt Saudi-Arabien geographisch durchaus im potentiellen ‚Wirkungsbereich‘ des Iran, einer hochgerüsteten und nur schwer berechenbaren Macht, die in der gesamten Region nach hegemonialem Einfluss strebt. Und natürlich ist es so, dass der Irak bis auf weiteres durch seine inneren ‚Wunden‘ in jeder Hinsicht geschwächt sein wird, zumal nach einem Abzug der US-Truppen.

Ferner möchte ich an meine bereits abgegebene Erklärung erinnern:
www.abgeordnetenwatch.de

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
25.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl,

als Reaktion auf den Amoklauf in Norwegen fordern Sie in der "Passauer neuen Presse" die Einführung der Vorratsdatenspeicherung:

www.pnp.de

Könne Sie mir bitte darstellen, inwiefern nach Ihrer Vorstellung eine Vorratsdatenspeicherung den Amoklauf in Norwegen irgendwie beinflusst hätte?

Wie hätte eine Vorratsdatenspeicherung diese Tat verhindern können, wie Sie es in der Passauer neuen Presse behaupten?

Mit freundlichem Gruss

Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
4Empfehlungen
27.07.2011
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre sachliche Rückfrage herzlichen Dank.

Natürlich kann eine Mindestspeicherungsfrist für Verkehrsdaten der Telekommunikation (‚Vorratsdatenspeicherung‘) nichts mehr nützen gegen einen zur Tat entschlossenen und vorbereiteten Terroristen. Schließlich ist eine solche Speicherungsfrist kein Wundermittel, das es erlauben würde, einem Gewaltverbrecher seine Tatabsicht plötzlich an der Stirn abzulesen. Wenn es sich um einen Einzeltäter handelt, könnte man durch Überwachung der Telekommunikation naturgemäß auch keinem Netzwerk auf die Spur kommen, das die konkrete Tat gemeinschaftlich planen würde. Letzteres könnte man ohnehin nur dann, wenn die potentiellen Täter bereits zuvor ins Visier der Gefahrenabwehrbehörden geraten sind. Allein die rechtliche Möglichkeit, gespeicherte Verkehrsdaten seitens der Polizei abrufen zu können, hilft insoweit also noch gar nichts.

Der Zusammenhang ist indirekter, erscheint mir aber gleichwohl wichtig:

Zu den entsetzlichen Mordtaten in Norwegen gibt es Berichte, wonach sich die ideologische Verblendung des Täters wesentlich über extremistische Inhalte im Internet zugespitzt habe. Dies war auch bei dem islamistischen Anschlag am Frankfurter Flughafen im März diesen Jahres der Fall. Man könnte also sprechen vom Einzeltäter in einem Netzwerk von Gesinnungsgenossen (nicht Mittätern).

Natürlich wäre es Unsinn, ‚dem Internet‘ dafür pauschal eine ‚Schuld‘ zuzuweisen. Das Internet an sich ist natürlich nicht ‚böse‘. Aber in einer wehrhaften Demokratie sollte es schon möglich sein, den Austausch von besonders extremistischem Gedankengut wirksam zu unterbinden und die Urheber zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts des geltenden Strafrechts, insbesondere § 130 Absatz 1 StGB bedarf es dazu grundsätzlich keiner neuen Gesetze. ("Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1.gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet […]")

Entscheidend sind die fachlichen Maßstäbe der Strafrechtsexperten, die dazu den Bereich legitimer Meinungsfreiheit naturgemäß sehr weit auslegen. Schließlich darf es in einer offenen Gesellschaft auch nicht dazu kommen, eine Überwachungs- und Verdächtigungskultur gegen alle möglichen ‚missliebigen‘ Standpunkte zu entwickeln. Im Gegenteil: Polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgungsbehörden müssen sich auf das Wesentliche beschränken, also auf eindeutige Verstöße gegen Strafrechtsnormen. Und dies geschieht ja auch ohne Zweifel.

Die Frage ist nur, ob in solchen gravierenden Fällen eine effektive Sanktionierung regelmäßig möglich ist. Nach allem, was ich von Kriminalisten erfahre, wäre eine gesetzliche Mindestspeicherungsfrist für Verkehrsdaten der Telekommunikation in dieser Beziehung zwar gewiss kein Allheilmittel, aber doch ein wichtiger Ansatz, um die erforderlichen Ermittlungen mit Erfolg führen zu können. In diesem Zusammenhang habe ich bereits in der Vergangenheit mehrfach deutlich gemacht, worauf es mir ankommt:
www.abgeordnetenwatch.de
www.abgeordnetenwatch.de
www.uhl-csu.de

Ich wiederhole es gern: Die Verkehrsdatenabfrage zu bestimmten namentlich bekannten Personen ist sicherlich ein weitreichender Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung und müsste daher – so das Urteil des Bundesverfassungsgerichts – sehr restriktiv und rechtsklar geregelt werden. Weil dies nach Auffassung der Gerichts nicht im ausreichenden Maß der Fall war, wurde die bis März 2010 praktizierte Mindestspeicherung verworfen.

Unabhängig von dieser sensiblen Frage – wann sollte eine Verkehrsdatenabfrage konkret erfolgen dürfen? – hätte eine Mindestspeicherung von Verkehrsdaten jedoch einen weiteren, quantitativ viel bedeutenderen Effekt: Nur damit wäre eine Bestandsdatenauskunft (§ 113 TKG) in der Praxis möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat diese mittelbare Nutzung der bei TK-Firmen gespeicherten Daten zwar ausdrücklich für zulässig erklärt. Aufgrund eines hinreichenden Anfangsverdachts oder einer konkreten Gefahr dürfe eine solche Auskunft grundsätzlich erfolgen. Auch weiterhin sind TK-Unternehmen also verpflichtet, auf entsprechende Anfragen Auskunft über Bestandsdaten (bspw. Rufnummer/Anschlusskennung, Namen und Anschrift des Anschlussinhabers, Geburtsdatum) zu erteilen. Insbesondere in Fällen von Auskunftsersuchen, die sich auf eine hinter einer dynamischen IP, die in einem eindeutig strafwürdigen Zusammenhang ermittelt wurde, stehende Person richten, können die TK-Unternehmen nur Auskunft geben, wenn sie auf gespeicherte Verkehrsdaten zugreifen können. Nur so ist es ihnen möglich retrograd zu bestimmen, wem eine dynamische IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war. Da aber wegen des BVerfG-Urteils bis zu einer möglichen Neuregelung keine Speicherung der Verkehrsdaten mehr erfolgt, läuft dieser Ansatz regelmäßig ins Leere.

Vor allem um diesen Zusammenhang geht es mir. Anscheinend führt die bloße Erwähnung des Begriffs ‚Vorratsdatenspeicherung‘ aber bei einigen Diskutanten sofort in eine Spirale unkontrollierter emotionaler Äußerungen, die in Beschimpfungen und Diffamierungen abgleiten. Das hat mit einer zielführenden Diskussion um die Sache natürlich nichts mehr zu tun. Aber dies gehört eben leider auch zur lebendigen Demokratie; und um letztere können und müssen wir ja im Ganzen sehr froh sein.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
25.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl,

heute habe ich den Nachrichten entnommen (s.u.), dass Sie sich, bezugnehmend auf die Attentate des Einzeltäters in Norwegen, für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen haben.

Dabei ist mir nicht so richtig klar geworden, in wie weit Sie einen Zusammenhang zwischen diesen Taten und Ihren Forderungen herstellen möchten?

Kann ich Sie dahingehend verstehen, dass Sie auf Grundlage einer Tat eines Einzeltäters vorausschauend allgemein Bürger und Bürgerinnen in der Freiheit ihrer Privatsphäre beschneiden möchten? Das wäre doch eine sehr starke Verallgemeinerung. Hätte solch ein Ansatz Bestand vor einem Gericht? Mich befremdet diese Überlegung. Nicht nur der Zeitpunkt dieser, auch der Widerspruch zur Haltung der eigentlich Betroffenen (Norwegischen Gesellschaft).

Es freut mich, von Ihnen zu lesen.

Mit freundlichen Grüßen aus Bonn



"Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung", sagte der CSU-Politiker der "Passauer Neuen Presse". "Im Vorfeld muss die Überwachung von Internetverkehr und Telefongesprächen möglich sein. Nur wenn die Ermittler die Kommunikation bei der Planung von Anschlägen verfolgen können, können sie solche Taten vereiteln und Menschen schützen." tageschau, 25.07.2011
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
bisher keineEmpfehlungen
28.07.2011
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

wie kommen Sie denn auf die abwegige Idee, ich wolle "vorausschauend allgemein Bürger und Bürgerinnen in der Freiheit ihrer Privatsphäre beschneiden"? So etwas ist in einem demokratischen Rechtsstaat selbstverständlich ausgeschlossen.

Worum es im Ernst geht ist die Durchsetzung elementarer rechtsstaatlicher Regeln und Prinzipien mit wirksamen und verhältnismäßigen Mitteln. Über die Details kann man unterschiedlicher Meinung sein; unter guten Demokraten sollte man sich dabei jedoch strikt an der Sache orientieren und nicht gleich bösen Willen unterstellen.

Näheres zu meinem Standpunkt erfahren Sie hier:
www.abgeordnetenwatch.de

Ergänzend verweise ich auf die geltenden (!) rechtlichen Grundlagen, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind:

"§ 113 Abs 1 TKG [Manuelles Auskunftsverfahren]
Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, hat im Einzelfall den zuständigen Stellen auf deren Verlangen unverzüglich Auskünfte über die nach den §§ 95 und 111 erhobenen Daten zu erteilen, soweit dies für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes erforderlich ist. […]"

Dies gilt zumal für die Beauskunftung einer zu einem bestimmten Zeitpunkt einem Nutzer durch den Provider zugewiesenen IP-Adresse. In Ermittlungsverfahren sind die Auskunftsanfragen auf § 161 Abs 1 StPO, § 163 Abs 1 StPO zu stützen.

"§ 163 Abs. 1 StPO [Aufgaben der Polizei]
Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Zu diesem Zweck sind sie befugt, alle Behörden um Auskunft zu ersuchen, bei Gefahr im Verzug auch, die Auskunft zu verlangen, sowie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln."

"§ 161 Abs. 1 StPO[Ermittlungen; Verwendung von Daten aus verdeckten Ermittlungen]
Zu dem in § 160 Abs. 1 bis 3 bezeichneten Zweck ist die Staatsanwaltschaft befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen und Ermittlungen jeder Art entweder selbst vorzunehmen oder durch die Behörden und Beamten des Polizeidienstes vornehmen zu lassen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln. Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes sind verpflichtet, dem Ersuchen oder Auftrag der Staatsanwaltschaft zu genügen, und in diesem Falle befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen."

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Sicherheit
25.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

wie ich heute bei tagesschau.de lesen musste, ist Ihre Reaktion auf die Anschläge die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Meinem Kenntnisstand nach hat Norwegen dieses Instrument, konnte trotzdem die Anschläge nicht verhindern. Mit welcher Begründung fordern Sie die Vorratsdatenspeicherung im Hinblick auf die Anschläge in Norwegen?

Dem gegenüberstellen möchte ich die Reaktion des norwegischen Premier Stoltenberg, der noch am selben Tag sagte: "Unser Antwort auf Gewalt ist: Noch mehr Demokratie, noch mehr Offenheit."

Warum wird dann in einem Land wie Deutschland, dass sehr schlechte Erfahrungen mit totalitären System und Sicherheitsbehörden (Stasi, Gestapo) gemacht hat, sofort auf eine Verringerung der momentan schon beschnittene Bürgerrechte gepocht? Haben wir nicht schon genug Bürgerrechte den Freiheits- und Bürgerrechten geopfert?

Des Weiteren bitte ich Sie um ihre persönliche Meinung im Hinblick auf die Frage, was Sie für wichtiger halten: Sicherheit oder Freiheit.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
bisher keineEmpfehlungen
28.07.2011
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

näheres zu meinem Standpunkt erfahren Sie hier:
www.abgeordnetenwatch.de

Der von Ihnen behauptete trade-off zwischen Sicherheit und Freiheit ergibt – mit Verlaub – überhaupt keinen Sinn. Dies können Sie mit ein paar einfachen Denkübungen leicht nachprüfen:

• Ist Ihre wirtschaftliche Freiheit prinzipiell bedroht durch gesetzliche Regulierung im Sinne von Vertragsrecht, Handelsgesetzbuch, Umweltstandards, Arbeitnehmerrechten etc.?
• Ist Ihre Freiheit (als Verkehrsteilnehmer) systematisch gefährdet durch gesetzliche Vorschriften wie die Straßenverkehrsordnung, das Verkehrsstrafrecht etc.?
• Ist Ihre Freiheit (zur elterlichen Erziehung) in Frage gestellt durch das staatliche ‚Wächteramt‘, also durch die allgemeine Schulpflicht, das Kinder- und Jugendhilferecht etc.?

In Wahrheit ist es doch so, dass es ohne staatliches Handeln keine wirkliche Freiheit geben kann, weil das massenhafte Zusammenleben von Individuen im allgemeinen Interesse geordnet werden muss. Die Alternative wäre Chaos und das Recht des Stärkeren, womit es mit jedweder bürgerlichen Freiheit natürlich ein Ende hätte.

Freiheit muss ‚wohlgeordnet‘ sein. Und dazu gehört nicht zuletzt, dass elementare rechtsstaatliche Regeln und Prinzipien mit wirksamen und verhältnismäßigen Mitteln durchgesetzt werden. Die staatliche Gewalt braucht Instrumente, um Rechtsverstöße zu unterbinden und zu ahnden – auch im Internet.

Freiheit kann sich nur in Sicherheit entfalten. Sie findet ihre Grenzen dort, wo Freiheit und Menschenwürde anderer erheblich tangiert werden. Wer diese rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit allen Ernstes mit repressiver Überwachung in totalitären Regimes vergleichen will, argumentiert unredlich und unbesonnen.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
25.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl,

nach Ihrer erneuten Forderung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung waren mir Ihre Ausführungen leider immer noch nicht ganz verständlich.
Sie fordern eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung und halten diese unerlässlich bei der Bekämpfung von Verbrechen im Internet sowie in der Realität?
Daraus ergeben sich für mich noch ein paar Fragen:
Meines Wissens hat das Bundesverfassungsgericht diese Einführung der Vorratsdatenspeicherung gekippt.
Halten Sie es nicht für verfassungswidrig, nach einer Ablehnung des Bundesverfassungsgerichts erneut so eine Forderung zu stellen, insbesondere das besonders geschützte Personen (Ärzte, Lehrer, Theologen etc. ...) hier technisch nicht ausgenommen werden können?
Sie erwähnten die erneute Forderung im Zusammenhang mit dem Amoklauf/Anschlag in Oslo. Bekanntlich ist der Täter ein Norweger, christlich-konservativ und rechtsextremistisch.

Halten Sie es den nicht für sinnvoll, auch christlich-konservative Vereinigungen unter besondere Beobachtung des Verfassungsschutzes zu stellen? Sowie das Verbot von Gewaltspielen/Killerspielen in Deutschland?

Und wie vereinigen Sie diese Ansicht mit der Waffenlieferung nach Saudi Arabien, vor allem da Panzer eindeutig zum Töten hergestellt werden?
Die letze Frage, die sich mir stellt und welche Sie sich gerne selbst antworten dürfen:
Haben Sie das Konstrukt Internet verstanden?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
bisher keineEmpfehlungen
28.07.2011
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

offenbar kennen Sie das betreffende Urteil des BVerG nicht näher, das ich Ihnen daher zur Lektüre empfehlen möchte:
www.bundesverfassungsgericht.de

Näheres zu meinem Standpunkt erfahren Sie hier:
www.abgeordnetenwatch.de

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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