Dr. Hans-Peter Uhl (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Hans-Peter Uhl
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
05.08.1944
Berufliche Qualifikation
Kreisverwaltungsreferent a. D., Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
München
Wahlkreis
München-West/Mitte
Ergebnis
36,7%
Landeslistenplatz
19, Bayern
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Einen "Generalverdacht" gegen die Konsumenten von Computerspielen hege ich nicht und habe mich in dieser Weise auch nicht geäußert. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Sicherheit
18.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

Sie werden zitiert mit den Worten: "Wir müssten unsere Verfassung auf die Wirklichkeit asymmetrischer Bedrohungen hin umschreiben... Solange wir dies nicht ändern, kann die Bundeswehr nicht der Bündnispartner in der Nato sein, der benötigt wird." ( www.spiegel.de )

Das verstehe ich nicht. Das Grundgesetz erlaubt den Einsatz der Streitkräfte zur Verteidigung, und die NATO ist ein Verteidigungsbündnis. Wo liegt das Problem?

Sicher ist es so, dass einige NATO-Partner (wie etwa die USA, Großbritannien und Polen) in letzter Zeit auch Angriffskriege geführt haben (wie etwa im Irak), die von der UNO-Charta verboten sind und nach den Nürnberger Prinzipien als zu ahndende Verbrechen eingestuft werden. Auch der Angriff auf Afghanistan im Herbst 2001 war ja in den Augen vieler Beobachter ein solcher Angriffskrieg (niemand hat je behauptet, dass die damalige afghanische Regierung an den Terroranschlägen vom 11.9.2001 beteiligt war), und wie Sie wissen, hat die "Operation Enduring Freedom" hat nicht so sehr das Völkerrecht, als die militärische Macht der intervenierenden Staaten hinter sich.

Streben Sie nun an, dass das Grundgesetz an die Praxis in den USA und Großbritannien angepasst wird, wo es keine nationalen rechtlichen Hindernisse für Angriffskriege gibt, und allein die internationale Justiz zu fürchten ist? Wäre das nicht ein Rückschritt in die Zeit vor 1945? Darf ein demokratischer (und dazu noch christlicher) Politiker in Deutschland so etwas fordern, selbst wenn es (momentan) noch keine Mehrheit für einen solchen Vorschlag gibt?

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Prof. Dr.
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
2Empfehlungen
11.01.2010
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr Professor ,

wenn Sie sich über den aktuellen Stand informieren wollen, wie die friedensethische Herausforderung aus christlich-theologischer Sicht reflektiert wird, empfehle ich Ihnen folgendes Lehrbuch: Josef Römelt, Christliche Ethik in moderner Gesellschaft, Teilband 2: Lebensbereiche, Freiburg i.B. 2009 (Kapitel 5: Gerechter Friede).

Ich erlaube mir, eine Passage daraus zu zitierten: "Es gibt eine Pflicht, dem Unschuldigen zu helfen. So erscheint es zu einfach, die Anliegen der Theorie vom gerechten Krieg durch eine bloße universale Idee der Sozialtherapie der Völker zum Frieden zu ersetzen. Aber auch die Anliegen des Pazifismus können nicht durch den zynischen Realismus der politischen Zwänge zur Gewaltanwendung lächerlich gemacht werden. Ehrliche Friedensarbeit muss sich in den Widersprüchen vielmehr nüchtern und realistisch und zugleich hoffnungsvoll und idealistisch bewegen. Ja, der Einsatz für den Frieden kennt beide Seiten des Verhaltens.
Vorsichtig sucht sie die UNO-Charta in ihren Kapiteln 6 (peace-keeping) und 7 (peace-making) zu beschreiben: die Anstrengung zur friedlichen, gewaltlosen Konfliktbeilegung zwischen Staaten, aber auch die Maßnahmen zur Wiederherstellung des Friedens, im Falle kriegerischer Auseinandersetzung durch Zwang." (Seite 381)

Ein in diesem Sinn zu legitimierendes Peace-Enforcement kann unter Umständen die Option des gezielten Militärschlags ("Angriff") - nicht zu verwechseln mit einem sog. ‚Präventivschlag’ - einschließen, um so der bereits eingeleiteten Gewalt des Aggressors und mithin der Eskalation der Gewalt wirksam entgegen zu treten. Es ist diffamierend und sachlich vollkommen verfehlt, dies in einen Topf zu werfen mit den von Ihnen genannten Angriffskriegen á la "vor 1945".

Um den Unterschied verständlich zu machen, möchte ich kursorisch auf die traditionelle Unterscheidung hinweisen zwischen ius ad bellum (Kriterien für den Beginn militärischer Auseinandersetzung) und ius in bello (Kriterien für das Handeln im Krieg). Lediglich auf letzteren Aspekt habe ich mich bezogen. Demnach will ich nicht, dass die Entscheidung für einen Auslandseinsatz der Bundeswehr künftig an geringere rechtliche (und ethische) Bedingungen geknüpft wird. Stattdessen meine ich, dass die Bundeswehr - wenn sie schon z.B. in Afghanistan eingesetzt ist - ‚Rules of Engagement’ und entsprechende Rechtssicherheit braucht, die den gewaltsamen Gegebenheiten vor Ort angemessen und somit realistisch und zweckmäßig sind.

Unser Grundgesetz lässt - so hat das BVerfG im Zusammenhang mit Art. 24 Abs. 2 GG wiederholt festgestellt - humanitäre Interventionen zur Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten in den entsprechenden Staaten durch deutsche Hoheitsträger wie die Bundeswehr zu. Unübersichtlicher wird die Rechtslage in Bezug auf die Einsatzbefugnisse (vgl. ius in bello) der Bundeswehr im Ausland. Diese bestimmen sich grundsätzlich KUMULATIV nach:
  • den völkerrechtlichen Grundlagen des jeweiligen Einsatzes (beispielsweise VN-Mandat),
  • den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes,
  • den konkreten Vorgaben des Einsatzbeschlusses der Bundesregierung, dem der Deutsche Bundestag zugestimmt hat,
  • dem Operationsplan des jeweiligen Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit, in dessen Rahmen der Einsatz geschieht, sowie
  • den international vereinbarten Rules of Engagement (RoE).

Hier beginnen die offenen Rechtsfragen und die Juristen nehmen jeweils mit beachtlicher Begründung sehr unterschiedliche Standpunkte ein. Ich sehe jedenfalls ein mögliches Problem darin, dass das GG nach Art. 87a nur den Verteidigungsfall nach der ‚klassischen’ Bedrohungslage kennt. Denn da eine Analogie zum Verteidigungsfall problematisch erscheint, wenn es darum geht, praxisnahe Erfordernisse des Peace-Enforcements zu begründen, wird nicht ganz klar, inwiefern und mit welchen (Straf-) Rechtsfolgen die Bundeswehr über polizeiliche Kompetenzen hinaus tätig werden kann.

Dies wiederum halte ich angesichts ‚kriegsähnlicher Zustände’ - so die neue Diktion - für unbefriedigend, da ein "lagegerechter" Einsatz der Bundeswehr unter so unsicheren Bedingungen wie in Afghanistan nicht an denselben Maßstäben zu messen ist wie eine Polizeihandlung in einer Fußgängerzone in Deutschland. Ich habe mir ferner erlaubt, auf diesen Mangel aufmerksam zu machen, weil ich nicht zu der Sorte von Parlamentariern gehören will, die Soldaten zwar mit hehren Begründungen in den Einsatz schickt, sich um deren Handlungsbedingungen in der Praxis jedoch nicht schert. Der Deutsche Bundestag hat den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan beschlossen - im Wortlaut: "einschließlich der Anwendung militärischer Gewalt". Deshalb wäre es wichtig, die Soldaten (mit dem notwendigen Rüstzeug) sowie entsprechend sicheren Rechtsgrundlagen auszustatten. Das schulden wir den entsandten Frauen und Männern. Wenn die Juristen in der warmen Amtsstube schon nicht genau sagen können, inwiefern die Soldaten zu militärischen Handeln befugt sind, belastet die damit verbundene Rechtsunsicherheit die Soldaten vor Ort - in gefährlicher Begegnung mit Taliban - ganz besonders.

Jedenfalls verbitte ich mir dringend jedwede Suggestion, dass ich "Angriffskriege" unseligen Angedenkens rechtfertigen, verklären oder wünschen würde. Insbesondere Sie als Sprachwissenschaftler möchte ich diesbezüglich um etwas mehr Sensibilität, Sorgfalt und sachlichen Ernst bitten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
21.12.2009
Von:

Im Zusammenhang mit den Taliban war durch Sie der Begriff "Vernichtung" gefallen. Halten sie diese Begrifflichkeit -von der Sinnhaftigkeit abgesehen- für einen "christlichen" Politiker vertretbar?

mfg Uli
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
bisher keineEmpfehlungen
11.01.2010
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

Sind Sie sicher, dass ich den Begriff "Vernichtung" verwendet habe? Können Sie dazu einen Fundstelle angeben?

Allgemein zum Thema verweise ich auf diese bereits erfolgte Beantwortung:
www.abgeordnetenwatch.de

Im Übrigen steht es Ihnen nicht zu, die christliche Orientierung und Gewissensbindung anderer Menschen in Frage zu stellen (durch Verwendung von "...").

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Sicherheit
04.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl,

die neue Osnabrücker Zeitung schreibt: Der Unions-Innenexperte Hans-Peter Uhl (CSU) sagte, in Zeiten des Massen-Tourismus könne man auf Körperscanner nicht verzichten, "um Terroristen aus dem Strom der Fluggäste schnell herauszufischen".

Selber bin ich etwas skeptisch und halte es eher wie Herr Klaus Jansen, Vorsitzender des BDK ("technische Lösung die trügerische Ruhe verbreitet"). Allerdings bin ich mir auch im Unklaren, ob die Darstellung durch solch ein Gerät überhaupt etwas intimes, schutzbedürftiges ist.

Meine Frage lautet daher: Sind Sie bereit, sich selber von einem derartigen Gerät scannen zu lassen während ich oder andere interessierte Bürger die Anzeige des Gerätes beobachten?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
2Empfehlungen
11.01.2010
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

ich unterstütze die Bundesregierung in ihrem Vorhaben, baldmöglichst die Verwendung von Körperscannern zur Sicherheitsüberprüfung an deutschen Flughäfen zu unterstützen, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind: technische Zuverlässigkeit, gesundheitliche Unbedenklichkeit und Schutz der Persönlichkeitsrechte durch schematisierte Abbildung. Wenn es soweit ist, bin ich selbstverständlich bereit, mich - wie jedermann - dieser Form der Überprüfung zu unterziehen.

Sie haben den Zweck dieser geplanten Maßnahme jedoch offensichtlich falsch verstanden: Die Körperscanner sollen ein Instrument in den Händen des beauftragten und eingewiesenen Sicherheitspersonals sein. Keineswegs geht es darum, die ´Durchleuchtung´ durchzuführen zum Zweck der Unterhaltung für "interessierte Bürger".

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Internationales
08.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

eben habe ich folgenden Internetartikel gelesen www.welt.de Zitat: Außenminister Westerwelle (FDP) begrüßt einen EU-Beitritt der Türkei. Bisher war die CDU strikt dagegen und konnte sich allenfalls eine privilegierte Partnerschaft vorstellen. Das hat sich seit Westerwelles Auftritt in Ankara geändert. Nun ist von "ergebnisoffenen Verhandlungen mit dem Ziel des Beitritts" die Rede.

Als CSU Wähler fühle ich mich ganz schön verschaukelt, was statements bezüglich einem Türkeibeitritt der EU von ihrer Partei in der Vergangenheit zu hören war und nun genau das Gegenteil gemacht wird.

Währe es nicht angebracht, das die CSU aus der Koalition mit CDU und FDP austritt um nicht ihr Gesicht zu verlieren?
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
3Empfehlungen
12.01.2010
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

an der Position der CSU hat sich nicht das Geringste geändert: Wir halten die Türkei aus einer Vielzahl von Gründen für ungeeignet für den EU-Beitritt. Anstatt die Verhandlungen weiter zu führen, wäre es sinnvoller und ehrlicher, der Türkei eine andere Form der zwischenstaatlichen Beziehung anzubieten.

Wir sind jedoch Teil einer Koalition und haben daher auf Verlangen der FDP vereinbaren müssen, dass die Beitrittsverhandlungen der EU-Kommission von deutscher Seite aus weiterhin als ergebnisoffen betrachtet werden. Wir haben jedoch ebenso im Koalitionsvertrag verankert, dass neben der Beitrittsfähigkeit der Kandidaten die Aufnahmefähigkeit der EU ein ebenso wichtiges Kriterium für einen möglichen EU-Beitritt ist. Zudem wurde ein Beitrittsautomatismus ausgeschlossen.

Indes stocken die Verhandlungen seit Jahren, schon allein aufgrund der Zypernfrage. Und selbst wenn eines Tages - das ist momentan überhaupt nicht abzusehen - alle Kapitel der Verhandlungen geschlossen werden sollten, müssten immer noch alle EU-Mitgliedsstaaten der Aufnahme der Türkei ausdrücklich zustimmen. Dies wird nicht geschehen, wenn die CSU an der Bundesregierung beteiligt ist. Im Übrigen sehe ich die CDU mehrheitlich auf CSU-, und nicht auf FDP-Linie.

Die Meinungsäußerungen von Westerwelle können vieles bedeuten, z.B. eine freundliche Besuchergeste gegenüber der Türkei oder eine Aufforderung, mit den dringend notwendigen inneren Reformen fortzufahren. Jedenfalls ändert dies nichts am Koalitionsvertrag und an der Haltung der CDU/CSU-Fraktion. Im Übrigen erreicht man durch Weglaufen und keinen Einfluss zu haben in der Sache wesentlich weniger als durch Mitregieren und Einfluss auf die gemeinsame Regierungspolitik zu nehmen. Ein Ausscheiden aus der Koalition kommt für uns nicht in Frage.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Sicherheit
14.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

haben Sie herzlichen Dank für die sehr ausführliche Beantwortung meiner Frage zum Thema Grundgesetzänderung und Kriegsführung. Ich bin sehr beruhigt, dass Sie nicht anstreben, in Deutschland Verhältnisse wie in den USA oder Großbritannien zu schaffen, wo die Regierungen wie im 19. Jahrhundert Angriffskriege führen dürfen.

Deshalb mache ich mir Hoffnungen, dass Sie auch meine nächste, mit der ersten eng zusammenhängende Frage beantworten, die ich vor ein paar Monaten bereits der SPD-Verteidigungsexpertin Merten gestellt hatte (vgl. www.abgeordnetenwatch.de ), aber auf die ich keine echte Antwort bekommen habe. Sie besteht aus drei Teilen:

(1) Der Angriff auf den Irak im Jahre 2003 war eindeutig völkerrechtswidrig, und der Krieg hat 50,000-100,000 Menschen das Leben gekostet. Wäre es nicht die moralische und völkerrechtliche Pflicht der Bundesrepublik (gewesen), die USA soweit möglich an der Ausführung ihrer Kriegspläne zu hindern?

(2) Wenn das NATO-Truppenstatut die Führung von Angriffskriegen von deutschem Boden aus erlaubt, wäre es dann nicht dringend notwendig, dieses Statut zu ändern, da ja die NATO ein reines Verteidigungsbündnis ist und die Führung von Angriffskriegen durch das Grundgesetz (sowie die UN-Charta) verboten wird (Art. 26, Abs. 1)?

(3) Falls die USA in nächster Zeit wieder einen Angriffskrieg beginnen (z.B. einen "Präventivkrieg" gegen den Iran, wie schon verschiedentlich von hochrangigen US-Politikern wie J. McCain angedroht, oder gegen Russland, vielleicht im Zusammenhang mit Spannungen im Kaukasus oder der Ukraine), würden Sie sich im Bundestag dafür einsetzen, dass die Bundesregierung die Nutzung von deutschen Einrichtungen für solche rechtswidrigen Kriegshandlungen untersagt?

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen,
Ihr
Prof. Dr.
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
2Empfehlungen
15.01.2010
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr Professor ,

den Irakkrieg 2003 halte ich für einen schweren politischen und moralischen Fehler, (u.a.) weil er wohl mehr Leid verursacht und Menschenleben gekostet hat als dies in relevanten Alternativszenarien absehbar der Fall gewesen wäre (fortgesetzte Herrschaft von Saddam Hussein etc.).

Dass dieser Krieg "eindeutig völkerrechtswidrig" gewesen wäre, kann ich jedoch nicht bestätigen. Die Bewertung ex post ist Gegenstand eines Meinungsstreits; nach der in diesen Fällen jedoch entscheidenden ex-ante-Bewertung war die Eröffnung der Kriegshandlungen durch die US-Streitkräfte jedoch nicht (zumindest nicht eindeutig) völkerrechtswidrig.

Jedenfalls sollte die Präsenz der US-amerikanischen Streitkräfte auf deutschem Boden durch Nutzungseinschränkungen von deutscher Seite nicht in Frage gestellt werden, weil dies die transatlantische Partnerschaft und die besonderen Beziehungen zwischen Deutschland und den USA beschädigen würde.

Gleichwohl können politische Mittel des Protests eingelegt werden, die - ungeachtet aller prinzipiellen politischen Nähe und Freundschaft zu den USA - den klaren Auffassungsunterschied in der Frage der Legitimität des Krieges zum Ausdruck bringen. In diesem Sinn hat die damalige rot-grüne Bundesregierung ja auch agiert und hat sich damit im Großen und Ganzen wohl korrekt verhalten.

Für Nachfragen zu diesem Thema bitte ich Sie höflichst, sich an ein Mitglied des Auswärtigen Ausschusses zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen,
Uhl
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