Dr. Hans-Peter Uhl (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Hans-Peter Uhl
Geburtstag
05.08.1944
Berufliche Qualifikation
Kreisverwaltungsreferent a. D., Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
München
Wahlkreis
München-West/Mitte
Ergebnis
36,7%
Landeslistenplatz
19, Bayern
weitere Profile
(...) Sie haben Recht: bei jenem Auftritt im BR-Tagesgespräch hatte ich sicherlich keinen sehr glücklichen Moment. Daraus können Sie ersehen, wie sehr mich der plötzliche Medienhype in Tonlage und Inhalt überrascht hat. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Hans-Peter Uhl
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Wirtschaft
26.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

am Freitag, den 23.10.09, wurden bei der deutschen Vergabestelle für Domains -
der DENIC - relativ kurzfristig ein- und zweistellige Domainnamen freigegeben.

An der Vergabe dieser Domains konnten ausschließlich die sog. Registrare teilnehmen. Die Vergabe selbst wurde über das Verfahren "first come - first serve" abgewickelt. Ferner war es für jeden Registrar zulässig ausschließlich vier Registrierungen pro Minute an die Vergabestelle zu übermitteln.

Viele Registrare scheinen jedoch nicht daran interessiert gewesen zu sein Ihren Kunden die Möglichkeit zu bieten überhaupt eine Domain vorzubestellen sondern viel lieber die Domains im eigenen Namen zu registrieren um später die Domains gewinnbringend zu verkaufen.

Hierbei bildeten sich offensichtliche sog. Pools an Registrare um möglichst viele Domains abzugreifen.

Mich würde interessieren wie Sie das ganze beurteilen und ob Sie hier nicht auch einen Handlungsbedarf von Seiten der Politik sehen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
bisher keineEmpfehlungen
04.11.2009
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Ausführungen zur Vergabe von Domainnamen.

Gerne bekräftige ich auch in diesem Zusammenhang meine Überzeugung, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf! Allerdings sehe ich im Rahmen der von Ihnen angesprochenen Vergabe von Domainnamen keinen politischen Handlungsbedarf, da hier die staatliche Kontrolle bereits greift: Eine Rechtsmäßigkeitskontrolle der Domainvergabe ist nach geltender Rechtslage vorgesehen und wird vom Bundeskartellamt durchgeführt. Die unabhängige Behörde behandelt derzeit entsprechende Eingaben und überprüft die Gesetzeskonformität der Vergabeentscheidungen. Sollte es zu unerlaubten Absprachen gekommen sein, werden diese aufgedeckt und unterbunden. Jedenfalls verbietet sich eine Einflussnahme der Politik auf diese Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Uhl, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
08.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

vorausschicken möchte ich, dass ich Ihre politische Tätigkeit und Kompetenz, die ich bereits aus Ihrer Tätigkeit als Vorsitzender des KVR München kenne, sehr schätze. Deshalb möchte ich gerne mal Ihre Meinung zum Thema Altersarmut hören.

Seit der Einführung des Euro sind nun sieben Jahre vergangen. In diesen sieben Jahren ist z. B. mein Renteneinkommen um 7,2 Prozent gestiegen. Es kann aber nicht verborgen bleiben, dass die Verbraucherpreise im gleichen Zeitraum um ein mehrfaches, teilweise über 100 Prozent, gestiegen sind, so z.B. eine Hose. Vorher DM 100, heute € 100; 1 Glas Bier vorher DM 2,80-3,10, heute € 3,10. Brot vorher DM 3,00, heute € 3,10. 1 Kg Äpfel vorher DM 2,50, heute € 2,80. Die Aufzählung könnte man seitenweise fortsetzen. Die Teuerung ist bei manchen Artikeln noch viel höher, bei anderen etwas niedriger. Per Saldo aber erheblich und übersteigt in jedem Falle den Einkommenszuwachs der Rentner. Aus diesem Grund ist die heutige Altersarmut entstanden.

Es wird in der Politik viel über die "Altersarmut" geredet und es gelangen viele Vorschläge zu deren Bekämpfung an die Öffentlichkeit. Das ist auch angebracht und gut, jedoch für die Mehrzal der betreits in Rente befindlichen nicht durchführbar, weil dazu die Möglichkeiten, die jungen Menschen offen stehen, einfach fehlen. Insofern werden diese Politikervorschläge als ein Hohn empfunden.

Es würde nicht nur mich, sondern auch meine Freunde und Bekannten sehr interessieren, was Sie zu diesem Theme zu sagen haben, insbesondere was eine dynamische Rentenanpassung an die wirtschaftliche Situation betrifft. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
2Empfehlungen
17.11.2009
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre freundlichen Worte zu meiner Person herzlichen Dank. Ihren Eindruck zum Thema (T)Euro könnte man - etwas überspitzt - auf die Formel bringen: "Mein Einkommen hat sich halbiert, die Preise sind gleich geblieben." Dieser Eindruck wird wohl von vielen Menschen geteilt. Natürlich stimmt das so nicht (ganz). In zahlreichen Untersuchungen ist der Teuerungseffekt des Euro abgestritten worden, z.B. hier: www.iwkoeln.de

Ich glaube, dass der Euro die kontinuierliche Inflation, wie sie in den 80er und 90er Jahren bereits schleichend zu Preissteigerungen geführt hat, nur besonders deutlich vor Augen geführt hat. Jedenfalls gerade im Hinblick auf die Dinge des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Mobilität, Heizung etc.) hat es Preissteigerungen gegeben, die v.a. für Rentner zu Kaufkraftverlusten geführt haben.

Es ist zweifellos eine sehr bedrückende Entwicklung, dass Rentnerinnen und Rentner seit vielen Jahren - trotz der Preissteigerungen - nur geringe Zuwächse und sogar etliche Nullrunden erhalten haben. Dieses Problem ist mir sehr wohl bewusst. Die Frage ist nur, was die Politik dagegen tun kann bzw. soll.

Wie Sie wissen, ist unsere gesetzliche Rente ein Umlagesystem: Mit Ihren Rentenbeiträgen von damals haben Sie die damaligen Renten bezahlt. Ihre Rente heute wird von den Beitragszahlern von heute bezahlt. Die (absolute) Höhe der Rente bemisst sich also nicht nach Beitragsleistungen der Vergangenheit, sondern danach, wie viele Menschen heute in Beschäftigung sind.

Die Politik bemüht sich - die schwarz-gelbe Koalition momentan mit steuerlichen Investitions- und Konsumanreizen - mit vielerlei Maßnahmen, für wirtschaftliches Wachstum und für mehr Beschäftigungschancen beizutragen. Die Politik hat dies jedoch nicht völlig in der Hand und kann nur die Rahmenbedingungen gestalten. Etwa dass 8% eines jeden Jahrgangs keinen Schulabschluss machen, damit kaum auf dem Arbeitsmarkt integriert werden können, unbesetzte Stellen für Fachkräfte nicht besetzen können und damit auch keine Rentenbeiträge zahlen - das ist ein Problem, nicht zuletzt für die Rentenversicherung. Aber was soll die Politik dagegen tun? Politik kann - trotz aller bildungspolitischen Bemühungen - den beruflichen Erfolg des einzelnen nicht garantieren.

Die Politik kann auch nicht den Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung beliebig erhöhen. Schon heute zahlt der Bund jährlich 60-70 Mrd. Euro in die Rentenkasse ein, um die Renten zu stabilisieren. Das ist der größte Einzelposten im Bundeshaushalt. Immerhin - zugegeben ein schwacher Trost - wurde gewährleistet, dass Renten nicht sinken können, selbst wenn aufgrund Rezession die (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-) Beiträge rückläufig sein sollten.

Kurzum: Es gibt für das Problem der Rentenhöhe leider keine einfachen Lösungen. Schon gar nicht kann die Politik allein das Problem lösen. Die Politik kann lediglich indirekt etwas bewirken, indem sie durch familienpolitische Leistungen, durch vernünftige Bildungsinstitutionen und durch eine wachstumsorientierte Steuerpolitik ein Umfeld für eine möglichst günstige wirtschaftliche Entwicklung schafft.

Kommenden Rentnergenerationen muss Hilfestellung gegeben werden, zusätzlich private Altersvorsorge zu betreiben. Was das konkrete Problem der Altersarmut heute anlangt, so bleibt nur, auf Hilfen zum Lebensunterhalt (sprich: auf Sozialleistungen) zurück zu greifen. Das ist nicht schön für Menschen, die ein Leben lang von eigener Hände Arbeit gelebt haben. Aber immerhin haben wir in Deutschland einen entwickelten Sozialstaat, dessen Leistungen im Bedarfsfall auch in Anspruch genommen werden sollten.

Ich bedaure, Ihnen keine erfreulichere Mitteilung machen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl,

zu allererst möchte ich zu Ihrer Wiederwahl als Direktkandidat für den Wahlkreis München West gratulieren und zu Ihrer Entscheidung, Ihr Leben der Politik und der Gestaltung der Zukunft unseres Landes zu widmen. Dabei gibt es Fakten, die mich nachdenklich stimmen: 168.607 von 231.682 Wahlberechtigten haben Sie nicht gewählt (das sind 72,7%), damit reichten 27,3% der Stimmen aus, um Sie als Mandatsträger nach Berlin zu schicken.

Die zentrale Aufgabe eines Direktmandatträgers in einem Parlament ist die Vertretung der Interessen aller wahlberechtigten Bürger des jeweiligen Wahlkreises. Deshalb sollte die Auswahl der Kandidaten ausschließlich durch Wahlberechtigte des Wahlkreises erfolgen und durch keinen Anderen.

Parteiinteressen haben in der Auswahl von Direktkandidaten absolut zurückzutreten, eine Einflussnahme von Außenstehenden hat zu unterbleiben. Außenstehende, also Wählern von außerhalb des betreffenden Wahlkreises, dürfen weder Stimmrecht noch sonstige Einflussnahme in der Auswahl von Direktkandidaten ausüben – wenn die Unabhängigkeit von Interessen von außerhalb des Wahlkreises gewahrt bleiben soll.

Herr Uhl, trifft diese Anforderung auf den Auswahlprozess zu, der Sie zum Kandidaten gemacht hat?

Ich möchte gerne von Ihnen wissen, wie Sie gewährleisten, dass Sie immer und ausschließlich die Interessen der Bürger im Wahlkreis München West wahrnehmen? Wie ermitteln Sie, wie "Ihre" Wähler denken?

Wann legen Sie uns Bürgern im Münchner Westen gegenüber Rechenschaft ab für Ihren Einsatz in unserem Namen und wann stellen Sie sich der Frage, ob Sie tatsächlich der beste Mann sind, uns in Berlin zu vertreten? Wenn wir im Wahlkreis feststellen, dass Sie tatsächlich unser bester Mann sind - es würde mich sehr freuen: Für Sie und für München!

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit in Berlin und in München – nicht zuletzt auch in meinem Interesse, freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
4Empfehlungen
17.11.2009
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre freundlichen Glückwünsche zu meiner Wiederwahl in den Deutschen Bundestag danke ich Ihnen.

Auf einer Vertreterversammlung der CSU am 30.6.2008 wurde ich als CSU-Erststimmenbewerber im Bundeswahlkreis München-West/Mitte für die Bundestagswahl am 27.9.2009 nominiert. Zu dieser Vertreterversammlung waren 128 stimmberechtigte Vertreter erschienen, die ihrerseits in ihren CSU-Ortsverbänden im Wahlkreis demokratisch gewählt worden waren. Alle Vertreter mussten - so verlangt es § 21, Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes - mit erstem Wohnsitz im Bundeswahlkreis München-West/Mitte gemeldet sein. Von den anwesenden Vertretern erhielt ich 121 Ja-Stimmen und wurde somit zum Erststimmenbewerber bestimmt. Ich nehme an, dieses Verfahren entspricht Ihren Forderungen.

Im Übrigen verweise ich auf Art. 38, Abs 1 GG: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Die "Vertretung der Interessen aller wahlberechtigten Bürger des jeweiligen Wahlkreises" - wie auch immer dieses Interesse definiert oder gemessen werden sollte - ist somit NICHT meine zentrale Aufgabe. Meine Aufgabe ist es, nach bestem Wissen und Gewissen mitzuwirken an einer für ganz Deutschland möglichst vernünftigen Politik. Natürlich fließen darin die besonderen Erfahrungen und Belange aus meiner Heimatregion München, insbesondere aus dem Wahlkreis München-West/Mitte - soweit mich Bürger darauf aufmerksam machen -, ein. Und selbstverständlich bin ich neben meiner eigentlichen Arbeit im Bundestag gerne bereit, konkrete Anliegen von Wahlkreisbürgern im Rahmen meiner Möglichkeiten zu bearbeiten. Dabei interessiert es mich nicht (und geht mich nichts an), welcher Partei derjenige Bürger, der sich an mich wendet, zuneigt. Darüber hinaus gebe ich über meine politische Arbeit und meine Ansichten so gut ich kann Auskunft (auf Anfrage), insbesondere gegenüber Bürgern mit Wohnsitz in meinem Wahlkreis.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl,

Ich habe eine sehr kurze Frage:

Sind Besatzungsgesetze, im besonderen seien genannt die Alliierten Kontrollratsgesetze, in Deutschland heute noch in Kraft, d.h. müssen sich Politik und das Gerichtswesen noch heute nach den Vorgaben alliierter Kontrollratsgesetze richten?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
1Empfehlung
25.11.2009
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

am 30.11.2007 ist ein Gesetz in Kraft getreten namens Besatzungsrechts-Bereinigungsgesetz (BeRBerG). Ich zitiere daraus den § 1, der die Aufhebung von Besatzungsrecht zum Inhalt hat:

"(1) Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht), insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) (Überleitungsvertrag), werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren.
(2) Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S. 103)."

Über die Hintergründe dieser Regelung können Sie sich ausführlich informieren im Begründungsteil zur Gesetzgebung: dip21.bundestag.btg Lesen Sie dazu auf den Seiten 22ff. und 29ff.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
20.11.2009
Von:

Werter Herr Uhl!

Ich verfolge laufend die Diskussion zur Einführung des Mindestlohnes. Leider verstehe ich die Diskussion von CDU/CSU und FDP nicht, welche sich strikt dagegen stellt. Die Hauptpunkte welche dagegen angeführt werden, wie Verlust von Arbeitsplätzen, sind doch längst überholt. Es gibt doch schon einen Mindestlohn, wenn es auch nicht so genannt wird. ES HEISST "AUFSTOCKER"!!!!!!
Bei denn jetzigen Modell ist doch so das der Arbeitsnehmer sich um die "Aufstockung" kümmern muss!!!!! Welch ein Aufwand, wenn jeder einen einzigen Antrag stellt.
Deshalb mein Vorschlag, warum wird nicht die "Endsumme" Lohn + plus "Aufstocker" als Mindestlohn oder Mindesteinkommen, die jeder Arbeitgeber zahlen muss, festgelegt. Arbeitgeber, welche dieses Einkommen nicht zahlen können, aus welchen Gründen auch immer, können ja einen Antrag für eine staatliche Unterstützung stellen. Es ist doch gleich an wem diese Lohnaufstockung gezahlt wird!!!!!!
Vorteil: Es gibt weniger Anträge also Entlastung der zu entscheidenden Stellen! Es gibt eine Kontrolle der Arbeitgeber, wegen eventuellen schwarzen Schafen usw.
Meine Frage an Sie:
Warum sind Sie und oben genannten Parteien immer noch gegen einen Mindestlohn bzw. Mindesteinkommen???????????

Viele Grüße
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
1Empfehlung
25.11.2009
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

über die negativen Beschäftigungswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns streiten sich die Volkswirtschaftler und die Wissenschaftler noch. Deswegen bleibe ich bei den Grundprinzipien unseres Staates: In unserem Lande werden Löhne ausgehandelt und nicht verordnet. Die Tarifautonomie der Tarifpartner ist ein wichtiger Teil unserer demokratischen Grundordnung. Wir brauchen, um sie umsetzen zu können, starke Gewerkschaften und starke Arbeitgeberverbände. Sie sind zentral für das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft.

Arbeitgeber sollen Löhne zahlen, die betriebswirtschaftlich Sinn machen (marktgängig sind) und die den Arbeitnehmer angemessen am Unternehmenserfolg beteiligen. Dies zu bestimmen kann nicht Aufgabe einer staatlichen Behörde sein. Ebenso wenig kann es staatliche Aufgabe sein, die mögliche Differenz zwischen betriebswirtschaftlicher Rentabilität (für den Arbeitgeber) und der Auskömmlichkeit des Lohns (für den Arbeitnehmer) zu recherchieren und zu definieren und dann mit einer Lohnsubvention an den Arbeitgeber auszugleichen. Diese Idee erscheint mir einfach nicht praktikabel.

Bei der geltenden Aufstockerregelung müssen zwar mehr Anträge gestellt werden, der Prüfaufwand ist jedoch viel geringer. Wir sollten dabei bleiben: Lohnfindung ist Sache der Tarifpartner. Wenn der Lohn nicht zum Leben reicht, muss der Sozialstaat dem Arbeitnehmer helfen. Zudem ist ein Verbot sittenwidriger Löhne zu prüfen, um wirksamer gegen ausbeuterisch geringe Löhne bzw. schwarze Schafe unter den Arbeitgebern vorgehen zu können.

Im Übrigen möchte ich Sie bitten, die vertiefende Diskussion mit Ihrem Wahlkreisabgeordneten oder einem fachlich zuständigen Abgeordneten (Ausschüsse für Arbeit und Soziales bzw. Wirtschaft) zu führen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Hans-Peter Uhl
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:

Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Spamschutz - wie viel ist 11 + 4:
  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.
  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden. Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.