
Die Petition, auf die Sie hinweisen, fügt der Diskussion um eine
Mindestspeicherung für Verkehrsdaten der Telekommunikation keinerlei neuen Gesichtspunkt hinzu. Im Übrigen habe ich bereits hinreichend dargelegt, dass ich die Grundsatzdiskussion im die Legitimität der ‚Vorratsdatenspeicherung‘ verfassungsrechtlich für abgeschlossen und geklärt halte:
www.theeuropean.de
Im Übrigen bin ich nicht Mitglied des Petitionsausschusses. (...)