Dr. Hans Georg Faust (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Hans Georg Faust
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Arzt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Goslar - Northeim - Osterode
Landeslistenplatz
17, über Liste eingezogen, Niedersachsen
weitere Profile
(...) Zum Punkt Jugendvollzug möchte ich allerdings darauf hinweisen, dass der Vollzug der Jugendstrafe vor allem am Erziehungsgedanken ausgerichtet bleibt. Für den Jugendvollzug wurde deshalb der Vorrang von Ausbildung vor Arbeit festgeschrieben. Denn hier gilt es, mit den Jugendlichen über die Chance einer Ausbildung überhaupt positive Zukunftsperspektiven zu entwickeln, ihre Eigenverantwortung zu stärken und sozial angemessenes Verhalten zu fördern. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema EU-Vertrag von Lissabon
27.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Faust,

haben sie den "Vertrag von Lissabon" gelesen?
Und verstanden?
Antwort von Dr. Hans Georg Faust
1Empfehlung
18.06.2008
Dr. Hans Georg Faust
Sehr geehrter Herr ,

das Ratifizierungsgesetz zum Lissabonner EU-Vertrag (Bundestagsdrucksache 16/8300), wurde am 28. Februar 2008 veröffentlicht. Die erste Lesung fand am 13. März 2008 statt, danach wurde der Gesetzentwurf an 16 Ausschüsse des Deutschen Bundestages überwiesen. Dort hatten alle Mitglieder des Deutschen Bundestages die Möglichkeit, sich inhaltlich mit dem "Lissabonner Vertrag" auseinanderzusetzen.
Nachdem dem Gesetzentwurf von allen mitberatenden 16 Ausschüssen zugestimmt wurde, erfolgte am 24. April 2008 die zweite und dritte Lesung im Deutschen Bundestag, wo ich zugestimmt habe.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans Georg Faust MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
12.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Faust, ich bin sehr ungehalten über eine knappe Antwort meiner Krankenkasse (DAK Goslar). Es geht um eine vorbeugende Impfung gegen Hepatitis A. Sie wurde mir rundweg abgelehnt. Ist es nicht schon schlimm genug,dass einen Tabletten ,die man jahrelang gut vertragen hat , nicht mehr verordnet werden und man viele andere Medikamente selbst kaufen muss.(Altersrente nach fast 40 Arbeitsjahren netto 652,00Euro)Nun wird man noch bestraft,wenn man vorbeugen will mit einer Impfung. Wenn ich erkranke kostet es der Krankenkasse viel mehr Geld .Ich bin 66 Jahre alt ,vielleicht zu alt ....Ich will lieber nicht weiter denken .Ich lebe sehr gesundheitsbewußt,bin auch sehr aktiv und halte seit 50 Jahren mein Gewicht Mit anderen Worten,so empfinde ich es jedenfalls koste ich der Krankenkasse noch sehr wenig. Warum also solch eine Antwort. Für eine ausführliche Erklärung wäre ich sehr dankbar,denn sie interessiert noch viele andere Menschen in meinem Umfeld. Mit frdl. Grüßen H.
Antwort von Dr. Hans Georg Faust
2Empfehlungen
17.06.2008
Dr. Hans Georg Faust
Sehr geehrte Frau ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Es freut mich, dass Sie sich an mich gewandt haben. Allerdings bevorzuge ich in Ihrem Fall den persönlichen, unmittelbaren Kontakt, da ich der Auffassung bin, dass hier Ihre zu schützenden persönlichen Daten zu sehr betroffen sind. Darüber hinaus habe ich auch noch eine Nachfrage zu Ihrem Schreiben. Bitte lassen Sie mich doch ohne den Umweg über abgeordnetenwatch.de über meine Email-Adresse hans-georg.faust@bundestag.de wissen, wie ich Sie erreichen kann. Ich werde mich dann umgehend bei Ihnen melden.

In Erwartung Ihrer Nachricht verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. med. Hans Georg Faust MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
19.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr.Faust,

ist es richtig, dass die Ärzte bei Beamten bis zum 2,8-fachen Honorarsatz abrechnen dürfen, und ist es richtig, dass diese Besserstellung gegenüber einem Kassenpatienten im Rahmen der Beihilfe vom Steuerzahler bezahlt wird ?

Ist es richtig, dass dieses Privileg durch eine Korrektur der Gebührenordnung durch das Bundesgesundheitsministerium abgeschafft werden könnte ?

Ist es richtig, dass an eine Abschaffung dieses Privilegs nicht gedacht wird, weil einige der Abgeordneten im Bundestag Beamte sind ?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Hans Georg Faust
7Empfehlungen
23.06.2008
Dr. Hans Georg Faust
Sehr geehrter Herr ,

die Krankenversicherung der Beamten ist in Deutschland - neben der privaten Krankenversicherung (PKV) und gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - ein eigenständiges, historisch gewachsenes und in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ausgeprägtes System der Beihilfe.

In den Beihilfeverordnungen und -vorschriften wird der Leistungsumfang festgelegt und bestimmt, welche medizinischen Leistungen, Hilfsmittel und dergleichen "beihilfefähig" sind. Grundsätzlich ist nur medizinisch Notwendiges beihilfefähig. Die Leistungen der Beihilfe liegen nur in Einzelfällen über denen der gesetzlichen Krankenversicherung und erfolgen, im Gegensatz zum grundsätzlichen Sachleistungsprinzip der GKV, als Kostenerstattung. Die Beamtin/der Beamte, die/der nicht freiwillig gesetzlich versichert ist, erhält eine Rechnung als Privatpatient/-in, begleicht diese und bekommt die beihilfefähigen Aufwendungen entsprechend dem Beihilfebemessungssatz erstattet. Der Beihilfesatz beträgt
  • 50 % für aktive Beamte,
  • 70 % für Versorgungsempfänger bzw. Ehepartner (bis zum Einkommen
i.H.v. 18.000 €) und
  • 80 % für Kinder bzw. Waisen.
Die Höhe des ärztlichen Liquidationssatzes ist somit für die Bemessung der Beihilfe nicht maßgeblich, da die Aufwendungen nur entsprechend dem Beihilfebemessungssatz erstattet werden.

Die Zuzahlungsregelungen und "Praxisgebühr" orientieren sich für den Bereich des Bundes an den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Beamte besteht nach § 6 Abs. 1 Ziffer 1 SGB V Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wie bei der Praxisgebühr bei Versicherten in der GKV, werden bei vielen Beihilfeempfängern 40 Euro jährlich (10 Euro pro Quartal) von den erstattungsfähigen Aufwendungen abgezogen (z. B. bei Bundesbeamten, übrigens auch dann, wenn der Arzt nur in einem Quartal aufgesucht worden ist) und die Erstattungen für Arzneimittel um 10 % gemindert. In einigen Bundesländern wird auch eine Pauschale (die sogenannte Kostendämpfungspauschale), die sich nach der Besoldungsgruppe richtet, pro Jahr als Eigenleistung abgezogen (z. B. bei Beamten, die ihre Beihilfe nach der Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten). Aufwendungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel, für die ein Festbetrag gemäß §§ 35 ff. SGB V festgesetzt worden ist, werden auch nur bis zur Höhe dieses Festbetrages erstattet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans Faust MdB
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Frage zum Thema Internationales
25.08.2008
Von:

Wie sich über die Medien herausgestellt hat, hat Georgien im Schleier der olympischen Spiele an den Bürgern in Südossetien ethnische Säuberung mit deutschen Waffen begangen.

Zitat www.tagesschau.de
Georgien hat in der Nacht vom 7. auf den 8. August bei einem schweren Bombardement auf die Hauptstadt von Südossetien zivile Einrichtungen in Schutt und Asche gelegt. Das lässt sich nicht mit der Genfer Konvention von 1949 zum Verhalten in kriegerischen Konflikten vereinbaren.

Zitat www.tagesschau.de
Wie das ARD-Magazin "Report Mainz" berichtet, sind Spezialeinheiten unter Verletzung der Export-Grundsätze der Bundesregierung mit deutschen Sturmgewehren von Heckler&Koch beliefert worden.

Des Weiteren unterstützt Frau Merkel den Beitritt dieses völkermordenden Landes in der Nato.

Zitat www.tagesschau.de
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich bei ihrem Besuch in Georgien klar für einen NATO-Beitritt des Landes ausgesprochen.

Bisher dachte ich, dass das deutsche Volk aus den Ereignissen von und vor 1945 gelernt hat und keine ethnische Säuberung mehr unterstützt. Wie kann es sein, dass dies nun trotzdem der Fall ist? Ist unser demokratisches System bereits gescheitert?
Antwort von Dr. Hans Georg Faust
4Empfehlungen
12.09.2008
Dr. Hans Georg Faust
Sehr geehrter Herr ,

diese Berichte waren bekannt und sind Seitens der Bundesregierung mit dem Ergebnis geprüft worden, dass die aufgrund der einschlägigen Bestimmungen dafür zuständigen Gremien ausschließen können, dass es Lieferungen entsprechender Waffen von deutscher Seite nach Georgien gegeben hat.

Mit dem Vorwurf des Völkermordes muss man sehr vorsichtig umgehen. Aus den dem Deutschen Bundestag vorliegenden bisherigen Informationen geht hervor, dass dieser Vorwurf an die georgische Seite nicht zutrifft. Ob und wenn dann durch wen es zu völkerrechtswidrigen Straftaten gekommen ist, wird eine Untersuchungskommission zu klären haben.
Der Vorwurf, Deutschland würde Völkermord unterstützen, ist vollkommen abwegig. Ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Bundesrepublik Deutschland sich bei der Verfolgung von Völkermord engagiert, dafür eintritt, dass Menschenrechtsverletzungen geahndet werden – und zwar nicht nur in bilateralen Gesprächen mit den jeweiligen Ländern, sondern auch in der internationalen Gerichtsbarkeit. So hat sich die Bundesrepublik Deutschland immer für die Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) eingesetzt, ebenso auch wie für die Internationalen Tribunale über das frühere Jugoslawien und Ruanda und unterstützt jene Gerichtshöfe sowohl personell als auch finanziell.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans Georg Faust MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
27.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeorneter,

wie lange soll es noch dauern,bis die unselige Koppelung des Ölpreises mit dem Gaspreis verbunden bleibt. Es ist für die Konserne eine Gelddruckmaschine. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Ich versichere Ihnen das die Wähler ihr zuküntiges Kreuzchen bei Wahlen nur noch Volksvertretern geben, von denen sie sicher sind, dass sie nicht eng mit den Energiekonzernen, sprich Beraterverträgen usw . verbunden sind.Leider gibt es auch in Ihrer Partei zu viele davon. Nach dem Motto, wessen Brot ich esse, dessen Lied ich sing. Ich bin mit der zu engen Verwobenheit nicht einverstanden und werde mich künftig bei Wahlen entsprechend verhalten.

Mit freundlichem Gruss
E.
Antwort von Dr. Hans Georg Faust
1Empfehlung
28.08.2008
Dr. Hans Georg Faust
Sehr geehrter Herr ,

der Fund eines der größten zusammenhängenden Erdgasfelder der Welt in Slochteren (Niederlande) eröffnete 1959 erstmals die Möglichkeit der überregionalen Erdgasversorgung in größerem Umfang. Das Erdgas besaß damals als neuer Energieträger keinen Markt gegenüber den insbesondere im Wärmemarkt etablierten Energieträgern Kohle und Heizöl (seinerzeit über 60 Prozent Marktanteil). Um dem Erdgas den Marktzugang zu erleichtern, trafen deshalb seit Beginn der 1960er Jahre erdgasproduzierende und erdgasimportierende Unternehmen die als Öl-Gas-Preisbindung bekannte Preisvereinbarung, wonach der Gaspreis dem Ölpreis auf Basis eines Mittelwertes, der in einem sechsmonatigen Referenzzeitraum ermittelt wird, mit halbjährlichem Abstand folgt. Diese Öl-Gas-Preisbindung sollte einerseits den Erdgasproduzenten langfristige Investitionssicherheit durch Absatzsicherung gewähren, um die exorbitanten Investitionen in Erschließung, Verarbeitung, Transport und Vertrieb des Erdgases zu refinanzieren. Andererseits sollte sie für die Gasversorgungsunternehmen (GVU) die Konkurrenzfähigkeit des Erdgases im Substitutionswettbewerb mit dem Heizöl auf dem Raumwärmemarkt sichern (Prinzip der Anlegbarkeit des Preises). Diese Regelung findet noch heute als so genannte Preisgleitklausel in langfristigen Erdgasbezugs- sowie -absatzverträgen Anwendung.
Die Gaspreisbildung nach dem Anlegbarkeitsprinzip, d. h. die Koppelung des Gaspreises an die Preise alternativ am Wärmemarkt einsetzbarer Energieträger wie leichtes und schweres Heizöl sowie Kohle, ist integraler Bestandteil der privatwirtschaftlich geschlossenen, langfristigen Gasbezugsverträge mit den im Wesentlichen ausländischen Gasproduzenten. Die Ölpreisbindung als spezielle Variante des Anlegbarkeitsprinzips kann dazu beitragen, dass Gas in den Verwendungsbereichen, in denen Heizöl als Wettbewerbsenergie in Frage kommt, konkurrenzfähig angeboten und abgesetzt werden kann.

Ausschlaggebend für die Öl-Gas-Preisbindung sind nicht die Reserven- und Ressourcenrelationen, sondern die Wettbewerbssituation in den Einsatzbereichen des Erdgases. Eine andere Preisbildungsform wie z. B. eine börsenorientierte Preisbildung könnte – wie die derzeitigen Preisentwicklungen in den USA und Großbritannien zeigen – zu deutlich höheren Preisen führen.

Das Bundeskartellamt und die Kartellbehörden der Länder prüfen im Rahmen der Missbrauchsaufsicht (§§ 19, 20 GWB) auch, ob Gasbezugskostenänderungen auf Grund der Ölpreisbindung gleichermaßen bei steigenden wie bei fallenden Bezugskosten an die Kunden weitergegeben wurden.

Seit Juli 2007 veröffentlicht der Deutsche Bundestag auf seiner Internetseite – siehe hierzu auch: www.bundestag.de - die Angaben aller Abgeordneten über ihre Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat. Diese müssen dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden. So sieht es das Abgeordnetengesetz vor. Hier können Sie sich umfassend sachkundig machen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans Georg Faust MdB
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