Dr. Guido Westerwelle (FDP)

Angaben zur Person
Dr. Guido Westerwelle
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt
Wahlkreis
Bonn
Landeslistenplatz
1, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internet-Sperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
JA
29.05.2009
Schuldenbremse
enthalten
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Öffentliche Äußerungen
Auswahl der Fragen und Antworten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.03.2008
Von:

Geehrter Herr Westerwelle,

www.tagesspiegel.de
:"Der Reformtext sieht unter anderem einen auf zweieinhalb Jahre ernannten Ratspräsidenten und einen Hohen Repräsentanten für die Außenpolitik vor. Die 27 EU-Staaten sollen den EU-Vertrag von Lissabon bis Anfang 2009 ratifizieren, damit er bei den Wahlen zum Europaparlament im Juni 2009 bereits in Kraft ist.....
Die Regierungen der EU-Staaten hoffen, dass der EU-Vertrag von den Parlamenten ratifiziert werden kann, ohne dass Volksabstimmungen durchgeführt werden. Das einzige Land, in dem die Bevölkerung direkt über das Vertragswerk entscheidet, ist Irland. Dort ist ein Referendum verfassungsmäßig vorgeschrieben. Die Iren werden voraussichtlich im Mai abstimmen. Nach Rumänien, Ungarn, Malta und Slowenien hat im Februar Frankreich den EU-Vertrag ratifiziert. In Deutschland soll das Vertragswerk Ende Mai vom Bundestag verabschiedet werden. (sf/dpa/AFP)"
1.WARUM VERSCHWEIGT DIE POLITIK IN DER ÖFFENTLICHKEIT DIE WICHTIGKEIT DIESES ANGEBLICHEN EU-VERTRAGES DER EINE EU VERFASSUNG SEIN WIRD,
in der die Nationalstaaten einen Großteil ihrer Souveränität ungewählten Bürokraten in Brüssel viel Macht übertragen??
2.Warum klären Politik/Medien über dieses wichtigste Dokument die Bürger nicht genauso in Medienkampagnen auf wie seinerzeit bei der Einführung des Euros?
3.Warum werden die Bürger nicht in so eine wichtige Frage direkt
miteingebunden?
Laut Grundgesetz haben wir das Recht dazu, Art. 20, Abs.2, Satz 1: ALLE Staatsgewalt geht vom VOLK aus. In Dieter Hesselberger´s "GG", Kommentar für politische Bildung, sagt er zu diesem Satz, das GG verlangt einen zurückführbaren Willensentschluß des Volkes bei jeder Art der staatlichen Betätigung. Nur durch die Bundestagswahl ist die Regierung und der Bundestag NICHT legitimiert, unseren Nationalstaat der EU unterzuordnen ohne die Bevölkerung zu befragen. Das ist ein Verstoß gegen das GG.

MfG
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
2Empfehlungen
31.03.2008
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22. März 2008 und Ihre Fragen zum EU-Reformvertrag, zu denen ich gerne Stellung nehme. Lassen Sie mich vorausschicken, dass der EU-Reformvertrag in seiner jetzt vorliegenden Form aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion grundsätzlich zu begrüßen ist. Er bringt die EU durch wichtige institutionelle Neuerungen einen Schritt voran und stellt eine erhebliche Verbesserung gegenüber der derzeit geltenden Rechtslage dar. Die Union wird durch den neuen Vertrag handlungsfähiger und auch ein Stück weit demokratischer. Positiv hervorzuheben sind beispielsweise die gestärkte Rolle des Europäischen Parlaments, die stärkere Beteiligung der nationalen Parlamente an der EU-Gesetzgebung und die neuen Abstimmungsregeln im Rat der EU ("System der doppelten Mehrheit"), durch die Deutschland angemessener repräsentiert wird.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die FDP-Bundestagsfraktion dem Vertrag uneingeschränkt positiv gegenüber steht. An einigen Stellen hätten wir uns mehr und besseres gewünscht. Kritisch sehen wir insbesondere, dass der "freie und unverfälschte Wettbewerb" - anders als im ursprünglichen Verfassungsvertrag - im Reformvertrag nicht mehr explizit als "Ziel der Union" genannt. Wachsamkeit ist aus unserer Sicht auch bei der Frage der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank angezeigt. Der Reformvertrag führt zwar nicht zu einer Änderung des rechtlichen Status der Bank, dennoch ist bedenklich, wenn die Zentralbank im Vertrag nur noch als eine EU-Institution unter vielen aufgeführt wird. Auch das Verfahren war nicht ideal: Die Regierungskonferenz, die den Vertrag erarbeitet hat, fand weitgehend hinter verschlossenen Türen statt. Der jetzt vorliegende Vertragstext ist selbst für Experten kaum lesbar. Zu oft wurde auch den Sonderwünschen einzelner Staaten nachgegeben. Als Fazit bleibt: Der EU-Reformvertrag ist besser als der Vertrag von Nizza, doch wäre der ursprüngliche Verfassungsvertrag für Europa besser gewesen.

Für den ursprünglichen Verfassungsvertrag hat die FDP von Anfang an den Vorschlag eines Referendums vorbehaltlos unterstützt, und dazu stehen wir nach wie vor. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass sich die Bundesregierung gemeinsam mit den Regierungen der anderen EU-Staaten nach dem Scheitern des Verfassungsvertrags in Frankreich und den Niederlanden dazu entschlossen hat, anstelle des Verfassungsvertrags eine Änderung der bestehenden EU-Verträge vorzunehmen. Für eine solche Vertragsänderung ist nach den Bestimmungen des Grundgesetzes eine Ratifizierung durch Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit erforderlich. Dies entspricht - wie oben bereits ausgeführt - dem Verfahren bei früheren Vertragsänderungen. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz liegt darin sicher nicht.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion
Bundesvorsitzender der FDP
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Westerwelle,

Der Neuauflage des EU-Verfassungs-Vertrages dem "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union", hat die Bundesregierung bereits zugestimmt. Der Bundesrat und Sie als Mitglied des Bundestages müssen hierüber noch abstimmen.

Wir möchten Sie hiermit auf den nachfolgenden Artikel 2 "Das Recht auf Leben", der mit das Fundament für die Grundrechte in Europa darstellen soll und über das Sie abstimmen werden, aufmerksam machen:
(Deutscher Bundestag, Drucksache 15/4900;gekürzt wegen Zeichenbeschränkung)

Artikel 2 2)

Recht auf Leben

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.

(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

E r l ä u t e r u n g

1. Absatz 1 dieses Artikels basiert auf Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention
, der wie folgt lautet:
"(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt …".

2. "Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet
werden." Auf dieser Vorschrift beruht Artikel 2 Absatz 2 der Charta.

3. So müssen die in der EMRK enthaltenen "Negativdefinitionen" auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) Artikel 2 Absatz 2:
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch
eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".

b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6:
"Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten
oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden …".

Wir möchten von Ihnen, einem Vertreter des gesamten deutschen Volkes, der nur seinem Gewissen verpflichtet ist, wissen, ob Sie für oder gegen das genannte Vertragswerk stimmen werden.

Für eine Antwort sei vorab gedankt.
  • -
Initiative-Marx/Skaleneffekte.de
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
4Empfehlungen
31.03.2008
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. März, zu der ich gerne Stellung nehme.

Dem Vertrag von Lissabon werde ich zustimmen, denn er bringt gegenüber dem zurzeit noch geltenden Vertrag von Nizza eine Vielzahl wichtiger Verbesserungen, die EU wird handlungsfähiger und auch ein Stück weit demokratischer. Das bedeutet jedoch nicht, dass die FDP-Bundestagsfraktion dem Vertrag völlig kritiklos gegenüber steht. An einigen Stellen hätten wir uns mehr und besseres gewünscht. Kritisch sehen wir beispielsweise, dass der "freie und unverfälschte Wettbewerb" - anders als im ursprünglichen Verfassungsvertrag - im Reformvertrag nicht mehr explizit als "Ziel der Union" genannt.

Aus Anlass der bevorstehenden Ratifizierung des Vertragswerks haben wir uns auch mit der von Ihnen aufgeworfenen Problematik befasst. Die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Zusatzprotokolle sind für Deutschland - unabhängig von den EU-Verträgen - bindendes Recht. In Ihrer Mail zitieren Sie das Sechste Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 28. April 1983, welches die Todesstrafe unter bestimmten Voraussetzungen "in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr" zulässt. Deutschland hat jedoch, ebenso wie die große Mehrheit der anderen EU-Staaten, auch das 13. Zusatzprotokoll vom 3. Mai 2002 ratifiziert, welches die Verhängung der Todesstrafe auch in Kriegszeiten untersagt. Am vollständigen Verbot der Todesstrafe in Deutschland ändert sich durch die EU-Verträge deshalb nichts.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion
Bundesvorsitzender der FDP
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,

mich interessiert die Frage, warum die FDP bei gedruckten Medien auf eine Preisbindung besteht, sich vehement gegen Wettbewerb bei Arzneimitteln wehrt (stimmt diese Behauptung ?) und sonst Vorreiter für freien Markt ist. Daher habe ich an die Bundesgeschäftstelle der FDP geschrieben. Von dem Abteilungsleiter Strategie und Kampagnen Helmut Metzner erhielt ich die Antwort "Die Liberalen wollen allen Bürgerinnen und Bürger eine weitgehende Teilhabe am kulturellen Leben ermöglich. Dazu gehört das Festhalten an der Buchpreisbindung ....". Dies ist also so zu verstehen, dass durch diese Preisbindung mehr Menschen die Möglichkeit haben, Bücher zu lesen. Dieser führende Mitarbeiter Ihrer Geschäftsstelle behauptet also steif und fest, dass die Waren durch die Preisbindung billiger sind.

Ich war immer der Meinung, dass Wettbewerb dafür sorgt, dass Preise sinken. Daher bin ich ziemlich verwirrt. Vertritt Ihrer Meinung nach Herr Metzner eher die Positionen der Linken, anstatt der FDP? Was ist der Grund, nach Möglichkeit ein ein- leuchtender und nachvollziehbarer Grund, dass Ihre Partei Vorreiter für einen freien Markt ist, sich aber vehement gegen diesen freien Markt bei Büchern und Arzneimittel wehrt? Müssen Sie da Rücksicht auf Ihre Klientel nehmen? Wollen Sie dafür sorgen, dass Apotheken und Buchhandlungen feste Einnahmen haben und sich nicht dem Wettbewerb stellen müssen? Ich bedanke mich jetzt schon für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen


PS: E-Mail von Herrn Metzner vom 28.03.08 4:51 PM
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
bisher keineEmpfehlungen
23.05.2008
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. März 2008 und für Ihr Interesse an liberaler Programmatik.

Für Liberale ist der Wettbewerb das Erfolgsgeheimnis freier Gesellschaften, denn er ist der Innovationsmotor, der Entwicklungen vorantreibt. Diesen Wettbewerb verstehen Liberale allerdings nicht als rücksichtslosen Kampf aller gegen alle. Für uns ist selbstverständlich, dass der Staat die Spielregeln für den Wettbewerb setzt. Bei Büchern und Arzneimitteln handelt es sich um ganz spezielle Märkte, in denen einer verantwortungsvollen Regelsetzung besondere Bedeutung zukommt.

Die Buchpreisbindung ist ein wichtiges Instrument, um die Vielfalt des Verlags- und Buchhandels in Deutschland zu schützen, indem sie die Existenz kleiner Verlage und Buchhandlungen sichert. Ein Buch ist eben nicht nur eine Ware, sondern auch ein Kulturgut, für das eine besondere politische Verantwortung besteht.

In der Gesundheitspolitik hat die FDP zahlreiche Vorschläge entwickelt, wie hier Wettbewerb für Effizienzsteigerungen sorgen kann. Dabei ist aber stets zu berücksichtigen, dass sich die Präferenzen der Kunden hier nicht im freien Spiel der Kräfte von Angebot und Nachfrage widerspiegeln, sondern ganz eigenen Gesetzen unterliegen. Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse nach Produktsicherheit und Beratungsqualität. Dem trägt der Apothekerberuf mit seiner heilberuflichen Komponente und seiner besonderen Mittlerrolle zwischen Arzt und Patient Rechnung.

Hinter diesen Positionierungen stehen Güterabwägungen, die – je nach Schwerpunktsetzung – auch anders ausfallen können. Auch innerhalb der FDP werden diese Themen immer wieder diskutiert. Für Liberale ist das keine Schwäche, sondern Stärke. Wir beweisen damit einmal mehr, dass sie stets um die beste Lösung für die Bürgerinnen und Bürger ringen.

Nochmals vielen Dank für Ihr Interesse. Ich setze auf Ihre Unterstützung für unseren Kurs. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,

stimmt es, dass Herr Genscher seinerzeit wegen des Bekanntwerdens seiner Mitgliedschaft damals in der NSDAP als Aussenminister zurückgetreten ist ?

Gruß
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
bisher keineEmpfehlungen
16.04.2008
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage vom 29. März 2008 an Herrn Dr. Guido Westerwelle haben wir erhalten. Der Vorsitzende bat mich, Ihnen zu antworten.

Ihre Information ist nicht zutreffend. Hans-Dietrich Genscher schied am 18. Mai 1992 auf eigenen Wunsch aus der Bundesregierung aus, seine Entscheidung hatte er am 27. April 1992 überraschend bekannt gegeben. Hans-Dietrich Genscher hat damit 23 Jahre der Bundesregierung angehört und war zu diesem Zeitpunkt Europas dienstältester Außenminister.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Biesel
Leiter des Büros
des Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,

warum habe ich das Gefühl, dass Politiker keine Fragen direkt beantworten? Meine Fragen haben Sie damit nicht beantwortet.

WARUM werden die Bürger in Deutschland nicht gefragt, ob sie dieses von Ihnen gepriesene vereinigte Europa überhaupt haben wollen?
ANGST vor Machtverlust, Herr Dr. Westerwelle?
Sie sprechen immer von Vorteilen und dass das europ. Parlament gestärkt würde, vielleicht wollen aber die Menschen in ihren Ländern gar nicht von einem Parlament fernab regiert werden.

Laut Art. 20 GG wird eine Legitimierung verlangt, die zurückzuführen auf des Volkes Wille ist. Um ein supranationales Gebilde zu schaffen, das uns Menschen in Europa zentralistisch lenken soll, fehlen Ihnen die Legitimationen der europäischen Völker. Nur durch die Bundestagswahl haben Sie nicht automatisch alle Legitimationen.

Dieses vereinte Europa dient denen mehr, die schon soviel besitzen. Die Ereignisse der letzten Jahre sind
  • Arbeitsplatzverluste und gleichzeitig Rekordgewinne
  • billige ausl. und häufig ungelernte Arbeitskräfte
  • deutsche Firmen, welche hier schließen und Produktionsverlagerung in Billiglohnländer vornehmen
- Ausverkauf des Staatsvermögens (Energie, Wasser, Arbeitsvermittlung, Bahn, Post, Telekom)
  • ein Euro, der uns Menschen plötzlich die Einkommen halbierte
  • riesige Steuergeschenke an gr. Unternehmen
  • jede Menge Juristen im Bundestag
  • Renter werden besteuert

Zusätzlich haben Manager immer höhere Gehälter bekommen, Politiker nehmen das auch in Schutz und predigen gleichzeitig Zurückhaltung fürs Volk.
Das verehrter Herr Dr. Westerwelle, ist laut Duden asoziales Verhalten der herrschenden Schicht.
Nein, Herr Dr. Westerwelle, wir haben das Recht bei diesen wichtigen Fragen GEFRAGT zu werden, also bitte weichen Sie nicht aus, meine Frage an Sie:

1.Haben SIE Angst vor einer Volksbefragung?

2. Warum informieren die Medien die Bürger nicht genauso massiv über diesen sogenannten Vertrag von Lissabon wie damals bei der Euroeinführung?

MfG
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
4Empfehlungen
22.04.2008
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage vom 31. März 2008 habe ich erhalten. Ich danke für Ihr Interesse an liberaler Programmatik.

Wir Freie Demokraten setzen uns bereits seit langem für mehr direkte Demokratie in unserem Land ein, bereits im Jahre 2003 habe ich dazu umfangreiche Vorschläge in die Diskussion eingebracht. Unter www.guido-westerwelle.de olitik.pdf können Sie meine Anregungen im Wortlaut nachlesen. Ich hoffe, dieses Dokument findet Ihr Interesse.

Gern nutze ich die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass es die FDP war, die intensiv für einen Volksentscheid über die EU-Verfassung geworben hat. Den Link zu unserem Gesetzentwurf zur Einführung eines Volksentscheides über eine europäische Verfassung aus dem Jahre 2005 übersende ich Ihnen hiermit gerne ebenfalls: www.fdp-bundespartei.de

Nochmals vielen Dank für Ihr Interesse an der Position der Liberalen. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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Ihre Frage an Dr. Guido Westerwelle
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