Dr. Gerhard Schick (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Gerhard Schick
© DBT/Hornung
Jahrgang
1972
Berufliche Qualifikation
Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Mannheim
Landeslistenplatz
8, Baden-Württemberg
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(...) Auch zwischen Deutschland und der Türkei gibt es so einen Vertrag, der regelt, dass die Krankenversicherung eines Patienten auch im jeweils anderen Land die Behandlungskosten übernimmt. (...) Ausnahmen für die Eltern gibt es nur in den Verträgen mit der Türkei und einigen Ländern des ehemaligen Jugoslawien. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
09.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Schick,
zugegeben - initiiert aus Verärgerung über den letzten Einkommenssteuerbescheid - meine Frage: Wie erklärt sich das eklatante Mißverhältnis zwischen steuerlichem und unterhaltsrechlichem Existenzminimum für Kinder?
Meine Situation als Trennungsvater: ich zahle für zwei Kinder > 14 Jahre nach Düsseldorfer Tabelle Stufe 6 Kindesunterhalt i.H. v. 9432 .- Euro jährlich und stelle damit deren Existenzminimum sicher, dies übrigens gerne, bei einem Nettoeinkommen von 35000.- Euro jährlich. Meine geschiedene Frau bekommt zudem deren hälftigen Kindergeldanteil ( 1848.- Euro) bzw. den halben Kinderfreibetrag (5808.- Euro), da Bar- und Betreuungsunterhalt gleichwertig sein sollen.Nur am Rande: ich wende ca. 3000 .- Euro im Jahr dafür auf, meine Kinder regelmäßig zu sehen (Fahrkosten, Verpflegung etc.) und decke so 20% der Betreuung der Kinder ab - ohne Möglichkeit, dies steuerrechtlich oder unterhaltsrechtlich geltend zu machen, da ich dafür den hälftigen Kinderfreibetrag von 5808.- Euro bzw. hälftiges Kindergeld von 1848.- Euro bekomme, welches ich aber für das Barexistenzminimum einzusetzen habe ... was ja an die Mutter geht.
Jetzt wirds aber kompliziert, ich seh`s ein.
Vereinfacht: dem unterhaltsrechtlichen Existenzminimum von 9432.- Euro (für zwei Kinder) für den Barunterhalt, welches ich als Trennungsvater alleine aufzubringen habe, steht ein steuerlicher Kinderfreibetrag von 5808.- Euro gegenüber,mit dem ich die Zusatzkosten zum Barunterhalt zur Erfüllung der Umgangspflicht auch noch finanzieren soll. Die Mutter verfügt so über das 1 1/2 fache des Existenzminimums, ich kann nur den halben Satz steuerlich geltend machen.
Wieso?
MfG
Antwort von Dr. Gerhard Schick
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23.02.2007
Dr. Gerhard Schick
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Verärgerung ist verständlich, allerdings hat es schon seinen Grund, dass Sie nicht alle Aufwendungen für ihre Kinder auch steuermindernd geltend machen können. Denn das Existenzminimum muss pauschaliert werden, weil ansonsten die individuellen Kosten der allgemeinen Lebensführung steuerlich geltend gemacht werden könnten, was aber das Steuerrecht so grundsätzlich nicht erlaubt. Unter Gleichbehandlungsgrundsätzen müssten dann nämlich auch sämtliche tatsächliche Aufwendungen für alle Kinder geltend zu machen sein. Aber wie bei Erwachsenen der Grundfreibetrag stellen beim Kind die kindbezogenen Freibeträge das Existenzminimum frei. Dieses wird aber für alle Erwachsenen mit 7.664 Euro und für alle Kinder mit 5.808 Euro gleich angesetzt - eben unabhängig davon, wie hoch die tatsächlichen Aufwendungen für den allgemeinen Lebensunterhalt für Erwachsene oder für Kinder sind. Immerhin steht Ihnen ja auch nicht nur die Hälfte der kindbezogenen Freibeträge zu, Sie können auch die Hälfte des Kindergeldes vom Regelunterhalt abziehen.

Die Düsseldorfer Tabelle ist im Übrigen eine Unterhaltsleitlinie, um für den Einzelfall in Abhängigkeit von den tatsächlichen Einkommensverhältnissen den angemessenen Unterhaltsanspruch zu ermitteln. Insofern geht es hierbei nicht nur um die Abdeckung des Existenzminimums für Ihre Kinder, sondern auch um die allgemeine Lebensführung, die oberhalb des allgemeinen Existenzminimums - wie bei Erwachsenen auch - nicht steuermindernd geltend gemacht werden kann.

Ich hoffe, ihre Frage damit ausreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schick
Ergänzung vom 20.04.2007
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Verärgerung ist verständlich, allerdings hat es schon seinen Grund, dass Sie nicht alle Aufwendungen für ihre Kinder auch steuermindernd geltend machen können. Denn das Existenzminimum muss pauschaliert werden, weil ansonsten die individuellen Kosten der allgemeinen Lebensführung steuerlich geltend gemacht werden könnten, was aber das Steuerrecht so grundsätzlich nicht erlaubt. Unter Gleichbehandlungsgrundsätzen müssten dann nämlich auch sämtliche tatsächliche Aufwendungen für alle Kinder geltend zu machen sein. Aber wie bei Erwachsenen der Grundfreibetrag stellen beim Kind die kindbezogenen Freibeträge das Existenzminimum frei. Dieses wird aber für alle Erwachsenen mit 7.664 Euro und für alle Kinder mit 5.808 Euro gleich angesetzt - eben unabhängig davon, wie hoch die tatsächlichen Aufwendungen für den allgemeinen Lebensunterhalt für Erwachsene oder für Kinder sind.

Immerhin steht Ihnen ja auch nicht nur die Hälfte der kindbezogenen Freibeträge zu, Sie können auch die Hälfte des Kindergeldes vom Regelunterhalt abziehen. Die Düsseldorfer Tabelle ist im Übrigen eine Unterhaltsleitlinie, um für den Einzelfall in Abhängigkeit von den tatsächlichen Einkommensverhältnissen den angemessenen Unterhaltsanspruch zu ermitteln. Insofern geht es hierbei nicht nur um die Abdeckung des Existenzminimums für Ihre Kinder, sondern auch um die allgemeine Lebensführung, die oberhalb des allgemeinen Existenzminimums - wie bei Erwachsenen auch - nicht steuermindernd geltend gemacht werden kann.

Für die späte Antwort auf Ihre Frage bitte ich Sie herzlich um Entschuldigung und verbleibe mit besten Grüßen

Gerhard Schick
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Frage zum Thema Antidiskriminierungsgesetz
10.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schick,

folgendes entnehme ich diversen Veröffentlichungen und der Bundestagsdrucksache: 16/158 vom 9.12.05 "Fragen an die Bundesregierung" durch verschiedene Abgeordnete:

"Das deutsch-türkische Abkommen über soziale Sicherheit bestimmt, dass aufgrund einer bei einer deutschen Krankenkasse bestehenden Versicherung auch die in der Türkei wohnenden Familienangehörigen der Versicherten Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft erhalten können. Dabei richtet sich der Kreis der anspruchsberechtigten Angehörigen nach türkischen Rechtsvorschriften. Hierzu gehören auch die Eltern des unterhaltsverpflichteten Versicherten".

Da meine Eltern nicht wie die Eltern der Türken mitversichert sind, fühle ich mich als Deutscher diskriminiert. Ich bitte Sie, da Sie diesem Gesetz zugestimmt haben, um ein Feedback.

Es kann nicht sein, dass keine Gleichstellung deutscher Arbeitnehmer besteht,

Hochachtungsvoll


siehe auch:
Homepage: dip.bundestag.de
Antwort von Dr. Gerhard Schick
6Empfehlungen
20.04.2007
Dr. Gerhard Schick
Sehr geehrter Herr ,

Sie sprechen die Frage der Familienversicherung hier lebender türkischer Staatsangehöriger an. Leider wird die Diskussion dazu in der Öffentlichkeit häufig mit unsachlichen Argumenten geführt, deshalb danke Ich Ihnen, dass Sie mir die Möglichkeit geben, dazu Stellung zu beziehen.

Grundsätzlich gibt es zwischen fast allen Staaten Verträge, die die Krankenversicherung regeln (sog. Sozialversicherungsabkommen). Auch zwischen Deutschland und der Türkei gibt es so einen Vertrag, der regelt, dass die Krankenversicherung eines Patienten auch im jeweils anderen Land die Behandlungskosten übernimmt. Damit erreicht man zum Beispiel, dass Touristen sich nicht für jeden Urlaub im Ausland versichern müssen, in diesem Fall erstattet die eigene Krankenversicherung die Kosten der Behandlung auch im Ausland.

Türkische Staatsangehörige, die in Deutschland arbeiten, zahlen automatisch auch in eine deutsche Krankenversicherung ein, deshalb haben sie auch Anspruch auf eine Übernahme von Behandlungskosten für sich und ihre Familien. Wer zur Familie gehört, ist allerdings vertraglich streng geregelt: die Ehefrau und die minderjährigen Kinder. Ausnahmen für die Eltern gibt es nur in den Verträgen mit der Türkei und einigen Ländern des ehemaligen Jugoslawien. Wenn der in Deutschland versicherte Arbeitnehmer unterhaltspflichtig ist, ist auch seine Krankenkasse für die Versorgung zuständig. Das heißt aber, dass im Heimatland keine unterhaltspflichtigen anderen Angehörigen existieren dürfen (hat ein Angestellter türkischer Nationalität noch einen Bruder in der Türkei, ist dieser in der Regel für die Versorgung der Eltern verantwortlich) Daraus ergibt sich, dass die Eltern nur in Ausnahmefällen in die Versicherung mit einbezogen werden. Die Mehrfachehe wurde in der Türkei vor fast 80 Jahren abgeschafft, deshalb gibt es auch keine mitversicherten Zweitfrauen (was in der Presse gerne behauptet wird) In keinem Fall gehören Geschwister oder entferntere Angehörige zu den Berechtigten!

Wie erfolgt die Erstattung der Kosten?

Was in der Türkei lebende Familienangehörige angeht, wird nicht für jeden Krankheitsfall getrennt abgerechnet. Die deutsche Krankenversicherung erspart sich viel Geld und Bürokratie, indem sie für jede Familie einen Festbetrag überweist (tatsächlich kostet sie eine türkische Großfamilie mit vielen Kindern genauso viel wie eine Kleinfamilie mit nur vier Personen). Die Höhe dieses Betrages richtet sich nach den tatsächlichen Kosten im behandelnden Land. (1999 z.B. monatlich €17,75 für eine ganze türkische Familie, ein deutsches Mitglied einer Krankenkasse kostet im Gegensatz dazu etwa 200 Euro pro Monat). Die Behandlung der Familienangehörigen erfolgt nach dem im Heimatland geltenden Standard.

Beim Abschluss des Vertrages hatte man (unter Anderem) zwei Gesichtspunkte im Auge: zum einen wollte man den türkischen Staatsangehörigen ermöglichen, in Deutschland dringend notwendige Arbeit zu leisten mit der Sicherheit, einen Krankenversicherungsschutz zu haben; zum anderen erreichte man, das Angehörige auch kostengünstig im Ausland behandelt werden konnten, der Anreiz zum Nachzug nach Deutschland wurde dadurch deutlich gemildert.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen erklären, wieso die geltende Regelung notwendig ist.
Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Schick
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Frage zum Thema Umwelt
20.12.2006
Von:

Sie und Ihre Partei sind für den Umweltschutz. wie genau wollen sie sich für unsere Umwelt einstzten und was für Maßnahmen ergreifen sie?
MfG
Antwort von Dr. Gerhard Schick
2Empfehlungen
23.02.2007
Dr. Gerhard Schick
Sehr geehrte Frau ,

Umweltschutz und die Wahrung unserer Lebensumwelt spielen eine wichtige Rolle in meiner Arbeit und der Politik der grünen Bundestagsfraktion. In unserem Wahlprogramm haben wir der Umweltpolitik einen hohen Stellenwert zugeschrieben: "Ökologische Verantwortung und Stärkung der Verbraucherrechte sind zentrale Elemente der Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und nichts, was man sich nur in guten Zeiten leisten darf, sondern Voraussetzung für Klimaschutz, Innovation und zukunftssichere Arbeit." Zu dieser Aussage stehe ich und setze mich für gesundes Essen, den Erhalt von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen und ganz aktuell für Klimaschutz ein. Umwelt- und Wirtschaftspolitik ist kein Widerspruch, denn wenn wir heute nicht gegen den Klimawandel vorgehen, hat das nicht zuletzt ökonomisch weit reichende Folgen. Meine Fraktion hat daher die Bundesregierung in mehreren Anträgen zu mehr Engagement für Klima- und Umweltschutz aufgefordert.

Ein kleiner, aber symbolisch wichtiger Schritt ist, dass bei Flugreisen für Abgeordnete und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundestages bei "Atmosfair" eine Abgabe für die durch die Flugreisen verursachten Treibhausgase geleistet wird ( dip.bundestag.de ). Ich persönlich zahle diesen Klimaschutzbeitrag bei jedem Flug. Wichtig ist auch, dass die Bundesregierung bei den Gesprächen der größten Industrienationen, Russlands (G8) und der EU auf verstärkten Klimaschutz drängt ( dip.bundestag.de ). Außerdem können Sie sich auf der Seite www.gruene-bundestag.de über die Positionen meiner Fraktion zur Umweltpolitik informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schick
Ergänzung vom 18.04.2007
Sehr geehrte Frau ,

Ihre Frage ist ziemlich umfassend, weil Politik für die Umwelt sehr viele unterschiedliche Maßnahmen erfordert. Ich schicke Ihnen deshalb einen Link zu einem umweltpolitischen Beschluss unseres letzten Parteitags im Dezember 2006 in Köln, der sich vor allem mit der Herausforderung der Klimawandels beschäftigt und verschiedene konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz vorschlägt. Sie finden ihn unter www.gruene.de

Ich hoffe, dieser Text beantwortet zumindest einen Teil Ihrer Frage und entschuldige mich für die späte Antwort meinerseits.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Schick
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Frage zum Thema Internationales
13.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schick,
wieso transferiert die BRD Entwicklungshilfe an China, obwohl dieses Land wirtschaftlich enorm prosperiert und unter anderem Ende 2006 eine Devisenreserve von 769 Mrd. US-Dollar aufweist. Wieso leisten wir uns diesen Luxus angesichtes einer Verschuldung unseres Staates von 1485 Mrd. Euro und einer pro Kopf Verschuldung von 18.006 Euro.

Angesichts der Situation in unserem Lande (z.B.ausfallende Rentenerhöhungen, volle Krankenkassenbeiträge) aber steigender Belastungen der Bevölkerung (z.B. Krankenkassenbeiräge, MWST-Erhöhung) mangelde Bildung wegen zu wenig Lehrer, ausbleibende Renovierung von Schulen aus Geldmangel usw. usw. usw. fehlt mir jegliches Verständnis für eine Entwicklungspolitik, die diktatorischen Ländern, die den Status eines Entwicklungslandes längst verlassen haben, Entwicklungshilfe zahlt.

Insofern bitte ich Sie, mir zu erläutern, wie die genannten Zahlung begründet wird,

besten Dank


Quelle der Zahlen:
FAZ vom 13.1.07 -Devisen und Rohstoffe- "Titel: China will seine Rendite aus Devisenreserven steigern" und
Bund der Steuerzahler v. 14.2.06
Antwort von Dr. Gerhard Schick
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04.07.2007
Dr. Gerhard Schick
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Email bezüglich der Entwicklungshilfe für China.

Sie haben natürlich Recht, dass China die größten Devisenreserven der Welt besitzt. Und dass Chinas Wirtschaft schon seit Jahren sehr schnell wächst. Dessen war sich schon die rot-grüne Bundesregierung bewusst und deshalb hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit das sogenannte „Ankerländerkonzept“ auf den Weg gebracht, wonach Deutschland Länder wie Indien, Brasilien, Südafrika oder eben China eine andere Rolle zukommen lässt als beispielsweise den Staaten in Subsahara-Afrika. Unsere Kooperation mit China hat sich verändert und modernisiert, sie konzentriert sich auf die Vermittlung von Know-how, und zwar vor allem in Bereichen Umweltschutz, erneuerbare Energien, Aufbau der Marktwirtschaft, Abfallentsorgung und Transport. Bei den finanziellen Mitteln, die China neben der technischen Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt werden, handelt es sich nicht um Schenkungen, sondern um Kredite zu marktnahen Konditionen.

Zu Ihrer Frage, warum ein Teil der Staatsmittel für die Entwicklungszusammenarbeit mit China ausgegeben wird: Trotz der hohen Wachstumsraten in den letzten Dekaden gehört China immer noch zu Entwicklungsländern, es ist sogar das größte Entwicklungsland der Welt! Wegen der völlig differenzierten Entwicklungen in den Städten und am Lande gibt es in China nach inoffiziellen Schätzungen noch um 400 Millionen absolut Arme. Interessanterweise setzen sich die Kirchen stark dafür ein, dass in Bezug zur Bekämpfung der Armut als eines der wesentlichen Ziele der Milleniumentwicklungsziele, die Länder Indien und China in Fokus des Interesses bleiben, weil die meisten armen Menschen dieser Welt in diesen beiden Ländern wohnen.

Armut in Teilen Chinas ist aber nur einer der Gründe für unser dortiges Engagement. Fast noch wichtiger ist Chinas Rolle in der Welt. Kein globales Problem kann heute ohne die Beteiligung des größten Landes der Welt gelöst werden. Deshalb ist unsere Entwicklungszusammenarbeit mit China auch kein Luxus, sondern ein deutsches Interesse. Die Industrien der „Weltfabrik“ China gehen mit Ressourcen verschwenderisch um, sie verbrauchen dreimal mehr Energie als im weltweiten Schnitt und achtmal mehr als in Deutschland. Daher ist China heute der weltgrößte SO_2 - und zweitgrößte CO_2 -Emittent. Diese Entwicklungen haben nicht nur regionale, sondern auch erhebliche globale Auswirkungen. Chinas Regierung hat schon die Notwendigkeit des schnellen Handelns in Bereichen des ineffizienten Energie- und Rohstoffgebrauchs und der Umweltverschmutzung selbst erkannt, es fehlt ihr jedoch an technologischem Know-how. Deswegen die Bitte von Seiten chinesischer Politiker, dass Deutschland sich an der Verbesserung der Situation beteiligt.

Zum Schluss möchte ich noch bemerken, dass ich Ihre Sorgen über die politische Situation in China teile. Ich bin davon überzeugt, dass die wirtschaftliche Zusammenarbeit eine wichtige Brücke zum politischen Dialog ist. Wenn wir diese Möglichkeit aufgeben würden, hätten wir keine Chance, die Situation in China zum Besseren zu beeinflussen.

Ich hoffe, dass ich damit Ihre Fragen beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüssen
Gerhard Schick
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Frage zum Thema Umwelt
11.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schick,

derzeit werden u.a. auch in Mannheim Umweltzonen festgelegt in denen man sein Fahrzeug nur mit einer der bekannten 3 Plaketten bewegen darf. Wie Sie weiterhin wissen, wird der Steuerzahler zunehmend mit immer neueren Abgaben -welchen Namens auch immer und für welchen Zweck auch immer- geplagt. Dies gilt auch auch z.B. für körperbehinderte Frührentner mit dem Behindertenmerkmal "ag" (aussergewöhnlich gebehindert) , die aufgrund der Rollstuhlgebundenheit auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind um die Dinge des gewöhnlichen Lebens, aber auch notwendige Arztbesuche vornehmen zu können.

Diese -vom Schicksal schon genug gebeutelten Menschen- sollen nun nach dem Willen des Gesetzgebers die Umweltzonen nicht mehr befahren dürfen, sofern ihr Fahrzeug den Erfordernissen, die den Erhalt einer Feinstaubplakette ermöglichen, nicht genügen.

Es erscheint mir geradezu unsozial, wenn diesen Mitmenschen der Weg in die Stadtzentren gesperrt wird.

Nicht viele dieser Bürger haben nun mal überflüssiges Geld um sein Fahrzeug umzurüsten,so überhaupt dieTechnik zur Verfügung steht, z.B. Tauschrusspartikelfilter für die überwiegend alten Fahrzeuge, von der Neuanschaffung eines Fahrzeuges ganz zu schweigen.

Wäre es angesichts der beschränkten Anzahl dieser Fahrzeuge nicht wieder mal geboten, das in der Politik seit geraumer Zeit verlorengegangene soziale Gewissen neu zu entdecken und den betroffenen Menschen im Rahmen einer Ausnahmeerlaubnis Zugang zu den Umweltzonen zu gestatten.

Aufgrund der geringen Anzahl Betroffener sollte hier keine nennenswerte Umweltmehrbelastung zu verzeichnen sein.

Ich bitte Sie, hier Ihren Einfluss in Mannheim geltend zu machen,

besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit,

Antwort von Dr. Gerhard Schick
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18.04.2007
Dr. Gerhard Schick
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre email zum Thema Einfahrtverbot in Innenstädte wegen Umweltzonen. Ich kenne die Debatte um Sonderregeln für Youngtimer oder Oldtimer bei Umweltzonen. Letztendlich muss jede Kommune dies selbst entscheiden. Der Bundesgesetzgeber ist hier nicht gefordert. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass eine Vorschrift, die für bestimmte Fahrzeuggruppen Sonderregelungen vorsieht, nach und nach ausgehöhlt wird und damit ihren Sinn verfehlt. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass ich mich nicht für entsprechende Sonderregelungen einsetzen werde.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Schick
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